Medizin-Blogger-Treffen in Berlin

Was macht eine schweizer Apothekerin in Berlin? Eifrige Blogleser (nicht nur von meinem hier) werden es schon mitbekommen haben: Am Freitag abend war Bloggertreffen in Berlin. DocCheck hat eingeladen und wir sind gekommen. Ich wahrscheinlich von am weitesten her … und auch noch für mein erstes richtiges Bloggertreffen, aber: das hat sich gelohnt!

Das war toll, mal die Gesichter hinter den Blogs zu sehen. Gerade bei „uns Medizinbloggern™“ ist es so, dass wir häufig anonym bloggen und eher vorsichtig sind, damit Beruf(ung) und Hobbies sich nicht schaden. Ich kann jetzt, danach sagen: diese Blogger gibt es wirklich – und das sind alles ganz tolle Leute. Nicht nur mir schon lange bekannte waren da, auch einige (für mich) Neuentdeckungen.

Schon im Hotel trafen wir (da war mein Mann – Kuschelbär noch dabei) auf den Medizynicus, der sich die Mühe gemacht hat, uns vorher etwas zu organisieren – What’sapp machts möglich. Die Leute sagen ja immer, ich blogge schon lange (im April werden es 10 Jahre sein – wow), aber der Medizynicus schlägt mich da noch um Jahre. Er bloggt aus Bad Dingenskirchen, einem Kreiskrankenhaus irgendwo in der Provinz in Deutschland. Seine Blogposts und Bücher geben auf eindrückliche und gleichzeitig unterhaltsame Weise Einblicke, die oft auch zum später darüber Nachdenken anregen. Ausserdem war er schon häufig an Bloggertreffen … auch am wahrscheinlich ersten in Deutschland überhaupt.

Im Hotel stiess dann auch bald noch das PTAchen vom Blog Apothekentheater dazu. Wir nächtigen im selben Hotel – Sie war auch der Grund, weshalb ich mich überhaupt zum Treffen getraut habe, sie hat mich nämlich vorher persönlich angeschrieben. Sie ist PTA in einer deutschen Apotheke … und wir waren heute „die Apothekenlobby“ an den Gesprächen abends. So viele Gemeinsamkeiten wie wir noch fanden, verstanden wir uns prächtig.

Weil wir (um 2 Uhr) noch nichts zu Mittag gegessen haben, suchten wir uns eine kleine Beiz in der Nähe des Hotels, wo sich dann noch der 5-Foraminologe dazustiess, nachdem er vorher für die Familie in Berlin shoppen war (wenn man schon mal da ist …). Ihn kannte ich noch nicht, aber auch sein Blog ist äusserst lesenswert: Alltag eines HNO-Arztes.  Ausserdem ist er so organisiert, dass er es nach dem Zwischenimbiss geschafft hat, uns per öffentliche Verkehrsmittel und rechtzeitig zur Podiumsdiskussion quer durch Berlin zu lotsen.

Das Rahmenprogramm, organisiert von Mira von DocCheck war eine Diskussion von „uns Medizinbloggern™“ über Lobbyismus im Gesundheitssystem mit Florian Eckert, Hauptstadtrepräsentant von Bayer Health Care, jetzt bei fischerAppelt und Wolfgang Wodarg, ehemals Arzt und SPD Politiker und im Vorstand von Transparency International. Die Diskussionen, Fragen und Erläuterungen waren interessant – und hätten noch Stunden weitergehen können. Das Thema ist riesig … und je mehr man nachfragt … Ja, das gibt noch einen separaten Blogpost, was ich für Erkenntnisse daraus gezogen habe (experiences might differ :-) )

bloggertreffen

Im Raum angekommen, wo die Posiumsdiskussion stattfand, traf man dann auch die anderen Blogger, die es in die Hauptstadt geschafft haben. Da war Tobias Sambale vom Blog Save yourself: Rettungsassistent und auf dem Weg zum Arzt – ein sehr helles Köpfchen, mit breiten Interessen, wie man auch an den Fragen merkte, die er stellte.

