Den Apothekern eine Stimme geben

Den Apothekern eine Stimme geben … das ist ein Grund für meinen Blog. Und darum will ich heute einer Apothekerin aus dem Aargau die Gelegenheit geben sich (wie sie so schön sagt) auszukotzen.

Also hier: die Stimme einer direkt betroffenen Apothekerin:

Ich arbeite unter anderem im AG und 22. September ist Stichtag. Wie das ganze ausgeht kann ich nicht sagen, aber schon allein die Idee der Selbstdispensation treibt mich eigentlich dezent auf die Königspalme.

Ich spare mir jeglichen Kommentar zum haarsträubenden Argument der angeblichen Kostenersparnis und sage was es für mich ist. Es ist die Anmassung eine Tätigkeit an sich reissen zu wollen, für welche man gar keine ausreichende Ausbildung hat, wobei auch noch die Unkenntnis des Volkes im Durchschnitt ausgenutzt wird. denn was Leute teilweise über Apos wissen weisst Du ja .

Am meisten verärgern mich jedoch Gegenargumente wobei Birnen mit Äpfeln verglichen werden.

1. Das Vieraugenprinzip.
Zu seiner Entkräftung wird oftmalig angeprangert, dass bei der Abgabe von OTC Präparaten, dem Apotheker schliesslich auch kein Arzt auf die Finger schaut. Ja, richtig, ist aber nicht von Nöten. Der Apotheker bewegt sich im Rahmen seiner Kompetenz. Er diagnostiziert nicht sondern strenggenommen tut es der Patient selbst. Daher kann es OTC überhaupt geben. im Falle einer Verschreibung ist es nicht rechtens, dass der Arzt ein Medikament einfach abgibt. Die Gründe sind recht simpel. Das ist nicht seine Kompetenz und schon gar nicht seine Kernkompetenz, wie manche Verfechter der SD zu sagen pflegen. Er ist schlicht und einfach nicht dazu ausgebildet. Was?? Höre ich schon die Menge schreien…aber der muss doch wissen was er mir da verschreibt???? Ja sicher sicher ein Pilot fliegt sein Flugzeug auch..aber in und auswendig kennen tut es der Flugingenieur…..

2. Der Patient soll die Wahlfreiheit haben wo er seine Medikamente bezieht- beim Arzt oder in der Apo

????Dieses Argument legt den falschen Schluss nahe, dass beide Berufsgruppen die gleiche Kompetenz auf diesem Gebiet haben. dass diesem nicht so ist wissen wir. S.o. Warum wird nicht ausgesprochen, dass der Arzt ebensowenig einen Apotheker ersetzen kann?

3. Der Arzneimittel-Bezug direkt beim Arzt ist sicher

Der Arzt und Apotheker haben die Aufgabe die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten soviel ist sicher ;-) Aber Physiko-chemische WW sind nur der Anfang wo es hapert….

Ich will Zusammenarbeit. Dass es Grauzonen gibt ist klar. Aber das geht zu weit.

Ich bin durch :-)

Und ich Danke für das engagierte Mail, liebe "Apothekerin aus Leidenschaft". Ich bin ganz Deiner Meinung – es braucht beide. Es braucht Zusammenarbeit zur Sicherheit. Wenn ich sehe, wie oft ich täglich über Medikationsfehler stolpere (meist zum Glück nur kleine, aber nicht nur), dann weiss ich, dass es uns auch weiterhin braucht.

Lückenbüsserfunktion

Es kann nur schlimmer werden …

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Oh, Ihr selbstdispensierender Arzt, von dem Sie alle ihre Medis beziehen ist in den Ferien … und sie haben nichts mehr? Aber natürlich schaue ich, dass Sie zu ihren Medikamenten kommen … und liefern? …Noch heute? … klar. (Grrrr!)

Ja, geht mir heute teils schon so.

