Nein, das reicht NICHT!

Moderne Technik in allen Ehren, aber:

Ein Foto vom Arzt-Rezept auf einem Smartphone …

Nein, das reicht NICHT!

Ich brauche das Original hier – im Zweifel geht auch ein Fax direkt vom Arzt.

… Und: Nein, ich glaube auch nicht, dass das die „neue“ Methode des Arztes ist.

Wofür dann ein Dosett?

Dosette – eine gute Möglichkeit die Einnahmetreue der Medikamente zu verbessern. Vor allem ältere Patienten, die mehrere Medikamente über den Tag verteilt nehmen müssen profitieren davon.

In der Schweiz ist es so, dass ich als Apotheke ab 3 (regelmässigen) Medikamenten pro Woche die Arbeit des Dosett-füllens auch der Krankenkasse verrechnen kann. Es braucht dazu aber ein Rezept vom Arzt.

Was aber bringt es, wenn ich das Dosett sorgfältig jede Woche richte, die Medikamente in die Abteilungen mit morgens, mittags, abends (und manchmal noch nachts) fülle – und ich dann mitbekomme, dass sie mittags um 1 Uhr vorbeikommen – weil sie erst jetzt gerade aufgestanden sind und jetzt etwas essen gehen. Ich weiss noch nicht einmal, ob ich das noch „Morgenessen“ nennen soll.

Und warum sie vorbeikommen? Weil sie vergessen haben, die Medikamente mitzunehmen und ich ihnen einen Tag rasch richten soll, damit sie nicht nach Hause müssen.

Ja – finde ich heraus, das ist ihr normaler Rhythmus – sie stehen nie „so früh“ auf (lies: vor 11 Uhr)

Da stellt sich natürlich die Frage, wie sie die Medikamente nehmen.

Will ich das wirklich wissen? – Muss ich, ja.

Also: Die Morgendosis vor dem Essen (also um etwa 1 Uhr), die Mittagsdosis so um die 4 Uhr – zum Tee, die Abenddosis um etwa 9 Uhr – nachts muss sie zum Glück nichts nehmen.

Raaaah!

Ich denke, wir müssen da mal ein ernsteres Gespräch haben, ob man da nicht etwas vereinfachen (und verbessern) könnte.

Schadenersatz-Forderungen an Apotheker

In der Apotheke Adhoc steht ein interessanter Artikel zu Klagen gegen Apotheker in England – offenbar schwappt die aus Amerika bekannte „Schadenersatz-Kultur“ jetzt über den grossen Ozean:

In Großbritannien sehen sich Apotheker immer öfter mit Schadenersatzforderungen von Patienten konfrontiert. Grobe Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, falsche pharmazeutische Beratung und Abgabefehler sind die häufigsten Vorwürfe. Angeheizt wird die Prozessfreudigkeit der Patienten weniger durch tatsächliche Mängel bei der Versorgung, sondern vielmehr durch Anwälte, die in Klagen gegen Heilberufler ein Geschäft entdeckt haben.

Der geforderte Schadenersatz ist im Vergleich zu den Kosten der Anwälte oft gering. Dass sich die Patienten trotzdem auf den Streit mit ihrem Apotheker einlassen, liegt schlichtweg am Angebot: Mehrere Kanzleien werben mit unter dem Motto „No win no fee“ mit der Zusicherung, dass im Falle einer Niederlage keinerlei Kosten fällig werden.

Und um was für Anklagen geht es da? Hier zwei Beispiele:

Der Fall einer 20-jährigen Kundin, die aus der Apotheke regelmäßig Kontrazeptiva bezog und trotzdem schwanger wurde. Der Apotheker hätte sie auf das Restrisiko hinweisen müssen, begründete die junge Frau ihre Forderung.

Oder eine Patientin, der zu Hause eine Dose mit Antidepressiva auf den Küchenboden gefallen war: Weil die Packung kaputt gegangen war, hatte ein dreijähriges Kind zwei Tabletten geschluckt und im nahe gelegenen Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Für die Mutter Grund genug, gegen die Apothekerin Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Ehrlich? Ehrlich??

Na toll. Weitere  Förderung der „alle anderen ausser ich selbst sind schuld“-Kultur. Eigenverantwortung? Fehlanzeige.

Nur damit das wieder einmal gesagt ist.

Lieber Kunde,

ich arbeite für die Apotheke und nicht für Ihre Versicherung. Ich habe keine Aktien bei denen und auch keine Einsicht in die Geschäftsunterlagen und darum kann ich Ihnen auch nicht sagen, warum die Prämien wieder raufgegangen sind. Ich weiss auch nicht, wie hoch Ihre Franchise ist – das einzige, was die mir mitteilen (wenn ich die richtige Versicherungsnummer angebe) ist, ob Sie versichert sind, und wie, also: ob Grundversicherung, Zusatzversicherung, und/oder Komplementärer Zusatz.

Was ich nicht kann, ist diese Info korrigieren, wenn sie falsch sein sollte. Irgendwann werden sie denen selbst anrufen müssen und das in Ordnung bringen.

Ich weiss, das ist unangenehm, da muss man sich erst durch die Nummern-Auswahl wählen, dann hängt man ewig in der Warteschlaufe … ich kenne das.