Und dann war da noch der Kinderdok – den brauche ich kaum noch vorzustellen, oder? Auf seinem tollen Blog (und Buch) schreibt er aus seiner Praxis. Das ist spannend und lehrreich zugleich (nicht nur für Eltern). Er hat vor etwa 8 Jahren mal auf meinen Blog verlinkt … das war der Moment, wo ich eine Menge Leser bekam, die ihn sonst nie gefunden hätten. Wie erfolgreich er heute noch ist, sieht man daran, dass er heute an der Verleihung zum goldenen Blogger teilnimmt. Wer für ihn stimmen möchte, kann das heute abend nach 19 Uhr live hier http://jetztabstimmen.com/

Ein Gesicht, das ich am Tisch kannte, war Jan Dreher von Psychiatrietogo. Er bloggt und podcastet unter Klarnamen und sein Bild ist auch auf seinem Fachbuch „Psychopharmakotherapie griffbereit“ zu sehen. Den Podcast macht er zusammen mit Alexander Kugelstadt vom Psychosomatikum Blog, der auch anwesend war.

Mir fällt grad auf, dass ich jeweils das Dr. vor dem Namen weggelassen habe – ich hoffe, ihr verzeiht mir das :-)

Offensichtlich haben sie sich über meinen Dialekt amüsiert – Leute, ich kann nichts dafür,… ich bemühe mich auch sehr, wirklich Hochdeutsch zu reden sprechen, aber besser wird’s nicht.

Auch neu für mich war die Hüterin des Rechts, die einen Einblick in eine andere Ecke der Medizinwelt bietet: Als Juristin in einem Krankenhaus. Das fällt auch etwas unter: so ein weites Gebiet …

Nach den kurzen 2 Stunden dislozierten wir alle in ein nahe gelegenes Restaurant, wo die Diskussionen auf mehr privater Ebene eifrig weitergingen. Es war ein toller Abend – und nach weiteren 3 Stunden (zu) schnell vorbei. Auf einmal war es 11 Uhr und mein bestelltes Taxi wartete vor der Türe. Nicht irgendein Taxi, sondern das von Sash vom Blog Gestern Nacht im Taxi. Auch er übrigens nominiert zum goldenen Blogger (in einer anderen Kategorie: Tagebuch Blogs) hint : siehe oben. Mit dem PTAchen ging es zurück ins Hotel, die Fahrt war kurz und kurzweilig … er selber hat schon darüber geschrieben, dem ist wenig anzuhängen :-), ausser das es mich sehr gefreut hat, mit ihm zu reden. Ich denke, ich werde mich wieder mal an so einem Bloggertreffen sehen lassen.

Das war jetzt auch ein wenig „Networking“ – vielleicht sogar schon Lobbyismus? Bezahlt wurde von DocCheck Podiumsdiskussion-Raum und Referenten und das Nachtessen – dies nur zur kompletten Transparenz der Sache …

Jedenfalls: klickt eifrig auf die Links und entdeckt die anderen Blogs – es lohnt sich wirklich! Toll auch die Leute dahinter zu sehen – ich kann also bestätigen: die sind alle echt und authentisch.

Der Krankenkassenverband ortet wieder Sparpotential (auf dem Rücken der Patienten)

SRF gestern abend: Einsparungspotential bei der MiGeL, Produkte im Ausland günstig einkaufen und Kosten für die Krankenkasse sparen. Die Sendung hat mich geärgert. Klar schlägt der Krankenkassenverband wieder in diese Kerbe. Die wissen, wo sie hinwollen. Ich denke, den Patienten ist aber nicht ganz klar, wo das hinführt. Lasst mich erörtern.

Aktuelle Situation der CH: die Teststreifen und Verbandmaterial, Kompressionsstrümpfe etc. die darunter fallen, werden jetzt schon nur anhand von Höchstpreisen abgegolten. Mit „Höchstpreise“ ist hier gemeint, dass das BAG da mit der MiGeL vorgibt, wieviel die Kasse an den Sachen zahlen muss. Diese Preise liegen (für die Schweiz) jetzt schon so, dass wir in der Apotheke sie praktisch zum Ankaufspreis weitergeben müssen. Bestes Beispiel Teststreifen. Das machen viele Apotheken tatsächlich, als Serviceleistung und auf eigene Kasse. Bei anderen Dingen ist die Differenz zum Verkaufspreis (damit wir überhaupt was daran verdienen) höher, so dass wir da die Differenz vom Patienten verlangen, Beispiel: Stützstrümpfe. Das ist der Moment, wo es sich lohnen kann eine Zusatzversicherung zu haben, denn wenn die Vorhanden ist, versuchen wir die Differenz via die abzurechnen.

