Bewertungen bewerten

Ab und zu schaue ich in die Google-Bewertungen unserer Apotheke – und wenn ich da schon dran bin, schaue ich mir gerne auch die Bewertungen anderer Apotheken an.
Ich gebe zu, dass ich dabei auch die Bewertungen „bewerte“ – gerade die schlechten Bewertungen sind interessant und aufschlussreich. Ich schaue mir an, was da als schlecht angesehen wurde. Ob so etwas bei uns auch vorkommen könnte. Ob die schlechte Bewertung gerechtfertigt ist. Ob es einen Grund für den offenbar nicht erfüllten Kundenwunsch gibt. So manches liegt einfach an der falschen Erwartungshaltung des Kunden / Patienten.
Am meisten reklamiert: Einstellung der Mitarbeiter, Preisgestaltung, Wartezeiten, Lieferschwierigkeiten.

„Wollte einen Hustensirup der Kategorie C (nicht rezeptpflichtig) beziehen. Die Apothekerin überheblich, schnippisch, völlig inkompetent, liess mich als potentieller Kunde kaum zu Wort kommen. Erklärte der Dame dass mir mein Arzt bei dem ich seit langem in Behandlung bin dieses Medikament seit Jahren mit einem anderen gibt und es nie irgendwelche Nebenwirkungen gab. Die Apothekerin stellte sich über eine studierte Medizinerin …“
Gedanken: Apotheker in der Schweiz sind studierte Medizinalpersonen. Wir stellen uns nicht über, aber neben die Ärzte als andere studierte Medizinalberufe. Hustensirup Kategorie C ist hier entweder Codein oder Dextrometorphan … und wenn „seit Jahren“ in Behandlung, finde ich das etwas … abklärungswürdig. Also kein Wunder, wurde da nachgefragt. Empfindlich, irgendwer?

Die Bedienung ist schlecht, sie lassen einen grundlos warten. Das muss unbedingt verbessert werden auch wenn Sie zu dritt im Laden sind. Wenn man etwas kaufen will das nicht teuer ist wirken alle deprimiert und lustlos auch versuchen bei nicht Kassen Zahler immer das teurere Produkt zu verkaufen, obwohl ein Generika verlangt wird.“
Hmm, ja. Warten ist unangenehm – aber wie „grundlos“ das war, ist vielleicht nicht immer so beurteilbar. Wenn ein Generikum verlangt wird, dann sollte man allerdings auch ohne Diskussion ein Generikum verkaufen – sofern vorhanden (Lager, Lieferbar, Existierend).

„Grausamer Service. Wollte bestimmte Medikamente kaufen, die die Apotheke nicht hatte (ist ja okay). Der Hauptapotheker hat mich vollgelabert und am Ende musste ich für eine Beratung zahlen, obwohl ich danach nicht gefragt habe, seine Meinung mich überhaupt nicht interessierte und ich wurde vorher überhaupt nicht darüber informiert, dass sein Erzählen eine kostenpflichtige Beratung ist.
Peinlich!“

Für die Beratung bezahlen? Kommt eigentlich nur vor, wenn ausführlichere Abklärungen (und Dokumentation) vor der Abgabe eines ursprünglich rezeptpflichtigen Medikamentes gemacht werden müssen. Dann sollte man den Kunden / Patienten allerdings darüber aufklären, was man vorhat und dass das zusätzlich kostet.

„Sie gaben uns einen XXX-Impfstoff, sagten uns aber nicht, wir sollten ihn im Kühlschrank aufbewahren. Das Baby hat daraufhin schlecht reagiert, aber zum Glück kein ernstes Problem. Ich bin mir sicher, dass die Informationen irgendwo auf der Schachtel waren, aber wir dachten nicht daran, sie zu lesen, da der Impfstoff von einem Arzt verabreicht wird. Wir haben ihn erst eine Woche nach der Abholung in der Apotheke dorthin gebracht. Sie hätten uns diese sehr grundlegenden und äußerst wichtigen Informationen geben sollen, als sie gekauft wurden.“
Ja, das hätten sie sollen. Aber … hat man denn gar keine Eigenverantwortung mehr?

„habe ich die Erfahrung gemacht, dass diese Apotheke permanent zu geringe Vorräte aufweist und regelmässig Lieferschwierigkeiten geltend macht (jede und jeder Mitarbeiter dort fügt zu geringe Bestände als Begründung an). Zudem sind die Wartefristen bis zur Bedienung eine Zumutung. So auch heute Morgen wieder.“
Ja Mist. Aber: Wir haben seit Jahren überall zunehmend Lieferschwierigkeiten bei Medikamenten, von dem her ist die Erklärung nicht so unglaubwürdig. Zu geringe Bestände … ich wüsste ja gerne, von was. Reden wir hier von freiverkäuflichen Sachen wie schnelldrehenden Schmerzmitteln, oder von rezeptpflichtigen Mitteln, die auch selten gebraucht werden?

„Das Langzeitrezept meines Sohnes (ist auf seine Medikamente angewiesen) wurde nicht ‚gefunden‘, obwohl es längst verlängert wurde (habe es danach gleich beim Arzt nachgefragt). Ich hatte mehr auf meiner Liste, bin aber gleich wieder gegangen.“
Man verliert sehr selten Rezepte in der Apotheke. Meist ist das eines dieser Probleme: Das neue Dauerrezept wurde vom Arzt zwar ausgestellt, ist aber noch nicht bis in die Apotheke gekommen. Das Dauerrezept wurde mit einem falschen Datum eingegeben (Ablaufdatum nicht nächstes Jahr, sondern dieses Jahr … wie das Ausstelldatum). Das sind Probleme, die sich mit etwas Geduld schnell lösen lassen.

„Hatte das Rezept für ein harmloses Progesteronpräparat, das ich aufgrund einer Schwangerschaft schon seit zwei Monaten nehme und mir andere Apotheken ausnahmsweise auch ohne Rezept ausgegeben haben, auf dem Handy. Leider war mein Akku leer und es war Samstag kurz vor Ladenschluss. Der Apotheker wollte mir das Präparat partout nicht herausgeben, auch nachdem ich die Dringlichkeit betont habe. Auch habe versichert, ich hätte im Auto ein Ladekabel und könne das Rezept in 10min per E-Mail weiterleiten. Er blieb hart, was für mich unangenehme Folgen hatte. Ich verstehe, dass es Richtlinien gibt, aber die Art und Weise, wie ich kaum angehört und abgewimmelt wurde, empfand ich als sehr, sehr unangenehm.“
Hmmhmm. Also weil andere Apotheken da schon Ausnahmen gemacht haben, hast du jetzt die Erwartungshaltung, dass das überall und vor allem jederzeit gehen muss, sonst ist das eine schlechte Apotheke? Vom Problem, dass nur Originalrezepte akzeptiert werden sollen (und Bilder auf dem Handy gehören da wie emails vom Patienten NICHT dazu) fang ich gar nicht erst an. Wenn das Medikamen so wichtig für dich ist: schau, dass du ein gültiges Rezept hast, geh es früh genug besorgen, oder zahl halt mehr, wenn du in die Notfallapotheke gehst, die auch Samstag Nacht und Sonntag offen hat.

