Metoprolol – mit Problemen

Hi, ich war heute bei meiner deutschen Apotheke, um meine Blutdruckkombibonschen abzuholen. Die Dame liest das Rezept, tippet lange und viel in ihr POS und meint dann, ich solle man Platz nehmen, sie müsse mit dem Lieferanten telefonieren.
Nach gefühlten Stunden kommt sie wieder raus und teilt mit, dass ihr Hauptlieferant kein Metoprolol 100 Stück 200 mg hat, ihr Nebenlieferant exakt eine Packung hat und die ich nun kriege.
Ok, denke ich mir, Sterben erst Mal verschieben.
Nun weiß ich, dass Metoprolol eines der Standards bei Bluthochdruck ist. Bei Wikipedia mal nachgeguckt, ja isses.
Öhm, nicht lieferbar? Ende des Monats, wo das erst begonnen hat?
Was machen die da? Und warum nicht einfach mit 2 x 100 mg ersetzen, ’n halbe 400er oder so?

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Auf facebook ist das gerade im Moment ein Riesen-Thema unter den deutschen Apothekern. Dass etwas derartig häufig gebrauchtes in gar keiner Form mehr lieferbar ist. Du hast tatsächlich Glück gehabt, konnte Deine Apotheke Dir noch etwas besorgen.

Auch ohne ApothekeR fehlt Dir was hat darüber geschrieben: Luftnummer mit Metoprolol.

Anscheinend sind das Problem die Rabattverträge. Die Krankenkassen machen die mit den Firmen über einzelne Wirkstoffe ab um zu sparen (keine Ahnung, was für Rabatte die da für sich aushandeln, die Apotheker bekommen davon gar nichts mit und haben auch nichts davon). Die anderen Firmen wissen dann häufig, dass sie nicht mehr so viel von dem Medi absetzen werden / können und setzen entsprechend ihre Produktion herab. Die Gewinner-Firma sollte ihre Produktion so weit heraufsetzen, dass der Bedarf gedeckt ist … dadurch verpflichtet sie sich in dem Rabattvertrag. Nur … manchmal klappt das offenbar nicht.

Und am Ende steht der Patient da, der das braucht und bekommt es von nirgends mehr her. Und ist dann sauer auf die Apotheke als Überbringer der schlechten Nachricht … wobei ich dir versichern kann, dass sie am wenigsten dafür können und (wie bei Dir) alles tun um da zu helfen.

Das mit dem Ersetzen scheint in Deutschland auch nicht ganz so einfach zu sein … auch wieder der Krankenkassen sei Dank, denn da gibt es so etwas wie die Retaxation. Das bedeutet: Wenn Du als Apotheke nicht genau das (!) abgibst, was die Krankenkasse will (also das Medikament von der Firma, wo sie einen Vertrag haben) oder das von dem auf dem Rezept geschriebenen abweicht (in Grösse, Dosierung, Firma), dann kann die Krankenkasse am Ende das gesamte Geld (!), das die Apotheke für die Besorgung und Abgabe des Medikamentes bekommen hat wieder zurückverlangen.

In deinem konkreten Beispiel gibt es vielleicht das Metoprolol noch von einer anderen Firma – die Kasse zahlt aber nur das von der rabattierten Firma, oder vielleicht noch eine der drei sonst günstigsten. Wenn die Apothek also noch irgendwo Metoprolol 200 finden sollte, dann muss bei einem Ersatz durch eine andere Firma das auch immer ausführlich dokumentiert werden für die Kasse: dass das Metoprolol 200 von der ursprünglichen Rabatt-Firma oder ersatzweise einer der drei günstigsten anderen von keiner Firma lieferbar war … und viele Firmen weigern sich dafür die nötigen Bescheide auszustellen (unter anderem, weil das ja auch der Beweis dafür wäre, dass sie nicht liefern können und das wäre Vertragsbruch der Rabattverträge …).

