Vor Impfungen wird gewarnt

Bleibt ja von den Impfungen weg. Das ist der Weg, wie die grossen Regierungen und die Pharmaindustrie versuchen uns umzubringen. Die machen Quecksilber rein, damit wir Autistisch werden. Und Aluminium, damit wir Alzheimer bekommen. Und der Flüssige Teil wird aus abgetriebenen Babies hergestellt. Jeder der geimpft wird, wird sterben!

Ja, auch die nichtgeimpften. So ist das Leben.

Das oben ist, was man auf Seiten von Impfgegnern (und in den Kommentaren auf anderen Seiten) so zu hören bekommt. Meist unterlegt mit „Fallbeispielen“ von denen man gehört oder gelesen hat, zusammen mit der Aufforderung „sich selbst ein Bild zu machen“ und generell Angstmacherei … die leider oft ihre Wirkung nicht verfehlt. Welche Mutter will ihr Kind schon einem unnötigen Risiko aussetzen? Verstehe ich.

Auf der anderen Seite: Ich bin jetzt an der Ausbildung zum „impfenden Apotheker“ und dabei werde ich von Leuten geschult, die Experten auf ihrem Gebiet sind – in Theorie und Praxis. Sie belegen was sie erzählen und lehren mit Quellen (richtigen und grossen Studien) und Erfahrungswerten nicht nur vom Hörensagen, sondern aus eigenen und vieltausendfachen Anwendungen eben-dieser Impfungen. Und die Datenlage ist überwältigend. Überwältigend gut für die Wirkung und die Sicherheit der Impfungen.

Ich bin überzeugt – und ich will, dass möglichst viele von diesen Impfungen profitieren. Der Kinderarzt soll die Kinder grundimmunisieren – das schützt sie und gibt auch mir als Mutter Sicherheit. Bei den Erwachsenen gehen leider häufig die Auffrischimpfungen unter oder vergessen … und da sehe ich meinen zukünftigen Einsatz. Dafür mache ich diese Weiterbildung.

Demnächst hier auf dem Blog: was das alles kostet. Und: Nein, die Pharmaindustrie sponsert das nicht. Von denen habe ich keinen Rappen bekommen dafür, dass ich das mache.

(Nachtrag: Ich diskutiere nicht gerne mit Impfgegnern. Ich finde das wahnsinnig ermüdend und repetitiv. Für Diskussionen und Fragen verweise ich gerne hierher: die Seite „Für Impfen“ auf Facebook. Die haben dafür die Geduld die mir fehlt und belegen ihre Aussagen auch immer sehr schön fachlich.)

Apotheker auf dem Weg zum Impfen: 1. Gesetzliches

Auf-dem-Weg

Vor ein paar Jahren habe ich hier auf dem Blog mal geschrieben im Artikel Wünsche an an Industrie und Registrierung : „Irgendwann würde ich in der Apotheke gerne Impfen dürfen …“ Das war 2011. Seitdem hat sich viel getan und ich bin glücklich, dass das mit dem Impfen tatsächlich kommt!

Das kam nicht „einfach so“, dafür braucht es die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen … und die sind unterwegs. Bisher ist es so gewesen, dass nur die Ärzte impfen durften. Praktischerweise ist es aber so, dass in den Praxen das häufig von der medizinischen Praxisassistentin durchgeführt wurde. Oft genug sogar in Abwesenheit des Arztes. Selbst im Tropeninstitut, die vor Reisen alle Impfungen (inklusive der Gelbfieberimpfung) machen, steht auf dem aufgehängten Preisschild: „Impfung durch nicht-medizinisches Personal“.

Aber zurück zu den Gesetzen in der Schweiz. Über allem steht die Bundesverfassung – die übergibt dem Bund die Kompetenzen, (Medizinalberufegesetz, Heilmittelgesetz, Epidemiengesetz, Krankenversicherungsgesetz, Präventionsgesetz) und die Kantone vollziehen das – wobei sie teils unterschiedliche Ausführungen haben.
Der Bereich der Gesundheit bzw. Krankheit fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Kantone  z.Bsp. sind sie Zuständig für die Regelung der Berufsausübung.

