Isotretinoin und „off label use“

Liebe Ärzte,
Das Aknemittel Isotretinoin wie in Roaccutan und seinen Generika (Tretinac, Curakne, Liderm und Isotretinoin Mepha) war noch nie ein einfaches Medikament. Bei der Verordnung müssen verschiedene Dinge beachtet werden –die wichtigsten: keine Vorgeschichte mit Depressionen, weil das Medikament selbst welche machen kann – engmachige Kontrolle wegen möglicher Hautprobleme und falls es für eine Frau ist muss eine Schwangerschaft vor und während der Behandlung unbedingt ausgeschlossen werden, da der Wirkstoff teratogen ist, also Missbildungen macht. Inzwischen wurde man noch vorsichtiger und Frauen soll nicht mehr als der Bedarf für einen (1!) Monat verordnet werden. Das bedeutet: Keine 100er Packungen und keine Dauerrezepte mehr dafür.

Im Kompendium steht:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Roaccutan müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Roaccutan am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Roaccutan muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Ja, tut mir auch leid. Wenn ich ihnen also telefoniere, nachdem sie – wieder einmal – ein Rezept über 3 Monate ausgestellt haben, werden sie nicht aggressiv und sagen „Das weiss ich. Es gibt aber Apotheken, die das trotzdem abgeben, ohne jedes Mal anzurufen.“
Mag sein. Aber dazu gehören wir nicht.

Ich darf an der Stelle über die Vorschriften betreffend „Off label use“ von Medikamenten aufklären.

Unter Off-Label-Use versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer.

Sie als Arzt dürfen tatsächlich trotz den Vorschriften auch für Frauen grosse Packungen aufschreiben. Da das aber nicht den Vorgaben entspricht, ist es definitionsgemäss eine off label use.
– Darüber müssen sie als Arzt die Patientin aufklären.
– Ausserdem müssen sie ihr sagen, dass sie als Arzt dementsprechend die volle Verantwortung übernehmen, wenn bei dieser Art Anwendung etwas schief geht.
– Plus sie müssen die Patientin darüber aufmerksam machen, dass die Krankenkasse das nicht übernehmen muss – das ist übrigens das, was bei den Patienten in der Apotheke am meisten zieht: da gehen sie lieber zur Kontrolle und holen sich ein neues Rezept.

Und unsere Verantwortung in der Apotheke ist, wenn wir eine „off-label“ Anwendung sehen, beim Arzt anzurufen, ob das ok ist und er den Patienten aufgeklärt hat. Das wird bei uns dann auch festgehalten. Sicher ist sicher.

P.S. obiges stimmt genauso für die ungewöhnlich hohen Dosierungen von Antibiotika, die in Krankenhäusern in letzter Zeit immer mehr verschrieben werden. Wenn das mehr ist als in der Packungsbeilage vorgegeben, braucht es einen Rückruf beim Arzt wegen „off label use“.
Wenn das wirklich gewollt ist, könnte man als Arzt auch, um das Ganze etwas abzukürzen ein „sic!“ hinter die Dosierung schreiben. Dann wissen wir, dass das gewollt ist.

Die neue Versichertenkarte

Es ist soweit – in den letzten Tagen bekommen die Versicherten endlich die neue Krankenkassenkarte zugesendet. Wir warten schon seit Anfang Jahr auf die neuen Karten – und im Moment sind sie eine ziemliche Enttäuschung.
Neu haben sie einen Chip drin und nicht nur einen Magnetstreifen.

Das erste was mir auffällt: Die Vivao Sympany hat es auch nach 1 1/2 Jahren Covercard-Mitgliedschaft immer noch nicht geschafft, dass man die Versicherungsdeckung via Magnetstreifen abrufen kann. Und den Chip – können wir mit unseren Lesegeräten nicht lesen.
Gut, auf dem Chip stehen bisher nur dieselben Daten wie sie auch auf der Karte aufgedruckt sind: Name, Adresse (nicht immer), Versicherungsnummer, Versicherungsdeckung – und die Magnetstreifenabfrage funktioniert bei den meisten Kassen normal weiter.

Auf dem Chip könnten Daten gespeichert werden. etwa zu Blutgruppe, Allergien, Krankheiten und Unfallfolgen, die dann (mit Einverständnis des Patienten) abgerufen werden könnten.
Könnten. Denn im Moment kann das niemand. Es existiert noch keine Software für die Eingabe!

