Ein schlechtes Gefühl

Ich könnte es natürlich einfach nur abgeben und dann wäre die Sache für mich erledigt.
Aber irgendwie habe ich ein schlechtes Gefühl dabei.

Es handelt sich um ein Rezept für Triatec 2.5 vom Hausarzt des Patienten in der Dosierung 1 Tablette morgens. Und mein Problem damit ist, dass der Patient regelmässig von uns das Dosett gerichtet bekommt für (unter anderem) Triatec comp plus in einer anderen Dosierung, die erst letzthin wieder so bestätigt wurde bei Nachfrage im Spital, die ihm das zuerst verschrieben haben.

Der Patient selbst, den ich frage, ob etwas geändert hat, scheint wirklich keine Ahnung zu haben, was er nimmt und wie oft.
Jedenfalls sagt er jetzt: „Ich brauche den Rest nicht mehr, nur das hier.“

Hmmm.
Also telefoniere ich dem Arzt – der meint: „Der Patient hat mir das so angegeben. Wenn er normalerweise aber etwas anderes bekommt, geben sie ihm halt das.“
Pharmama: „Ja, aber wir richten normalerweise ein Dosett für ihn, mit dem und anderen Medikamenten. Verschrieben wurde ihm das vom Spital und die Dosierung, die sie auf dem Rezept haben ist auch nicht korrekt. Normal hat er nicht nur eine morgens, sondern morgens und abends eine und dazu noch ein Cholesterinsenker und ein anderes Herzmedikament.“
Arzt: „Ah – dann machen sie ihm doch das Dosett – mit den Dosierungen wie bisher. Und geben sie ihm doch einen Zettel mit, wo draufsteht, was er nimmt und in welcher Dosierung. Sagen sie ihm, ich habe gesagt, er soll das so nehmen – zu mir hat er Vertrauen.“
Ja, klar.

Patient: „Aber ich muss in die Ferien, könnten sie mir nicht die Packungen mitgeben?“
Pharmama: „Ah, – (nach der Episode oben habe ich damit Bedenken) wie lange gehen sie denn?“
Patient: „3 Wochen.“
Pharmama: „Gut, dann bringen sie mir ihr Dosett und ich richte ihnen noch 2 weitere, damit es reicht. Ihr Arzt hat gesagt, er möchte, dass sie die Medikamente so weiternehmen wie gehabt.“

Und so machen wir es dann. So bin ich zumindest einigermassen sicher, dass er die Medikamente richtig nimmt.

Das oben ist übrigens so ein Dosett, allerdings von einem anderen Kunden. Es wird gerade befüllt. Es gibt die Dosette in Wochenform – wo alle Tabletten in einer grossen unterteilten „Schachtel“ sind, oder wie oben unterteilt in die einzelnen Tage.

PPP – Was wollt ihr denn?

Liebe Rätselfreund*innen!
Nachdem «Pharmamas Pfingst-Preisrätsel» (PPP) im vergangenen Jahr leider verschiedenen Umständen zum Opfer fiel, möchte ich heute mal von Euch wissen, ob und in welcher Form ich zusammen mit Pharmama in diesem Frühjahr eine Neuauflage auf
den Weg bringen kann.

Dazu gibt es an dieser Stelle etwas ganz Neues – eine Umfrage:

Die Abstimmung läuft bis 1.4.2023. Entsprechend Eurem Abstimmungsergebnis werde ich mich dann an das neue Rätsel setzen (oder auch nicht, sofern die Mehrheit sich für die letzte Option entscheiden sollte).
LG, Euer
?Riddler?

P.S.:
Wenn sich jetzt irgendjemand von Euch an eine Abstimmung aus der Sendung «Bullyparade» des deutschen TV-Senders «Pro Sieben» aus den frühen 2000er-Jahren erinnert fühlen sollte: alles reiner Zufall! :P
Allerdings ist der Zufall manchmal gross… ;)

Gesundheits-Tipps für Krisenzeiten 1: Allgemeines und Vorbereitung

Krisenzeit bedeutet hier: Liefer- und Beschaffungsprobleme verschiedenster Medikamente und Grundversorgungsmittel, auch auf längere Zeit. Ein sehr belastetes Gesundheitssystem mit vielen Kranken (auch beim Personal). Das ist leider kein Zukunftszenario, das ist aktuelle Realität. Es ist kein Grund zur Panik – das hilft niemandem. Aber es braucht jetzt (alles) mehr Geduld und Zeit und viel Flexibilität.

