Auskunftsdienst Apotheke

Frühmorgens (Naja, 8 Uhr, aber früh genug für mich)

Allererstes Telefon.

Ich nehme es an.

„Pharmama’s Apotheke, mein Name ist Pharmama.“

Ein der Stimme nach älterer Mann (äMa): „Könnten Sie mir eine Auskunft für meine Steuererklärung geben? Ich hätte da eine Frage …“

Uh, äh was?

Pharmama: „Äh … höchstens, wenn es sich dabei um eine Frage wegen der Krankenkasse oder Medikamente handelt, den Rest kenne ich nicht so gut.“

äMa: „Das ist genau meine Frage: Was kann ich von den Steuern abziehen von den Medikamenten?“

Pharmama: „Naja, die selbstgekauften im Normalfall nicht – ausser sie haben ein Rezept dafür.“

äMa: „Und die Arztrechnungen?“

Pharmama: „Das was die Krankenkasse daran nicht zahlt, können Sie angeben, zum Beispiel die Zahnarztrechnung, aber ich glaube, das wird erst angerechnet ab einem bestimmten Prozentansatz vom Einkommen.“

äMa: „Wieviel Prozent?“

Pharmama: „Ich bin nicht ganz sicher? 3 oder 5? – vielleicht fragen Sie dafür beim Steueramt nach.“

äMa (überrascht): „Ja … bin ich denn hier nicht beim Steueramt?“

Pharmama: „Nein – Sie sind hier bei einer Apotheke.“

äMa: „Oh, tut mir leid – dann habe ich eine falsche Nummer gewählt!“

Pharmama: „Das sieht ganz so aus.“

äMa: „Danke für die Hilfe und entschuldigen Sie!“

Pharmama: „Kein Problem!“

Bisher war mir nicht bekannt, dass wir eine ähnliche Nummer, wie das Steueramt haben sollen. Der war wirklich ganz falsch. Vielleicht war es ja auch für ihn etwas früh?

Patent übernehmen und Preise erhöhen

Ein Interessanter Artikel ist mir im Wall Street Journal aufgefallen. Das hört sich ja gut an, aber: Nein, das lese ich nicht regelmässig, aber via andere Blogs und Suchen im Internet stolperte ich über derartiges:

Darin geht es über Pharmafirmen, die die Preise für Medikamente erhöhen, nachdem sie das Patent dafür von einer anderen Firma übernommen haben.

Speziell dieses Bild (Ausschnitt unten) ist mir aufgefallen, weil ich das Medikament von hier kenne. Es zeigt die Preisentwicklung zwischen 2013 und 2015 von Vimovo:

vimovopreis

1678$ – für 60 Tabletten Vimovo.

Man mag ja über die Preise der Medikamente hierzulande schimpfen, aber … wenn ich mir die Preisgebung in den USA ansehe, dann finde ich es hier gerade wieder gut.

Bei uns hat der Gesetzgeber via Gesundheitssystem die Möglichkeit die Preise in gewissem Rahmen festzulegen. Dabei orientiert er sich an den Gegebenheiten in den Nachbarländern mit ähnlichem System.

In den USA können die Pharmafirmen die Preise ohne diese Einflussnahme selber festlegen. Sie machen das dann auch.

Vielleicht noch ein paar Grundlagen zum Amerikanischen Gesundheitssystem. Ursprünglich gibt es dort keine Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben – inzwischen gibt es das zwar … allerdings mit enorm vielen Ausnahmen. Die Versicherungen haben auch viel mehr Handlungsspielraum. Es gibt je nach Krankenkasse Listen, was und wieviel bezahlt wird, teils darf man die Medikamente nur von bestimmten Leistungserbringern beziehen (Apothekenkette, Postversand), dann hat man immer einen Teil des Medikamentes, den man in der Apotheke gleich selber bezahlen muss (der ist unterschiedlich hoch, je nach Medikament und Versicherung und teilweise auch nach bereits bezogenen Leistungen). Die günstigen Versicherungen scheinen sehr wenig zu zahlen – und die teuren kann sich nur leisten, wer schon Geld hat.