Ganz toll fand ich, wie sie in der Sendung die Preise mit denen in Deutschland vergleichen. Ich bitte die mitlesenden Deutschen Apotheker mich zu korrigieren, aber dort ist es so, dass die Krankenkassen die Preise festsetzen die sie vergüten. In einem Bereich, der sehr häufig weit UNTER dem Einkaufspreis liegt – So vergüten sie zum Beispiel für Inkontinenzprodukte so wenig, dass das dem Patienten nie reicht (man denke an eine Menge von 30 Einlagen pro Monat der allerbilligsten Qualität). Mehr wird nicht bezahlt. Eine Apotheke, die das beliefert macht nicht nur eine Nullrunde– sie macht Minus.

Nochmal: diese Preise sind so niedrig, dass die beliefernde Apotheke nichts mehr daran verdient, weil der Einkaufspreis über dem Preis liegt, den die Kasse vergütet. DEM „Verkaufspreis“, mit dem die Santesuisse jetzt unsere Preise vergleicht – und Millioneneinsparungen verspricht. – Ja, die Kasse wird dann sparen, das Geld kommt dann entweder aus den Taschen der Apotheken selber (die dann wohl vermehrt eingehen wegen Unrentabilität) oder der Patienten, die die Differenz zahlen müssen.

Ich bin sicher, dass der Einkaufspreis in Deutschland unter dem Einkaufspreis in der Schweiz liegt. Da sollte man wirklich allgemein mal zu schauen, weshalb die Preise hierzulande so hoch sind?  Das gilt aber für so ziemlich alles, vom Auto über Lebensmittel über Bücher (mein eigenes Buch kostet – mit Preisbindung-  in der Schweiz mindestens 5 Franken mehr als in Deutschland.

Auch ausgeklammert wird die Frage, weshalb notwendige und wirksame MiGeL Produkte (wie spezielles technisch hochwertiges Verbandsmaterial auch) schon jetzt so knapp vergütet werden und Zeug wie die Homöopathie anstandslos übernommen wird: Da kosten 15g Zucker einfach „imprägnierter“ Zucker fast 20 Franken pro Packung!

Aber zurück zur Situation in Deutschland, die der Krankenkassenverband bei uns wohl gerne hätte: Dort ist es so, dass nur eine Apotheke mit Spezialbewilligung der Krankenkasse die Patienten mit medizinischen „Mitteln und Geräten“ beliefern darf. Das hat wohl damit angefangen, dass sie das ausgeschrieben haben … und nur die Apotheken mit dem besten (niedrigsten) Angebot die Bewilligung dann bekamen. Aber auch nicht einfach so – dafür muss man eine Qualifizierung bestehen, die so tolle Vorschriften wie „öffentliche und rollstuhlgängige Toilette in der Apotheke“, „einmal jährlich Instruktion an die Angestellten, wie man eine Leiter sicher benutzt“ und ähnliches oft unsinniges beinhaltet. Regelmässig wird dann nachkontrolliert, ob das noch so ist. Hört sich ja ganz gut an … ist aber eigentlich nur Bürokratischer Wahnsinn. Wer keine solche Bewilligung der Krankenkasse hat, der DARF keine Patienten mehr mit solchen „Mittel und Gegenständen“ beliefern. Nicht auf Kosten der Krankenkasse. Nicht mal bei Notfällen. Die Krankenkassen zahlen das einfach der Apotheke nicht. Vom Patienten darf man es dort aus rechtlichen Gründen auch nicht verlangen.

Damit hat es die Krankenkasse hinbekommen eine Menge Geld zu sparen … klar, sie schreiben einfach alles vor (Preise und Bezugsort) – und die Politik hört nur „Sparen“ und legt die gesetzlichen Grundlagen für derartigen Unsinn. Im Moment gerade den mit dem Versandhandel aus dem Ausland.

Aber wer darunter am Ende leidet sind die Patienten.