Und nicht nur wir in der Apotheke können die Chips im Moment noch nicht lesen – auch die Ärzte können das nicht. Zwar verfügt rund ein Drittel der Ärzte mit Patientenkontakt – über 10 000 Mediziner – bereits eine so genannte Health Professional Card (HPC) – mit diesem elektronischen Ärzteausweis sollten sie eigentlich auf die medizinischen Daten ihrer Patienten zugreifen können. Das Problem: Die meisten Kassen stellen eine Karte aus, die von der Sasis AG – einer mit dem Krankenkassenverband Santésuisse verbundenen Firma – hergestellt wurde. Und diese Karte ist nicht mit der HPC kompatibel.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Krankenkassen sind der Meinung, dass die Ärzte (und Apotheken) sich an ihren Standard anzupassen haben – obwohl schon ein weitverbreitetes System existiert, das auch funktioniert und der Bund das eigentlich auch vorgegeben hat.

Also mich ärgert das. Da werden wieder Millionen ausgegeben ohne, dass das vorher anständig koordiniert wurde – und für die Lesegeräte und die neue Software werden wir in der Apotheke auch wieder zahlen müssen.

Wenigstens müssen sich die Patienten, die sich um ihre Daten sorgen noch keine Gedanken machen … bis das läuft kann das wieder Jahre gehen.
Gemäss BAG ist es vorgesehen, bis 2015 ein elektronisches Patientendossier einzuführen. Bis dies Realität wird, zeigt sich die FMH nicht begeistert davon, die Karte zum Speichern medizinischer Daten zu nutzen. Es gebe keine Garantie, dass die einmal registrierten Angaben immer aktuell seien.
Na kein Wunder. Ohne Software – und ohne Lesegeräte.

(Quelle Sda, via infomed schweiz)

Der verschwundene Doktor

Seltsam.

Wir haben bei uns in der Gegend einen Arzt, der einfach verschwunden ist. Untergetaucht, pensioniert oder verstorben – keiner weiss es, er ist einfach „weg“. Jedenfalls hatten wir schon diverse Anfragen von seinen Patienten, die einen Termin wollten … und nicht einmal mehr den Anrufbeantworter erreichen.

Mag schon sein, dass er in Pension gegangen ist, er war schon älter, aber irgendwie finde ich das ein bisschen unverschämt? Nicht, dass er in Pension ist (die hat er vielleicht verdient), aber dass er seine Patienten vorher nicht informiert hat, respektive einen Nachfolger ernannt hat, der auch die Dossiers übernimmt.

Vielleicht ist er aber verstorben, doch selbst dann könnte ja das Praxispersonal die Patienten informieren. Meine Frauenärztin ist vor ein paar Jahren gestorben – sie hatte auf dem Weg in die Notfallstation einen Unfall mit dem Velo, ein Lastwagen hat sie im Kreisel überfahren. Da habe ich eine Notiz nach Hause geschickt bekommen. War ich was von geschockt. Sie war meine Frauenärztin von Anfang an und erst um die 40, selbst Mutter mit Kindern. Das war in dem Monat, wo ich schwanger wurde – irgendwie hätte ich ihr Junior gerne gezeigt. Jedenfalls war ausser der Trauernotiz noch die Nachricht dabei, dass sie sich um eine Nachfolgerin in der Praxis bemühen und sich melden würden, sobald sie jemanden haben, was auch passiert ist. Das fand ich eine super Informationspolitik, auch ein Grund, warum ich geblieben bin.

Eventuell ist der Arzt auch untergetaucht – beim Heilmittelinstitut wissen sie jedenfalls auch nichts über seinen Verbleib, „wären aber froh um Info“ …Hmmm.  Das erinnert mich an den „falschen Arzt“, den wir vor einigen Jahren in einer Klinik in der Gegend hatten. Der hatte gar keine Zulassung – und offenbar auch kein abgeschlossenens Studium. Sein (ausländisches) Diplom war gefälscht, wie irgendwann einmal per Zufall herauskam, aber bis dahin hat er erfolgreich Leute angeschaut und Medikamente verschrieben …

Bin gespannt, ob je herauskommt, was da mit dem Arzt los ist.

Gibt es eigentlich noch mehr Gründe, warum ein Arzt einfach von der Bildfläche „verschwindet“? Hattet ihr sowas auch schon?

Warum es Apotheker braucht

Hier nur drei Beispiele von Rezepten, die ich hatte und die so nicht ausgeführt werden dürfen / sollen:

Rezept 1

1 OP Crestor 10mg 0-0-1
1 OP Euthyrox 25mg 1-0-0
1 OP Maltofer Tbl 1-0-0

Na, wenn der Kunde das so einnimmt, kann er die letzten beiden Medikamente auch grad weglassen. Zusammen geschluckt bilden das Schilddrüsenmedikament und das Eisen nämlich unlösliche Verbindungen im Magen und werden nicht in den Körper aufgenommen. Also wirken sie auch nicht.

Lösung: Euthyrox morgens nüchtern nehmen, Eisenpräparat vor dem Mittagessen. Tel an den Arzt um ihm das zu sagen.