Jedenfalls: Ein Medikament hat dann oft nicht einen Preis, der mehr oder weniger bleibt, sondern es kann sehr unterschiedlich kosten. Der Preis wird an die Begebenheiten angepasst.

Neue Medikamente kosten, bis die Generika kommen grundsätzlich mehr – das ist auch bei uns so. Damit werden auch die Forschungskosten wieder eingeholt.

Dann kann es sein, dass ein Medikament– altbewährt – erst mal sehr günstig wird, weil es verschiedene Generikaanbieter gibt, die miteinander in Konkurrenz stehen. Dann „sterben“ die Generika aus (weil sie neue Studien hätten liefern müssen / oder andere, weil das Produkt inzwischen so günstig ist, dass sich die Herstellung und Vertrieb nicht mehr lohnen) .. und wenn es nur noch einen Hersteller gibt, nutzt der sein Monopol aus um den Preis zu steigern –um ein paar hundert Prozent.

Beispiel nachzulesen hier: die Colchizin Story   Oder hier: Medikamentenpreise- Preisgestaltungsunterschiede.

Das ist Kapitalismus: Angebot und Nachfrage. Die Preissteigerungen betreffen auch andere ältere Original-Medikamente.

Seit 2008 schreibt das Wall Street Journal in dem Artikel, stiegen die Preise für Originalmedikamente so um 127% an, während der Consumer Price Index nur um 11% anstieg.

Für die Firmen sind solche Preissteigerungen eine Möglichkeit leicht Geld herein zu bekommen, ohne Jahre teurer und riskanter Forschung um eventuell ein neues Medikament zu finden.

Aber zurück zum Vimovo:

Das Vimovo ist ein Mittel gegen Schmerzen. Es ist nicht ein neuer Wirkstoff: es enthält Naproxen (wie Aleve oder in Deutschland das Dolormin für Frauen) und dazu Esomeprazol. Das heisst: Die Innovation dieses Medikamentes war es, Schmerzmittel grad mit dem Magenschutz zu kombinieren. Statt die Tabletten separat nehmen zu müssen.

Bei uns ist das für 60 Tabletten etwa 45 Franken wert.

In den USA hatte dieses „Originalmedikament“ 2013 noch einen Wert von 200$ für die 60 Tabletten. Dann hat Horizon Pharma das Patent dafür von Astra Zeneka aufgekauft und den Preis gesteigert auf …1’678$ für die 60 Tabletten.

2013 haben sie damit 20 Mio$ verdient. Dank der Preiserhöhung wurde das 2014 auf 163 Mio$ erhöht … obwohl es da weniger verschrieben wurde.

Es mag ja sein, dass ein Grossteil dieser Preisdifferenz die Versicherungen schlucken mussten … aber das hat dann irgendwann auch Auswirkungen auf die Prämien … oder was die Versicherungen noch daran zahlen.

In dem speziellen Fall wäre ich glatt dafür, dass das nicht mehr übernommen würde und die Ärzte die Wirkstoffe wieder getrennt aufschreiben.

Es dürfte allerdings schwer sein, so etwas grundsätzlich dort einzuführen – wegen der ständig wechselnden Kosten der Medikamente, können die Ärzte das kaum vor dem Verschreiben nachschauen … und die Apotheke muss das dann irgendwie richten. Und für manche Medikamente gibt es keine solche Ausweichmöglichkeiten.

Ich finde so etwas echt der Wahn. Natürlich: Medikamente haben ihren Preis – sie müssen entwickelt werden, die Forschung ist teuer, die Herstellung der Wirkstoffe und der Arzneiformen ist nicht gratis, vor allem wenn sie gewissen Qualitätsanforderungen entsprechen soll. Unterhalb einem bestimmten Preis kann es gut sein, dass sich das irgendwann nicht mehr rechnet – dann verschwinden auch wirksame Medikamente auf einmal vom Markt. Aber das oben … das ist ärgerlich und regt mich auf. Das ist wirklich nur Profitgier – oder?

Ah. so.

Es ist ein ruhiger Samstag abend, den ich mit der Drogistenkollegin in der Apotheke verbringe … herein kommt ein Mann mittleren Alters, den ich noch nicht gesehen habe, mit einem Rezept.