Disclaimer: Dies sind Tipps zu Gesundheitsthemen, gegeben von einer Apothekerin. Die medizinischen Informationen, die hier geäussert werden, dienen der Diskussion und Unterhaltung. Sie sollte nicht als einzige Informationsquelle für medizinischen Rat verwendet werden. Wer die im Blog oder den Kommentaren geäusserten Ratschläge verwendet, ohne einen Arzt oder andere Fachperson aufgesucht zu haben, ist selbst voll verantwortlich für die Konsequenzen.

Mit den hier gegebenen Informationen, bekommt ihr Hilfestellung: Was kann man selber behandeln, was kann ich nehmen, was für Hilfe bekommt man in der Apotheke? Was gehört zum Arzt? Wann sollte man (auch jetzt, bei ev. stark belastetem System) in den Notfall?
Normalisiert sich die Situation wieder, erübrigen sich viele dieser Tipps, respektive, dann gibt es teils bessere „Best Practice“ Vorgehensweisen. Die hier empfohlenen Massnahmen sollten wirksam sein und korrekt umgesetzt ungefährlich.

Allgemeine Vorbereitungen:

Für sich (und jedes Familienmitglied) aufschreiben und auf dem Telefon oder Papier auf sich tragen:

  • Name, Alter, Gewicht, Grösse,
  • Liste mit Medikamenten und Dosierungen, die genommen werden.
  • Allergien (mit Wirkstoffnamen), auch pflanzliches etc. (Bitte nur echte Allergien angeben und nicht normale Nebenwirkungen)
  • Zusätzliche wichtige Info: Schwanger (berechneter Geburtstermin)? Stillend? Nieren- oder Leberprobleme? Blutungsprobleme oder Blutverdünner? Immunsupprimiert?
  • Versicherung (Krankenkasse / Unfallversicherung) und Nummer bereit haben.

Habt ihr einen Hausarzt? Optimalerweise sucht man sich einen, bevor man Probleme hat. Dasselbe gilt auch für die Apotheke – eine Hausapotheke ist Gold wert und kann, wenn man dort bekannt ist, besser Beraten und liefert im Notfall, wenn man niemanden schicken kann.

Versicherung checken: Krankenkassenkarte, Deckung- was übernimmt sie? Hat man vielleicht ein spezielles Versicherungsmodell? Bei manchen muss man (ausser für ausgesprochene Notfälle) erst zum Hausarzt, andere verlangen eine telefonische Anmeldung vor einem Arztbesuch.

Wo bekommt man vernünftigen Rat bei medizinischen Problemen? Auch die Einteilung Bagatelle bis Notfall gehört dazu, falls man Mühe hat, das selber zu entscheiden.
Im Internet: steht leider viel Unsinn neben Vernünftigem, als Laie kann man das schwer auseinanderhalten. Man sollte sich nicht nur darauf verlassen. (Ja, das gilt auch für alles hier Geschriebene).
Telemedizin: Bei vielen Krankenkassen kann man heute telefonisch oder per Video eine erste Einschätzung des Problems durch einen Arzt machen lassen. Die sollten eigentlich auch nötig vorsichtig sein und werden einen weiterschicken, wenn sie unsicher sind oder etwas persönlich angeschaut werden muss.
Apotheke: hier arbeitet medizinisches Personal, das gelernt hat, Gesundheitsprobleme einzuschätzen, zu behandeln oder weiterzuschicken. Achtung!: In der Schweiz haben wir Apotheker mit der Ausbildung „Anamnese in der Apotheke“ weitergehende Kompetenzen, was die Diagnose und auch Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente angeht – im Gegensatz zu Deutschland.
Beim Hausarzt oder in Walk-In-Kliniken: Die Medizinischen Praxisangestellten machen telefonisch eine erste Einschätzung der Schwere des Problems.

