Mein Essen zahle ich selbst!

Was etwas seltsam tönt, ist eine Organisation, die den Einfluss der Pharmafirmen auf die Verschreibungsmethodik der Ärzte dämpfen will: MEZIS
Die Ärzte sollen sich von den Pharmavertretern nicht mehr zum Essen ausführen lassen oder Gutscheine, Geschenke, Ärztemuster von Medikamenten und ähnliches annehmen. Am besten sollen sie ganz auf den Besuch der Vertreter verzichten und ihre Informationen aus unabhängigen Quellen einholen.

Es ist nämlich schon so: Wir (alle) sind konditioniert, dass Geschenke und derartiges bei uns einen Gegenreflex auslösen, so dass wir versuchen etwas zurückzugeben. Das ist derart in uns drin, da kommen wir gar nicht drum rum.
Ausserdem versuchen die Vertreter eine persönliche Beziehung mit den Ärzten aufzubauen, das fördert ebenfalls später, dass ihre Produkte vermehrt verschrieben werden.

Ich möchte hier nicht behaupten, dass in der Apotheke nicht auch ähnliche Mechanismen ablaufen. Auch wir bekommen Besuch von Vertretern, auch wir bekommen „Verkaufsunterstützung“, Muster, Ansichtsexemplare, Degustationssets, Plakate, ausserdem Kugelschreiber, Schokolade an Weihnachten etc. manche gehen sogar so weit einem Ausflüge anzubieten oder Kinobesuche– natürlich in Kombination mit einer Weiterbildung (hust).
Apropos Weiterbildung: da sind ja auch die professionellen meist gesponsert von den Pharmafirmen, mal ganz davon abgesehen, dass die Fachliteratur von den Inseraten derselben lebt…

Aber im Unterschied zu den Ärzten können bei uns immer noch die Kunden selbst entscheiden, ob sie ein Produkt brauchen – und kaufen. Das ist bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht so gut möglich, da muss man sich auf das Wissen und die Erfahrung des verschreibenden Arztes verlassen.
In seinem Ermessen liegt es zum Beispiel, ob er bei einem Magengeschwür als Säurehemmer das alte (bewährte) Omeprazol oder das neue (und teurere) Nexium aufgeschrieben wird, obwohl beides die gleiche Wirkung hat …

Ja, da können sich schon eine Menge Kugelschreiber ansammeln … Bildquelle.

Was meint ihr: Ist das übertrieben? Oder eine logische Notwendigkeit als Schutz vor der Beeinflussung durch die „bösen Pharmafirmen“? Ich würde mich als Arzt / Apotheker nie so beeinflussen lassen?

Mystery shopping im Gesundheitswesen

Seit Jahren gibt es sogenannte Mystery shoppers, die im Auftrag von Konsumentenschützern und auch Apotheken und Drogerien selbst, in die Apotheken und Drogerien kommen und dort die Beratungsqualität, den Empfang, die Kundenfreundlichkeit, die Lokalität und das Schaufenster etc testen. Ich finde das vernünftig, v.a. wenn man danach einen detaillierten Bericht bekommt, wie und was getestet wurde – denn die Tests verlaufen anonym und geheim.

Z.B. dieser Test zum Thema Fusspilz

Es ist immer interessant zu sehen, auf was Leute achten, die nicht täglich in einer Apotheke stehen. Bei dem erwähnten Test haben wir übrigens wieder sehr gut abgeschnitten (oberstes viertel). Inzwischen hatten wir einige mehr und ich bin schon gespannt auf den nächsten. Wir werden 2 x jährlich getestet durch Mystery shopping- das betrifft Beratung im OTC Bereich, 2x mittels Mystery phone call (Telefonanfrage) und 1x mittels Mystery Rezeptbezug.

Aber was ist mit den Ärzten? Werden die auch getestet? In einem amerikanischen Blog über Ethik im Gesundheitswesen habe ich gefunden, dass dort z.B. Notaufnahmen getestet werden.
Sogenannte Secret patients testen dort. Die Ärzte dort sind nicht erfreut. Sie klagen über eine Verschwendung von Gesundheitsgeldern und ihrer Zeit. V.a. wenn Notfallstationen getestet werde. „Die Feuerwehr würde man ja auch nicht testen, indem man einen Feuermelder einschlägt und schaut was passiert.“ Wirklich? Ich war in der Feuerwehr und Einsatzübungen gehören dazu. Auch unvorbereitete, auch mitten am Tag. Das mit dem Bezahlen allerdings: wir müssen für die (extern durchgeführten) Tests selbst zahlen … und die sind ziemlich teuer.

