
Weil sich ja nie etwas ändert:
Patient: „Warum brauchen Sie meine Krankenkassenkarte, die habe ich Ihnen schon einmal gezeigt!“
PA: „Das stimmt! … vor etwa 3 Jahren!“
… (reicht die neue Karte)
PA: „Ah, ich sehe Sie haben die Kasse gewechselt.“

Weil sich ja nie etwas ändert:
Patient: „Warum brauchen Sie meine Krankenkassenkarte, die habe ich Ihnen schon einmal gezeigt!“
PA: „Das stimmt! … vor etwa 3 Jahren!“
… (reicht die neue Karte)
PA: „Ah, ich sehe Sie haben die Kasse gewechselt.“
Mann in der Apotheke mit einer Frage an den „Chef“. Ihn habe ich schon ein, zwei Mal gesehen, weil er Fragen hatte zu Medikamenten, er hat auch etwas gekauft, aber mit Rezept habe ich ihn noch nicht gehabt.
Mann: „Ich hätte da eine Frage … sie rechnen ja auch mit der Krankenkasse ab?“
Pharmama: „Ja?“
Mann: „Ich habe da eine Krankenkasse wo ich eigentlich in der Apotheke bezahlen muss und das einschicken. Aber bei der Kreuz-Apotheke habe ich eine Abmachung, dass sie das direkt mit der Krankenkasse abrechnen.“
Pharmama: „Eine Forderungsabtretung.“
Mann: „Ja genau. Machen Sie das auch?“
Pharmama: „Hmmm. Eigentlich nur bei langjährigen Stammkunden, die wir gut kennen.“ (Ungesagt: das ist er nicht). „Und bei Neuen verlangen wir vorgängig einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister.“
Mann: „Oh. (macht er – und deutet mit den Händen einen Abstand von einem halben Meter an) … der ist sooo lang.“
Pharmama: „Oookay, … dann brauchen Sie ihn nicht zu besorgen, dann machen wir das nicht.“
Mann: „Ich wäre jetzt gerne zu ihnen gekommen …“
Pharmama: „Nun .. Danke?“
Mann: „Und ich hätte ihnen so monatlich etwa 600 Franken gebracht!“
Pharmama: „Nun, ja. Das sind 600 Franken Umsatz, (nicht Gewinn! der wäre einiges niedriger), der uns dadurch leider entgeht. Allerdings … wenn es irgendwann ein Problem zwischen Ihnen und der Krankenkasse gibt, dann zahlt uns die Krankenkasse gar nichts – und dann habe ich 600 Franken Verlust real. Das ist ein Risiko … das möchte ich momentan nicht eingehen.“
Er nickt verständnisvoll und geht.
Na, wenigstens war er ehrlich. Auch bei Leuten mit „sauberem“ Betreibungsauszug ist es im übrigen nicht garantiert, dass das danach immer klappt. Von einer anderen Apotheke habe ich letzens von einem Fall gehört, der nach der Kontrolle und Ausstellen des Vertrages das 1 Jahr problemlos gegangen ist … und dann hat er offenbar bei der Krankenkasse seine Prämien nicht mehr bezahlt und sich gleichzeitig in der Apotheke noch auf Vorrat Medikamente besorgt. Dann ist er weggezogen. Die Apotheke bekam die Aulagen nicht von der Krankenkasse zurück (in dem Fall fast 3000 Franken). Erst danach hat sich herausgestellt, dass der Mann kurz vorher zugezogen ist – und im alten Wohnkanton offenbar dasselbe abgezogen hat. Der Betreibungsauszug ist kantonsabhängig. Man „nimmt“ ihn nicht mit …. und wenn man das nicht weiss und auch vom alten Wohnort (oder Wohnorten) einen verlangt (und dann wird das ziemlich aufwändig), dann kann man bei so etwas reinlaufen. Schweizer Kantönligeist – nicht immer eine gute Sache.
Hi, ich war heute bei meiner deutschen Apotheke, um meine Blutdruckkombibonschen abzuholen. Die Dame liest das Rezept, tippet lange und viel in ihr POS und meint dann, ich solle man Platz nehmen, sie müsse mit dem Lieferanten telefonieren.Nach gefühlten Stunden kommt sie wieder raus und teilt mit, dass ihr Hauptlieferant kein Metoprolol 100 Stück 200 mg hat, ihr Nebenlieferant exakt eine Packung hat und die ich nun kriege.Ok, denke ich mir, Sterben erst Mal verschieben.Nun weiß ich, dass Metoprolol eines der Standards bei Bluthochdruck ist. Bei Wikipedia mal nachgeguckt, ja isses.Öhm, nicht lieferbar? Ende des Monats, wo das erst begonnen hat?Was machen die da? Und warum nicht einfach mit 2 x 100 mg ersetzen, ’n halbe 400er oder so?