Inkontinente, die alles von zentralen Lieferzentren beziehen müssen. Das Zeug wird dann vielleicht nach Hause geliefert (Grosskarton-weise oft ein Platzproblem), aber ist von derart elender Qualität, dass man damit kaum au dem Haus kann, wenn man überhaupt mengenmässig genug erhält, dass es die vorgeschriebene Zeit reicht.

Eltern mit Kindern, die ein Inhalationsgerät brauchen, bekommen es nicht mehr in der Apotheke, denn auch wenn die Notdienstapotheke tatsächlich noch eines hat (was immer weniger der Fall ist wegen der Selektivverträge), darf sie das nicht herausgeben, weil die Krankenkasse das nicht bezahlt. Auch nicht nachträglich. Die einzige Möglichkeit wäre das gratis zu machen. Das käme den Kassen recht, dem Überleben der Apotheke ist das aber abträglich – aber weniger Apotheken ist ja angeblich auch gut um Geld zu sparen als Kasse.

Diabetiker die neue Nadeln brauchen müssen jetzt von Pontius zu Pilatus laufen um eine Apotheke zu finden, die sie noch beliefern darf – was vor allem bei älteren Patienten dazu führt, dass sie dann alte Nadeln wiederverwenden (und stumpfe Nadeln führen zu diversen Problemen wie Narbenbildung, ungenauer Dosierung etc)

Und jetzt macht die Santesuisse also praktisch wieder Werbung dafür, dass im Ausland eingekauft wird. Nicht nur Mittel und Gegenstände – auch Medikamente wollen sie von ausserhalb. Nichts neues, gerade letzthin der Artikel der 3-Min.info:

Schweizer Apotheker halten hohe Qualitätsstandards ein, bilden sich regelmässig weiter, zahlen hiesige Mieten, Löhne und Infrastrukturkosten, dürfen ausschliesslich von der Swissmedic zugelassene Medikamente verkaufen und müssen sich an sämtliche Schweizer Gesetze und Standards halten. Und dann kommt eine Gruppe von «Experten» daher und wischt alle in der Schweiz geltenden Bestimmungen für den Verkauf von Medikamenten vom Tisch. Braucht es nicht. Kauft im Ausland ein!

Cool, nicht? Aber für die Kassen sind halt die Medikamentenpreise und auch die der „Mittel und Gegenstände“ einfachstes Angriffsziel – und das wird jetzt mit allen Mitteln angegangen. Solange die Leute nur „Sparen“ hören wird das häufig unreflexiert als „gute Idee“ angenommen. Ist es nicht. Siehe oben.

Nachtrag: SOO Gross ist das Sparpotential bei den MiGeL-Artikeln:

SparpotentialMiGeL

Bild von pharmasuisse von heute.

2.1% !!! DAS ist nicht der Grund für die hohen Prämien!

Könnt ihr das nicht einfach bestellen? (Aus dem Ausland)

Will der Kunde, dass wir ihm aus Deutschland etwas bestellen.

Wir machen das …. wir sind allerdings etwas eingeschränkt, was wir importieren dürfen.

Kosmetika sind im Normalfall kein Problem (machen aber oft finanziell wenig Sinn: wir bezahlen für den Transport und geben das an den Kunden weiter) – anders sieht es bei Arzneimitteln oder teils auch bei Nahrungsergänzungsmitteln aus. Dafür gibt es Vorschriften und Einschränkungen.

Deshalb schaue ich erst mal, ob ich dem Kunden ein in der Schweiz erhältliches vergleichbares Produkt anbieten kann. Das ist meist die einfachere Variante –

Dann schaue ich, ob das Produkt überhaupt importiert werden kann

Vorschriften dazu finden sich hier AMBV 812.212.1, Art. 36 und in der Stoffliste; bzw. TAMV 812.212.27 für Tierarzneimittel

Eine Apotheke darf Arzneimittel ohne Bewilligung aus Ländern mit einem von Swissmedic als gleichwertig anerkannten Zulassungssystem einführen, sofern diese dort zugelassen sind, wenn in der Schweiz kein alternativ einsetzbares Arzneimittel zugelassen, ein gleichwertiges Arzneimittel zurzeit nicht lieferbar oder wenn eine Umstellung der Medikation nicht angemessen ist.