Im folgenden gehe ich nur auf die Teile ein, die für die Apotheker und Impfungen relevant sind.

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) legt die Ausbildungsziele für sämtliche universitäre Medizinalberufe nach Absolvierung des Studienganges fest.

Art 6 Abs 1 Bst: Sie verfügen über die wissenschaftlichen Grundlagen, die für vorbeugende, diagnostische, therapeutische, palliative und rehabilitative Massnahmen erforderlich sind.

Daraus folgt: Apotheker (als universitärer Medizinalberuf) hat (nach der Ausbildung) das Wissen über Diagnose und vorbeugende Massnahmen. Das dürfte vielleicht vor allem die deutschen Apotheker, die hier mitlesen erstaunen, denn in Deutschland dürfen Apotheker nicht diagnostizieren.

Das hat natürlich seine Grenzen:

Art 40 Bst Sie üben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus; sie halten sich an die Grenzen der Kompetenzen, die sie im Rahmen ihrer Aus- Weiter- und Fortbildung erworben haben.

Ich darf also anwenden, was ich gelernt habe – aber ich muss meine Grenzen kennen.

Neu aufgenommen wurde in der Revision:

Art 9: Ausbildungsziele Pharmazie:  Apotheker …
Bst c : haben umfassende Kenntnisse über den Einsatz, die Wirkung, die Anwendung und die Risiken von Arzneimitteln und für ihren Beruf wichtigen Medizinprodukten;

Bst f: übernehmen Aufgaben zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie zur Verhütung von Krankheiten und erwerben die entsprechenden Kompetenzen, insbesondere bei Impfungen

Bst j: haben die angemessene Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten.

Das ist es. Phantastisch, echt! Aber in der Schweiz geht alles ein bisschen langsamer. Die revidierte MedBG tritt frühstens 2017 in Kraft – das bedeutet: erste diplomierte Apotheker, welche diese „neuen Fähigkeiten“ im Studium erwerben diplomieren dann 2022. Andere können diese Kompetenzen in Weiterbildungen erwerben.

Dazu gehöre auch ich. Wenn ich impfen will, muss ich die nötige Kompetenz dazu erwerben. Dazu später mehr.

Aber schon laut geltendem Recht (MedBG) sind Apotheker grundsätzlich befähigt Impfungen und Blutentnahmen mit dem Ziel der Krankheitsprävention „im Rahmen ihrer Kompetenzen“ durchzuführen.
Laut Auskunft Rechtsdienst sollte deshalb die zu impfende Person vor der Impfung kein Gesundheitsrisiko aufweisen, das eine vorgängige Diagnose erforderlich macht. Apotheker dürfen nur gesunde Personen impfen. Ansonsten gehören die zum Arzt.

Heilmittelgesetz (HMG) Auch Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte
Sämtliche Impfstoffe gehören zur Zeit zu einer rezeptpflichtigen Abgabekategorie (A oder B) an.

Art 24 Abs 1 Bst a und Abs 1 bis: Verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen:
Apothekerinnen und Apotheker auf ärztliche Verschreibung. Ohne ärztliche Verschreibung darf eine Abgabe erfolgen, sofern sie nach einem direkten Kontakt mit der betroffenen Person erfolgt und dokumentiert wird:
b bei vom Bundesrat bezeichneten Arzneimitten und Indikationen oder
c in begründeten Ausnahmefällen

Die (im Blog gelegentlich erwähnte) schon bisher erlaubte Abgabe auch ohne Rezept „in begründeten Ausnahmefällen“ greift hier NICHT, da Impfungen zu vorbeugenden Zwecken durchgeführt werden – da fällt höchstens Tetanus unter notfallmässige Ausnahmesituation.