Auf facebook ist das gerade im Moment ein Riesen-Thema unter den deutschen Apothekern. Dass etwas derartig häufig gebrauchtes in gar keiner Form mehr lieferbar ist. Du hast tatsächlich Glück gehabt, konnte Deine Apotheke Dir noch etwas besorgen.
Auch ohne ApothekeR fehlt Dir was hat darüber geschrieben: Luftnummer mit Metoprolol.
Anscheinend sind das Problem die Rabattverträge. Die Krankenkassen machen die mit den Firmen über einzelne Wirkstoffe ab um zu sparen (keine Ahnung, was für Rabatte die da für sich aushandeln, die Apotheker bekommen davon gar nichts mit und haben auch nichts davon). Die anderen Firmen wissen dann häufig, dass sie nicht mehr so viel von dem Medi absetzen werden / können und setzen entsprechend ihre Produktion herab. Die Gewinner-Firma sollte ihre Produktion so weit heraufsetzen, dass der Bedarf gedeckt ist … dadurch verpflichtet sie sich in dem Rabattvertrag. Nur … manchmal klappt das offenbar nicht.
Und am Ende steht der Patient da, der das braucht und bekommt es von nirgends mehr her. Und ist dann sauer auf die Apotheke als Überbringer der schlechten Nachricht … wobei ich dir versichern kann, dass sie am wenigsten dafür können und (wie bei Dir) alles tun um da zu helfen.
Das mit dem Ersetzen scheint in Deutschland auch nicht ganz so einfach zu sein … auch wieder der Krankenkassen sei Dank, denn da gibt es so etwas wie die Retaxation. Das bedeutet: Wenn Du als Apotheke nicht genau das (!) abgibst, was die Krankenkasse will (also das Medikament von der Firma, wo sie einen Vertrag haben) oder das von dem auf dem Rezept geschriebenen abweicht (in Grösse, Dosierung, Firma), dann kann die Krankenkasse am Ende das gesamte Geld (!), das die Apotheke für die Besorgung und Abgabe des Medikamentes bekommen hat wieder zurückverlangen.
In deinem konkreten Beispiel gibt es vielleicht das Metoprolol noch von einer anderen Firma – die Kasse zahlt aber nur das von der rabattierten Firma, oder vielleicht noch eine der drei sonst günstigsten. Wenn die Apothek also noch irgendwo Metoprolol 200 finden sollte, dann muss bei einem Ersatz durch eine andere Firma das auch immer ausführlich dokumentiert werden für die Kasse: dass das Metoprolol 200 von der ursprünglichen Rabatt-Firma oder ersatzweise einer der drei günstigsten anderen von keiner Firma lieferbar war … und viele Firmen weigern sich dafür die nötigen Bescheide auszustellen (unter anderem, weil das ja auch der Beweis dafür wäre, dass sie nicht liefern können und das wäre Vertragsbruch der Rabattverträge …).
Dann könnte man natürlich das Salz wechseln, oder eben die Dosierung, nur muss wegen der Umstellung dann ein neues Rezept beim Arzt geholt werden. Wieder hängt man als Apotheker, der gerne helfen möchte (und vom wissenschaftlichen Standpunkt aus auch könnte: mal ehrlich, das ist kein Problem bei dem, halt 2 x 100mg zu nehmen statt 1x 200mg) zwischen allen Fronten und am Ende macht man noch so Verlust, dass man es sich eigentlich nicht mehr leisten kann.
Bei uns in der Schweiz scheint einiges mehr an gesundem Menschenverstand zu regieren und es gibt keine derartigen Vorschriften. Bei uns wäre ein Ersatz einfach und unkompliziert möglich: einerseits durch ein Metoprolol von einer anderern Generikafirma (ohne den ganzen Papierkram), andererseits durch eine andere Dosierung und Anwendungsrhythmus. Ohne Gefahr, dass wir das Geld für die geleistete Arbeit nicht bekommen.
Auf der anderern Seite gibt es bei uns aber auch viel weniger Generika und Firmen und gelegentlich gehen wieder Medikamente ausser Handel, oder sind ewig nicht lieferbar, weil der Absatzmarkt in der Schweiz zu klein und offenbar unrentabel ist.