Ich verstehe Sie.

Sie sollten auch unbedingt einmal Ihre Versicherungsbedingungen, die im Vertrag stehen, durchlesen. Da sollte auch drinstehen, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Die Versicherung macht die Regeln, nicht ich – und ja, es gibt Versicherungen, die ändern diese Regeln gelegentlich. (Wie die Intras auf Anfang dieses Jahr). Glauben sie mir, das irritiert mich genauso wie Sie.

Ja, Sie müssen wirklich Ihre Versicherungskarte mitnehmen und uns zeigen, wenn Sie noch nie hier gewesen sind. Schockierend, ich weiss. Und die vom letzten Jahr – die geht dann oft eben auch nicht mehr, weil die Nummer gewechselt hat.

Nein, ich kann nicht bei anderen Apotheken in den Computer und nachschauen, was Sie für eine Versicherung haben – das wäre hacken und wird normalerweise nicht so gern gesehen vom Gesetz. Ich sehe auch nicht, was oder wann Sie in einer anderen Apotheke schon einmal etwas hatten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Apothekerin.

Nebenwirkungen: Melden, bitte!

kelef hat mich bei einem letzten Post darauf gebracht: die Meldung von Nebenwirkungen und wie wichtig sie ist.

Warum melden?

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig für die Überwachung eines zugelassenen Arzneimittels oder Medizinproduktes nach seiner Vermarktung. Auch wenn vor der Zulassung Studien gemacht wurden, können später Probleme auftreten, die eventuell bei der kleineren getesteten Menge Leute nicht aufgetreten sind.

Dies kann zu Risikoinformationen, Änderung der Packungsbeilage mit stärkerer Warnung vor Nebenwirkungen und in extremeren Fällen auch zum Rückzug des Medikamentes vom Markt führen.
Melden kann man nicht nur als Apotheker oder Arzt, sondern auch als Patient. Es ist wichtig dies auch zu nutzen.

Wann sollte man eine Nebenwirkung melden?

Nicht nur die Nebenwirkungen verschriebener Medikamente sollte man melden, sondern auch frei verkäuflicher und von Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Produkten …

Als erstes sollte man einen Blick in die Packungsbeilage werfen (oder den Arzt oder Apotheker bitten, das zu tun), ob die Nebenwirkung eventuell schon bekannt ist.

Meldung machen, wenn:
– das aufgetretene Problem nicht in der Packungsbeilage beschrieben ist
– die aufgetretenen Probleme schlimm genug sind um auf den Alltag der betroffenen Person Einfluss zu haben
– auftreten, wenn man mehr als nur eine Medizin nimmt – dann könnte es sich nicht nur um eine Nebenwirkung sondern eine Wechselwirkung handeln.

Für das Gesundheitspersonal: Man sollte Nebenwirkungen auch melden, wenn sie schon in der Packungsbeilage beschrieben sind, aber als „ernst“ betrachtet werden.

Ernst bedeutet: die Nebenwirkung war tödlich, lebensbedrohlich, behindernd, in einen längeren Spitalaufenthalt mündeten, medizinisch signifikant, oder im Fall von Schädigungen des Erbguts.
Ausserdem: alle Nebenwirkungen die bei Kindern auftraten, denn die sind empfindlicher und viele Medikamente werden dort „off label“ angewendet.

Wo melden?:

In der Schweiz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut, die Swissmedic zuständig. Man benutzt dazu das Formular „Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW)“. Es kann hier heruntergeladen werden.

In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) via „Meldebogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ PDF Datei hier herunterladen
Das BfArM nimmt in der Regel Berichte über beobachtete UAW nur von Angehörigen der Heilberufe entgegen, da zur Bewertung möglichst detaillierte medizinische Angaben benötigt werden. Also: via Arzt oder Apotheke ausfüllen lassen.

Österreich: Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesndheitswesen, Abteilung AGES PharmMed. Formular: „Nebenwirkung Arztmeldung Human“ – das muss allerdings vom Arzt bestätigt werden. Formular hier herunterladen.

Also: jeder kann mithelfen unser Gesundheitssystem ein bisschen sicherer zu machen für alle.

Nebenwirkung: Tod

Es gibt einfach Medikamente, die sollte man nicht zusammen nehmen. Ein typisches Beispiel dafür ist Viagra und Isoket Spray – das ist Nitroglycerin, das man nimmt, wenn man einen Angina Pectoris Anfall hat.

Herzprobleme und Viagra sind schon nicht gut und die Kombination von Nitroglyzerin und Sidenafil noch viel schlechter.

Was jetzt, wenn beides vom gleichen Arzt für den Patient aufgeschrieben wurde?
Was, wenn man sowohl Arzt als auch Patient auf die Wechselwirkung aufmerksam gemacht hat und davon abgeraten hat, das zusammen zu nehmen? Und sie beide nicht auf die Warnung hören?

Und wenn der Patient dann stirbt?
Wer ist schuld?
Irgendeine Kollegin hat mir mal folgendes gesagt: „Der Unterschied zwischen einem Arzt und einem Apotheker ist …. dass der Arzt die Totenscheine selber ausstellen kann.“