Pharmama in den Medien (4)

Für einmal nicht den elektronischen, auch wenn es darum geht.

Für das Buch „Online Marketing für die erfolgreiche Apotheke“ wurde ich angefragt, ob es möglich ist, mich hier als Beispiel für einen (Apotheken-) Blog zu bringen.

Dafür habe ich ein Exemplar des Buches bekommen – und inzwischen gelesen.

Das Buch ist speziell zugeschnitten auf Apotheken über die Vermarktung und Werbung online. Das heisst man findet darin nicht nur über allgemeine Marketing Grundlagen Informationen, sondern auch was und wie man das im Internet macht. Mit Praxistipps für: Apotheken Websites, Email-Newsletter, Apps, Suchmaschinenoptimierung, Social Media, Blogs, IT Sicherheit und – ganz wichtig: Rechtsvorschriften. Auch wenn die für Deutschland sind, gilt doch einiges auch für uns in der Schweiz.

Ganz klar: So ein Blog wie meiner hier eignet sich aus verschiedenen Gründen Nicht für eine klassische Apotheken-Website. Ich blogge ja auch darum anonym, weil das ein weiterer Schritt ist, das Patientengeheimnis zu wahren – was auch immer ich hier an Begegnungen reinschreibe soll nicht zurückverfolgbar sein. Das dürfte sehr viel schwieriger sein, wenn man für eine spezifische Apotheke bloggt. 

Aber auch so gibt es ein paar Fussfallen: Das Kommentarsystem zum Beispiel, das überwacht werden sollte – auch wegen der Schweigepflicht und wegen dem Heilmittelwerbegesetz, oder allzu konkretem Rat – nur allgemeine Ausführungen sind erlaubt. Alles andere gehört in ein persönliches Beratungsgespräch mit dem eigenen Apotheker… (Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker :-) )

Das und mehr wichtiges findet sich im Buch (auch für den Kindle: rechts). Ein Muss fast für die moderne Apotheke.

Aspirin Fälschungen abgefangen

In Le Havre sind dem Zoll 1.2 Millionen Beutel Aspirin in die Hände gefallen

Laut Analyse enthalten die Beutel keinen Wirkstoff, der Inhalt besteht hauptsächlich aus Glukose – gemein auch "Zucker" genannt.

Die aus China stammenden gefälschten Medikamente waren für den Markt in Spanien, Südfrankreich und Nordafrika bestimmt.

Quelle: NZZ

… die setzen wohl auf den gerade bei Schmerzmitteln ausgeprägten Placebo Effekt :-)

besten Dank an kb, der darüber schreibt:

Wenn es nicht eher traurig als lustig wäre, könnte man denken "Hauptbestandteil Glucose? Endlich gibt es Aspirin-Globuli !"

kb

Übrigens: Danke auch für den Hinweis darauf: "Schade, daß man auf deinem Blog seit der Umstellung auf das lesen der Kommentare verzichten muss, wenn man die Sicherheits- und Privacy-Einstellungen seines Browsers nicht sperrangelweit aufmachen möchte. (Stichwort: Java-Script und Tracking).

 

 … Aber ist dir auch aufgefallen, dass auch die NZZ dasselbe Kommentarsystem verwendet?

Apotheken als erste Anlaufstellen

… ein wirklich erfreulich einsichtiger Artikel vom 27.7.2012 aus der NZZ, der Neuen Zürcher Zeitung.

Wichtig bleibt auch nach dem Nein vom Juni (gemeint ist die Managed Care Vorlage), einen Weg zu finden, um unnötige Arztbesuche und Doppelspurigkeiten bei der medizinischen Behandlung zu vermeiden. In den Notfallstationen der Spitäler beklagt man sich bereits seit langem über den Zulauf von Patienten, die keine Notfallmedizin benötigten und die nicht selten wegen Bagatellen vorbeikämen. Es erklingt denn auch der Ruf nach Einsparungen bei Bagatellerkrankungen.

Potenzial der Apotheken

Dabei besteht in unserem Land bereits ein dichtes Netz an medizinischer Fachkompetenz, die man noch weit besser nutzen könnte. Beinahe an jeder Tram- oder Busstation befindet sich in grösseren Städten eine Apotheke. Jederzeit kann man sich dort, während 11 Stunden im Tag und länger, medizinischen Rat holen, ohne jede Anmeldung. Dieser ist zudem meist gratis. Warum also nicht den Gang zur Apotheke fördern?

Das sagen wir hier ja schon lange :-)

Ein Hautausschlag, ein Husten, eine fiebrige Erkrankung – ein Gang zu einer Apotheke kann schon vieles klären. Diese sind dafür auch eingerichtet und ihr Personal entsprechend ausgebildet.

Jederzeit kann auch nach einer Apothekerin oder einem Apotheker gefragt werden. In jeder Apotheke muss laut gesetzlichen Vorschriften stets mindestens ein akademisch ausgebildeter Pharmazeut anwesend sein.

Das oben nennt man Triage  – das bedeutet, es wird abgeklärt, welche Beschwerden noch selber behandelt werden können und was zum Arzt gehört. Die Apotheken helfen teilweise auch beim Gang zum Arzt – immerhin kennen sie die Ärzte in der Umgebung und auch welche noch Patienten annehmen. Apotheken arbeiten auch mit Ärzten direkt in Qualitätszirkeln zusammen: so im Freiburg, Tessin, Waadt und Bern – etwas wovon die Patienten gesundheitlich profitieren – und die Kassen finanziell. Auch erwähnt wird das NetCare Projekt – die Möglichkeit in manchen Apotheken direkt mit dem Arzt in Kontakt zu treten via Videokonferenz. Darüber habe ich hier schon berichtet.