Die Frau hat gerade herausgefunden, dass sie letztes Jahr doch eine Zusatzversicherung hatte – bei einer anderen Versicherung. Jetzt will sie, dass wir ihr für die paar Sachen, die sie bezogen (und bezahlt hat) – das Geld zurück geben und es dann der Kasse verrechnen. Was das war, weiss sie allerdings auch nicht mehr …
Ich habe das dann abgelehnt und ihr angeboten einen Ausdruck zu machen, was sie bezogen hat – dann soll sie selber versuchen, ob sie etwas von der Krankenkasse zurückbekommt.*
Das war dann für sie zuviel Aufwand.
*(Ansonsten zahle ich ihr das jetzt, sie schickt das ein, hat die Franchise noch nicht erreicht oder es wird nicht alles übernommen und dann stellt die Krankenkasse das ihr wieder in Rechnung).
david/turtleofdoom hat mir dies hier zukommen lassen:
eine Freundin von mir war beim Arzt. Sie hat da auch grad die Medikamente mitnehmen dürfen, Selbstdispensation halt. Sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung, die sie als zu hoch empfand, worauf sie anrief und nach etwas nerven die detaillierte Abrechnung erhielt. Da steht zwei mal Amoxicillin drauf – und sie ist sich sicher, nur eine Packung Antibiotika erhalten zu haben.
Die Arztrechnung:

Zur Erklärung: es gibt auch bei den Ärzten 2 Abrechnungsvarianten. Manche schicken einem die Rechnung nach Hause, die man dann begleicht und der Krankenkasse einschickt um das zurückvergütet zu bekommen. Die Krankenkasse bezahlt das aber erst, wenn die Franchise erreicht wurde – der Teil, den man bei Vertragsabschluss auswählt erst selber zu bezahlen. Die andere Variante ist, dass der Arzt das direkt der Krankenkasse verrechnet. Falls die Franchise noch nicht erreicht wurde, stellt die Krankenkasse das dann der Patientin in Rechnung. Das ist in diesem Fall passiert.
Ich denke nicht mal, dass der SD Arzt (oder die Praxisassistentin das in böser Absicht gemacht hat, oder um sich zu bereichern: dasselbe Antibiotikum in 2 verschiedenen Generika (doppelt) zu verrechnen (Co-AMOXI Mepha 1000mg und Co-AMOXICILLIN Actavis 1000mg).
Derartiges könnte aber noch häufiger vorkommen ohne dass das bemerkt wird. Denn: die Versicherung bekommt vom Arzt (und auch von der Apotheke – da noch mit einem 2.3% Rabatt, Verzeihung Effizienzbeitrag) alle nötigen Daten für die Abrechnung … und gibt bei der Rechnung an den Patienten nur eine Gesamtsumme an. Keine Ahnung wieso. Man fragt sich: da könnte doch einiges an Nachfragen und vielleicht auch falsch abgerechneter Kosten gespart werden? Vor allem, wenn der Patient sich die Zeit nimmt, das anzusehen.
Die Rechnung wurde in dem Fall dann korrigiert.

„Was soll das heissen: ‚die Krankenkasse übernimmt das nicht‘? Der Arzt hat mir das verschrieben!“
Wenn das so funktionieren würde, dann würde ich mir Schokolade grad kiloweise und auch Ferien verschreiben lassen. Tatsächlich kann der Arzt so ziemlich alles auf ein Rezept schreiben, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das auch übernehmen muss.
Aber obiges höre ich noch gelegentlich von Patienten. Das letzte Mal gestern, eine ältere Frau, der der Arzt Dynamisan verschrieben hat. Das ist ein Aufbaumittel – und es steht auf der sogenannten Negativliste. (Zur Erinnerung: in der Schweiz werden Medikamente und Mittel von der Krankenkasse anhand verschiedener Listen vergütet: SL: Spezialitätenliste von der Grundversicherung, NLP: Nicht-Listen-Präparate eventuell von der Zusatzversicherung, MiGeL: Mittel-und-Gegenstände-Liste für Sachen wie Verbandsmaterial, Kompressionstrümpfe, Teststreifen etc. Auf der LPPV: der Negativliste stehen die Sachen, die die Krankenkassen gar nicht übernehmen.)
Das gab dann eine längere Diskussion, die ihr Euch sicher vorstellen könnt – immerhin „will der Arzt ja, das ich das nehme, sonst hätte er es nicht aufgeschrieben“ und „Für was zahle ich eigentlich monatlich die Krankenkassenprämien?“ … nicht für das offensichtlich. Aber Sie werden ganz froh um die Krankenkasse sein, wenn Sie mal regelmässig teure Medikamente brauchen oder eine Operation benötigen.
Aber wirklich doof finde ich, dass ich bei so etwas immer den Ärger der Leute abbekomme und endlos diskutieren muss. Als Apotheke steht man halt mittendrin.