Der Notfall sollte für wirkliche Notfälle reserviert sein. Bevor man in den Notfall geht (ausser es ist ein Unfall oder etwas akut lebensbedrohliches), sollte man gerade in Krisenzeiten die anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Ansonsten wird er wegen Überlastung rasch inoperabel. Dann kann es sein, dass wirkliche Notfälle nur zeitverzögert dran kommen oder Rettungswagen sehr weit fahren müssen um einen freien Platz zu finden.

Beim Apotheken- Arzt- oder Spitalbesuch: Versicherungsdeckung UND oben vorbereitete Informationen mitnehmen, vor allem, wenn die Info nicht komplett bei denen bekannt ist. Und das ist sie im Normalfall tatsächlich nicht – eine zentrale Datenspeicherung dafür wäre sehr hilfreich, aber von der elektronischen Gesundheitskarte sind wir noch weit entfernt.

Geht nicht krank zur Arbeit!– Nicht nur Für sich selber, um etwas richtig auszukurieren oder nicht zu verschlimmern, sondern auch für die Mitarbeiter, die man anstecken könnte. Wenn man arbeiten geht, sollte man sich überlegen, bei Erkältungssymptomen Maske zu tragen und natürlich die anderen zu informieren. In dem Fall macht Maske tragen im ÖV und Menschen zu meiden immer noch Sinn.

Haltet zu Hause einen Vorrat an Wasser in Flaschen und an haltbarem Essen – für etwa 2 Wochen. Etwas Bargeld zu Hause zu haben ist ebenfalls empfohlen.

Habt ihr noch weitere allgemeine Tipps? Anmerkungen zu diesen? Wünsche für Themen unter diesem Titel? Ab in die Kommentare damit!

Krieg ich das hier (nicht)?

Einer der aktuell grössten Unterschiede was Apotheken in der Schweiz und in Deutschland betrifft ist die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente OHNE ein Rezept in der Apotheke.
Wir dürfen das nämlich in den verschiedensten Fällen. Ohne danach Strafen durch den Gesetzgeber fürchten zu müssen.
Wir müssen das aber nicht. Auch das zieht keine Folgen nach sich. Ausser vielleicht einem enttäuschten Patienten oder Patientin. Der hat aber, wenn er denkt, dass wir ihm etwas geben „müssen“, wahrscheinlich nicht verstanden, dass er hier kein Anrecht darauf hat.
Er / sie hat ja alternativ immer die Möglichkeit, den Arzt selber zu kontaktieren um sich ein Rezept ausstellen zu lassen (und das der Apotheke zukommen zu lassen). Es gibt Telemedizinmodelle – mit iPad aus der Apotheke, zu Hause telefonisch oder man geht halt vorbei. Vor dem Ausstellen des Rezeptes muss in der Schweiz ein Patientenkontakt stattgefunden haben.

Wir haben aber vom Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend Rechte bekommen, mit denen wir auch rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen. Das entlastet das Gesundheitssystem, weil es zu weniger Arztbesuchen führt und die Patienten trotzdem durch medizinische Fachpersonen beraten werden. Die Apotheken sind wichtige erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen (Stichwort Hausärztemangel), können beurteilen, ob etwas selbst behandelt werden kann (Stichwort Eigenverantwortung und Selbstkosten) oder zum Arzt, Notfall oder Spezialisten gehört (Stichwort Triage).

Ich gebe zu, die Rechtslage ist unübersichtlich für Leute, die nicht in der Apotheke arbeiten, aber hier ist, was ich wann darf:

Der Patient hatte ein Dauerrezept für ein Medikament. Das Dauerrezept ist abgelaufen.
– Es gibt für mich hier 2 Möglichkeiten: Ich verlängere als Apothekerin nach Absprache mit dem Patient das Rezept um (maximal) weitere 6 Monate und empfehle dem Patienten in der Zeit zum Arzt zu gehen. So alle 1 1/2 Jahre sollte man aber als chronisch Kranker trotzdem beim Arzt vorbei schauen. Oder ich mache einen Vorbezug für eine Packung und empfehle dem Patienten in den nächsten paar Tagen mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen und ein neues Rezept zu besorgen. Bekomme ich das Rezept, kann ich das Medikament ebenfalls weiter der Krankenkasse verrechnen. Beides ist erlaubt und macht Sinn – wenn die Therapie weiter geführt werden muss und sich nichts wesentliches geändert hat. Es führt zu weniger Arztbesuchen und entlastet ihn.