„Kann ich das auch bei ihnen einlösen? Die Apotheke, in die ich normalerweise gehe hat zu … und ich brauche das unbedingt heute noch.“

Natürlich. Ich muss am Samstag nicht mal auf das Rezept schauen, um zu wissen, dass es nicht heute erst ausgestellt wurde. Aber der Mann in Not hat Glück und wir haben das gewünschte Medikament an Lager.

„Haben Sie mir noch die Krankenkassenkarte?“ Frage ich.

„Krankenkassenkarte? Nein, die habe ich nicht dabei – weshalb brauchen Sie das?“

„Nun, wenn Sie es nicht bezahlen möchten, dann kann ich das der Krankenkasse abrechnen, aber dazu brauche ich die Karte.“

Der Mann holt sein Portmone hervor und fängt an darin zu wühlen, wobei er graduell ärgerlicher wird.

„Ich habe doch gesagt, ich habe sie nicht dabei … geht das nicht auch ohne?“

„Doch, schon, Sie können es auch selber bezahlen und selber an die Krankenkasse schicken, dann bräuchte ich nur Ihren Namen und…“

Er wühlt sich fast aggressiv durch die Karten in seinem Geldbeutel. Als er eine durchzählt sehe ich sie (ich kenne inzwischen die verschiedenen Karten)

„Da ist sie, sehen Sie? Die blaue.“

Er zieht sie etwas irritiert heraus, sieht sie an, als ob er sie das erste Mal in seinem Leben sieht und reicht sie mir zögerlich.

„Dann muss ich also nicht zahlen?“

„Nein, ich muss sie nur schnell einlesen … (ich mache das – die Krankenkassendeckung wird angezeigt, alles aktuell und gut) … und hier haben Sie sie wieder.“

Ich nehme das Medikament, scanne es ein, schreibe es an und reiche es ihm. Er steckt es ein.

„Und meine Krankenkassenkarte?“

Ich schaue etwas irritiert auf die Theke, aber nein, da liegt sie nicht mehr,

„Die habe ich Ihnen vorher gegeben …“

„Nein, haben sie nicht! Ich brauche meine Karte wieder! Die können Sie doch nicht so einfach behalten!“

„Ich bin sicher, ich habe sie Ihnen gegeben. Wenn Sie nur schnell einen Blick in ihr Portmonnee werfen könnten…“

„Da ist sie nicht! Sie haben sie mir nicht zurückgegeben!“

„Schauen Sie doch mal kurz, bitte. Tun Sie mir den Gefallen, ja?“

Sehr ärgerlich öffnet er jetzt sein Portmone, und fängt an all die vielen Karten, die man heute so dabei hat aus den Fächern zu ziehen und sie einzeln vor sich (und mich) auf den Tisch zu schmeissen. Kreditkarte, Postkarte, Mitgliedskarte im Fitnessclub, Bibliotheksausweis, Kundenkarte Kaufhaus …

„Sehen Sie, da ist sie nicht, (schmeiss) da auch nicht (schmeiss), nicht (wirf), ist sie nicht (wirf) und …“

„Da ist sie.“ – sage ich. Und deute.

Er schaut die Karte genau an, dann mich wütend, packt sie und seine anderen Karten zusammen, stopft sie ins Portmonee und geht wieder.

Meine Kollegin hat das halb mitbekommen und steht noch ganz verhupft daneben.

„Wenn ich nicht auf dem Rezept die Erklärung dafür hätte, weshalb er sich so benimmt, wäre ich jetzt auch nicht so ruhig. Willst Du wissen, was er für Medikamente bekommt?“ Frage ich

„Warum?“

„Weil man grad gesehen hat, dass er sie wohl wirklich brauchen kann.“

Es war Olanzapin. Das wird zur Behandlung shizophrener Psychosen eingesetzt. Psychosen gehen mit einem Verlust des Realitätsbezuges einher. Wahnwahrnehmungen und Stimmungsschwankungen.

Mir hilft das Wissen in dem Fall etwas besser (und ruhiger) mit den Betroffenen umzugehen. Stress macht das nämlich nur schlimmer.