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Rezept 2
Patientin mit Asthma, chronischen Schmerzen und bekannter Penicillinallergie:

1 OP Augmentin 1g

1-0-1 für 6 Tage

Oh, oh. Der Wirkstoff von Augmentin ist Clavulansäure und Amoxicillin – und da besteht eine Kreuzallergie zu Penicillin. Das kann sie also auf gar keinen Fall nehmen, sonst droht im Schlimmsten Fall ein allergischer Schock.

Lösung: Telefon an den Arzt („Oh, das wusste ich, hab ich nicht mehr dran gedacht.“) und ein anderes Antibiotikum suchen.

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Rezept 3
Patient mit Dauermedikation Sortis und Aspirin cardio war wegen akuter Beschwerden im Spital, wo ihm gegen seine Infektion folgendes verschrieben wurde:

1 OP Klacid one 7 Stück,

1-0-0

Nimmt der Patient gleichzeitig den Cholesterinsenker und das Antibiotikum Klacid riskiert er Muskelschäden und Nierenversagen.

Lösung: Sortis kurzfristig absetzen bis Antibiotika Therapie vorbei. Arzt informieren.

Ich schreibe das hier jetzt nicht um die Ärzte anzugreifen. Ich möchte einfach zeigen, dass das Gesundheitssystem ein „Teamsport“ ist. Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern, Pharmaassistentinnen, Spitex … wir müssen zusammenarbeiten für die Gesundheit des Kunden.

Fehler passieren gelegentlich, man kann nicht alles wissen – wer weiss, ob der Patient mit dem Cholesterinsenker daran gedacht hat, zu erwähnen, dass er das nimmt? 4 Augen sehen jedenfalls mehr als 2.

Wer kann das lesen?

Das ist ein Originalrezept, das wir letzthin in der Apotheke bekommen haben.

Die Qualität des Fotos ist nicht überwältigend, aber das Rezept selbst war auch im Original nicht besser zu lesen.

Wer entziffert, was da drauf steht?

Tip 1: Es ist für ein Kind, Tip 2: Es hat eine ziemliche Erkältung.

Die Medikamente gibt es glaube ich mit dem gleichen Namen auch in Deutschland und Österreich.

Auflösung morgen abend.

Bedarfsweckung – Bedarfsdeckung

Eine Bemerkung im letzten Post hat mich daran erinnert: Bedarfsweckung und Bedarfsdeckung….

In Amerika ist es ja so, dass auch für rezeptpflichtige Sachen öffentlich Werbung gemacht werden darf. Bei uns in der Schweiz darf Werbung für rezeptpflichtige Medikamente höchstens in Fachzeitschriften gemacht werden, was ich sinnvoll finde. Klar ist es für die Pharmaindustrie lohnend, wenn sie direkt ans Publikum kann: „Sie fühlen sich niedergeschlagen, müde? Wahrscheinlich haben Sie eine Depression. Fragen Sie ihren Arzt nach (füge neustes Medikament ein) …“

Hier ist ein Beispiel für solche Werbung, ein Fernsehspot von 2008 – man beachte auch die Liste Nebenwirkungen und Warnungen – unterlegt mit beruhigender Musik ….

Meiner Meinung nach hat das nichts mit dem „informierten Patienten“ zu tun, der heute so gerne propagiert wird. Was es allerdings ist, ist eine Bedarfsweckung. Der Patient geht dann zum Arzt mit seiner Selbstdiagose und sagt: „Schreiben Sie mir (füge neustes Medikament ein) auf! Wenn Sie es nicht tun, gehe ich zum nächsten Arzt!“

Ganz offensichtlich ist die Vorgehensweise in Amerika bei der Veröffentlichung der Werbung auch eine ganz andere als bei uns in der Schweiz. Bevor bei uns eine Werbung für ein Medikament (auch nicht rezeptpflichtige) ins Fernsehen oder die Printmedien kommt, schaut die swissmedic sich das an und erlaubt oder verbietet die Veröffentlichung.

In Amerika ist es so, dass erst mal die Werbung gemacht wird, dann wird die FDA informiert, die sich das dann anschaut und gegebenfalls die Firmen aufruft sie nicht mehr zu bringen oder zu ändern.
Aus dem Artikel  Pharmawerbung öfter abgemahnt:

„Nach Angaben der Zulassungsbehörde FDA haben im vergangenen Jahr 41 Unternehmen entsprechende Briefe erhalten. Im Vorjahr waren es 21.“

„Die Werbung für Arzneimittel beeinflusst die öffentliche Gesundheit … Daher soll die Industrie dazu gebracht werden, sich an die bestehenden Gesetze zu halten. Irreführende Angaben, die sich an Verbraucher oder Ärzte richten, können nicht toleriert werden.“

Und das schaut ihr euch erst an, nachdem der Schaden schon gemacht wurde?