Für den Import von Betäubungsmitteln ist vorgängig die entsprechende Bewilligung bei Swissmedic einzuholen (bewilligungspflichtig sind die in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgeführten Substanzen, Anhang 1 bis 8).

Für die Einfuhr immunologischer Arzneimittel (oder Blut und Blutprodukte) bedarf es vorgängig für jede einzelne Sendung einer Bewilligung für die Einzeleinfuhr (AMBV, Art. 32 – 37).

Im Anhang 13 der Verordnung des EDI über Speziallebensmittel ist angegeben, welche Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sind.

Wichtig: Falls die Kennzeichnung nicht der Schweizer Gesetzgebung entspricht, ist diese durch Überkleben mit einer eigenen Etikette entsprechend anzupassen.

Ist der Inhaltsstoff im erwähnten Anhang nicht enthalten, ist das betreffende Produkt als Arzneimittel einzustufen. Wenn die vom Hersteller empfohlene täglich einzunehmende Menge die gemäss Anhang 13 zugelassene Tagesdosis überschreitet, handelt es sich ebenfalls um ein Arzneimittel. Zu beachten ist, dass für Vitamin A 200% und für alle anderen Vitamine 300% der aufgelisteten Tagesdosen erlaubt sind. Bei den Mineralstoffen, den Spurenelementen und den anderen Nährstoffen gelten die im Anhang 13 aufgeführten Tagesdosen ohne Zuschlag.

Ein Nahrungsergänzungsmittel gilt auch dann als Arzneimittel, wenn es zur Heilung eines Leidens angepriesen wird, z.B. gegen Gelenkschmerzen oder zum Abnehmen.

Wenn ein ausländisches Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel eingestuft wird, darf höchstens ein Monatsbedarf importiert werden.

Wenn das alles okay ist, schaue ich, ob ich das gewünschte Produkt beim Lieferanten bekomme und informiere dann den Kunden über den voraussichtlichen Verkaufspreis (inkl. allfälliger Portospesen).

Und wenn es dann kommt, muss ich zumindest bei Arzneimitteln (und am besten auch bei Nahrungsergänzungsmitteln) den Eingang kontrollieren und die Abgabe dokumentieren. Dazu gibt es spezielle Formulare, die ich dann 10 Jahre lang aufbewahren darf.

Man sieht – nicht ganz ohne, das ganze.

Zurück zum Kunden von oben. Der Kunde fragt mich nach einem Schlafmittel aus Deutschland, das er gerne hätte. Den Namen weiss er allerdings nicht, den könne er mir noch durchgeben, aber er würde gerne eine Packung jeder Grösse haben. Bezahlen würde er es dann, wenn es da ist. Und das was er dann vielleicht doch nicht nimmt, kann ich ja zurückgehen lassen … Von mir will er einfach die Bestätigung, dass wir das machen.

Äh. Nein. Das geht so natürlich gar nicht, mal abgesehen davon, dass er noch nicht einmal sagen konnte, was es genau ist (was soll ich dann bestellen, bitte?) ist ein Schlafmittel garantiert unter Arzneimittel einzustufen. Schlafmittel haben wir hier so einige, das heisst es wären alternativ einzusetzende Mittel vorhanden (dann darf ich nicht importieren) … und im blödsten Fall fällt sein Schlafmittel noch unter das Betäubungsmittelgesetz und dann bräuchte ich dafür vorher neben einem Rezept auch noch eine Bewilligung von der Swissmedic.

Und Zurücksenden? Kannstevergessen.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 6: Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten

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Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten: Sind Mehrfachabgaben oder ein Bezug ohne Rezept möglich?

Das erscheint mir einer der auffälligsten Unterschiede in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Im Prinzip lässt es sich auf „Wieviel Kompetenz / Verantwortung hat der Apotheker?“ herunterbrechen. Medikamente werden nicht ohne Grund als rezeptpflichtig eingeteilt – es geht dabei nicht immer um den Inhaltsstoff und dessen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sondern auch um die Indikation, also: für was man etwas braucht. Und während die Diagnose klar in ärztliche Hand gehört, wird das bei weiterführender Therapie unterschiedlich gehandhabt, wer das jetzt macht, respektive wie lange therapiert wird, ohne dass der Patient den Arzt sieht.