Retax-Story

Von P.sycho.T.A.nte habe ich nach meinem Aufruf folgende selber erlebte Retaxations-Geschichte bekommen:

Besonders gerne retaxieren uns diverse Krankenkassen wegen Hilfsmitteln. Hilfsmittel haben wir in der Apotheke darum schon besonders gerne und sind schon fast froh, wenn der Patient das dann vielleicht doch lieber im Sanitätshaus besorgen geht. Für die meisten haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen, oder bekommen Preise vorgeschrieben, die teilweise noch unter unserem Einkaufspreis liegen, oder so knapp drüber, dass nach Abzug der MwSt. eine Spanne von ein paar Cent übrig bleibt.

Ein beliebtes Hilfsmittel, das immer noch gerne in der Apotheke besorgt wird, sind Kompressionsstrümpfe und Strumpfhosen. Nun haben wir inzwischen zum Glück von den Krankenkassen die „gnädige“ Erlaubnis bekommen, die zu Festpreisen mit ihnen abzurechnen – auch wenn einige zwischendurch soweit waren uns die Erlaubnis für derartiges, sehr zur Freude unserer Patienten (haha) ganz zu entziehen.

Vor einem Jahr etwa, war es aber noch so, dass einige Krankenkassen vor Abgabe von Kompressionsware von uns eine Genehmigung wollten.

Das lief dann etwa so ab:
Oma Fienchen kommt mit ihrem Rezept über eine Strumpfhose in die Apotheke. Ein kurzer Blick in die Kartei sagt sie hat die bei uns noch nie bekommen, also muss ein Termin zum Abmessen ausgemacht werden. Nun ist sie aber in einer besagter Krankenkassen, die vorher eine Genehmigung fordert. Zum beantragen selbiger braucht es die zur Strumpfhose gehörige Hilfsmittelpositionsnummer, die steht dann an der fertigen Strumpfhose … was doof ist, da wir die dazu ja erst einmal bestellen müssen … bei einer Maßanfertigung natürlich noch besser, wenn man die im Falle einer Nicht-Genehmigung nicht zurück schicken kann. Wir haben uns dann immer mit einer Vorab-Genehmigung über allgemeine HM-Nummern beholfen. Ging meistens… irgendwie.

1-2 Wochen später haben wir dann auch endlich mal eine Genehmigung bekommen und Oma Fienchen kann zum Abmessen kommen.
Das dauert unterschiedlich lange, kennt man ja. Strümpfe gehen schneller als Strumpfhosen, bei der jungen Frau, die die provisorisch wegen der Schwangerschaft bekommt geht’s meistens schneller, als bei der 80-jährigen Omi, die sich nicht mehr so gut bewegen kann.
Strumpfhose wird bestellt, kommt in 5 Tagen bis 2 Wochen, je nach Ausfertigung, Farbe, was auch immer.

Oma Fienchen holt glücklich ihre Hose ab und wir schicken dieses Paket an die Krankenkasse.
– Rezept, bedruckt mit Hilfsmittelnummern, idealerweise noch unter Angabe einer Diagnose, die im schlimmsten Fall mit Stempel und Unterschrift vom Arzt nachgefordert werden muss und natürlich unter Angabe der Genehmigungsnummer und dem Vermerk unserseits, dass die Verordnung von der Kasse genehmigt ist
– Eine Kopie des Maßblattes, damit man uns auch glaubt, dass wir da wirklich was abgemessen haben und nicht einfach eine Maßgröße abrechnen und eine viel günstigere Seriengröße bestellen (Oder was weiß ich)
– Eine Kopie der schriftlichen Genehmigung der Krankenkasse – Sicher ist sicher

3 Monate später drückt mir el Cheffe dann einen Brief der Krankenkasse in die Hand … Inhalt kurzgefasst: Ihr habt eine Strumpfhose abgegeben ohne sie vorher genehmigen zu lassen, damit nehmen wir uns heraus für eure erbrachte Leistung nichts zu bezahlen. Alter Abrechnungsbetrag 149,55€, neuer Abrechnungsbetrag: 0,00€
……

Für mich hieß es jetzt also hinsetzen, Schreiben an die Krankenkasse fertig machen, ihnen noch einmal belegen, dass sie uns für eben jene Verordnung selbst eine Genehmigung erteilt hätten und das ganze wieder einschicken.