Noch einmal der Aufruf an alle: helft den Aargauer Apothekern bei der Abstimmung am nächsten Wochenende: Ja zur Initiative „Ja zum miteinander!“

Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (3)

(Jetzt wird's spannend :-)

Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Das Rezept (wahrscheinlich aus praeceptum = Vorschrift, und nicht aus recipe entstanden) bedeutet eine Vorschrift, eine Anweisung an den Apotheker. Es wird in lateinischer Sprache abgefasst und zum Zeichen der guten Beziehungen zwischen Arzt und Apotheker wendet sich der Arzt an den Apotheker per Du:
Rp. – Recipe = Nimm.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Das habe ich leicht anders gelernt :-) obwohl ich diese Erklärung noch süss finde. Das Recipe ist nämlich ein Imperativ, also die Befehlsform (das Ausrufezeichen kam erst später – so um 1700 in die Schrift), es heisst also nicht nur Nimm. Sondern: Nimm! … und das ist dann nicht mehr ganz so nett.

Das Rezept ist ein Dokument nicht nur im landläufigen Sinne. Denn wenn der Apotheker oder der Arzt oder meistens beide zusammen wegen einer Vergiftungsvermutung zur Verantwortung gezogen werden, wird das Rezet zu einem richtigen Dokument im juristischen Sinne und zu einem Verhandlungsgegenstand. Kobert sagt auch auf Grund eines Vergiftungsfalles in Strassburg vom Rezept: „Ein so unscheinbares Papier es auch ist, so kann es doch 3 Menschen unglücklich machen, nämlich – den Patienten, den Apotheker und den Arzt.“
Der erste, der zur Verantwortung gezogen wird, ist der Apotheker; denn er hat Zeit, sich in aller Ruhe das Rezept anzusehen und er kann auch die Rezeptvorschriften nach der Pharmakopoöe nachkontrollieren. Im Falle einer undeutlichen Dosierung oder Überdosierung hat er die Pflicht, den Arzt zuerst anzufragen. Nur wenn der Arzt das Rezept deutlich ausschreibt und dem Apotheker genau zu verstehen gibt, dass er eine grössere Menge verabreicht haben möchte, ist der Apotheker von seiner Verantwortung befreit und die Schuld wird dann auf den Arzt übertragen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Interessant, dass er praktisch mit den rechtlichen Sachen anfängt. Im übrigen ist das heute auch noch so … auch wenn der Apotheker nicht „zwingend“ zuerst haftet … aber auch!

Aktuelles Beispiel im Apotheke-adhoc.de – wobei ich da finde, dass die Apotheke wirklich nachlässig gehandelt hat – hatte sie doch tatsächlich alle relevanten Informationen. Tabletten für ein Einmonatiges Kind? Das muss auffallen! Weil es Tabletten sind für so einen Winzling. Weil die Dosierung nicht stimmt Von daher finde ich in dem Fall das Urteil gerecht. Es gibt Grenzfälle – wie wenn die Diagnose dem Apotheker nicht bekannt ist. Wenn die Interaktion mit einem Medikament von einem anderen Arzt ist -und die Apotheke nicht informiert wurde, dass das Medikament auch genommen wird und ähnliches.

Wie jedes offizielle Dokument muss das Rezept mit Tinte oder Tintenstift geschrieben werden. Das gewöhnlich verwendete Papierformat ist 1/8 Bogen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Tinte? Okay – sehe ich heute noch, ist aber inzwischen eher die Ausnahme. Aber es ist schon klar warum: Kugelschreiber? Eigener Drucker? Was ist das? (Immerhin ist die Zeit 1936). 1/8 Bogen dürfte – wie heute noch oft gebräuchlich A6 sein

Wie auf jedes Dokument gehört auch auf das Rezept unbedingt das Datum. Dieses wird gegenwärtig kaum mehr vergessen, weil die Ärzte vorgedruckte Rezeptformulare verwenden, auf welchen der Name des Arztes und die Eintragungsstelle für das Datum angegeben sind. Gewöhnlich werden die Rezepte in die Mitte des Blattes geschrieben, um dem Apotheker noch Platz zu lassen für Notizen, Taxpreise und andere Bemerkungen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Rezeptvordrucke werden bei uns neben Computerausdrucken auch heute noch verwendet, nur dass es kein eigenes Feld mehr für das Datum gibt – was wahrscheinlich erklärt, dass das gelegentlich (wieder) fehlt. Was schlecht ist.