Dann könnte man natürlich das Salz wechseln, oder eben die Dosierung, nur muss wegen der Umstellung dann ein neues Rezept beim Arzt geholt werden. Wieder hängt man als Apotheker, der gerne helfen möchte (und vom wissenschaftlichen Standpunkt aus auch könnte: mal ehrlich, das ist kein Problem bei dem, halt 2 x 100mg zu nehmen statt 1x 200mg)  zwischen allen Fronten und am Ende macht man noch so Verlust, dass man es sich eigentlich nicht mehr leisten kann.

Bei uns in der Schweiz scheint einiges mehr an gesundem Menschenverstand zu regieren und es gibt keine derartigen Vorschriften. Bei uns wäre ein Ersatz einfach und unkompliziert möglich: einerseits durch ein Metoprolol von einer anderern Generikafirma (ohne den ganzen Papierkram), andererseits durch eine andere Dosierung und Anwendungsrhythmus. Ohne Gefahr, dass wir das Geld für die geleistete Arbeit nicht bekommen.

Auf der anderern Seite gibt es bei uns aber auch viel weniger Generika und Firmen und gelegentlich gehen wieder Medikamente ausser Handel, oder sind ewig nicht lieferbar, weil der Absatzmarkt in der Schweiz zu klein und offenbar unrentabel ist.

Zu viel Aufwand

Die Frau hat gerade herausgefunden, dass sie letztes Jahr doch eine Zusatzversicherung hatte – bei einer anderen Versicherung. Jetzt will sie, dass wir ihr für die paar Sachen, die sie bezogen (und bezahlt hat) – das Geld zurück geben und es dann der Kasse verrechnen. Was das war, weiss sie allerdings auch nicht mehr …

Ich habe das dann abgelehnt und ihr angeboten einen Ausdruck zu machen, was sie bezogen hat – dann soll sie selber versuchen, ob sie etwas von der Krankenkasse zurückbekommt.*

Das war dann für sie zuviel Aufwand.

 

*(Ansonsten zahle ich ihr das jetzt, sie schickt das ein, hat die Franchise noch nicht erreicht oder es wird nicht alles übernommen und dann stellt die Krankenkasse das ihr wieder in Rechnung).

Eine falsche Arztabrechnung?

david/turtleofdoom hat mir dies hier zukommen lassen:

eine Freundin von mir war beim Arzt. Sie hat da auch grad die Medikamente mitnehmen dürfen, Selbstdispensation halt. Sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung, die sie als zu hoch empfand, worauf sie anrief und nach etwas nerven die detaillierte Abrechnung erhielt. Da steht zwei mal Amoxicillin drauf – und sie ist sich sicher, nur eine Packung Antibiotika erhalten zu haben.

Die Arztrechnung:

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Zur Erklärung: es gibt auch bei den Ärzten 2 Abrechnungsvarianten. Manche schicken einem die Rechnung nach Hause, die man dann begleicht und der Krankenkasse einschickt um das zurückvergütet zu bekommen. Die Krankenkasse bezahlt das aber erst, wenn die Franchise erreicht wurde – der Teil, den man bei Vertragsabschluss auswählt erst selber zu bezahlen. Die andere Variante ist, dass der Arzt das direkt der Krankenkasse verrechnet. Falls die Franchise noch nicht erreicht wurde, stellt die Krankenkasse das dann der Patientin in Rechnung. Das ist in diesem Fall passiert.

Ich denke nicht mal, dass der SD Arzt (oder die Praxisassistentin das in böser Absicht gemacht hat, oder um sich zu bereichern: dasselbe Antibiotikum in 2 verschiedenen Generika (doppelt) zu verrechnen (Co-AMOXI Mepha 1000mg und Co-AMOXICILLIN Actavis 1000mg).