Der Patient möchte ein Medikament, das er einmalig vom Arzt verschrieben bekommen hat, aber für das er kein neues Rezept hat.
In dem Fall schaue ich, ob ein erneuter Bezug Sinn macht. Ein Antibiotikum 2 Monate nach der Infektion werde ich nicht wieder abgeben. Ein Diclofenac-Schmerzpflaster, weil die Packung nicht weit genug gereicht hat und noch etwas Schmerzen vorhanden sind, schon. Medikamente der Liste A oder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellte Medikamente wiederhole ich nicht auf Rezept. Ich kann das bis 1 Jahr nach der Erstverschreibung.

Der Patient möchte ein rezeptpflichtiges Medikament mit einem ausländischen Rezept:
Die Schweiz gehört nicht zur EU, ausländische Rezepte müssen nicht anerkannt werden. Ich kann meist weder nachprüfen, ob es den Arzt wirklich gibt, noch ob er den Patienten (wie hier vorgeschrieben) vor Ausstellen des Rezeptes wirkich gesehen hat. Ich behandle das also wie eine Abgabe ohne Rezept und muss jeweils überlegen, ob die Abgabe sinnvoll ist. Medikamente die missbraucht werden oder die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, gebe ich keine ab. Dafür muss die Person, wenn sie hier ist, zum Arzt hier und wenn es für das Ausland ist, hat sie sowieso wahrscheinlich ein Problem, das danach über die Grenzen zu bringen. Über die Krankenkasse kann das nicht abgerechnet werden – die Medikamente müssen in der Apotheke bezahlt werden.

Medikamente, die für einen Arzt selber sind (pro Medico):
Der Arzt mit Praxisbewilligung kann auf jedes Stück Papier ein Rezept ausstellen für jemanden anderen – und ich kann das abgeben und über die Krankenkasse abrechnen. Ist es für ihn/sie selber, oder für Familienangehörige, braucht er/sie kein Rezept (und die Krankenkasse bezahlt es uns auch nicht). Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln, aber … die Medikamente bekommt man so. Ich muss die Abgabe nur dokumentieren. Falls es sich um missbrauchsgefährdete Mittel handelt und der Arzt selber keine Praxisbewilligung hat oder ein ausländischer Arzt ist, muss ich die Abgabe melden an die Gesundheitsdienste.

Medikamente, die für einen Medizinstudenten sind:
Rechtlich gesehen sind das noch keine Ärzte (egal in welchem Studienjahr). Wir behandeln das also wie jede Abgabe ohne Rezept für einen normalen Patienten. Das heisst: wo es Sinn macht. Die Beratung passen wir an den Wissensstand an, aber so kommt man nicht an Beruhigungsmittel, Betablocker oder Ritalin zur Prüfungsvorbereitung.

Medikamente der Liste B minus (ehemals Liste C, aufgelistete Medikamente, B-):
Bis vor wenigen Jahren war die Einteilung der Medikamente so: Liste A (verschärft rezeptpflichtig), Liste B (rezeptpflichtig), Liste C (Apothekenpflichtig), Liste D (auch in Drogerien). Nun wurde die Liste C aufgehoben und die meisten Medikamente in die Liste D heruntergestuft. Einige Medikamente sind aber neu Rezeptpflichtig geworden mit der Option, dass die Apothekerin das nach einer (kurzen) Beratung und Dokumentation trotzdem abgeben kann. Voraussetzung: kein Missbrauchsverdacht und der Patient muss anwesend sein, damit wir ihn fragen können. Dazu gehören nun die Mittel mit Codein, gewisse desinfizierende Augentropfen, Kalium, Mittel gegen Übelkeit … die Liste findet sich hier auf der Seite des BAG, zusammen mit der B+ Liste).