Und noch heute haben viele Rezepte auf der linken Seite ein Band als „Platzhalter“ dafür, auch wenn wir das immer weniger brauchen. Wichtiger heute wäre genug Platz für die Etiketten zu lassen, die drauf kommen – und wo so ziemlich alles draufsteht: abgegebene Artikel, Preise, Patientenname, Apothekenname, Krankenkasse, Strichcode.

Das Rezept muss in gut leserlicher Schrift abgefasst werden.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Könnten das Bitte alle Ärzte noch einmal lesen, damit das auch im Gedächtnis bleibt!

Die Mengen besonders für Narkotika, Venena usf. muss man genau und deutlich angeben, damit der Patient nicht die Möglichkeit hat, die Zahlen abzuändern. Jede Abänderung wird übrigens wie eine Urkundenfälschung geahndet.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Offenbar kannten sie auch dort schon das Problem von Rezeptfälschungen?

Genug für Heute.

Nächste Woche: Wie schreibe ich die Produkte / Inhaltsstoffe … auf das Rezept?

Haben Sie mir etwas ohne Rezept für …

Haben Sie mir etwas ohne Rezept für …

… mein Auge. Ich habe am Freitag bei der Arbeit einen Metallsplitter ins Auge bekommen. Ich habe es ausgewaschen, aber es fühlt sich immer noch so an, als sei etwas drin. Welche Augentropfen helfen da?

Ihr Arzt.

… meine Haut, mein Arm ist rot und schält sich. Meine ganze Haut löst sich (Zeigt mir einen Arm mit furchtbar aussehenden Hautfetzen über Entzündungen). Welche Creme hilft da am besten?

Ihr Arzt.

… Husten. Tagsüber habe ich so einen trockenen Husten und Nachts muss ich so stark Husten, dass manchmal Blut hochkommt. Was kann ich da nehmen?

Ihren Arzt.

Das sind wirklich nicht Sachen, die man selbst behandeln sollte. Im ersten Fall könnten Sie blind werden, der Zweite sieht dermassen Infiziert aus, dass es eine Blutvergiftung geben könnte … ja, da könnte man sogar den Arm verlieren und im dritten Fall – muss ich leider an Lungenkrebs denken. Bitte, bitte gehen sie damit zum Arzt.

Passend dazu: Sieht das normal aus?

Nach Anweisung des Arztes …

Auf dem Rezept: Sinupret Tabletten und Solmucol 10% Ampullen.

Ungewöhnlich. Im Normalfall nimmt man diesen Wirkstoff ein, Ampullen zu verschreiben ist seltsam – speziell, wenn es ganz offensichtlich (wegen den Sinupret) für eine Erkältung gedacht ist und nicht für etwas chronisches wie Mukoviszidose. Auch steht da keine Anleitung, wie sie angewendet werden.

Die Ampullen mussten bestellt werden.

Beim Abholen fragt die Patientin, wie sie das anwenden muss. Da der Arzt gar nichts dazu aufgeschrieben hat, haben wir darauf geschrieben: „Nach Anweisung des Arztes anwenden.“

Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass das zum Spritzen gedacht ist – aber das dürfte dann nur der Arzt selber machen.

Und da meine Kundin immer noch leicht irritiert schaut, erkläre ich ihr: „laut Packungsbeilage steht da, dass das normalerweise zum Inhalieren mit einem Gerät ist : 1 bis 2 mal täglich“.