„Sorry Samstag Abend 25 Personen in der Apotheke und es geht im Schnecken Tempo vorwärts…Auch Kunden ohne Rezept die ihr Produkt schon haben stehen an zum zahlen… nichts mit Spontan noch Augentropfen kaufen..sorry ich habe 35Min. Gewartet nur zum Zahlen…. dass geht gar nicht.“
Arme Apotheke – keiner der Angestellten kam an dem Samstag rechtzeitig in den Feierabend und musste sich noch von so Kunden stressen lassen.

„ich bin gerade 5 Tage nach der Hüften OP. Nach der Untersuchung beim Arzt bin ich zu Apotheke um empfohlenes Medikament zu holen. Die Apothekerin schaute in Ihren Computer uns sagte ich brauche dafür ein Rezept. Hat auch empfohlen dass ich per Telefon Rezept bestelle und weiter per Mail schicken lasse. Was ich auch getan habe. Es hat insgesamt über 30 min gedauert…. dann kam das Rezept ….. und die Apothekerin sagte mir dann….. ES IST SEIT MONATEN NICHT LIFERBAR !!!!! Mit meinem operierten Bein musste mir noch anhören, dass die Dame mich falsch verstanden hat !!!!! Sie hat ein Rezept verlangt aber hatte das Medikament nicht auf Lager…. da muss man sich wirklich fragen…. gehts noch !!!!! da fehlen die Worte“
Au weh – da ist ja einiges schiefgelaufen! Aber auch hier wieder das Problem der Nicht-Lieferbarkeit. Finde da allerdings auch den Arzt seltsam, der ein offenbar rezeptpflichtiges Medikament empfiehlt, ohne ein Rezept auszustellen … passt, dass er auch nicht weiss, dass das seit ewig nicht lieferbar ist. Ich würde in der Apotheke aber alles dran setzen, einen Ersatz zu suchen und zu empfehlen, der an Lager ist und das dann abgeben.

„Wir haben von einem Krankenhaus in Italien ein Rezept für einen Augentropfen für unseren dreijährigen alten Jungen mit einer Infektion erhalten. Leider haben wir die Flasche zwei Tage nach dem Zyklus verloren und da es spät am Abend war, ging mein Mann in die Apotheke, um den Tropfen zu holen. Sie werden nicht den 7Eur-Wert an Augentropfen mit italienischem Rezept geben und hätten lieber, dass die 3-Jährigen den Zyklus verpassen und leiden. Wenn diese Apotheke im Herzen von XXX nicht in der Lage ist, einen milden Augentropfen mit einem Rezept aus einem anderen Land zu unterstützen, kann es sein, dass sie an einen weniger öffentlichen Ort umziehen sollte.“
Ich hab Fragen. Viele. War das Rezept noch vorhanden? Gab es dieselben Tropfen hier überhaupt? Was heisst „mild“ hier? War der Preis ein Problem, weil es dann selber bezahlt werden musste? In einem solchen Notfall, würde wahrscheinlich jede Schweizer Apotheke ein ausländisches Rezept akzeptieren und die Augentropfen (so hier vorhanden) abgeben – gegen Bezahlung. Kein Rezept, kein Nachweis, was das für Tropfen waren und ein so kleines Kind würde eine Weiterweisung zum Arzt zur Folge haben.

„Ebenfalls hatten sie absolut normale Produkte für eine Apotheke (Fleckenbenzin) nicht an Lager. Werde diese Apotheke in Zukunft meiden.“
Naja – Fleckenbenzin sehe ich jetzt eher als Drogerieprodukt an – und heute braucht man das auch immer seltener. Aber ok – komm zu uns, wir haben das noch. Ich fürchte nur, dass, falls irgendwann mal etwas anderes fehlt, das auch eine schlechte Bewertung gibt?

„Unprofessionelles Personal. Ich habe mich sehr geärgert, denn gestern wurden für mich 6 Packungen eines Medikamentes bestellt und heute erhielt ich nur eine Packung davon. Zudem bezahlt man die hohen Gebühren für Medikamenten-check und Bezug-check. Das Doppelte also, als der Preis einer Packung. Auch dies wurde mir nicht mitgeteilt als ich gestern per Anruf vorbestellt habe. Ich hoffe, dass Apotheken wie diese bald keine Kunden mehr haben.“
Hmmm – dass da Checks berechnet wurden, deutet darauf hin, dass das ein rezeptpflichtiges Medikament war, das ganz von der Grundversicherung übernommen werden würde. Offenbar ein sehr günstiges. Dann wurde es selbst bezahlt. Möglicherweise etwas missbrauch-gefährdetes wie starke Schlaf- und Beruhigungsmittel? Gut, man sollte vielleicht den Patienten informieren, allerdings wissen wir nicht, wie die Bestellung genau ablief. Wenn das ein Anruf war a la: „Hier Name, ich bestelle 6 Packungen XXX, kommme morgen mit Rezept, tschüss“ – hat man kaum die Chance dafür.

„wurde aufgrund meiner koprolalie schlicht und einfach nicht behandelt. obwohl ich mit entsprechendem arzneirezept unterwegs war“
Ich musste Koprolalie googeln: „Als Koprolalie bezeichnet man den wiederholten, zwanghaften Gebrauch von vulgären Begriffen, zumeist aus der Verdauungsregion. Mitunter kann dies pathologisch sein, wie z.B. beim Tourette-Syndrom.“ OOOoookay. :-) Aber da die Indikation normalerweise nicht auf dem Rezept steht und die Medikamente dafür auch für anderes eingesetzt werden … interessiert es mich jetzt doch „was genau“ da gesagt wurde? ScheissApothekeArschlöcheralleMistplatzLecktmichdoch…?

Freunde haben extremst schlechte Erfahrung gemacht bezüglich Frechheit, Arroganz und Diskriminierunh. Deshalb liebe Leute, der Kunde, der sein Geld bei Euch lässt, ist IMMER KÖNIG! So funktioniert, das, und nicht anders!!! Geht gar nicht“
Du gibst also die Rezension für Freunde ab, nicht für dich? Ungeachtet, was da passiert ist – „der Kunde ist König“ ist eine Erfindung von Marketingspezialisten. Natürlich versucht man den Kundenwünschen zu entsprechen und natürlich ist man dabei als Dienstleister freundlich und hilfsbereit, ABER der Kunde kann auch im Unrecht sein, Unrealistisches oder ungesetzliches oder ungesundes verlangen. Nein, dann muss ich dem nicht entsprechen.

„Arrogant, frech, unsympathisch, profitgeil:Bin mit klarem Kaufinteresse in die Apotheke, aber die Verkäuferin (glaube: Frau XXX) war nicht gerade sehr kompetent beratend. Als ich gefragt habe, ob die Preise gleich zum Detailhandel seien und etwas am googlen war, meinte Sie unfreundlich & direkt: „Ich werde Sie bei klarer Kaufabsicht nur noch beraten, aber jetzt habe ich keine Zeit, denn es stehen zwei andere Kunden hinter ihnen.““
Wie lange bist du denn da gestanden und hast Preisvergleiche mit dem Online-Verkäufern verlangt? Es würde zwar ziemlich lange dauern, aber wenn ich das Gefühl hätte, die Person vor mir hat so gar nicht vor, etwas zu kaufen und der Laden ist voll von Leuten (die etwas brauchen), dann … hätte ich vielleicht ähnlich reagiert.