In diesem Fall ist es gut gegangen und nach noch einmal 2 Monaten haben wir das Ding dann doch erstattet bekommen.

Das ist vielleicht keine ganz so dramatische Story, weil es anscheinend „nur“ ein Formfehler() bei der Krankenkasse war …
(
) Na aber wehe der Apotheke oder dem Arzt passiert mal „nur“ ein Formfehler ><

Ja, siehe Post von gestern. Wer selber noch solche Geschichten hat, darf sie mir gerne schicken!

Retaxationen – wenn die Krankenkassen Leistung einfach nicht bezahlen

Wie schon länger mal angekündet hier eine kleine Zusammenstellung von Null-Retaxationen. Das ist ein Übel, das es (bisher) zum Glück nur in Deutschland gibt. Es bedeutet, dass die Krankenkasse den Apotheken ein verordnetes und dem Patienten bereits abgegebenes Medikament oder Hilfsmittel nicht bezahlt. Arbeit geleistet, Patient richtig versorgt und man bekommt für das eingekaufte und abgegebene Mittel … gar nichts. Die Krankenkasse spart durch diese Null-Retaxationen Millionen. Die Apotheken leiden. An die Patienten weitergeben dürfen sie diese Ausgaben in Deutschland aus gesetzlichen Gründen nicht. Also: ein späteres Einziehen nicht von der Krankenkasse, die sich weigert zu zahlen, sondern vom Patienten ist nicht möglich. Und die Gesetzgebung unterstützt die Krankenkassen auch noch, indem sie sagen, dass Retaxationen halt „Berufsrisiko“ seien.

Mein Beileid an meine deutschen Kollegen, die sich tagtäglich damit herumschlagen müssen und denen die abertausend Gesetzesvorschriften, Verträge mit den Krankenkassen und deren Rabattverträge mit den Pharmafirmen die Arbeit so unnötig schwerer machen. Die Mehrheit davon finde ich unlogisch, Patientenunfreundlich, rein paragraphenreiterisch und schon deshalb wohl schwer dem Patienten zu erklären.

Das soll auch als Hinweis für meine Schweizer Kollegen und Patienten sowohl hier als auch in Deutschland dienen: Wisst ihr überhaupt, in was für einem Meer von (teils unnötigen) Gesetzen die Deutschen Apotheker operieren müssen … und wie die Krankenkassen das Ganze penibelst zu ihren Gunsten ausnutzen?

Bei vielen Retaxationen handelt es sich um Formfehler – da ging das richtige Mittel raus, aber auf dem Rezept ist irgendein Detail nicht ganz korrekt.

Auf dem Betäubungsmittel-Rezept für eine langjährige Dialyse-Patientin fehlt der Hinweis dass die Patientin durch den Arzt schriftlich auf die Dosierung hingewiesen wurde. Es wurde das Richtige abgegeben, ein dringend nötiges Medikament, dass die Patientin in der gleichen Form schon länger nimmt. Retaxation auf Null – die Krankenkasse nimmt das als Vorwand gar nichts zu zahlen, obwohl ihr auch hier kein finanzieller Schaden entstanden ist. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2050)

Auf dem Rezept für ein Hilfsmittel – in diesem Fall BD Microfine Nadeln (die braucht man für die Insulin-Pens) wurde vom Arzt bei der langjährigen Diabetikerin vergessen die Diagnose aufzuschreiben. Das Die Nadeln werden vollständig Nicht bezahlt von der Krankenkasse. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2005)

Auf dem Betäubungsmittelrezept kann die Krankenkasse das Ausstellungsdatum schlecht lesen. Sie interpretieren das (ohne Nachzufragen und obwohl das ein Sonntag wäre) als ein Datum, das 10 Tage vor der Abgabe des Medikamentes auf Rezept liegt. Betäubungsmittelrezepte müssen in Deutschland innert 7 Tagen eingelöst werden. Das gesamte Rezept wird auf Null retaxiert. Auf dem Durchschlag gut zu lesen: Rezeptdatum von 2 Tagen vor der Abgabe. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1988)

