Kleinere Krankenkassenprobleme

Es kommt für die Apotheke eine Rechnung von der Krankenkasse. Das ist aus verschiedenen Gründen seltsam, nicht zuletzt weil alle unserer Rechnungen an die Krankenkasse und eventuelle Rückforderungen oder Stornierungen von der Krankenkasse über unsere Abrechnungsstelle laufen.

Die Rechnung selbst ist auch etwas … ungewöhnlich.

Bitte überweisen Sie uns für das Rezept von Frau M.  (Kopie im Anhang) das irrtümlich von uns bezahlt wurde innert 30 Tagen CHF 30.10.- auf unser Konto.

Mit freundlichen Grüssen Frau Krankenkassenangestellte.

Hmm. Mal sehen.

Unser Computer zeigt den Bezug von Frau M. an, aber er zeigt auch, dass sie es direkt in der Apotheke bezahlt hat und keine Abrechnung von uns an die Krankenkasse ging.

Warum soll ich das also der Kasse zahlen?

3 emails und 2 Telefonanrufe später bin ich etwas klüger.

Frau M. hat das Rezept an die Krankenkasse geschickt. Die haben es ihr bezahlt … und erst im nachhinein festgestellt, dass es nicht über die Krankenkasse, sondern die Unfallkasse hätte laufen sollen. Die Frau ist aber woanders unfallversichert …. also wollen sie von uns, der Apotheke, die ihr die Medikamente abgegeben hat das Geld zurück.

Und wir sollen dann von der Patientin das Geld wieder verlangen …. damit sie es der Unfallversicherung in Rechnung stellen kann. Denn die kenne ich auch nicht – was wahrscheinlich der Grund war, dass sie es in der Apotheke bezahlt hat.

Logo, oder?

Neeeee!

Von: Pharmama

An: Krankenkasse

Betreff: Rechnung Frau M.

Sehr geehrte Frau Krankenkassenangestellte,

es geht um die Rechnung, die sie uns geschickt haben betreffend Frau M vom X.Y.2009 über Fr. 30.10.-

Frau M hat das Rezept direkt in der Apotheke bezahlt und es anschliessend an Sie eingeschickt.

Sie haben dann Frau M das Rezept zurückerstattet. Darum müssen Sie das Geld, auch wenn es über die Unfallversicherung gehen soll,  von Frau M zurückfordern – und nicht von uns.

Ich habe abklären müssen, ob die Rechnung nicht an uns oder die Abrechnungsstelle bezahlt wurde – das ist beides nicht der Fall.

Darum darf ich sie bitten, die Rechnung zu stornieren und sich direkt an Frau M zu wenden.

Mit freundlichen Grüssen

Pharmama

Das Franchise-F… äh Phänomen

Im Moment befinden wir uns in der Zeit, wo wir in der Apotheke am geschäftigsten sind.

Nicht nur in der Drogerie – wo das Weihnachtsgeschäft jetzt so richtig anläuft, nein, in der Apotheke mit den Rezepten.

Scheint so als müssten jetzt auf Ende Jahr wieder alle noch rasch zum Arzt und/oder die Medikamente auf ihren Dauerrezepten einlösen.

Ich nenne es das Franchise-Phänomen.

Für Nicht-Schweizer: die Franchise ist der Teil der Kosten an Medikamenten und Behandlungen, die man erst mal selbst übernehmen muss. Die Krankenkasse zahlt erst, wenn man über dem Betrag der Franchise ist.

Die Franchise kann man selbst wählen bei der Krankenkasse. Im Moment ist das Minimum 300 Franken, das Maximum 2500 Franken. Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie, die man pro Monat zahlen muss.

Jetzt gegen Ende des Jahres haben viele Leute die Franchise erreicht … und „nutzen“ das nun, um Medikamente praktisch auf Vorrat zu holen – damit sie nächstes Jahr nicht so viel brauchen. Dass das aber eine ziemlich kurzfristige Rechnung ist – weil sie ja nächstes Jahr doch wieder Medikamente brauchen (zumindest die mit den chronischen Krankheiten) und wir nur maximal die Menge für 3 Monate abgeben dürfen … naja, es verschiebt sich einfach etwas, aber sparen tut man dadurch nicht wirklich.