„Ich bin schockiert, wenn ich könnte würde ich Null Sterne geben. Für Dafalgan und Brufen, welche beide nicht rezeptpflichtig sind, wurden mir 11.90 verrechnet. Zum Vergleich, die Medis kosteten 14.30. Auf Nachfrage hiess es, dass diese Gebühren immer berechnet werden. Meine Recherche hat ergeben, dass so eine Kontrolle gemacht wird bei Unklarheiten/ Fragen der Kundin oder für einen Check um zu schauen ob es Interaktionen gibt oder bei komplizierten Rezepten wo Rücksprache mit dem verordneten Arzt gemacht werden muss. Dann wurde mir noch ein Betrag verrechnet für Ergänzung meiner Krankenakte… Echt jetzt? Für 5 Minuten Arbeit? So muss sich keiner der Bürger wundern, warum unsere Kosten immer mehr und mehr ansteigen!!“
Seufz. Dafalgan 1g und Brufen (alle) sind Liste B, also rezeptpflichtig. Klar – die WIrkstoffe gibt es auch in nicht-rezeptpflichtig und frei verkäuflich … dann zahlen sie es aber sowieso selber und ich muss nichts dokumentieren, weniger kontrollieren etc. Die Checks gibt es seit 20 Jahren und entlöhnen unsere gesamte Arbeit bei den Rezepten. Dass ihr Rezept jetzt einfach war und nur 5 Minuten gebraucht hat, macht da keinen Unterschied. Und nein, die Checks sind nicht der Grund für die steigenden Prämien – tatsächlich hat das System seit Einführung Milliarden eingespart (vorher war die Arbeit in den Medikamentenpreisen enthalten).

„Vor 3 Tagen habe ich dort ein Medikament gekauft. Heute wurde klar, dass die Indikation nicht mehr besteht und ich wollte die Packung ungeöffnet und unbeschädigt zurück geben. Die Rücknahme wurde verweigert. JEDE andere Apotheke nimmt Medikamente in OVP zurück. Speziell in diesem Fall gab es keinerlei Grund die Packung nicht anzunehmen. Das Medikament ist ewig haltbar ohne besondere Lagerungsbedingungen.“
Jein. Wir sollen grosszügig sein, allerdings gibt es Lagerbedingungen für Medikamente, auch wenn „bei Raumtemperatur“ zwischen 8-25 Grad ist und das nicht überschritten wurde (was wir nicht nachweisen können), darf das Medikament nicht einfach so zurückgenommen und auf gar keinen Fall einfach so weiter gebraucht werden. Häufig machen wir das trotzdem, aber es gibt Ausnahmen (Spezialbestellungen, Kühlprodukte…). Dass Jede Apotheke Medikamente zurücknimmt, stimmt sicher nicht.

„Ich war immer zufrieden mit allem (Personal, Auswahl, Beratung etc.). Doch als ich mir dieses mal den Beleg zu Hause anschaute, bemerkte ich, dass mir CHF 4.30 für „Medikamenten-Check“ verrechnet wurden. Nach einer Internetrecherche, fand ich heraus, dass Apotheken dies für Beratungen zu Nebenwirkungen, Dosierung etc. bei rezeptpflichtigen Medikamenten dürfen.
Jedoch brauchte ich keine Beratung und wurde auch nicht danach gefragt. Ich war direkt vor Apothekbesuch beim Arzt, der mir bereits alles erklärte. Alles in allem war ich nicht mal 5 Minuten in der Apotheke. Mir wurde nicht einmal mitgeteilt, dass es nun solche Gebühren gibt.“

Seufz. Die Checks sind seit über 20 Jahren (seit Einführung der LOA) die Entlöhnung unserer Arbeit bei der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden (und nur bei denen). Es ist keine „Beratungsgebühr“ und eigentlich sind es 2 Checks – von denen der eine bei selbstzahlenden Patienten oft nicht verlangt wird, da sie uns da einen Teil der Arbeit abnehmen, wenn sie es der Krankenkasse einschicken und nicht wir das machen müssen.

„Ich ging heute zu Bahnhof Apotheke und der Ansatz von der Apotheker Dame war sehr arrogant und diskriminativen. Sie wollte nicht anerkennen, und meine medizinische ID-Karte akzeptieren und gab nicht die Drogen, die ich für meine Behandlung. Ich bin ein Arzt, und ich konnte meine Medikamente überall auf der Welt so weit seit 20 Jahren als sehr daran interessiert Reisende bis heute haben. Ich bedaure es sehr, diesen Ansatz.“
Oh nein. Aber wir müssen in der Apotheke medizinische Ausweise aus dem Ausland, die wir kaum verifizieren können, tatsächlich nicht anerkennen. Das ist dann im Falle von rezeptpflichtigen Medikamenten eine „normale“ Abgabe „ohne Rezept“, die wir machen können, aber nicht müssen. Das heisst, es wird abgeklärt, ob die Abgabe angezeigt ist – und wenn ich hier „Drogen“ lese, dann denke ich, dass es sich hier bei der Behandlung nicht um Blutdruck-medikamente gehandelt hat.

„Ich finde diese Apotheke und die Mitarbeiter einfach schrecklich! Null Ahnung von Privatsphäre. Man wird in vollem Laden gefragt wofür man dieses Medikament nehmen muss da die Dosierung ungewöhnlich sei. Das geht niemandem was an, schon gar nicht einer Pharma Assistentin welche kaum Deutsch kann. Der Herr Doktor wird schon wissen wieso er so eine Dosierung verordnet! Frechheit!“
Das „voller Laden“ ist natürlich unangenehm – allerdings sind Nachfragen bei ungewöhnlicher Dosierung für mich ein Zeichen einer sich kümmernden und guten Apotheke. Und doch, wir müssen das wissen – bei der Abgabe kontrolliert man: „richtiger Patient, richtiges Medikament, richtige Dosierung …“. Auch „der Herr Doktor“ macht Fehler. Keine Frechheit.

Unlogisches Gesundheitssystem (Edition Schweiz)

Die Krankenkasse ist keine Kasse, in die man einzahlt, um etwas zurück zu bekommen, sondern eine Versicherung. Versicherungen sollten für einen da sein, wenn man in Nöte gerät und etwas nicht selber bezahlen kann – was zugegeben mit den heutigen teils teuren Behandlungsmethoden (Operationen) und Medikamenten (Virenmedikamente, Krebstherapien) bald mal möglich ist. Aber heute sieht die man die (obligatorische) Versicherung anders. Man muss monatlich Prämien zahlen – und erwartet Gegenleistungen! Viele Sachen können direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden (durch die Ärzte, Spitäler, Apotheke) und werden übernommen – wenn die Franchise erreicht ist. Eigentlich sehr viel, aber dann gibt es Ausnahmen: Sachen, die nicht bezahlt werden. Und Sachen, die übernommen werden, bei denen das … vielleicht nicht so viel Sinn macht.

Damit etwas von der Grundversicherung übernommen wird, muss „Wirtschaftlichkeit und Wirkung“ gegeben sein … Ausser es handelt sich um homöopathische oder anthroposophische Produkte, dann nicht. Es wird trotzdem weiter übernommen von der Krankenkasse, auch wenn es 2009 nach der Abstimmung zur Übernahme der Komplementärmedizin geheissen hat, da müssen Studien nachgeliefert werden. Bisher ist da nix passiert.