T-Rezepte (für Thalidomid) sind noch schwieriger korrekt zu beliefern. Bei einem Formfehler des Arztes (wie auch nur einem falsch gesetzten Kreuzchen) verliert die Apotheke ein paar Tausend Euro … und macht sich womöglich noch strafbar. Siehe: https://knicksfussnoten.wordpress.com/2013/05/27/ich-geh-dann-mal-in-den-knast/

Die Apotheke gibt im Notdienst auf Telefon und Fax des Arztes ein Antibiotikum gegen Blasenentzündung ab. Es ist das rabattierte Medikament der Krankenkasse. Der Arzt schickt das Rezept nach. Auf dem Rezept ist das Datum von ein paar Tagen später (wo er das ausgestellt hat). Die Apotheke korrigiert das Datum handschriftlich mit der Begründung: „Notdienstabgabe am … Rezept per Post nachgereicht“. Die Krankenkasse retaxiert das ganze Medikament mit der Begründung. „Abgabe vor Verordnungsdatum“ und als die Apotheke das anfechtet mit der nächsten Begründung: „Abgabe in der Notdienstzeit ohne Vorlage einer ärztlich ausgestellten Verordnung“: (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1463)

Der Arzt verschreibt ein Parkinson-Medikament in der Menge 4 x 100 Stck und „Hinweis: ich habe bewusst 4 x 100 Stück verordnet, also bitte nicht eigenmächtig ändern! Exakte Menge“ Problem: Die Krankenkasse schreibt vor, dass die Maximalmenge bei diesem Medikament 2 x 175 Stück betragen darf und sie schreibt ausserdem vor, dass der Rabattvertrag eingehalten werden muss (auch mit Mengen von 175 Stck). Ausserdem muss der Patient bei Abgabe nach ärztlichem Wunsch 40 Euro zu-zahlen, bei Abgabe nach Vorgabe der Kasse nur 20 Euro. Der Arzt hat zwar auch in Deutschland Therapiefreiheit – wird aber so von den Krankenkassen genauso eingeschränkt. Und die Apotheke macht sich – was auch immer sie jetzt tut sehr unbeliebt. Entweder beim Arzt, oder beim Patient … nur die Krankenkasse freut sich, weil sie, wenn die Apotheke den Vorgaben des Arztes folgt, das gesamte Rezept auf Null retaxieren und gar nichts zahlen muss. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1928)

Bei anderen Retaxationen ging einfach nicht genau das raus, was die Krankenkasse gerne hätte: das Mittel von dem Hersteller, mit dem sie einen Rabattvertrag gemacht haben (von dem niemand weiss, wieviel genau die Kasse dafür bekommt) oder nicht das Importpräparat das momentan gerade etwas günstiger ist, oder nicht die vorgeschriebene Menge Tabletten (das geht in D nach N-Grössen und es ist streng reglementiert, was übernommen wird. 100 Stück und 98 Stück sind da nicht zwingend „dasselbe“). Das bedeutet keinen finanziellen Verlust der Krankenkasse, trotzdem wird auch hier retaxiert. 

Auf dem Rezept ist ein Medikament in der Packungsgrösse 28 Stück verordnet. Diese ist nicht verfügbar (nicht mehr lieferbar, tatsächlich hat der Hersteller sie ersetzt). Die Apotheke ersetzt das dringend benötigte Medikament mit eben der Packung zu 30 Stück vom selben Hersteller. Die Krankenkasse sagt, dass diese Packungsgrössenänderung durch den Arzt hätte genehmigt werden müssen … und ein neues Rezept ausgestellt werden müsste. Sie retaxiert die Apotheke auf Null. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2039)

