Wie eine Krankenkasse ihre (teuren) Kunden vergrault

Originaltext hier im Tagesanzeiger. Hier nur 2 kleine Auszüge:

W. B. aus Zürich traute seinen Augen nicht, als ihm seine Krankenkasse Intras gleichzeitig mit dem Prämienaufschlag mitteilte: «Ab 1. Januar 2011 sind kassenpflichtige Medikamente in Apotheken ausschliesslich gegen Barzahlung oder mittels EC-/Kreditkarte erhältlich.» Für den HIV-Patienten bedeutet das, dass er künftig in der Apotheke fast 7500 Franken hinzublättern hat, wenn er seine Medikamentenration für drei Monate bezieht. Die Quittung muss er dann mit dem Arztrezept der Kasse einschicken und drei Wochen auf die Rückerstattung warten.


Die Umstellung des Vergütungsmodus begründet Intras damit, dass sie die «Eigenverantwortung der Patienten fördern» wolle. «Wenn die Patienten in der Apotheke selbst bezahlen müssen, haben sie einen Anreiz, auf ein Generikum zu pochen oder eine kleinere Packung zu beziehen.»

Na super. Dann kann ich die Intras nächstes Jahr auf die Liste der anderen Krankenkassen mit dem „tiers garant“-System setzen, wo die Kunden selbst in der Apotheke bezahlen müssen. Das gibt wieder die schönsten Diskussionen. Für mich in der Apotheke macht es keinen grossen Unterschied. Etwas weniger Arbeit vielleicht, weil ich die Rezepte nicht einschicken muss und ich habe das Geld gleich in der Kasse … ohne Wochen (oder gar Monate) darauf warten zu müssen.

Zu den „Selbstzahler-Krankenkassen“ gehören inzwischen:

  • Assura,
  • Fondation Natura Assurances (GM)
  • Intras (NEU ab 2011)
  • Maxi.ch
  • Moove Sympany
  • Sana Top
  • Sanagate
  • Sanitas Compact
  • Supra

… und wenn ich das richtig gelesen habe, macht die CSS selbst das dann 1 Jahr später wohl auch?

Kunden die „auf ein Generikum pochen“ … das finde ich leicht amüsant. Die meisten Apotheker machen die Kunden sowieso auf die Möglichkeit eines Generikums (wo vorhanden) aufmerksam. Und kleine Packungen mögen bei vorübergehenden Beschwerden vielleicht besser sein, aber bei chronischen Krankheiten sind mehrere kleine Packungen meist teurer als die entsprechenden grossen Packungen. Was die Krankenkasse da macht ist ein Teil des Verwaltungsaufwandes an den Patienten abwälzen … und sie hoffen natürlich auch darauf, dass eine Menge Rezepte die eingelöst wurden dann nicht eingeschickt werden.

Krankenkassenberatung

Liebe ungenannt bleibende Krankenkasse,

Es ist absolut unnötig, dass ihr in den letzten Tagen 3 x telefonisch versucht habt meinen Mann zu erreichen, v.a. wenn es sich bei der wichtigen Nachricht, die sie ihm offenbar unbedingt direkt überbringen müssen darum handelt, dass er „in die nächste Runde eines Wettbewerbes gekommen ist … bei dessen erstem Preis es sich um eine gratis-Krankenkassen -Beratung handelt.“ (!).

Ich bin Apothekerin und kenne mich einigermassen mit Krankenkassen aus. Die Telefone halte ich für Geldverschwendung, auch wenn ihr damit natürlich versucht möglichst viele gesunde Personen für ihre Kasse zu gewinnen.

Und im übrigen kann heute jeder auf www.comparis.ch selbst für sich einen Krankenkassen-Vergleich machen.

Wer wechseln möchte sollte übrigens bis am 30. November seine Kasse künden – es empfiehlt sich aber, vorher bei der Zusatzversicherung abzuklären, ob die neue Kasse einen auch nimmt. Wenn nicht, könnte man sie bei der alten Kasse lassen … aber dann bitte immer beide Krankenkassenkarten in die Apotheke mitnehmen.

Warum zahlt die Krankenkasse nicht?

In die Apotheke kommen immer wieder Kunden mit der Abrechnung der Krankenkasse und wollen wissen, was die einzelnen Posten jetzt bedeuten und warum die Krankenkasse das nicht zahlt.

Die Medikamente werden in der Schweiz entsprechend den Listen bezahlt, in denen sie stehen. Für den Patienten ist es fast unmöglich zu wissen, welches Medikament auf welcher Liste steht – respektive, ob und wie es bezahlt wird.
Wer selbst einmal suchen will, findet die Links in meinem Post „Wann / was bezahlt die Krankenkasse?“.
In der Apotheke haben wir die Listen bei den Medikamenten im Computer angegeben, so dass wir – mit Einschränkungen gleich sagen können, ob die Krankenkasse das bezahlt.