Der Zahnarzt, seine Behandlungen und Vorsorgen, sowie durch den Zahnarzt verschriebene Medikamente werden nicht übernommen, auch wenn man heute weiss, dass schlechte Zähne üble Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Das gilt auch für Antibiotika, die man bei Herzproblemen verschrieben bekommt, um Sepsis (ausgehend von der Zahnbehandlung) zu vermeiden.

Wenn du eine Brille oder Kontaktlinsen zum Sehen brauchst, ist das der Kasse auch grösstenteils egal. Sehen zu können ist nicht so wichtig. Alle 2 Jahre zahlen sie ein bisschen was dran. An eventuellen Operationen zur Verbesserung der Sehkraft vielleicht anteilsweise etwas, oder nach Kostenübernahmegesuch des Arztes.

Wenn Du als Frau nicht grad Kinder möchtest, bist du auch auf dich alleine gestellt. Die Pille oder die Pille danach zum Verhüten ist finanziell deine Verantwortung … wie das Kind danach ja auch. Schwangerschaftsuntersuchungen werden bezahlt, die meisten Vitamine dafür und in der Stillzeit aber höchstens aus der Zusatzversicherung – die du früh genug abschliessen solltest.

Wenn du als Mann ein Potenzmittel brauchen solltest, ist das auch ein Lifestyle-Medi, das du selber berappen darfst. Die Kondome auch, aber wenn du eine PrEP eine „Prä-Expositions-Prophylaxe“ gegen die sexuell übertragbare Krankheit HIV verschrieben bekommen kannst (im Wert von ein paar hundert Franken): das wird übernommen! Kann ich daraus Schlussfolgern, dass die Krankenkassen jeglichen ungeschützten Geschlechtsverkehr unterstützen?

Dazu passend die Kinderwunschbehandlungen: die werden zum Teil übernommen. Das heisst Untersuchungen und Hormonhehandlungen während 12 Monaten (wenn unter 40 Jahre alt), Inseminationsversuche bis 3 Zyklen … wenn es dann nicht geklappt hat, berappt man in Zukunft selber dafür. Künstliche Befruchtungen werden gar nicht übernommen.

Malariamittel für die Reise werden nicht übernommen: das ist Prophylaxe. Prophylaxe wird hier nicht übernommen (wieso?), die Kasse würde aber eine Behandlung bezahlen – obwohl auch hier eine gefährliche Krankheit günstiger vorher verhindert werden könnte.

Neue, teure, gehypte und rezeptpflichtige Mittel zum Abnehmen werden übernommen. Vorher war die Anwendung off-label und viele Diabetiker mussten darum bangen, ihr Medikament das so miss-braucht wurde überhaupt zu bekommen. Jetzt wurde extra eine Spritze mit demselben Inhaltsstoff zum Abnehmen zugelassen … die Liefersituation hat sich allerdings immer noch nicht beruhigt. Wo wohl der Wirkstoff jetzt hingeht? Könnte es sein, dass die Firma halt mehr dran verdient?

Einlagen und Pants (Windeln) für Erwachsene werden bezahlt (unter Voraussetzungen), Windeln für Babies gar nicht.

Damit wären wir bei den Limitationen – Mittel, bei denen die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Darüber habe ich hier geschrieben.

NaCl Lösung für Babies: die isotonischen Lösungen zum reinigen von Nase, Haut und Wunden werden von der Grundversicherung nicht übernommen, die Zusatzversicherung übernimmt ein Teil. Ich sehe immer wieder Kinderarztrezepte mit dem Wunsch und Zusatz: „etwas, das übernommen wird“. Tut mir leid: gibt es nicht.

Impfen in der Apotheke (gegen was auch immer) wird von der Krankenkasse nicht übernommen – das steht immer noch nicht im Leistungskatalog, nur bei den Ärzten. Die Wirkung ist bei beiden gleich gut … und die Apotheken sind eigentlich besser erreichbar dafür.

Die Medikamentenpauschalen (eigentlich die Entlöhnung unserer Arbeit in der Apotheke) sind für alle Medikamente gleich hoch – sie werden sowieso nur draufgeschlagen, wenn das Mittel rezeptpflichtig (Liste B) und von der Grundversicherung übernommen wird. Total egal ist, wie teuer das Medikament ist, egal wie gefährlich das Mittel sein kann und egal wie hoch der Aufwand beim Beschaffen oder der Abgabe ist. Gut – das wird mit dem neuen Vertrag zwischen Krankenkassen und Apotheken demnächst ändern …. auf die Erklärungen dazu freue ich mich allerdings gar nicht.

Man sieht – wirkliche Logik steht da nicht dahinter. Das waren (und sind) Entscheidungen, die getroffen wurden und so umgesetzt werden müssen.

Top Ten döfste Limitationen (CH)

Es war mal einfach, aber es wird zunehmend komplizierter die Frage „Übernimmt das die Krankenkasse?“ zu beantworten. In der Schweiz ist das so, dass Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden, übernommen werden von der obligatorischen Grundversicherung, wenn sie auf der Spezialitätenliste SL oder Mittel-Gegenstands-Liste MiGel stehen, Herstellungen, wenn alle Inhaltsstoffe in der SL oder in der Arzneimittel-Liste mit Tarif ALT stehen.
Heute müssen wir zusätzlich noch ein Auge darauf haben, ob das nicht eventuell eine Limitatio vermerkt hat. Dann zahlt die Krankenkasse … aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Es gibt Mengen-Limitationen, Alters-Limitationen, Limitationen auf die Indikation und solche die sowieso nur bezahlt werden, wenn der Arzt vorher mit der Krankenkasse abmachen konnte, dass es übernommen wird (Kostengutsprache).
Das unschöne ist, dass das praktisch jederzeit ändern kann. Und dass das im Computersystem immer noch sehr schlecht ersichtlich ist. Das meiste muss man „einfach wissen“. Vor allem, weil man die Patienten darauf aumerksam machen muss, dass da eventuell eine Rechnung auf sie zu kommt.

Die aktuell döfsten Limitationen in der Apotheke:

Becozym Forte: Die Vitamin B Tabletten sind kein Grand Frère Produkt mehr, die grosse Packung wird gar nicht mehr übernommen. Die kleine Packung hat neu eine Limitation: Gesamthaft zugelassen 40 Punkte, 1 Packung hat 20 Tbl und zählt 10 Punkte, also werden 4 Packungen (80 Tabletten) alle 3 Monate (90 Tage) übernommen. Da fehlen 10 Tabletten bei Einnahme 1x täglich!

Cimifemin Forte: das Mittel mit Traubensilberkerze gegen Wechseljahrsbeschwerden wird nur noch „Zur Einstiegstherapie während 3 Monaten“ übernommen. Danach nicht mehr! Dann zahlt man entweder selber oder wechselt auf die niedriger dosierten Produkte.

Hautfettende Mittel wie Antidry, Linola, Optiderm (und mehr) und rückfettende Seifen wie Dermed, Lubex (etc.) haben eine Punktelimitation über die ganze Indikation- also mehrere Produkte zählen dafür zusammen. Nach erreichen der Punktezahl werden die Mittel nicht mehr übernommen. Das ist enorm schwierig, da in der Apotheke den Überblick zu behalten, da viele Patienten ja nicht nur bei uns, sondern auch anderswo diese Mittel beziehen. Interessanterweise zählt hier Excipial Lotio nicht dazu (aber die Cremen!).