Sie nickt. Schaut aber immer noch nicht überzeugt.

„Falls der Arzt etwas anderes gesagt hat, können sie dort ja noch anfragen.“

Ich habe schon Ampullen von Medikamenten verschrieben gesehen, die zum einreiben waren (in dem Fall eher nicht), oder auch eingenommen werden sollten (eventuell möglich hier) – Aber wenn es zum spritzen ist – dann müsste die Patientin das doch wissen, weil sie dann damit zum Arzt zurück muss. Also denke ich, das ist wirklich zum inhalieren – manche Leute haben auch so einen Vernebler zu Hause … anders kann ich mir eigentlich nicht erklären, weshalb der Arzt das so aufschreiben sollte.

Die Patientin nimmt ihre Ampullen und geht.

Nach einem Tag kommt sie zurück und sagt: „Ich habe Probleme mit den Ampullen. Ich kann das nicht inhalieren weil ich kein Gerät zu Hause habe.“

Ja, kein Wunder hat sie damit Probleme.

Ich frage beim Arzt nach, ob es vielleicht doch anders anzuwenden gedacht ist.

Arzt: „Nein, das soll sie inhalieren.“

Pharmama: „Okay, aber die Patientin hat kein Gerät dafür.“

Arzt (mit einer Selbstverständlichkeit): „Sie haben doch sicher Mietgeräte, die sie ihr geben können?“

Pharmama: „Ja, natürlich – aber wenn das so gedacht ist, schreiben sie es doch bitte das nächste Mal auch so auf das Rezept.“

Mal abgesehen, dass das so ist, als schreibe der Arzt Insulin Pen Refills auf, ohne dass der Patient jemals einen Pen besessen hat … ich halte das für einen Mini-Kunstfehler, der der Patientin schliesslich auch eine Menge Zeit gekostet hat. Ich habe auch noch nie zuvor ein Rezept gesehen, wo der Arzt etwas zum inhalieren aufgeschrieben hat und dann nicht noch den Inhalator dazu aufschreibt.

 

Und was lernen wir daraus: Das nächste Mal immer deutlich nachfragen, ob der Kunde auch wirklich ein passendes Gerät zu Hause hat.

Nein, das war keine Sternstunde.

Auch von uns nicht.

Anhängen ist nicht.

Ich verstehe, dass die Leute mit Dauerrezepten gerne möglichst alle ihre Sachen auf einem Rezept haben – so dass sie alle auch zur geichen Zeit ablaufen. Nicht eines im Juni, eines im August und das nächste irgendwann Ende Jahr. Ist eine Organisationssache.

Aber: Wenn der Arzt nicht auf das Rezept schreibt, bis wann genau das Dauerrezept denn gültig ist, dann ist es (bei uns) bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig.

Wenn er dann etwas vergessen hat zu verschreiben, dann kann ich ihm anrufen und ihn fragen, ob ich das noch auf das Rezept drauf schreiben darf. Das geht meistens.

Wenn aber 2 Monate nach dem Originalrezept ein neues Rezept kommt – und der Arzt da drunter schreibt: „An bestehendes Dauerrezept anhängen“, dann habe ich ein logistisches Problem.

Das Originalrezept wurde inzwischen an die Abrechnungsstelle eingeschickt und eingescannt – da kann ich nichts mehr drauf schreiben. Ich muss auch dieses neue Rezept aufnehmen und einscannen lassen (auch als Beleg, dass der Arzt das geschickt hat) – ich kann das auch auf den gleichen Zeitpunkt terminieren wie das Original-Dauerrezept. Aber es wird im Computer und auf Scans immer als separates Rezept ausgeweisen werden. Nichts mit angehängt. Sorry.

Aber das sind Details, die ich den Patienten nicht sagen muss. Hauptsache: Rezept da und alles läuft zum gleichen Zeitpunkt ab.