Gibt’s das eigentlich anderswo auch?

Rettung in der Not

Die Kundin, die bei der Assura versichert ist und bei uns regelmässig Medikamente bezieht, hat einen Grossteil ihrer Quittungen für ihre bezogenen Medikamente verloren.
Das ist ganz schlecht, denn ohne Quittungen zahlt die Krankenkasse das Geld nicht zurück. Sie sind der Beleg für den Bezug.

Nur gut, dass sie wirklich immer zu uns kommt, so kann ich einfach in ihr Dossier gehen, alle Medikamente, die innert einem bestimmten Zeitraum abgegeben wurden aufrufen und das als Beleg ausdrucken (für andere Apotheken, die das machen: unbedingt Stempel und Unterschrift auf den Ausdruck!).
So bekommt sie doch noch ihr Geld zurück.
Die Weihnachtsgeschenke können doch noch gekauft werden ..

Übrigens: als Tipp: man kann in manchen Kantonen einen Teil des Geldes, das man für Medikamente ausgegeben hat von den Steuern abziehen. Wenn man nun eine Stammapotheke hat und auch selbstbezahlte Medikamente in sein Patientendossier aufnehmen lässt, kann man die am Jahresende auch einfach ausdrucken lassem. Plus es hat den Vorteil, dass man auch bei den OTC Medis gleich sieht, ob sie sich mit denen auf Rezept vertragen.

Wann/Was bezahlt die Krankenkasse?

Es taucht immer wieder die Frage auf: Welche Versicherung bezahlt mein Medikament / Gerät / Rezeptur? Die Grundversicherung oder Zusatzversicherung oder muss ich es selbst bezahlen?

Das folgende gilt für die Schweiz, Stand Oktober 2009, LOAIII

Bis zum erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse erst mal nichts. Danach zahlt sie je nachdem, auf welcher Liste das Medikament steht. (SL, NLP, HL, LPPV, MiGeL, ALT).

Damit die Krankenkasse etwas übernimmt braucht sie im Normalfall die Rezepte sowie die Quittungen für den Bezug.

Man kann bei den meisten Kassen auch die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnen lassen, man braucht dazu nur die aktuelle Krankenkassenkarte mitzubringen. Ausnahme: z.B. die Assura.

Die Spezialitätenliste (SL) ist eine Liste der Medikamente, die von der Krankenkasse in der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden. Die Liste ist online frei zugänglich unter: http://bag.e-mediat.net/SL2007.Web.External/

Was hier nicht steht, wird auch nicht von der Grundversicherung übernommen.

Übernommen wird der Preis des Medikaments abzüglich des Eigenbehalts. Der Eigenbehalt beträgt 10%. Aber auf ausgewählte Originalmedikamente von denen Generika existieren 20% (das ist ein Anreiz, auf die Generika zu wechseln).

Ein paar Spezialfälle gibt es allerdings. So wird z.B. Xenical nur unter speziellen Bedingungen übernommen. Das sieht man beim Medikament unter Limitatio.

Auf den Medikamentenpreis der SL_Medikamente kommen – wenn sie zusätzlich noch rezeptpflichtig sind gemäss LOA III die Apothekenpauschalen drauf. SFr 4.30.- pro Medikament, SFr. 3.25 pro Bezug. Diese werden aber von der Krankenkasse ganz übernommen.

Auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) finden sich Geräte, Verbandmaterial, Stützstrümpfe, Krücken und weitere Hilfsmittel .

Die Liste kann man unter http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/ 04184/index.html?lang=de herunterladen.

Etwas gemein ist, dass die Preise in der MiGeL das zeigen, was die Krankenkasse übernimmt … und das muss nicht das sein, was das Produkt effektiv kostet. Das bedeutet, dass von einem Kompressionsstrumpf der 120 Franken kostet gemäss MiGeL nur 73.80.- Franken übernommen werden. Den Rest bezahlt der Patient.

Auf der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) findet man die Grundlagen, die man für die Berechnung von Rezepturen braucht, also Salben, Kapseln etc, die in der Apotheke direkt hergestellt werden auf Arztrezept für den Kunden.