Ozempic im off Label use: Das Mittel gegen Diabetes wird „ausserhalb der Packungsbeilage“ als Mittel zum abnehmen benutzt. Dann muss man es selber bezahlen. Limitatio ist hier also die Indikation. Genau: Zur Behandlung von Patienten mit einem unzureichend kontrollierten Typ 2 Diabetes mellitus ergänzend zu Diät und Bewegung: In Monotherapie bei Patienten mit nachgewiesener Kontraindikation oder nachgewiesener Unverträglichkeit für Metformin. / Zur Behandlung von Patienten mit einem Typ 2 Diabetes mellitus in Kombination mit folgenden Therapieoptionen, wenn durch diese Antidiabetika keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht wird: Als Zweifachkombination mit Metformin oder einem Sulfonylharnstoff / Als Dreifachkombination mit einer Kombination aus Metformin und einem Sulfonylharnstoff / In Kombination mit Basalinsulin mit oder ohne Metformin. / Mindestens BMI 28. Zusätzliche Medikamente zur Gewichtsreduktion werden nicht vom Krankenversicherer vergütet.
In der Apotheke sollte ich also prüfen, ob das komplett zutrifft, und sonst den Patienten direkt zahlen lassen, oder zumindest darauf hinweisen, dass das nicht übernommen werden könnte. Aktuell kommt dazu noch die Problematik, dass das sehr schlecht lieferbar ist und als Kühlprodukt auch nicht so einfach zwischen den Apotheken ausgetauscht werden kann. Ich versuche da wirklich die Diabetiker bei der Abgabe zu bevorzugen. Interessant: Saxenda ist ein Mittel, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist. Es hat auch eine Limitation (eine RIESIGE) und bedarf der Kostengutsprache durch die Krankenkasse, aber wird dann übernommen. Problem: Gar nicht lieferbar bis … keine Ahnung. Lange.

Tebokan und andere Ginkgo-Präparate: Gesamthaft zugelassen 240 Punkte (innerhalb von 3 Monaten). Eine Packung zu 30 Tabletten hat einen Punktwert von 80, eine Packung zu 90 einen von 120 Punkten. Dosierung ist 1 bis 2 Tabletten pro Tag. Das wird an sich schon knapp … und dann kommt dazu, dass das Patienten zur Verbesserung des Gedächtnisses nehmen – und oft vergessen, dass oder wie viel sie da schon bezogen haben. Ja, wir hatten schon Reklamationen, wenn sie dann eine Rechnung der Kasse bekommen.

Vitamin D Kapseln und Tropfen: Das Vitamin D wird von der Kasse übernommen Zur Therapie bei nachgewiesenem schweren Vitaminmangel bei Erwachsenen (Serumkonz angegeben). Ich frage mich, wie viele Ärzte hier wirklich das Vitamin D im Blut vor der Behandlung bestimmen, das wird hier so ziemlich jedem verschrieben, der Ü60 ist – und oft vorher. Das „älteste“ Produkt, die normalen Vi De Tropfen (alkoholhaltig) haben interessanterweise keine Limitation drauf. Die Vi De Monatsdosen aber schon.

Valdoxan: Das Mittel gegen Depression und generalisierte Angststörungen hat „keine Kostenübernahme bei Patienten die bei Therapiebeginn älter/gleich 65 Jahre sind“.

Malarone (Atovaquon) und andere Malariamittel: Die Krankenkasse übernimmt nur eine Behandlung der Malaria, nicht die Prophylaxe. Und da das (vernünftigerweise) vor und bei der Reise in ein Malariagebiet genommen wird, damit man das nicht bekommt … müssen alle Reisenden das selber bezahlen in der Apotheke

Zofran / Ondansetron: Das Mittel gegen Übelkeit wird hier noch gelegentlich verschrieben von Kinderärzten gegen Erbrechen bei „Magendarmgrippe“ oder sogar bei Reisekrankheit, aber es wird nur übernommen zur „Behandlung von akutem Erbrechen bei stark emetogener Chemotherapie.“ Ja, es ist im Gegensatz zu Itinerol auf der SL, aber das heisst hier eben nicht, dass es die Kasse zahlt. Blöd ist das auch, da wir kaum Alternativen haben, bezahlt oder nicht.

Was das angeht: Algifor Junior (und andere Ibuprofen-Säfte): „Vergütung nur bei Kindern und Jugendliche bis 18 Jahre„. Pech haben die, die Mühe haben, Tabletten zu schlucken.

Nicht so häufig, aber trotzdem bemerkenswert:

Ritalin 10mg 200 Stück Vergütung nur zur Behandlung von Narkolepsie beim Erwachsenen. Bei der 30er steht das nicht, die haben ADHS als normale Indikation und keine Limitatio. Generika gibt es nicht in der Packungs-Grösse.

Midazolam Nasenspray, eine Herstellung, die zum Stoppen eines epileptischen Anfalls verwendet wird. Also wichtig, aber: das ist eine Herstellung mit einem Wirkstoff, der nicht in der ALT ist – und die Krankenkasse weigert sich hier, das zu übernehmen.

Zum selber nachschauen: auf der aktuellen Spezialitätenliste des BAG

Mehr auf dem Blog darüber:
Limitationen, wenn die KK Einschränkungen macht
Kassenzulässig mit Abern
Gewichtige Limitationsprobleme

Medikamentenraklamation hoch drei

Es häuft sich in den letzten Wochen: Leute, die Medikamente und anderes zurückbringen und reklamieren, respektive umtauschen möchten. Wir sollen da möglichst grosszügig sein. Wenn es von uns verkauft und unser Fehler oder ein Produktefehler war, machen wir das anstandslos. Aber manchmal ….

Ende Juni: Die Kollegin sucht sich durchs Backoffice und fragt mich: „Ist eine Packung Ibuprofen Tabletten liegengeblieben? Die Kundin sagt, sie hätte es bezahlt und dann vergessen.“
Pharmama: „Nein, ich habe nichts gesehen. Wann war das denn?“
„Am 6. Mai.“
„…“
Das war über einen Monat vorher. Ein Medikament, das täglich mehrmals verkauft wird als normales Schmerzmittel. Ich meine … wenn etwas liegenbleibt, merken wir das relativ schnell und die Kundin kann meist zugeordnet werden. Dann wird das für sie auf die Seite gelegt und sie informiert. Und eigentlich sollte man das als Kundin doch auch selber recht schnell merken … und vielleicht in ein paar Tagen zurückkommen. Nicht fast 2 Monate später.
Sie fragte dann, ob sie eine Packung gratis haben kann … ich habe ihr angeboten, auf die nächste Packung 10% zu geben.