Ich denke aber solche Tests sind ein besserer Hinweis auf die Qualität des Arztes als irgendwelche Seiten, wo Patienten die Ärzte bewerten. Warum? Hier hat der Mystery Patient Vorgaben und eine Vorstellung, auf was er achten soll – er ist ausserdem nicht voreingenommen und schreibt eine schlechte Kritik nur aus dem Grund, weil er nicht das bekommen hat, was er vielleicht erwartet hat (ein Antibiotikum oder eine Schmerzspritze…) und dieselbe Person sieht dabei mehrere Ärzte und kann so besser Vergleiche ziehen. – Leider nützen diese Auswertungen nur dem Arzt (respektive der Apotheke) selbst etwas, denn die Öffentlichkeit hat keinen Zugriff auf die Ergebnisse.

Schade. Das wäre auch repräsentativer als die von irgendwelchen Organisationen durchgeführten Tests, die oft nur das Ziel zu haben scheinen die Apotheke zu diskreditieren. (So wie dieser. Oder dieser.)

Der Arzt hat etwas anderes aufgeschrieben!

Die Kundin bringt die Packung Antibiotika zurück, die sie am vorigen Tag auf Rezept bekommen hat.
Sie reklamiert: „Das ist nicht das, was der Arzt aufgeschrieben hat!“

Das ist richtig und nicht richtig. Was sie bekommen hat ist das Antibiotikum Aziclav. Vom Arzt aufgeschrieben wurde Augmentin. Augmentin ist das Originalmedikament, Aziclav das Generikum. Wir haben nur noch das Generikum an Lager, weil es einiges günstiger ist und wirklich das gleiche. Wir fragen im Normalfall trotzdem beim Patienten nach, ob das Ersetzen ok ist – und für die Kundin war es das. Gestern.

Jedenfalls will sie jetzt unbedingt „Das was der Arzt aufgeschrieben hat – er hat gesagt, sie dürfen das nicht einfach austauschen! Ich vertrage Generika nicht.“
Die Diskussion ist fruchtlos – wir bestellen also ihr Augmentin …und wir rufen dem Arzt an.
Denn: Wenn er wirklich will, dass wir auf gar keinen Fall ein Medikament durch sein Generikum ersetzen, muss er das auf dem Rezept vermerken. Mit „sic“, oder, wenn es einen medizinischen Grund hat – und die Kasse das gleich übernehmen soll wie das Generikum mit aus medizinischen Gründen nicht substituieren.“

Ich darf zitieren aus dem Substitutionsrecht nach Art. 52a KVG

„Apotheker oder Apothekerinnen können Originalpräparate der Spezialitätenliste durch die billigeren Generika dieser Liste ersetzen, wenn nicht der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates verlangt. Im Falle einer Substitution informieren sie die verschreibende Person über das abgegebene Präparat.“

Der Arzt nimmt das eher grummelnd zur Kenntnis.

Speziell lustig: Das Aziclav ist ein CoMarketing Präparat von Augmentin. Also: es ist derselbe Wirkstoff, sind dieselben Tabletten, in derselben Firma hergestellt, aber unterschiedlich verpackt. Und ja: in dem Fall verrechne ich die angebrauchte Packung Aziclav der Kundin.

Hausarztmangel als Chance

Ich will es mir sicher nicht mit den Hausärzten vertun, deren Arbeit ich wirklich essentiell und wichtig finde. Aber … es zeichnet sich auch in der Schweiz ein Hausärztemangel ab, der in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Die Ursachen sind vielfältig.. Es ist sowiso schwieriger selbst eine Arztpraxis zu eröffnen, da man während dem Zulassungsstopp nur eine bestehende Praxis übernehmen kann. Andererseits sind viele Hausärzte heute in einem Alter, wo sie eigentlich jemanden suchen, der ihre Praxis übernimmt. Demgegenüber stehen die besseren Verdienstmöglichkeiten durch eine Spezialisierung,  sowie etwas geregeltere Arbeitszeiten. Man muss nicht selbst dem Geld nachrennen, wenn man angestellt ist – Wie auch immer. Es wird weniger Hausärzte geben.

Für die Apotheker kann das allerdings eine Chance sein.

Wir haben die Ausbildung zur Triage – also abzuklären, welche Krankheiten wir mit OTC (rezeptfreien) Medikamenten selbst behandeln können und welche Probleme zum Arzt gehören: Zum Hausarzt, zum Spezialist oder in den Notfall. Dadurch profilieren wir uns als die „erste Anlaufstelle“ im Gesundheitssystem, die wir ja eigentlich schon sind. Dadurch helfen wir auch das Gesundheitssystem erschwinglich zu halten. Dadurch entlasten wir auch die Notfallstationen – damit sie auch für die wirklichen Notfälle Zeit haben und nicht in Patienten mit Bagatellsachen wie Erkältungskrankheiten versinken.