Derartiges könnte aber noch häufiger vorkommen ohne dass das bemerkt wird. Denn: die Versicherung bekommt vom Arzt (und auch von der Apotheke – da noch mit einem 2.3% Rabatt, Verzeihung Effizienzbeitrag) alle nötigen Daten für die Abrechnung … und gibt bei der Rechnung an den Patienten nur eine Gesamtsumme an. Keine Ahnung wieso. Man fragt sich: da könnte doch einiges an Nachfragen und vielleicht auch falsch abgerechneter Kosten gespart werden? Vor allem, wenn der Patient sich die Zeit nimmt, das anzusehen.

Die Rechnung wurde in dem Fall dann korrigiert.

Aber der Arzt hat mir das verschrieben!

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„Was soll das heissen: ‚die Krankenkasse übernimmt das nicht‘? Der Arzt hat mir das verschrieben!“

Wenn das so funktionieren würde, dann würde ich mir Schokolade grad kiloweise und auch Ferien verschreiben lassen. Tatsächlich kann der Arzt so ziemlich alles auf ein Rezept schreiben, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das auch übernehmen muss.

Aber obiges höre ich noch gelegentlich von Patienten. Das letzte Mal gestern, eine ältere Frau, der der Arzt Dynamisan verschrieben hat. Das ist ein Aufbaumittel – und es steht auf der sogenannten Negativliste. (Zur Erinnerung: in der Schweiz werden Medikamente und Mittel von der Krankenkasse anhand verschiedener Listen vergütet: SL: Spezialitätenliste von der Grundversicherung, NLP: Nicht-Listen-Präparate eventuell von der Zusatzversicherung, MiGeL: Mittel-und-Gegenstände-Liste für Sachen wie Verbandsmaterial, Kompressionstrümpfe, Teststreifen etc.  Auf der LPPV: der Negativliste stehen die Sachen, die die Krankenkassen gar nicht übernehmen.)

Das gab dann eine längere Diskussion, die ihr Euch sicher vorstellen könnt – immerhin „will der Arzt ja, das ich das nehme, sonst hätte er es nicht aufgeschrieben“ und „Für was zahle ich eigentlich monatlich die Krankenkassenprämien?“ … nicht für das offensichtlich. Aber Sie werden ganz froh um die Krankenkasse sein, wenn Sie mal regelmässig teure Medikamente brauchen oder eine Operation benötigen.

Aber wirklich doof finde ich, dass ich bei so etwas immer den Ärger der Leute abbekomme und endlos diskutieren muss. Als Apotheke steht man halt mittendrin.

Ja bin ich denn die Medikamentenvermietung?

An manchen Tagen kommt es mir vor, als ob die Leute denken, dass ich Medikamente nicht abgebe, sondern vermiete. Die Überraschung, wenn ich sage, dass ich das nicht zurücknehmen kann, darf und werde.

Die eine Patientin ruft mir an, weil die Krankenkasse bei ihr ein Medikament nicht übernommen hat. Sie ist bei der Intras versichert und muss in der Apotheke selber zahlen und die Rechnung einschicken. Sie hatte dort bis anhin anscheinend auch eine Zusatzversicherung, aber …

„Die haben mir das Medikament, das über die Zusatzversicherung geht, nicht zurückerstattet. Sie haben irgendetwas gesagt von nicht bezahlten Prämien und deshalb hätte ich momentan keine Zusatzversicherung. Kann ich das Medikament zurückbringen und Sie geben mir das Geld dafür wieder?“
Umm, nein? Das haben sie vor 3 Monaten bezogen. (Ein Wunder, ist es noch nicht aufgebraucht).
Ich kann Medikamente nur zum entsorgen zurücknehmen. Ich kann das auch nicht weiter verwerten – es gibt keine Garantien, wie das in der Zwischenzeit gelagert wurde. Ich erkläre ihr das.