„Die hat die Kundin vor einer Woche bei uns gekauft und die ist abgelaufen!“ sagt die Kollegin und legt mir eine Packung DiclofenacGel hin.
Das nehme ich sehr ernst – unser QMS sollte das eigentlich verhindern, wir kontrollieren die Verfalldaten aller eingehenden Produkte und führen regelmässige Verfalldatenkontrollen per Computer und visuell durch. Ausserdem ist auch das ein ziemlicher Schnelldreher, von dem monatlich mehrere Dutzend Packungen verkauft werden. Also wundert mich das etwas. Aber wenn das so ist, bekommt sie von uns natürlich eine neue und eine Entschuldigung.
Ich schaue die Packung an: Ja, abgelaufen 2020 (!) … und die Preisetikette einer anderen Apo drauf.
„…“
Die Kundin darauf hingewiesen, reagiert sie überrascht und mit: „Vielleicht habe ich zu Hause die falsche Packung erwischt.“
Ich habe ihr angeboten, dass sie nachschauen gehen soll und sich sonst wieder meldet.
Wir haben nichts mehr zurück gehört.

Und dann diese Reklamation: Die Patientin kommt mit ihrem Mann, der für sie übersetzt und bringt eine Packung Ozempic. Das wurde einem Monat vorher von ihr bei uns auf Rezept bezogen (und selbst bezahlt). Es sei kaputt! Das ist die Packung:

Da der Pen für mich sehr gebraucht aussieht (Stempel weit oben) frage ich nach: Sie behauptet steif und fest: „Es war die erste Anwendung heute und der Pen geht nicht!“
Ich nehme ihn aus der Packung und versuche selber, ihn einzustellen. Es stimmt, er geht nicht. Währenddem redet der Mann ziemlich aggressiv auf mich ein, wie unmöglich das doch sei, dass wir so ein teures Produkt verkaufen, dass dann nicht mal funktioniert!
Ich erkläre ihm, dass der Pen für mich leer aussieht, ich aber das zur Sicherheit der Firma einschicken muss – von der bekomme ich wohl Ersatz, wenn das Produkt wirklich defekt ist. Dafür brauche ich die ganze Packung, da dort die Chargennummer drauf steht. Ich nehme also die Packung und öffne auch das Seitenfach mit den Nadeln – und sehe, dass von den 6 enthaltenen Nadeln 4 fehlen. Gut, eine steckt oben auf dem Pen, aber es wurden 4 Nadeln entnommen – und gebraucht? Ich zeige das den beiden und frage noch einmal nach:
„War das heute wirklich der erste Gebrauch? Denn in der Packung fehlen 4 Nadeln. Und wenn man die Anwendung bedenkt, dass pro Mal 0.5mg gespritzt werden sollen und der Pen insgesamt 2mg enthält – ist der nach 4 mal brauchen oder nach 4 Wochen leer.“
Es folgt eine Diskussion in einer mir nicht bekannten Sprache in deren Verlauf der Mann noch aggressiver wird als mir gegenüber … das Ergebnis ist, dass nun aus der „ersten Anwendung“ die „erste Anwendung, bei der der PEN nicht ging“ wird.
Sie braucht weiterhin das Ozempic – und sie hat auch noch ein Rezept dafür hinterlegt, aber ich kann ihr den leeren Pen nicht gegen einen neuen gratis austauschen, sie muss den auch bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt das in ihrem Fall nicht, da „Off label use“ zum abnehmen gebraucht und nicht gegen Diabetes.
Die beiden mussten sich das noch überlegen und sind gegangen (natürlich ohne Entschuldigung) – haben ihn dann später aber doch noch weiter bezogen.

Ich weiss nicht, ob sich das jetzt so häuft, weil die Leute Geldprobleme haben. Aber als Apotheke bin ich auch Detailhändler und davon abhängig, Sachen zu verkaufen. Reklamationen werden immer ernst genommen und möglichst grosszügig behandelt – dennoch, muss das Grenzen haben. Die bei den Sachen oben wirklich erreicht waren. Sorry.

Nichtlieferbarkeit – Hürdenlaufen in der Apotheke 2023

Lieferbarkeit von Medikamenten: die Situation ist kritisch! Wie kritisch, zeigt die Seite drugshortage.ch, die für den 9. Juni folgendes meldet: 952 Lieferengpässe von Arzneimitteln in der CH. 8% der kassenpflichtigen Präparate. 152 Präparate fehlen von allen Herstellern. 11 davon sind auf der BWL Liste, 62 auf der WHO List of essential medicines.

Inzwischen suchen wir täglich mehrmals Ersatz für notwenige, verschriebene Medikamente. Ein stetig steigender Mehraufwand. In der aktuellen Situation versucht das BAG uns zumindest etwas die Arbeit zu erleichtern. Es geht ja nicht „nur“ darum, passenden Ersatz zu finden und zu bestellen – der Patient (der ja nichts dafür kann und es benötigt) sollte nicht noch dafür bezahlen müssen: die Krankenkasse sollte das übernehmen.

Dafür hat das BAG im März 23 eine Übergangslösung präsentiert.

Die Abgabe in der Schweiz durch Swissmedic zugelassener und in der SL aufgeführter Arzneimittel ist zwingend. Ausschliesslich im Fall der Nichterhältlichkeit eines bestimmten Arzneimittels resp. einer bestimmten Packung ist das folgende stufenweise Vorgehen zu wählen:
1. Abgabe einer in der Schweiz zugelassenen und in der SL aufgeführten Alternative (anderes Präparat mit gleichem Wirkstoff, andere Dosisstärke, andere Packungsgrösse oder geeignete Darreichungsform, alternatives Arzneimittel).
2. Abgabe eines importierten Arzneimittels, sofern ein Import heilmittelrechtlich erlaubt ist und das importierte Arzneimittel innert der angemessenen und notwendigen Frist zur Verfügung steht
3. Herstellung einer Magistralrezeptur

Das verschriebene Medikament ist nicht lieferbar. Hier startet also mein Hindernislauf in der Apotheke.

Bei uns in der Apotheke versuche ich erst mal anders als über unseren Hauptgrossisten an das Medikament zu kommen: wir haben inzwischen einen zweiten Grossisten, gelegentlich bekomme ich es dort. Häufiger fehlt es allerdings da auch.
Ich versuche es von einer anderen Apotheke zu bekommen, die es eventuell noch an Lager hat. Wir haben keine Zeit, Apotheken auf gut Glück anzurufen, die es (weil es ev. schon länger fehlt) auch nicht mehr haben, aber ich kann bei den zu unserer Kette gehörenden Apotheken reinschauen.

Keine hat es noch oder es ist nicht möglich das Medikament zu bekommen (Kühllieferungen gehen zum Beispiel nicht), dann beginnt die Suche nach einem Ersatzprodukt. Also:

Ein anderes Präparat mit gleichem Wirkstoff (ein Generikum). Der Medikamentenmarkt der Schweiz ist klein – allzuviel Auswahl hatten wir nie.

Oder eine andere Packungsgrösse (3 Packungen zu 30 Tabletten statt 1 Packung zu 90).

Oder dasselbe in anderer Dosierungsstärke (0.25mg statt 0.5mg, dann muss man 2 Tabletten aufs Mal nehmen)

Oder derselbe Wirkstoff in anderer Darreichungsform (Kapsel statt Tablette, oder Sirup oder Zäpfchen). Oder normale Tabletten statt retardierte mit langer Wirkung … und dann halt mehrmals tägliche Einnahme statt einmal täglich.

Oder eine Kombination der oberen.