Medikamente der Liste B plus (auf der Liste freigegebener / zur Behandlung häufig auftretender Erkrankungen, B+):
Das sind Medikamente, die immer noch rezeptpflichtig sind, aber bei denen Indikationenweise für häufig gebrauchte Erkrankungen Wirkstoffe freigegeben wurden zur Abgabe durch die Apothekerin. Die Abgabe benötigt aber nicht nur die Kontrolle, sondern die Kompetenz der Apothekerin. Das bedeutet: wenn ich nicht genau weiss, auf was ich bei der Indikation und dem Medikament bei der Abgabe achten muss, dann mache ich das nicht. Ich bilde mich regelmässig dafür weiter, also kann ich inzwischen das abgeben: Notfallkontrazeption, so ziemlich alle Mittel gegen saisonale allergische Rhinitis, diverse Augenerkrankungen, viele Hautprobleme, Krätze, Triptane und andere Schmerzmittel gegen Migräne, Orlistat zur Unterstützung einer Diät, Sildenafil bei Potenzsstörungen … Aber das ist je nach Apothekerin, die vor einem steht unterschiedlich und da es dafür teils ausgiebige Beratung benötigt, kann es sein, dass ich das aus Zeitgründen verschieben muss (oder einfach nicht machen kann). Hier kosten die benötigten Abklärungen etwas. Es gibt inzwischen Krankenkassenmodelle, die das so durch die Apothekerin abgegebene Medikament bezahlen, die Beratung aber meist nicht.

Medikamente im dokumentierten Ausnahmefall:
Das ist sehr speziell. Damit *darf* praktisch alles abgeben – wenn ich erklären und darlegen (dokumentieren) kann, dass es nötig ist und ich das Hintergrundwissen (erworbene Kompetenz zum Beispiel in Weiterbildungen) habe. Es unterliegt damit meiner Verantwortung Einfaches Beispiel: Ein Antibiotikum (wie Fosfomycin) das sonst Liste A ist bei einer einfachen Blasenentzündung bei einer Frau. Wenn ich das bei einer erweiterten Befragung im Beratungsraum abkläre, ob ich das abgeben kann. Sie muss Medikament und Abklärungen bezahlen, die Krankenkasse übernimmt das nicht. Extremes Beispiel hier: die Patientin mit Krebs und Schmerzen am Wochenende, die kein Opioid-Schmerzmittel mehr hat. Da kann ich ohne Rezept als begründeter und dokumentierter Ausnahmefall eine kleine Packung abgeben. Ich versuche natürlich danach ein Rezept zu bekommen vom Arzt, aber falls ich keines bekomme, muss ich das einfach (innert 5 Tagen) melden – an die Gesundheitsdienste.

Man sieht also – wenn ein Rezeptpflichtiges Medikament nicht ohne Rezept abgegeben wird, dann hat das (gute) Gründe und sollte so akzeptiert werden. Es ist nie Bosheit – wir haben mehr davon, wenn wir etwas abgeben können.

Ungeschriebene Regeln in der Apotheke

Sag nie, es ist ruhig heute. Auch nicht, wenn du nur noch 30 Minuten arbeiten musst.

Nach „Ich habe die Packungsbeilage gelesen“ kam noch nie etwas Gutes.

Dito nach „im Internet steht aber …“

Auf „Ich hab da diese Werbung vor der Tagesschau / in der Illustrierten gesehen“ … folgen oft langwierige Erläuterungen durch die Fachperson.

Fälle / Diagnosen / Dinge überhaupt kommen in Dreier-Packungen.

Der Vollmond hat einen Einfluss auf die Psyche der Leute (mir egal, was Studien sagen)

Komplizierte Fälle kommen gerne vor dem Wochenende (oder den Ferien).

Der Arzt hat immer überraschend Ferien.

Wenn du über einen Patienten* redest (mit einer Mitarbeiterin) ruft ihn das zurück in die Apotheke.