„Oh. Und wie ist das mit der Krankenkasse? Könnten sie das nicht direkt abrechnen?“
Nein, sie haben die Intras, die hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht …
(und eine Forderungsabtretung mache ich unter den Voraussetzungen auch nicht: Wenn sie die Prämien nicht (rechtzeitig) zahlt, bekommen wir nämlich von der Krankenkasse das Geld auch nicht zurück für die ausgegebenen Medikamente … die erklären dann einfach den Vertrag mit uns als nichtig, weil sie (die Patientin) ihren Verpflichtungen (Prämien zahlen) nicht nachgekommen ist.

Oder dann die andere Patientin mit der Unverträglichkeit auf Durogesic Pflaster. Sie wollte trotzdem wieder eines – ich habe ihr geraten, wenn es denn Pflaster sein muss, es mal mit dem Generikum von Mepha zu versuchen. Das ist (im Gegensatz zum Generikum von der Sandoz) kein Co-Marketing Präparat (also genau dasselbe) – so dass sie noch Chancen hat, dass das ein anderes Klebemittel hat auf das sie nicht reagiert.
Die Kundin war einverstanden, laut ihr sei das auch nicht so schlimm mit der Allergie (es „jucke“ einfach ein bisschen, sie hätte auch das Durogesic genommen.
Am selben Tag, als sie das Fentanyl abholen kommt, bestellt sie (für die Ferien) noch 2 Packungen dazu. Wir raten ihr dringend ab: immerhin hat sie das noch nicht ausprobiert und Betäubungsmittel zu retournieren ist ein Alptraum und geht (wie die anderen Medikamente) sowieso nicht mehr, sobald es einmal die Apotheke verlassen hat … aber sie besteht darauf.
Dann kommt sie 2 Wochen nicht mehr, nach denen ihr Mann die 2 Packungen zurück bringt und uns erklärt, dass sie auch auf diese Pflaster allergisch ist und sie nicht nehmen kann, wir sie also zurücknehmen müssen.
Nein– sorry, aber das bleibt jetzt auf der Abrechnung. Und die Pflaster landen separiert in den Betäubungsmittel-Retouren.

Und was soll ich von dem Herrn halten, dem wir mühsamst etwas besorgen mussten (Kein Medikament in dem Fall, nur ein Nahrungsergänzungsmittel), das unser Grossist nicht hatte und das dann auch noch momentan nicht lieferbar war. Wir haben ihn darauf  hingewiesen – und dass das deshalb etwas dauern kann. Er wollte unbedingt, dass wir es ihm trotzdem organisieren.
Endlich bekommen wir das, nach fast einem Monat … und dann will er es nicht mehr, weil er woanders ein Muster davon bekommen hat und die nicht mal 10 Franken bei uns sind ihm zu viel.
Jahaa – wegen Leuten wie Ihnen verlangen wir im Normalfall eine Vorauszahlung der Produkte (Wieso zum Geier hat man das in seinem Fall nicht???). Jetzt bleiben wir nämlich drauf sitzen.

Ugh.

Die wahren Abzocker im Gesundheitswesen

Ein Gastbeitrag von Deborah Court, zuerst erschienen auf dem Blog der Bahnhof Apotheke Seligenstadt als Reaktion auf die heute überall in den Medien erschienene … ich kann’s nur Apothekenbashing nennen …in der „Welt“ und „Bild“ und mehr.

„Millionenbetrug in Apotheken mit Luftrezepten“ – so lautet heute eine große Schlagzeile der Sonntagszeitungen. Da ist mir doch fast mein Muttertagsfrühstück im Hals stecken geblieben. Ärzte und Apotheker machen angeblich gemeinsame Sache und bereichern sich gemeinsam an gefälschten „Luftrezepten“. „Die Welt“ zum Beispiel behauptet nicht nur, dass Betrug mit solchen eingereichten und nicht belieferten Rezepten existiert. Nein, ist es ist sogar von „hohen Dunkelziffern“ die Rede, die Krankenkassen ermittelten lt. Artikel in fast allen Bundesländern.