Finde ich dennoch nichts, gibt es vielleicht ein alternatives Arzneimittel – also etwas, das für dasselbe Problem ist, aber einen anderen Wirkstoff enthält. Das benötigt dann aber  Rücksprache mit dem Verschreiber, da das ein Wechsel in der Therapie ist und der Patient eventuell neu auf das Medikament eingestellt werden muss. Ist eine Therapiealternative in der SL aufgeführt, eine Substitution jedoch aus medizinischen Gründen nicht möglich, muss dies auf der ärztlichen Verordnung bestätigt sein.

Wenn jetzt nichts davon möglich ist, dann darf ich ein importiertes Arzneimittel abgeben, wenn das Arzneimittel aus einem EU- oder EFTA-Land ist, wirkstoffgleich ist, gleiche Indikation hat und vergleichbare Darreichungsform und Packungsgrösse.
In der Praxis sieht das so aus, dass ich versuche, das bei unserem Lieferanten in Deutschland zu bekommen. Als EU Land können sie auch Medikamente aus anderen EU-Ländern liefern. Wenn es nur in England erhältlich ist, das brauche ich einen anderen Lieferanten.
Das übernimmt aktuell (und neu!) die Grundversicherung als Übergangslösung ohne vorgängige Kostengutsprache.

Problem: was bei uns fehlt, ist oft auch im Ausland knapp. Der Import dauert ein paar Tage. Ich muss herausfinden, wie die Medikamente im Ausland heissen und ob sie lieferbar sind. Kühlmedikamente gehen nicht, Betäubungsmittel gehen nicht, Blutprodukte gehen nicht, viele Medizinprodukte gehen nicht ….

Und dann die Dokumentation dafür!
Ich dokumentier natürlich in unserem Computersystem im Patientendossier, was ich versucht habe und weise den Lieferengpass des fehlenden Produktes mit einem Printscreen der Rückantwort des Grossisten auf Eure Bestellung nach. Falls ausländische Grossisten keine elektronische Meldung zur Nichtverfügbarkeit übermitteln (z.B. Rückmeldung nur per Telefon), dann geht auch eine Mitteilung per Mail. Dieser Nachweis muss der Krankenkasse nur auf deren Verlangen hin gezeigt werden können.

Der Aufwand fürs Suchen einer Alternative wird überhaupt nicht abgegolten.

Ist all das nicht möglich, bliebe noch die Herstellung einer Magistralrezeptur.
Ganz neu wird das von der Krankenkasse auch übernommen, wenn der Wirkstoff in einem SL-Arzneimittel enthalten ist, aber nicht selbst in der ALT (Arzneimittel-liste mit Tarif) aufgeführt ist.
Importierte Arzneimittel dürfen nicht verwendet werden. Die verwendeten Hilfsstoffe müssen alle in der ALT aufgeführt sein. Es kommen die Bearbeitungs-und Gefässtarife der ALT zur Anwendung bei der Abrechnung als Magistralrezeptur (PM SL).

Das Problem hier: Wirk- und Hilfsstoffe sind ebenfalls nur schwer zu erhalten. (Ich habe letztens mal nach Suspensionsgrundlagen gesucht, wie für Ibuprofen-sirup oder Antibiotikasirupe). Das Zeug ist teils teuer. Die Herstellung nicht kostendeckend. Und viele Apotheken sind schlicht nicht (mehr) dafür ausgerüstet:

Wir Apotheker*innen lernen das zwar im Studium, aber in den meisten Fällen ist das Jahre her (bei mir 20) und da es immer weniger gebraucht wurde, ging da viel verloren. Es gibt ein paar (wenige) Apotheken, die sich auf Herstellungen spezialisiert haben.  Die haben dann noch die nötigen Materialien und Ausrüstung im Labor (wie laminarflow, was für sterile Zubereitungen nötig ist). Aber wir reden hier nicht von Herstellungen im Industrieformat. Das geht in einzelnen Fällen – Grossproduktion ist nicht möglich.
Übrigens: ja, in der Schweiz werden Herstellungen durch die Apotheker*innen gemacht und nicht durch die Pharmaassistent*innen, respektive deren neue Berufsbezeichnung Fachfrau/mann Apotheke. Die lernen das nicht einmal mehr.

Man sieht: Hürdenlaufen. Wenn ich an einer dieser Hürden scheitere, bekommt der Patient das wichtige Medikament nicht. Und wenn ich eine mühsam gefundene Alternative nicht korrekt dokumentiere, bekomme ich kein Geld für die Abgabe von der Krankenkasse – und muss das dem Patienten verrechnen. Ich bekomme kein Geld für den Mehraufwand und das braucht immer mehr Zeit dafür.

Situation: schwierig.

Zum Thema gehört auch noch die fraktionierte Abgabe – darüber schreibe ich später.

Medikamenten-Zoff und Apotheken-Bashing

Es nervt mich, wie aktuell in der Presse wieder Stimmung gemacht wird gegen die Apotheken. Hier die drei neusten Schlagzeilen, alle unter dem Titel „Medikamenten-Zoff“

„Bis zu 400 Prozent teurer – wir zahlen zu viel für Medikamente“
„Kaufst du zu viele Medikamente im Ausland, vernichtet sie die Swissmedic“
„Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden“

Woher der Wind weht (respektive, wer da grad lobbyiert) erkennt man dann in den Artikeln (bei 20 Minuten passend unter dem Kapitel Wirtschaft) selber. Im ersten Artikel geht es um die Medikamentenpreise:
„Teure Medikamente treiben die Krankenkassenprämien nach oben. In der Schweiz kosten die Arzneimittel zum Teil deutlich mehr als im Ausland.“ – Während der zweite Teil stimmt, der erste wurde schon mehrmals wiederlegt. Die Krankenkassenprämien steigen nämlich nicht wegen der Medikamentenausgabe durch die Apotheke an die Bevölkerung – die machen einen niedrigen einstelligen Prozentbereich der Ausgaben der Kassen und der Gesundheitskosten aus. Im folgenden wird es etwas präzisiert und sie reden von „Medikamente und Pflegeleistungen in Heimen“ als Treiber für den drohenden Prämienanstieg. Trotzdem doppeln sie später nach: „Überissene Margen etwa von Apotheken führen dazu, dass der Preisunterschied (zum Ausland) schlussendlich noch deutlich höher liege“ – Äh, was? Wir haben schon lange kaum noch Margen auf die – wir reden hier ja von rezeptpflichtigen – Medikamente, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die werden anhand eines Vertrages (LOA) mit den Kassen abgerechnet, in denen das genau festgehalten ist. Marge ist da kaum noch drin, unsere Arbeit wird durch Pauschalen abgegolten. Und da wir Apotheken Medikamente vor allem im unteren Preissegment abgeben (60 Prozent der Medikamente, die wir abgeben kosten unter 15 Franken) … dürfte der Vorwurf wiederum vor allem die Medikamentenabgabe in Spitälern und vielleicht Spezialärzte betreffen.
Aber klar – hier werden wieder vor allem Sparmassnahmen auf Kosten der Apotheke vorgeschlagen. Wenn die Preise der Medikamente sinken (und wir haben regelmässig Preisanpassungen durch das BAG), sinkt auch die Marge (was noch übrig ist). Seit 2012 wurde so schon 1,2 Milliarden Franken eingespart.
Natürlich ist da noch Potential drin – aber vielleicht sollten sie mal statt an die eh schon günstigeren Alltagsmedikamente (und Generika) auf die Hochpreiser gehen? Momentan ist da übrigens die neue LOA in Vernehmlassung, die das bringen sollte. Deren Einführung wurde jetzt schon diverse Male verschoben.