Auf das dringende Rezept, das sogar nach Ladenschluss vorgelegt wurde gibt die Apotheke nicht das von der Krankenkasse verlangte Rabattarzneimittel ab, da das nicht an Lager ist. Eine Bestellung und Lieferung am selben Tag war nicht mehr möglich. Statt dessen wurde (wie in solchen Fällen von der Krankenkasse vorgeschrieben) eines der 3 günstigsten Generika abgegeben. Auf dem Rezept wurde dokumentiert weshalb: „Akutversorgung“. Die Krankenkasse retaxiert auf Null mit der Begründung, dass es nicht das vom Rabattvertrag vorgeschriebene Arzneimittel ist und das nicht unter Akutversorgung fallen kann, da es ein Medikament zur Dauertherapie ist. Eigentlich ist aber das doch gerade der Grund: man sollte so eine Therapie auch nicht unterbrechen, oder?? (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2056)

Der Arzt verschreibt auf Rezept Sandimmun Spritzen 100 Stück mit „Aut idem Kreuz“ – bedeutet: er will, dass das nicht durch etwas anderes ersetzt wird. Die Apotheke gibt es ab, dokumentiert auch dass ein eventuell vorhandenes Importpräparat nicht lieferbar ist (das sie auf Vorgabe der Krankenkasse sonst abgeben müsste). Sie wird dennoch retaxiert – es soll ihr nur eine Packung von 50 Stück bezahlt werden und nicht eine Packung zu 100 Stück, da 2 Packungen zu 50 Stück in dem Fall tatsächlich etwas günstiger gewesen wären … Man retaxiert also nicht nur die Differenz. (Auf der anderen Seite verbietet sie solche Stückelungen und retaxiert auch dafür) (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1862)

Die Metoclopramid Tropfen, ein Medikament gegen Übelkeit, das schon lange verordnet und von vielen verwendet wird, aber wegen Nebenwirkungen unter Beobachtung stand, werden recht plötzlich letztes Jahr vom Markt zurückgezogen. Das auf eine ziemlich seltsame Art und Weise: erst kommt eine Pressenachricht und dann (um Tage verzögert) der offizielle Rückruf. Verunsicherte Apotheker haben Rezepte für die Tropfen in der Zwischenzeit deshalb mit Nachfrage beim Arzt und dessen Bestätigung, dass das Medikament dringend notwendig ist abgegeben. Jede Abgabe der Tropfen nach dem Tag des Rückrufs und auch für den Tag des Rückzugs selber (Veröffentlichung im Internet in der PZ) wurde den Apotheken deshalb nicht vergütet. Offenbar wird verlangt die Datenbanken stündlich zu prüfen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1950)

Der Arzt (ein Spezialist für Gastrointestinale Tumore) verschreibt ein Mittel gegen Erbrechen in Lutschtablettenform. Der Patient hat einen Magentumor – und kann normale Tabletten nicht gleich aufnehmen. Die Krankenkasse hat nur die Tabletten in den Rabattverträgen und retaxiert die Apotheke, die Lutschtabletten abgibt auf Null. Es reicht nicht, wenn der Spezialist das so verschreibt, die Apotheke selber hätte den Nicht-Austausch mit dem Rabattarzneimittel auf dem Rezept mit „pharmazeutische Bedenken“ zusätzlich extra festhalten müssen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1518)

Auch die Herstellung von Rezepturen (eigens auf ärztliches Rezept hergestellte Mischungen) werden retaxiert. Mit diesen Begründungen:

  • Preise außerhalb der Hilfstaxe werden bei der Vergütung zugrunde gelegt.
  • Anbruchberechnungen der Apotheken werden retaxiert. (das ist, wenn man von einem Inhalt nicht die ganze Menge braucht für die Herstellung, den Rest aber später vielleicht weiter verwenden kann – häufig auch nicht.)
  • Rezeptprüfstellen bestimmen über die zu verwendenden Wirkstoffe, über die Haltbarkeit von Inhaltsstoffen und überhaupt über die eventuell mangelnde Wirksamkeit. –  (Wer sitzt denn dort? Wohl kaum Apotheker oder Ärzte?)
  • Rezepturen mit Fertigarzneimitteln wurden auf Importe retaxiert. (die KK zahlen also nur das, was das Importpräparat gekostet hätte)
  • Rezeptur mit Fertigarzneimitteln auf Verwendung eines Off-label-Arzneimittels retaxiert. (Also: statt Viagra Tabletten wurden Revatio Tabletten zur Herstellung von Sildenafil Kapseln genommen … und nicht bezahlt).
  • Rezepturverordnungen mit Rx-pflichtigen Inhaltsstoffen nicht mehr erstattet, wenn sie ebenfalls nicht apothekenpflichtige Hilfsstoffe oder Grundlagen enthalten. – Zum Beispiel Salben, die sonst Kosmetika sind.

(Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1849)

Manche dieser Fälle sind eigentlich Arzt-Fehler: wenn das Rezept nicht richtig ausgestellt ist. Nur wird nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen, sondern die Apotheke. Die Krankenkassen machen die Apotheken zu „ihren“ Bürokraten und stellen faktisch Formulare vor das Patientenwohl.

In manchen von diesen Fällen konnte die Apotheke erfolgreich Berufung einlegen. Allerdings auch in diesem Fall: das bedingt einen derartigen Mehraufwand und Bürokratie… Sollten wir Apotheker uns nicht mehr um das kümmern, wofür wir da sind? Nämlich Patienten mit den richtigen Medikamenten zu versorgen und sie zu beraten, ihre Krankheiten zu behandeln und zu die Behandlung verfolgen?

Für das oben haben die Apotheker auch in Deutschland nicht studiert. Eine derartige Behandlung haben sie nicht verdient.

Man stelle sich vor, wenn derartiges zu uns käme.

Bitte nicht.

Das ist auch ganz sicher nicht im Sinn der Patienten.

Kein „grosser Bruder“ mehr

Das soll als Warnung dienen für andere Schweizer Apotheker, dass sie da auch ein Auge drauf haben können.

Früher war es so (und ist es heute meist noch), dass es für Medikamente kleine Packungen gibt und auch grosse Packungen. Die grossen Packungen sind vergleichsweise meist günstiger im Preis,

Oder waren.

Zum Beispiel Lioresal 10mg 50 Stück und Lioresal 10mg 200 Stück. Oder Leponex 50mg 50 Stück und Leponex 50mg 500 Stück.

Die kleine Packung ist in der SL, die grosse Packung dagegen auf der NLP. Das bedeutet eigentlich, dass die Krankenkasse die grosse Packung nicht in ganz zahlen müsste, da sie nicht in der Grundversicherung ist. Sie hat es dann aber (doch) getan, weil der Preis von einer grossen Packung kleiner war, als der Preis von X kleinen Packungen. Die grosse Packung nannte sich deshalb im Apothekenjargon „Grand frère“ (also grosser Bruder).

Als Grand-Frères Produkte werden alle grösseren Handelseinheiten einer SL-Packung bezeichnet, deren Preis tiefer ist als ein entsprechendes Mehrfaches der SL-Packung

Und jetzt Achtung: Inzwischen gibt es (aufgrund Preissenkungen bei den SL Medikamenten?) einige Produkte, wo das nicht mehr stimmt!

Also wo mehrere kleine Packungen weniger kosten als eine grosse Packung mit derselben Menge Tabletten. Ich habe das mal mit unserem Computerprogramm gegenübergestellt, damit man das sieht:

grandfrere

Wenn ich jetzt nicht wirklich gut aufpasse und die Preise jeweils vergleiche, gebe ich eine Grosspackung ab (die war ja bisher immer günstiger, also …), der Computer reklamiert überhaupt nicht – vor allem, wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat … und der Patient bekommt am Ende von seiner Krankenkasse eine Rechnung.

Weil das via Zusatzversicherung läuft, bestimmt die Kasse wie viel sie am Medikament zahlt. In einem Fall mit Leponex, den ich selber mitbekommen habe sind das 50% gewesen (und nicht nur der Preis, den dieselben kleinen Packungen gehabt hätten). Das waren dann grad etwa 300 Franken (!) – anstatt dem normalen Selbstbehalt von 10% um die 50 Franken.

Das war eine mehr als unangenehme Überraschung … und mir nirgends recht.

Darum hier ein „Achtung“ an alle Apotheker in der Schweiz: das ändert! Bleibt aufmerksam!

Kennt ihr noch mehr so Beispiele?