Die Unsicherheiten betreffen dabei die Sachen auf der NLP Liste, also die, die über Zusatzversicherung gehen. Wer keine Zusatzversicherung hat, dem wird das nicht bezahlt, aber auch mit Zusatzversicherung hat man bei NLP keine Garantie. Einerseits muss die Kasse nicht den Gesamtpreis zahlen, andererseits gibt es je nach Krankenkasse Ausnahmen – also Sachen, die auf der NLP Liste stehen und trotzdem nicht bezahlt werden. Beispiele dafür sind: Viagra, Levitra, Cialis (also die Potenzmitel), Triomer, Rhinomer, Nasmer – also die Salzspüllösungen, befeuchtende Augentropfen usw.

SL- Produkte – die gehen über die Grundversicherung. Aber: Wenn ein Kunde mit der Rechnung von der Krankenkasse zurückkommt und reklamiert „Warum bekomme ich diese Rechnung? Ich zahle monatlich 500 Franken Prämien und trotzdem zahlen sie das nicht – warum?!“ liegt es meist daran, dass die Franchise (noch) nicht erreicht ist. Die Franchise ist der Teil, den man selbst bezahlen muss, erst nach Erreichen zahlt die Krankenkasse. Die Franchise kann man bei Versicherungsantritt selbst wählen. Auf der Abrechnung der Krankenkasse sieht man das am Vermerk: „Restliche Jahresfranchise 2010 X Franken.“

Limitationen: es gibt Medikamente, da wird nur eine bestimmte Menge innert einem bestimmten Zeitraum bezahlt und alles was darüber ist nicht. Für manche Medikamente bestehen auch Einschränkungen im Sinne von Bestimmungen, die erst erfüllt werden müssen, bevor sie übernommen werden:

Limitatio: Bsp Xenical
Mindestens BMI 28_Nur für die Behandlung von adipösen Patienten mit Diabetes Typ II, die gleichzeitig mit einem/mehreren oralen Antidiabetikum/Antidiabetika behandelt werden. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 5 kg des Körpergewichts zu Beginn der Medikation und/oder die Reduktion des HbA1c-Wertes nicht mindestens 0,5% beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert._Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers._Mindestens BMI 35_Nur für die Behandlung von adipösen Patienten. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 10% des Körpergewichts zu Beginn der Medikation beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert._Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers.

Oder bei MiGeL – auf der Mittel-Gegenstände-Liste stehen Verbandsmaterial, Geräte …: Da wurden letzhin neue Höchstpreise für die Produkte festgelegt. Es kann aber sein, dass der Verkaufspreis höher ist als der von der Krankenkasse festgelegte Höchstpreis – dann muss die Differenz vom Patienten bezahlt werden. Z.B. bei Blutzuckerteststreifen, Stützstrümpfen, Verbandmaterial. Bis anhin waren die Kassen da noch kulant, aber inzwischen verweigern sie die Zahlung – das bedeutet, es gibt Rechnungen mit zum Teil Minibeträgen (unter 5 Franken). Das sind Probleme, die in Zukunft eher grösser werden – und vielleicht müssen wir bald diesen Differenzbetrag gleich in der Apotheke vom Patienten verlangen.

Und manchmal (selten) ist es auch einfach Willkür der Kasse:
Eine Bekannte hat, als sie schwanger war, Magnesium gegen die häufig auftretenden Muskelkrämpfe verschrieben bekommen. Genauer gesagt: Magnesiocard 10. Das Präparat ist auf der SL Liste, die (extra vorher niedrig gewählte) Franchise war erreicht. Trotzdem hat die Kasse sich erst geweigert das zu zahlen – allerdings nicht uns, der Apotheke gegenüber, denn die Bekannte hat das Mittel erst selbst bezahlt und die Rechnung der Krankenkasse eingeschickt.
Ich habe ihr dann geraten zu insistieren, dass es bezahlt wird.
Nach dem 3. oder 4. Telefon hat die Mitarbeiterin der Krankenkasse dann zugesagt, dass sie das Medikament übernehmen – sozusagen aus Goodwill.
… klar.

Generika – eine Betrachtung (5)

Immer, wenn man, denkt, dass man fertig ist.

Hier kommt ein Nachtrag zu meiner Generika-Reihe: Generika – die Seite der Krankenkasse in Deutschland

geschrieben allerdings nicht von mir, sondern von einer Apothekerin, die bei einer Krankenkasse arbeitet. Sie hat sich enorm Mühe gemacht und ausführlich geschrieben. Darum bringe ich nicht den ganzen Artikel auf der Hauptseite, sondern nach dem „weiter“.