Aber: wie gesagt, die Ausführung in den Kantonen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Rahmen der Berufsbewilligung bedarf einer Bewilligung des Kantons. Dieser kann gemäss Art 27a Abs 2 VAM neben Medizinalpersonen auch gewisse andere Fachpersonen dazu berechtigen. So hat zum Beispiel der Kanton Baselland im letzten Winter versuchsweise die Grippeimpfung in 3 Apotheken auch ohne Rezept vom Arzt erlaubt. Durch ausgebildete Apotheker.

Langfristig muss da die Politik noch drüber: es muss überlegt werden, ob eine pauschale Rezeptpflicht hier noch verhältnismässig ist. Ein Teil müsste auch nach Abklärung und Fachberatung durch Apotheker anwendbar sein. Tatsächlich ist das im Gang: Der Vorschlag des Ständerates eine apotheker-pflichtigen Liste B zu machen wurde im Mai 2015 genehmigt.

Epidemiengesetz (EpG)

Art 5 Themespezifische nationale Programme werden zusammen zwischen BAG und Kantonen erarbeitet… insbesondere der Bereich Impfungen.
Art 6 Abs 2 Der Bundesrat kann anordnen c) Ärzte und weitere Gesundheits-fachpersonen  verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken.

Impfende Apotheker können als Fachperson gelten. Es ist also denkbar, dass im Falle einer Epidemie / Pandemie in Zukunft auch die Apotheker einbezogen werden.

Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Nur wenige prophylaktische Massnahmen gehören zum Pflichtleistungskatalog des KVG, – darunter auch Impfungen:

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt die Kosten von verschiedenen Impfungen gemäss den Richtlinien und Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans
Als wichtigste seien genannt:
– Impfungen gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus-Influenzae Typ B, Windpocken sowie Masern, Mumps und Röteln (MMR).
– Impfung gegen Hepatitis-B und für spezielle Risikogruppen gegen Hepatitis-A
– Impfung gegen Grippe bei Personen ab 65 Jahren und bei Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung
– Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis)
– Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Schulalter und junge Frauen bis 26 Jahre, wenn die Impfung im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms erfolgt. Auf dieser Impfung wird keine Franchise erhoben.

Nicht bezahlt werden spezielle Reiseimpfungen und –prophylaxen (z.B. Gelbfieber und Malariaprophylaxe).

Wichtig hier ist auch vorläufig, dass die obligatorische Krankenversicherung ausschliesslich die Kosten übernimmt, die „von einem Arzt durchgeführt oder angeordnet sind“ – Das bedeutet den Apothekern wird das vorläufig nicht vergütet.  Gerade aber bei der Prävention hier wäre das doch ein wichtiges Argument dieses „ärztliche Monopol“ zu hinterfragen. Denn wenn ich zwar impfen darf, das aber bei mir (in der Apotheke) im Gegensatz zum impfen beim Arzt nicht vergütet wird … da stimmt doch etwas nicht?

Jedenfalls Fazit: Die rechtlichen Grundlagen zum Impfen in der Apotheke sind da oder kommen. Die Kompetenzen dafür kann man erwerben – in Weiterbildungen. Der schweizerische Apothekerverein (PharmaSuisse) hat dafür einen Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme erstellt – und den mache ich jetzt. In ein paar später folgenden Artikeln zeige ich Euch, was da alles dazugehört. Geschenkt bekommt man den wirklich nicht, das kann ich jetzt schon sagen.

 

Vom wilden (füg‘ ein Tier ein) gebissen.

Heute war der Tag der Tierbisse. Normalerweise habe ich das ein, zwei Mal im Jahr, dass ich damit zu tun habe, aber heute hat sich die Reihe der Drei voll erfüllt.