Der Zugang zur Apotheke ist niederschwellig. Die Beratungen sind gratis; eine Beratungspauschale ist nur auf vom Arzt verschriebenen rezeptpflichtigen Medikamenten zu bezahlen. Sie wird von der Krankenkasse zurückerstattet. Warum also nicht die Apotheke vermehrt als «Gatekeeper» nutzen? Das könnte durch eine gute Triage gerade bei Bagatellfällen Einsparungen bringen.

Danke an die NZZ und Autorin Claudia Schoch für diesen Artikel!

Aus dem pharmaJournal (der schweizer Apothekerzeitung)

… die kommt im Gegensatz zur deutschen nicht jede Woche, sondern nur jede zweite (und ist auch nicht so dick) – wird aber gut angeschaut.

Das ist mir gestern drin aufgefallen:

Sieht für Nicht-Mediziner nicht nach viel aus, aber … DAS war ein Streitpunkt, als es die Sortis noch nicht als Generikum gab. Sind die Sortis Teilbar?

Die Firma hat damals mit allen Mitteln zu vermeiden gesucht, dass man sie teilt. Sie hatten keine Bruchrille, waren überzogen (sind sie jetzt noch) und in der Packungsbeilage stand gar nichts von wegen Teilbarkeit. Da stand aber auch nicht drin, dass man das nicht dürfe. Aber die Firma hat Rundschreiben an Ärzte und Apotheker herausgelassen, dass man die Tabletten nicht teilen darf.

Ich fand das schon lange eher seltsam (siehe auch den Artikel hier über die Teilbarkeit von Tabletten) In Amerika gibt es die Tabletten unter dem Namen Lipitor – und dort war es schon lange gang und gäbe die Dinger zu teilen. Das war auch ein Mittel etwas zu sparen, denn die 10mg, 20mg, 40mg und sogar 80mg hatten alle denselben Preis. Und einmal teilen (halbieren trifft es vielleicht nicht ganz) liegt da wirklich drin.

Jetzt haben wir aber Generika – mit Bruchrillen teilweise … und nun zieht auch das Original nach. Geht doch.

Und dann ist mir noch diese Stellenanzeige aufgefallen, die ich (der Aktualität halber) unzensiert bringe:

Finde ich kreativ! :-) Mal was ganz anderes.

Gerettet Dank Apothekerin

Zwei italienische Touristen wandern mit ihrem Hund am Meer in England an der Küste von Devon. Da kommt die Flut und schneidet ihnen den Rückweg zum Strand ab. Sie sitzen also auf einem Felsen im steigenden Meer. Sie haben ein Telefon, aber keine Nummer für die lokale Polizei oder Feuerwehr oder derartiges, die sie anrufen könnten und um Hilfe bitten.

Da finden sie in der Tasche das Rezept für die Apotheke des Ortes, wo sie ein paar Tage vorher waren. Auf dem Rezept die Telefonnummer.

Dort rufen sie an. Obwohl das Gespräch wegen der schlechten Verbindung mehrmals unterbrochen wird, versteht die Apothekerin, dass sie in Not sind und ruft für sie die Küstenwache an. Die Küstenwache findet die Touristen im Meer und rettet sie mittels Helikopter.

Link zum Originalartikel im guardian. (in Englisch)

Merke: Es ist immer gut, die Nummer des lokalen Notdienstes zu wissen. Dort wäre es die 999 gewesen. Hierzulande ist es die 112.

Vom Vertrauen in den Berufsstand

Eine Apothekerin fälscht für sich und ihre Familie Rezepte und betrügt so die Krankenkasse. Als sie auffliegt, wird sie verurteilt wegen Betrugs und Urkundenfälschung und zu einer Freiheitsstrafe zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen der Verurteilung verliert sie ausserdem ihre Approbation als Apothekerin.

Dagegen legt sie Berufung ein. Ihre Begründung:

… dass die Menschen von Apothekern kein untadeliges Verhalten erwarten würden. Das Verwaltungsgericht sei in erster Instanz von einer „romantisch-idealisierten Apothekeruntadeligkeit“ ausgegangen. Das Berufsbild sei heute nicht mehr geprägt durch persönliche Beratung oder soziale Betreuung, sondern auf den Vertrieb von Arzneimitteln.

Auf gut Deutsch: Da man die Apotheker heute nicht mehr als Beruf mit Ehre sondern als Verkäufer ansehen würde, ist ein eventueller Verlust des Ansehens, das sie durch ihr Verhalten dem Apothekerberuf zufüge nicht wichtig genug, als dass sie deswegen ihre Zulassung verlieren sollte.

Das sahen die Richter anders:

Das gravierende Fehlverhalten der Apothekerin sei durchaus geeignet, das Ansehen in den Berufsstand und das in diesen gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern, heißt es im Beschluss. Denn bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln müsse sich ein Apotheker nicht nur von den rechtlichen Bestimmungen, sondern auch „von seiner Verantwortung für das Leben“ leiten lassen. „Er darf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Apothekerberuf nicht dadurch verletzen, dass er sich von einem unangemessenen Gewinnstreben bei der Erfüllung seiner Aufgaben beherrschen lässt“

 Also liebe Mitapotheker: verhaltet Euch (auch weiterhin) untadelig und schadet nicht dem Ansehen und dem Vertrauen in den Berufsstand, ansonsten … gehört ihr bald nicht mehr dazu.
(Geht es nur mir so oder spricht aus der Aussage der fehlbaren Apothekerin ein gewisser Frust über die aktuellen Zustände?).