AIm zweiten Artikel geht es um den Import von Medikamenten: „Krankenkassen fänden es gut, wenn Patienten … Medikamente im Ausland billiger kaufen könnten. Doch die Zulassungsbehörde bleibt hart.“ Ja, klar. Medikamente und deren Import (und das ist kaufen) unterstehen aus gutem Grund Einschränkungen. Ein in der Schweiz zugelassenes und sich im Handel befindendes Medikament untersteht strenger Qualitätskontrolle, braucht eine Packungsbeilage in 3 Sprachen und bei der Abgabe in der Apotheke werden Gegenanzeigen und Wechselwirkungen angeschaut. Das gilt nicht nur für die rezeptfplichtigen Medikamente. Ganz toll finde ich deshalb die im Artikel aufgeführten Beispiele: „mit einer Bestellung bei einer deutschen Versandapotheke den Monatsbedarf an Nasentropfen überschritten… die gesamte Bestellung wurde von der Swissmedic vernichtet.“
Jo, erstens: Online Apotheken dürfen in der Schweiz nur auf Rezept Medikamente versenden, auch Nasentropfen oder – sprays, die es sonst ohne gibt. Der Grund ist, dass so sichergestellt ist, dass vorher ein Kontakt mit einer Fachperson stattgefunden hat um Gesundheitsprobleme abzuklären. Abschwellende Nasensprays wechselwirken zum Beispiel mit Blutdruckmedikamenten. Allgemein sollten sie nicht länger als 5-7 Tage angewendet werden, da sich sonst rasch ein Gewöhnungseffekt entwickelt und man praktisch abhängig wird davon. Darauf weisen wir in der Apotheke hin und geben Tipps, falls das schon passiert ist, wie man davon loskommt. Selbst ein „Monatsbedarf“ wäre also eigentlich schon ein Kunstfehler.
Auch das Beispiel hat es in sich: „…bezog eine Dreimonatsdosis eines Mittels zur Regulierung von Gewicht und Darmtätigkeit, das in der Schweiz nicht mehr erhältlich war. Sie bekam eine Rechnung von Swissmedic in Höhe von 300 Franken“.
Mittel zum Abnehmen, das es nicht mehr gibt … das dürfte Sibutramin sein. Der Wirkstoff wurde wegen starker Nebenwirkungen und schlechtem Nutzen-Risiko-Verhältnis (inklusive Todesfälle) in mittlerweile allen Industrieländern vom Markt genommen. Mittel damit können aber immer noch online bestellt werden. Allgemein sind Mittel zum Abnehmen, die man online bestellt oft (obwohl als natürlich und pflanzlich angeboten) mit gefährlichen Stoffen versetzt. Mit einer online-Bestellung und Import umgeht man jegliche Kontrollen und Sicherheitsvorgaben.
Bei beiden Beispielen handelt es sich um nicht-rezeptflichtiges und nichts was von der Krankenkasse bezahlt wird. Selbst als Apotheke durfte ich (bis vor kurzem) keine Medikamente aus dem Ausland der Krankenkasse verrechnen – und ein Import ist sowieso nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Ich darf es, wenn in der Schweiz nachgewiesen nicht mehr erhältlich. Es ist dann mit einem (enormen) Mehraufwand verbunden, weil die Nicht-lieferbarkeit nachgewiesen sein muss. Was das angeht: die Medikamente die ich bräuchte sind dann oft auch im Ausland nicht erhältlich.

Auch im dritten Artikel geht es um die Medikamentenpreise: „Die Kosten für Medikamente steigen und damit verteuern sich auch die Krankenkassenprämien.“
Neben den schon erwähnten Gründen für die Preisgestaltung in der Schweiz, nach der laut Artikel noch „viel Sparpotential“ vorhanden ist, schieben sie die Preisgestaltung auf „wirtschaftliche Günde, weil die Pharmaindustrie die stärkste Exportindustrie“ sei und volkswirtschaftliche Aspekte gegen Gesundheitskosten abgewogen werden. Die Krankenkassen (so wird vorgeschlagen) soll die Preise verhandeln, da sie ja die Rechnungen zahlen.
Oh weh! – wer wissen will, wie das dann läuft, soll sich mal in das System mit den Rabattverträgen in Deutschland einlesen. Da verhandeln die Kassen mit den Pharmafirmen und machen Verträge (die geheim sind), worauf dann nur noch genau das Generikum dieser Pharmafirma von der Kasse bezahlt wird. Es folgen ständig Wechsel der Medikation beim Patienten (welches Generikum halt gerade einen Vertrag hat), Lagerhaltungs- und Lieferprobleme bei manchem Medikament, wenn die Firmen trotz Versprechen nicht mit dem Produzieren nachkommen, und Retaxationen (die Krankenkasse zahlt der Apotheke das ganze Medikament nicht, wenn es nicht das so vorgeschriebene ist). Das geht dann wieder zulasten der Apotheke und auch der Patienten.
An der Stelle hätte ich einen Sparvorschlag – die Krankenkassen haben nämlich echt hohe Vewaltungskosten und sehr gut bezahlte CEOs … und sie machen jährlich gute Gewinne (!), hauptsächlich mit der Zusatzversicherung. Die obligatorische Grundversicherung müssen sie auch nicht quersubventionieren, so können sie (trotzdem) Prämiensteigerungen rechtfertigen. Es würde auch schon vielen helfen, wenn die Prämien vom Einkommen abhängig gemacht würden (und nicht vom Alter etc.).
Letzter Vorschlag im Artikel: „Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden. Wir haben ein Problem mit den Verpackungsgrössen. … ein Fall, wo ein Patient ein Medikament bekam, bei dem die Packung 4000 Franken kostet, er braucht aber nur die Hälfte.“ Das stimmt, wir haben kein System, das darauf ausgelegt ist, Packungen zu öffnen und Tabletten einzeln abzugeben. Grundsätzlich finde ich das keine gute Idee (Siehe hier: Warum Tabletten abfüllen nicht besser ist). Aber auch hier: das ist vielleicht etwas für Hochpreiser und an Orten, an denen man sie danach weiter verwenden kann (Onkologiepraxis? Kliniken?). Da lohnt sich der Aufwand dann und man kann den Rest weiter brauchen.
Momentan dürfen wir übrigens bei bestimmten Medikamenten, die schwer erhältlich sind (Liste beim BAG), Tabletten abzählen und abgeben und den Aufwand sogar der Kasse verrechnen. Die knapp 5 Franken decken kaum die Arbeit, die man damit hat (Abzählen, einpacken, Packungsbeilage ausdrucken, einpacken, etikettieren, dokumentieren im PC und auf Papier für den Rest der Tabletten). Aber schon meldet die Presse, dass die Apotheker das nützen um sich zu bereichern.

Ich hab genug davon. Wäre noch schön, wenn bei den Leuten auch ankommt, dass da die Krankenkassen und Versandapotheken so Meldungen nicht wirklich zum Wohl des Patienten pushen, sondern vor allem zum eigenen.