CH: Dauerrezepte sind in der Schweiz möglich und häufig – sie müssen vom Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sind Bezüge (auch via Krankenkasse abrechnenbar) bis maximal 1 Jahr nach dem Ausstellen möglich. Es gibt Medikamente mit Limitationen: Einschränkungen in der Dauer und welche Menge übernommen wird von der Krankenkasse. Aber auch ohne Dauerrezept-Vermerk darf die Apotheke (ausser bei Liste A Medikamenten und Vermerk „ne repetatur“ NR) innerhalb von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einmalig eine Wiederholung auf ein bestehendes Rezept machen und auch das wird von der Krankenkasse übernommen.

Fall (noch) kein Rezept für ein Medikament vorliegt, liegt es hier in der Verantwortung des Apothekers zu entscheiden, ob eine Abgabe möglich ist. Im Gesetz ist ausdrücklich eine „Abgabe im Ausnahmefall“ erlaubt. Sie muss nach entsprechender Abklärung durch den Apotheker mit entsprechender Kompetenz erfolgen und dokumentiert werden. Meist handelt es sich hier auch um die Weiterführung einer bestehenden Therapie. Normalerweise wird durch den Patienten für den Vorbezug ein Rezept nachgereicht, auch damit das Mittel der Krankenkasse verrechnet werden kann.

 

D: In Deutschland gibt es keine Dauerrezepte bei den von der Krankenkasse übernommenen Rezepten. Ausnahmen sind möglich bei den Privatrezepten, die von den Patienten selber bezahlt werden. Die „Haltbarkeit“ eines Privatrezeptes legt der Arzt fest.

Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist gesetzlich verboten. Auch als Vorbezug und auch im Notfall ist das nicht möglich. Apotheker, die das trotzdem machen, machen sich strafbar. Es braucht deshalb immer ein Original-Rezept. Keine Kopie und kein Fax. Eventuell kann ein Medikament auf Faxrezept abgegeben werden, wenn das Originalrezept am nächsten Tag nachgereicht wird.

 

Ö: Wenn die Krankenkasse in Österreich das Rezept bezahlt, darf es nur einmal eingelöst werden. Es muss wieder neu ausgestellt (und bei Bedarf auch bewilligt) werden. Bei Privatrezepten, wo vom Kunden gezahlt wird, können die Medikamente im Normalfall innerhalb eines Jahres 6 Mal bezogen werden (Ausgenommen Suchtgifte und spezielle Medikamente oder der Arzt schreibt ausdrücklich darauf „Ne repetatur“)

Es liegt hier in der Verantwortung des Apothekers Rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben, allerdings nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung (siehe Notfallparagraph). Vorbezüge nennt man in Österreich „Einsatz“. Der Apotheker kann die kleinste Packung abgeben und der Patient muss dann ein Rezept „nachbringen

Das wars mit der Miniserie zum Vergleich der Apothekenarbeit in den DACH-Ländern. An der Stelle möchte ich noch einmal  Pharmapro.ch – für die Idee und Unterstützung Danken. Der Artikel kommt (zusammengefasst und mit den Erkenntnissen aus den Kommentaren ergänzt) auch dort.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

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Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie?

CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = Spezialitätenliste (für Medikamente) und MiGeL (für Hilfsmittel), sowie ALT (für Individualrezepturen) für die von der Grundversicherung übernommenen. NLP = Nichtlistenprodukte für die (teilweise) von der Zusatzversicherung übernommenen. Dann gibt es noch Produkte, die sich auf keiner Liste finden und (deshalb) nicht übernommen werden. Ausländische Medikamente werden der Apotheke nicht vergütet (ausser in definierten Ausnahmefällen oder wo die Kostenübernahme vorher bestätigt wurde).

Der Patient hat eine Franchise (Teil, den er selber bezahlt) und einen Selbstbehalt (meist 10% – ausser einige Medikamente, wo wesentlich günstigere Generika existieren, dann beträgt der Selbstbehalt 20%). Es gibt eine Limite, ab der kein Selbstbehalt mehr bezahlt werden muss (wenn 700 Franken erreicht werden).