Schokolade und andere kleine Geschenke an die Mitarbeiter tun auch in der Apotheke Wunder.

Für den Notdienst: ein Patient verhindert nicht den nächsten. (Denke nicht um 3 Uhr, es ist jetzt vorbei).

Vertraue den Patienten und Ärzten. Kontrolliere trotzdem nach.

Frag bei der Angabe von Penicillin-Allergie immer nach, was genau passiert ist. (Nur Durchfall nach Antibiotikum ist keine Allergie)

Dokumentiere alles. (Mach Kommentare bei der Abgabe von Medikamenten auf Rezept, wenn etwas aufgefallen ist / interventiert wurde …).

Behandle bekannte Leute oder Verwandte oder Freunde nicht anders als die anderen Patienten in der Apotheke. Halte dich an die geltenden Regeln und erkläre alles, was du tust.

Nach „Sie müssen mir helfen, sonst …(sterbe ich)!“ folgt oft eine Aufforderung Gesetze zu überschreiten. (Gilt vor allem für D, wo die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept strikt untersagt ist).

Die einzig richtige Antwort auf „woanders bekomme ich das aber (günstiger)“ lautet: „Dann gehen sie doch bitte da hin.“

Sonnenbrillen in Innenräumen sind häufig Anzeichen von „interessanten“ Persönlichkeiten.

Die Menschen sind erstaunlich widerstandsfähig und resilient. Auch für Behandlungsfehler oder versehentliche Überdosierungen. Vermeide das trotzdem.

Anrufe ins Krankenhaus dauern immer länger.

Bei vielen „nicht mehr funktionierenden“ Geräten (Blutzucker, Blutdruck, Pens, aber auch Nasensprays) – handelt es sich um Bedienungsfehler.

Beim Impfen gelernt: Leute mit vielen Tattoos haben häufiger Angst vor Nadeln.

Wenn jemand selbst sagt, er habe eine hohe Schmerzschwelle stimmt das häufiger nicht. Aber wenn das ein Verwandter über jemanden sagt, stimmt es.

Wenn ein Patient sehr häufig die Apotheke wechselt und sich über jede vorherige beklagt, sollte er vielleicht daran denken, dass der wirklich gemeinsame Faktor er selber ist.

Wenn ein Patient dir erzählt, dass er wegen einem Problem schon bei so vielen Ärzten/ Apotheken gewesen ist und alles ausprobiert hat, aber du bist „die beste“ … dann hast du jetzt ein Problem.

Dem entfernten Verwandten oder Nachbar, die irgendetwas im medizinischen Sektor macht, wird mehr geglaubt als der Apothekerin oder Pharmaassistentin.

Wenn jemand sagt „ich kenne mich mit dem Medikament aus, ich arbeite in der Pflege“, stimmt das leider häufig nicht. (Also das mit dem Auskennen).

Bei einem Patientenpaar kennt sich oft die Frau sehr gut aus über die vom Mann genommenen Medikamente (und er hat keine Ahnung).

Nichts ist so überbewertet wie schlechter Sex und so unterbewertet wie ein guter Stuhlgang.

Sag niemals „nie“, sag niemals „immer“ und diskutiere keine Politik mit den Patienten.

* Immer mitgemeint: Patientin

Hab ich was vergessen?

Auf diese Liste will keiner (2)

2 Monate vergehen. Wir erinnern uns: Frau Bündchen mit Dauerrezept für Tramadol-retard Tabletten bei uns (und vielleicht noch wo anders?) und Frau Bündchen Senior, deren Dauerrezept für Tramadol-Tropfen (die die Tochter immer für sie bezogen hat) das storniert wurde.

Wir erhalten ein neues Dauer-Rezept für Frau Bündchen über Tramadol Tropfen mit einem Abbau-Schema als Dosierung.

Ja, jetzt bin ich verwirrt. Für die Tropfen hatten wir bisher nur für ihre Mutter Rezepte. Und das Abbau-Schema … das ist schon möglich, nur … ist das demnach anstatt der Retard-Tabletten (wäre logisch, aber nirgends erwähnt) oder hat der Arzt das mitbekommen, dass sie nebenher die Tropfen der Mutter genommen hat und das ist statt denen?