Einige Kriminelle gibt es sicher in jedem Berufsstand. Wie die ein solches Vorgehen überhaupt bewerkstelligen, ist mir ein Rätsel, wenn man die engmaschige Kontrolle bedenkt, die im Gesundheitssystem üblich ist. Ärzte müssen Verordnungen, besonders kostspielige, vor den Krankenkassen verantworten und ein Budget einhalten. Der Apotheker hat die Pflicht zur unverzüglichen Belieferung und dazu noch möglichst wirtschaftlichen Abrechnung. Der Bezug teurer Medikamente wird durch Rechnungen, die bei Bedarf vorgezeigt werden müssen, nachgewiesen, häufig müssen vor Belieferungen des Rezeptes Kostenvoranschläge eingereicht werden. Bei regelmäßigen teuren Verordnungen werden viele Versicherte von ihren Krankenkassen kontaktiert, der Erfolg kostspieliger Therapien muss durch den Arzt belegbar sein. Wie sollte ein solcher Betrug in großem Stil überhaupt stattfinden können, ohne aufzufallen? Es steht außer Diskussion, dass Betrug und Mißbrauch des berufseigenen Verantwortungsbereiches – besonders im Gesundheitswesen – aufgedeckt und geahndet werden müssen. Für wenige schwarze Schafe darf jedoch kein gesamter Berufsstand in den Dreck gezogen werden, nur weil es an sonnigen Frühlingswochenenden nichts Aufregendes zu berichten gibt. Ein Schelm, wer sogar geschickte Manipulation der Presse dabei vermuten sollte.

Die Krankenkassen werden sich gewiß über solche Schlagzeilen freuen, lenkt diese doch von der aktuellen Diskussion ab, warum es möglich ist, dass Apotheken ordnungsgemäß belieferte Medikamente der Versicherten aufgrund kleinster Formfehler auf dem Rezept – meist vom Arzt versehentlich nicht ganz korrekt ausgestellt – selbst nach Monaten komplett gestrichen und nicht erstattet werden. Im Fachjargon der Krankenkassen nennt man dieses Vorgehen „Nullretax“. In der Praxis bedeutet es, dass der Apotheker das Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen muss, obwohl der Versicherte es nach Einreichen des Rezeptes, genau wie vom Arzt verordnet, erhalten hat. Nach so langer Zeit – die Krankenkassen dürfen nämlich selbst nach Monaten oder sogar Jahren nachträglich noch Rezepte streichen, im Gegensatz zum Apotheker, der innerhalb von 4 Wochen abrechnen muss – kann natürlich kein Geld von den Patienten zurückgefordert werden. Dies wäre auch gar nicht zulässig. Also bleibt die öffentliche Apotheke auf den Kosten sitzen.

Natürlich können die Versicherten selbst nichts dafür, dass die Kassen mittlerweile externe Abrechnungszentren beschäftigen. Deren Mitarbeiter stürzen sich wie hungrige Geier auf minimalste Formfehler der Verordnungen, um hier und da noch ein paar Euro abzwacken zu können. Obwohl kein Fehler bei der Belieferung vorliegt, muss die Apotheke das volle finanzielle Risiko tragen, da sie prüfen muss, ob Rezepte ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Oft handelt es sich jedoch lediglich z.B. um ein vergessenes Kreuz auf dem Formular, eine nicht angegebene Telefonnummer des Arztes, oder um ein ergänzendes Ausrufezeichen bei Mehrfachverordnungen. Wie gesagt, diese Rezepte wurden zu 100% korrekt beliefert; die Patienten haben die Medikamente genau wie vom Arzt verordnet erhalten. Erstattet werden sie dem Apotheker dennoch nicht, und selbst rechtliche Schritte sind nur selten erfolgreich.

Diese und zahlreiche weiter finanzielle Einsparungen auf Kosten der Patienten, Apotheken, Ärzte und anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind es, was wirklich in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt werden sollte.