Nummer 1:  Frau, in den 20ern: „Wie lange muss ich nach der Tollwutimpfung warten, bis ich wieder Sport treiben kann?“

Das ist … interessant. Ein bisschen Nachfragen bringt folgendes heraus: Sie wurde in den Ferien von einem Affen gebissen … worauf man ja dann gerade 24 Stunden Zeit hat, sich um die Tollwutimpfung zu kümmern, wenn man die nicht vorher schon gemacht hat. 24 Stunden … danach ist es meist zu spät. Tollwut, wenn man sie eingefangen hat, endet auch heute noch tödlich – man kann sich also die Odysee vorstellen, die man nach einem Biss vor sich hat: meist in einem Land, wo die Gesundheitsversorgung eher suboptimal ist, nach einer Klinik zu suchen, die den Tollwutimpfstoff auch wirklich an Lager hat, respektive den rechtzeitig besorgen kann.

Danach ist es mit einer Impfung auch nicht getan, man impft an den Tagen 0, 3, 7, 14, 30 … so auch bei ihr. Inzwischen ist sie aus den Ferien zurück und hat gerade die letzte Impfdosis hinter sich, aber es wurde ihr gesagt, dass sie danach kein Sport treiben soll – nur nicht für wie lange. Ich musste nachschauen. In der Packungsbeilage steht davon gar nichts. Im Internet findet man Empfehlungen, dass man für eine Woche danach auf Sport verzichten soll, weil für den Körper die Impfung eher anstrengend sei. So ganz sehe ich das nicht ein, aber – wenn sie sichergehen will: 1 Woche also.

Nummer 2: Wild aussehender Mann, der schon häufiger mit (amüsant-)bizarren Anfragen für Sachen gekommen ist, weil er ziemlich ausgefallene Hobbies hat – der wäre einen eigenen Blogpost wert. Offenbar arbeitet er auch in einem Aquarium. Denn heute zeigt er mir seinen verbundenen, noch ziemlich blutigen Daumen und will Verbandsmaterial, weil er „von einer Muräne gebissen“ worden ist.

Originalzitat: „Dafür hat sie heute nichts mehr zum Abendessen bekommen … man beisst nicht die Hand, die einen füttert.“

Mit ihm habe ich noch eine Weile diskutiert, da ich der Meinung bin, dass er zumindest die Tetanus-Impfung noch machen sollte, wenn er schon nicht weiss, wann die letzte war und er mit Tieren arbeitet.

Nummer 3: Zu Hause im Internet stosse ich noch auf das Bild:

orcabiss

Darin sieht man eine Liste von Fallnummern – die brauchen in den USA offenbar die Ärzte zum Abrechnen mit den Krankenkassen (ähnlich wie bei uns die Tarmed?)

… und da gibt es unglaublich bizarre darunter, wie die hier: durch Orca gebissen, Erstkontakt.

Orca ist ein Killerwal. Ich stelle mir vor, dass das nicht ganz einfach ist: erstens gebissen zu werden und zweitens so wenig, dass sich das noch lohnt, das zu behandeln … Und: würde es da nicht reichen: Tierbiss zu schreiben?

Tierbisse sind übrigens nicht ganz ungefährlich. Auch ein normaler Katzenbiss oder Hundebiss gehört zum Arzt, da das fast sicher Antibiotika braucht: gerade Katzen haben sehr spitze Zähne, wodurch Bakterien (anaerobe, also solche, die keinen Sauerstoff brauchen und oft hässlich sind) bis tief ins Gewebe kommen und sich dort vermehren. Und Menschenbisse sind nicht viel besser. Nur so.

Ich lerne …

…jeden Tag etwas neues. Da ich momentan am Vorbereiten eines Impfkurses bin heute das:

Habt ihr gewusst, dass bis Ende 2015 die Masernimpfung von der Grundversicherung ohne Franchise übernommen wird? Man zahlt nur den Selbstbehalt von 10% (das sind ein paar wenige Franken). Im Normalfall ist das erst nach Erreichen der Franchise so:  Also nachdem man den Teil, den man gewählt hat selber zu bezahlen, von 300 bis 2500 Franken erreicht und berappt hat.