Vielleicht konstruiere ich da nur ein Problem, aber ich nehme das dennoch zum Anlass der Praxis anzurufen und diesmal will ich den Arzt direkt sprechen.

Nun – das war das spannendste und mehr als aufschlussreiche Telefon-Gespräch, das ich seit langem hatte. Ich versuche etwas zusammenzufassen, da der Arzt und ich Anfangsschwierigkeiten hatten zu verstehen, von was wir beide jetzt reden.

Pharmama: „Guten Morgen! Ich rufe an wegen dem neuen Dauerrezept für Tramadol-Tropfen für Frau Bündchen, das sie uns gefaxt haben. Ich habe gesehen, das ist ein Abbauschema … heisst das, dass das anstatt den Tramadol retard Tabletten ist?“

Arzt: „Nein, die nimmt sie ja schon eine Zeitlang nicht mehr. Das ist der Ersatz für das letzte Tramadol-Tropfen Rezept vom (1 Monat her).“

Pharmama: „Oh. Ich habe aber für Frau Bündchen bisher kein Rezept für Tramadol Tropfen erhalten. Das ist das erste Rezept für Tropfen für sie, das ich hier sehe.“ (meine Betonung auf FÜR SIE), das von der Mutter darf ich ja nicht erwähnen.

Arzt: „Wir haben ihr ein Tramadol Dauerrezept für Tropfen mit der Dosierung (…) am (1 Monat her) ausgestellt. Das Rezept hier ersetzt dieses Rezept.“

Pharmama: „Das ist interessant. Weil … dieses Rezept für Tropfen ist nie bei uns angekommen. Sie hat aber ein laufendes Dauerrezept für Tramadol Tabletten, das sie in der Zwischenzeit, also sei (1 Monat her) 2x bei uns weiter bezogen hat.“

Arzt: „…“

Pharmama: „Ausserdem … da war vor ein paar Monaten doch noch ein Zwischenfall bei ihr, wo sie das neue Dauerrezept für Tramadol Tabletten direkt der Patientin gemailt haben. Damit könnte sie theoretisch jetzt ausser bei uns auch noch in anderen Apotheken das beziehen. Wir haben keine Möglichkeit das Nachzuprüfen.“

Arzt: „Also sie bezieht immer noch die Tabletten bei ihnen? Das letzte Dauerrezept für die Tropfen ist nicht zu ihnen gekommen, das bezieht sie wahrscheinlich andereswo … und es existieren eventuell noch weitere laufende Dauerrezepte für das Tramadol in anderen Apotheken?“

Pharmama: „…“ (das muss man mal sacken lassen.) „Ja.“

Der Arzt überlegt etwas, dann bestimmt: „Bitte stornieren sie das Dauerrezept für die Tabletten und auch das für die Tropfen jetzt. Ich werde mit der Patientin Kontakt aufnehmen und schauen, wie das weiter geht. Falls sie vorher zu ihnen kommt, sagen sie ihr, sie muss mit mir Kontakt aufnehmen. Ich werde versuchen herauszufinden, wo die anderen Rezepte sind und von jetzt an nur noch einzelne Rezepte für sie ausstellen, keine Dauerrezepte mehr. Vielleicht setze ich sie auf die Sperrliste, wenn sie mir nicht angibt, wo sie noch bezieht.“

3 Tage später meldet sich Frau Bündchen selber bei uns, um superfreundlich zu fragen, ob sie die Tramadol Tabletten ausnahmsweise 2 Tage früher holen kann, da sie wieder über Wochenende weg ist.

Ich musste das verneinen und habe sie wie besprochen an den Arzt verwiesen.

Seitdem ist Funkstille, weder von ihr noch vom Arzt haben wir etwas gehört. Ich bin noch nicht sicher, dass sie auf der neusten Sperrliste ist, aber grundsätzlich: das ist eine der Möglichkeiten, da drauf zu landen.

Mehr vom Patientengeheimnis in dem Sampler hier. https://pharmama.ch/2016/06/07/vom-geheimnis-des-patienten-sampler/