Krankenkassen und Generika in Deutschland:

1. Aufgabe der Gesetzlichen Kranken-Versicherung
2. Wirtschaftliche Rolle der Generika und Rabattverträge
3. Gesundheitliche Aspekte
4. Zusammenfassung/Beurteilung

Aufgabe der GKV:

Wikipedia hat einen recht lesenswerten Artikel zum Thema gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland parat:

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V)….Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und durch § 12 Abs. 1 SGB V begrenzt ist. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Soweit die Theorie. „Generika – eine Betrachtung (5)“ weiterlesen

Patienten haben Rechte: Freie Wahl der Apotheke!

Der klaeui vom klauiblog hat einen Brief bekommen von seiner Krankenkasse, in dem sie ihm anbietet, seine Medikamente per Versand zu beziehen. Originaltext siehe hier. Offensichtlich haben sie den nächsten Werbeblock gestartet und ich nehme an, dass noch einige mehr Kunden diesen Brief bekommen werden.
Das ist meine Antwort:

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde,

Sie beziehen regelmässig Medikamente bei uns und wir möchten uns für Ihre Treue sehr bedanken. Wir tun alles, um Ihnen alle Produkte und Dienstleistungen zu Ihrer Zufriedenheit anbieten zu können. Sie wissen auch, dass wir Sie viel besser beraten können, wenn wir den Überblick über alle von Ihnen eingenommenen Medikamente haben. Dies ist am besten gewährleistet, wenn Sie nach Möglichkeit alle Ihre Arzneimittel bei uns beziehen. Als auf Arzneimittel spezialisierte Medizinalpersonen können wir so rasch feststellen,  wenn etwas nicht stimmt.

Wir haben erfahren, dass unsere Patienten vermehrt Briefe von ihrer Krankenversicherung bekommen haben. Sie werden ermuntert, Ihre Medikamente zu einem verbilligten Preis per Post über eine Versandapotheke zu beziehen!

Diese Aktion Ihres Versicherers finden wir aus mehreren Gründen stossend:

1. Ihr Versicherer benutzt die transparente Information Ihres Arztes und Ihres Apothekers, um Sie mit gezielter Werbung zu belästigen. Sind Sie damit einverstanden, dass der Marketing-Mitarbeiter Ihres Versicherers Ihre Krankheiten kennt? Wenn nicht, dann lassen Sie es ihn wissen, möglichst mit Kopie an Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Feldeggweg 1, 3003 Bern.

2. So ein Werbe-Coup für Versandapotheken verschweigt die gravierenden Nachteile. Diese Vertriebsart lässt Sie jedes Mal im Stich, wenn es eilt oder in Notfällen. Eine notwendige Beratung müssen Sie selber organisieren oder fragen Sie den Postbeamten oder ihren Versicherer?

3. Ihr Versicherer opfert die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen und die Sicherheit, die nur ein vollständiges Arzneimitteldossier bietet, für einen einmaligen Preisrabatt.

4. Die Versicherer sind von Gesetzes wegen beauftragt, ihre Versicherten über ihre Rechte gemäss Krankenversicherungsgesetz zu informieren. Diese Aufgabe nimmt Ihr Versicherer nicht richtig wahr: Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert den Versicherten ausdrücklich die freie Wahl des Leistungserbringers, und dazu gehört auch Ihre Apotheke. Zwingen zu wechseln kann Sie niemand.

6. Es gibt wirksamere Sparmöglichkeiten als Rabatte. Es gibt günstige Generika die wir Ihnen an Stelle eines teuren Originalprodukts abgeben können. Gerne beraten wir Sie darüber.

Auch die Schweizerische Patientenorganisation insistiert darauf, dass Sie als Versicherte und Patient Rechte haben. Lassen Sie nie Ihren Versicherer über Ihre Therapie, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke bestimmen!

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Brief geholfen zu haben, und würden uns auch sehr darüber freuen, wenn wir Sie trotz der Einflussnahme seitens Ihres Versicherers auf die Wahl Ihrer Apotheke zu unserer treuen und zufriedenen Kundschaft weiterhin zählen dürfen.

Mit freundlichen Grüssen
Pharmama

Danke dem Herr Klaeui, dass er mich auf die Aktion aufmerksam gemacht hat – und dass er auch weiterhin seine Medikamente in seiner Apotheke bezieht!

Zugeflogen?

Apothekerin: „Haben sie mir noch ihre neue Versicherungskarte?“
Kundin (säuerlich): „Ich habe sie schon vor Monaten bekommen – warum haben sie sie noch nicht im Computer?“
Apothekerin:Haben sie sie schon vorbeigebracht und gezeigt?“
Kundin: „Nein.“

Und woher soll ich sie sonst haben???