Sie lässt sich hier herunterladen: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/06492/ 06493/index.html?lang=de

Die weder in der ALT noch in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten, von der Swissmedic zugelassenen Präparate gelten als Nichtpflicht-/Hors-Liste-Medikamente, die von den Krankenversicherern aus den Zusatzversicherungen übernommen werden können (Nicht müssen!)

Achtung: Die verschiedenen Kassen bieten nicht alle dieselben Leistungen. Einige zahlen nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten oder nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Ausserdem gibt es Unterschiede bei den übernommenen Medikamenten. Da hilft im Prinzip nur den Vertrag studieren und fragen bei der Kasse.

Die Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) enthält Arzneimittel, die weder von der Grundversicherung, noch von der Zusatzversicherung bezahlt werden.  Keine Chance hier.

Die Liste findet sich hier: http://www.lppv.ch/

Dazu gehören z.B. Appetitzügler, einige Laxantien (Abführmittel), Kombinierte Vitamine, Multivitaminpräparate, Nahrungsmittelergänzungen, Bestimmte Badezusätze, Mittel zur Empfängnisverhütung, Kontaktlinsenflüssigkeiten, Kariesprophylaxe, z.B. Zahnpasta, Schwangerschaftstests, Mittel zur Rauchentwöhnung.

Das ist zugegebenermassen ein Dschungel, fast undurchdringlich für den Laien – und auch für die Fachperson nicht ganz einfach.

Im Zweifelsfall fragt man am besten in der Apotheke nach. Wir haben ja zumindest Computerprogramme, wo die Listen bei den Medikamenten ersichtlich sind.

Worst Case Szenario

Oh ja, er hat mir leid getan, aber ich kann wirklich nichts dafür….

Also. Es kommt am Morgen ein Mann in die Apotheke mit einem Rezept. Kurzer Blick darauf und ich weiss, dass ich 2 der Medikamente bestellen muss … es handelt sich um ziemlich teure Mittel gegen Hepatitis C.

Pharmama: „Ich muss 2 der Mittel bestellen, aber sie sind heute mittag nach 4 Uhr hier.“

Kunde: „Oh gut, ich muss nämlich morgen mit der Therapie anfangen.“

Pharmama (am Computer und alles am eingeben, sieht, dass er noch nie bei uns war): „Haben Sie mir noch ihre Krankenkassenkarte?“

Kunde: „Ja, klar.“

Sagt’s und zückt eine Karte der Assura. Au weia. Über das Problem habe ich schon geschrieben.

Pharmama: „Au weh. Die Assura hat keinen Vertrag mit den Apotheken, da müssen sie in der Apotheke selber zahlen.“

Kunde: „Oh, ok.“ (Offensichtlich hat er keine Ahnung).

Pharmama: „Das sind aber ziemlich teure Medikamente. Haben sie eine Idee wieviel das kostet?“

Kunde: „Nein.“

Pharmama (immer noch eifrig am eingeben): „Also das macht … 2’395 Franken …“

Kunde: WIEVIEL???“

– Ja, eben.

Ich weiss genau wie er sich fühlte – etwa so, wie ich als der Zahnarzt mir erklärte, das das Implantat 3’500.- kostet …

Oh ja, das ist viel, Virenmedikamente sind teuer. Das ist wirklich das „Worst Case Szenario“ … superteure Medikamente die man sofort braucht und dann gleich noch bezahlen muss.

Die Assura zahlt die Medikamente dem Patienten schon zurück, aber sie zahlen nicht direkt an die Apotheke. Dafür empfehlen sie dem Kunden doch nach einer Rechnung zu fragen …. das ist gut und recht, aber wenn der Kunde dann nicht zahlt, kann die Apotheke dem Geld nachrennen …. und da habe ich gerade bei Assura Kunden schon schlechte Erfahrungen gemacht. Ich mache das vielleicht noch bei Stammkunden, aber nicht bei jemandem, der noch nicht hier war.

Das Beste war einmal als mein Vorgänger bei einem eine solche Rechnung gemacht hat. Er hat sie uns nicht bezahlt, sie aber der Krankenkasse eingeschickt … die sie ihm zurückerstattet hat (!) … und dann ist er nach Thailand ausgewandert …