Apotheken finden sich überall. Sie sind leicht zugänglich und manche an zentralen Stellen haben sehr lange Öffnungszeiten – den Notfalldienst nicht zu vergessen.

Kann ich das dem Arzt verrechnen?

Die Kundin hat auf dem Rezept Prodafem 2.5 mg aufgeschrieben bekommen. Da wir es nicht an Lager haben -die Dosis brauchen wir eher selten- bestellen wir es für sie. Sie holt es ab … und kommt am nächsten Tag wieder zurück.

Das Problem: die Tabletten sehen anders aus als die welche sie vorher hatte. Sie hat jetzt aber natürlich die Packung angebrochen.

Ich schaue in ihrem Dossier nach. Sie hatte immer die 10 mg Tabletten. Ich suche das Rezept heraus – da steht deutlich 2.5 mg drauf. Ich frage sie, ob sie etwas von einer Dosisänderung weiss – das tut sie nicht.
Ein Telefon beim Arzt bestätigt dann meinen Verdacht: die Praxisassistentin hat sich verschrieben – und der Arzt hat bei der Unterschrift nix gemerkt.

Und ich darf ihr das Medikament jetzt ersetzen. Ihre Normaldosierung habe ich sogar an Lager, so dass sie wenigstens gleich richtig weitermachen kann.
Nur wer bezahlt nun den Arztfehler?
Weil aber von uns auch versäumt wurde, bei ihr ihre normale Dosierung nachzuschauen – und nachzufragen, beschliesse ich dass wir diesmal den Verlust tragen.
Trotzdem nervig.

Isotretinoin und „off label use“

Liebe Ärzte,
Das Aknemittel Isotretinoin wie in Roaccutan und seinen Generika (Tretinac, Curakne, Liderm und Isotretinoin Mepha) war noch nie ein einfaches Medikament. Bei der Verordnung müssen verschiedene Dinge beachtet werden –die wichtigsten: keine Vorgeschichte mit Depressionen, weil das Medikament selbst welche machen kann – engmachige Kontrolle wegen möglicher Hautprobleme und falls es für eine Frau ist muss eine Schwangerschaft vor und während der Behandlung unbedingt ausgeschlossen werden, da der Wirkstoff teratogen ist, also Missbildungen macht. Inzwischen wurde man noch vorsichtiger und Frauen soll nicht mehr als der Bedarf für einen (1!) Monat verordnet werden. Das bedeutet: Keine 100er Packungen und keine Dauerrezepte mehr dafür.

Im Kompendium steht:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Roaccutan müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Roaccutan am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Roaccutan muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Ja, tut mir auch leid. Wenn ich ihnen also telefoniere, nachdem sie – wieder einmal – ein Rezept über 3 Monate ausgestellt haben, werden sie nicht aggressiv und sagen „Das weiss ich. Es gibt aber Apotheken, die das trotzdem abgeben, ohne jedes Mal anzurufen.“
Mag sein. Aber dazu gehören wir nicht.

Ich darf an der Stelle über die Vorschriften betreffend „Off label use“ von Medikamenten aufklären.

Unter Off-Label-Use versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer.

Sie als Arzt dürfen tatsächlich trotz den Vorschriften auch für Frauen grosse Packungen aufschreiben. Da das aber nicht den Vorgaben entspricht, ist es definitionsgemäss eine off label use.
– Darüber müssen sie als Arzt die Patientin aufklären.
– Ausserdem müssen sie ihr sagen, dass sie als Arzt dementsprechend die volle Verantwortung übernehmen, wenn bei dieser Art Anwendung etwas schief geht.
– Plus sie müssen die Patientin darüber aufmerksam machen, dass die Krankenkasse das nicht übernehmen muss – das ist übrigens das, was bei den Patienten in der Apotheke am meisten zieht: da gehen sie lieber zur Kontrolle und holen sich ein neues Rezept.

Und unsere Verantwortung in der Apotheke ist, wenn wir eine „off-label“ Anwendung sehen, beim Arzt anzurufen, ob das ok ist und er den Patienten aufgeklärt hat. Das wird bei uns dann auch festgehalten. Sicher ist sicher.

P.S. obiges stimmt genauso für die ungewöhnlich hohen Dosierungen von Antibiotika, die in Krankenhäusern in letzter Zeit immer mehr verschrieben werden. Wenn das mehr ist als in der Packungsbeilage vorgegeben, braucht es einen Rückruf beim Arzt wegen „off label use“.
Wenn das wirklich gewollt ist, könnte man als Arzt auch, um das Ganze etwas abzukürzen ein „sic!“ hinter die Dosierung schreiben. Dann wissen wir, dass das gewollt ist.