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Das hat die BAG zusammen mit den Krankenkassen beschlossen, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, die in letzter Zeit bedenklich und gefährlich gesunken ist. Eine gute Sache! Zu doof hört man davon nichts. Also – selbst ich als Apothekerin wusste das nicht. Ihr vielleicht?

(Das gilt seit Januar 2013 bis eben Ende 2015 – für alle).

Impfunwillige Halter

Ich habe nicht so viel mit Tiermedizin zu tun (unsere Apotheke ist nicht darauf spezialisiert), aber manches bekomme ich trotzdem mit, wenn die Patienten über ihre kleinen Lieblinge erzählen. Manches Mal muss ich mir auch an den Kopf fassen, was da an Miss-Information herum ist.

Erst Mal: Ja, Tiere können genauso krank werden wie Menschen auch. Sie bekommen Diabetes und müssen dann Insulin-Spritzen bekommen, manche bekommen auch Krebs, sie können sich den Magen verderben und es gibt eine Menge Krankheiten, die sie haben, die wir im Gegenzug nicht bekommen. Gegen manche dieser Krankheiten gibt es Impfungen. Ich persönlich würde ja daruf hören, wenn mir der Tierarzt eine Impfung für die Katze oder den Hund empfiehlt, aber auch da gibt es Impfverweigerer. Natürlich nicht die Tiere selber, sondern die Halter.

Manchmal hören sich die Gründe noch halbwegs vernünftig an – wie bei der Katzenhalterin, die ihre Katzen (3 Stück) nicht geimpft hat, weil das ja reine Hauskatzen sind und nicht in Kontakt mit anderen Katzen kommen.

Das stimmte – bis zu dem Zeitpunkt, als die Frau ins Spital musste und -mangels Nachbarn, willigen Verwandten oder Freunden, die die 3 aufnehmen konnten- einen Platz für sie suchte. Stellt sich heraus, dass Tierheime und andere Tierhorte keine ungeimpften Tiere aufnehmen.

Und dann war da noch die Tierhalterin, die nicht impfen wollte, weil sie nicht wollte, dass ihr Hund autistisch wird.

Mal abgesehen davon dass ich nicht weiss, ob Hunde überhaupt autistisch sein können, der Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus wurde inzwischen mehrfach widerlegt und der ehemalige Arzt (inzwischen mit entzogener Probation), der den Zusammenhang erst überhaupt hergestellt hat (lies: Studien manipuliert dafür) wurde extern dafür finanziert (lies: geschmiert für seine Falschaussagen.)

Die Tierhalterin hatte keine eigenen Kinder, also übte sie ihre Impfunwilligkeit einfach per Hund aus.

Katzenseuche und Hundeseuche sind reale Krankheiten mit oft üblem Ausgang (die Tiere erbrechen und haben blutigen Durchfall, oft bis zum qualvollen Tod) … aber davon könnte ein Tierarzt hier sicher mehr erzählen – und auch von den unwilligen Haltern.

Frage des Tages

„Hilft die Grippeimpfung auch gegen Ebola?“

Nein. Allerdings würde ich, wenn ich in ein Gebiet mit Ebola reisen müsste, die Grippeimpfung trotzdem vorher machen – dann könnte ich mir (etwas) sicherer sein, dass das plötzliche hohe Fieber nicht eine anfangende Grippe, sondern halt Ebola anzeigt. Das dürfte ein paar Fehlalarme weniger geben.

(Brrrr.)

Die Ebola-Impfung ist im übrigen jetzt im „Freilandtest“, in der Phase I – die ersten 120 Freiwilligen (Helfer, die nachher auf Afrika gehen) testen das gerade. Ich hoffe, das kommt gut.