Die Apotheke kann zusammen mit dem Patienten die Generika selbst auswählen aufgrund wirtschaftlicher und medizinischer Kriterien.

Die Apotheke kann die Medikamente und Mittel bei den meisten Kassen direkt abrechnen, benutzt aber wegen der Bürokratie Abrechnungszentren (wie die IFAC und OFAC). Der Krankenkasse werden dabei 3% Rabatt gegeben. Die Krankenkasse rechnet Selbstbehalt und Franchise danach selbst mit ihrem Patienten ab.

Manche Krankenkassen haben keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, wodurch der Patient die Medikamente selber in der Apotheke bezahlen muss und die Rechnung danach der Krankenkasse einschicken. Dies sind meist die Kassen mit den niedrigsten Prämien.

 

D: In Deutschland existieren Listen mit Medikamenten (und Grössen) je nach Krankenkasse, was übernommen wird. Dank der sogenannten Rabattverträge bestimmt die Krankenkasse welches Generikum von welchem Hersteller gerade bezahlt wird, deshalb gibt es für den Patienten da häufig grosse Wechsel.

Die Apotheker machen für die Krankenkassen kostenlos das Inkasso und ziehen die Zuzahlungen für die Krankenkassen bei den Patienten ein. Zuzahlung sind mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (bzw eigentlich 10 % des Verkaufspreises eines Medikaments, die der Patient selbst bezahlt). Die Höhe der Zuzahlung liegt bei maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei Chroniker sind es maximal 1 %.

Die Apotheke tritt für die Pharmazeutischen Hersteller in Vorleistung für den Herstellerrabatt, welcher als Sparbeitrag von der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkasse geleistet wird. Gibt es dort Unstimmigkeiten zwischen Pharmazeutischer Industrie und den Krankenkassen, ist der Apotheker der Dumme, der bezahlen muss für etwas, womit er nichts zu tun hat. Ausserdem gibt es das sogenannte Nullretax Verfahren: Dies bedeutet, dass die Krankenkasse etwa 1 Jahr nach Abgabe des Medikamentes an den Patienten feststellt, das die Apotheke bei der Abgabe gegen eine Bestimmung aus den Arzneimittellieferverträgen verstossen hat (wie zum Beispiel nicht das Medikament der Firma aus dem Rabattvertrag abgegeben hat) und daher die Krankkasse gar nichts für das Medikament bezahlt. Der Hersteller hat sein Geld vom Apotheker bekommen, der Patient sein benötigtes Medikament auf welches er Zuzahlung bezahlt hat und die Krankenkasse bezahlt NICHTS.

Importquote: nach Vorschriften der Krankenkassen muss ein Teil der Medikamente, die abgegeben werden aus dem Ausland importiert sein. Nicht-erfüllen der Importquote gibt auch Abzüge an dem, was die Krankenkassen der Apotheke zurückvergütet.

Privatpatienten müssen in der Apotheke ihre Medikamente selber bezahlen und danach selber der Krankenkasse einschicken.

 

Ö: Die Medikamente sind in Österreich laut Erstattungskodex (EKO) in sogenannte Boxen eingeteilt, die bestimmen, ob es von der Krankenkasse übernommen wird. Grüne Box: Krankenkasse zahlt immer. Gelbe Box: Der Arzt muss das ausreichend dokumentieren und eventuell der Krankenkasse anmelden, damit das übernommen wird – Ein Krankenkassenarzt entscheidet dann über die Übernahme. Rote Box: darin finden sich die Mittel, deren Übernahme beantragt, die aber noch nicht eingeteilt wurden. Auch die Magistralrezepturen sind in der EKO. Es gibt auch die NoBox für Mittel, die nicht übernommen werden.

Eine gemeinsame Einrichtung der Apotheken (die Pharmazeutische Gehaltskasse) sammelt die Abrechnungen der Apotheken (elektronisch) und schickt das der Krankenkasse um sich das Geld zurückzuholen und es den Apotheken zurückzuzahlen.

Diese Gehaltskasse betreibt übrigens auch das Umlagensystem für die Gehälter der Pharmazeuten: Die Apotheke zahlt der Gehaltskasse für jeden Apotheker egal wie alt den gleichen Beitrag ein und die Gehaltskasse verteilt das dann nach Dienstjahren

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

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