Auf diese Liste will keiner (1)

Vor ein paar Jahren habe ich hier gelernt, dass auch die Krankenkassen so etwas wie Sperrlisten führen. Das heisst, sie kontrollieren die Medikamente darauf, ob die Dosierungsintervalle plausibel sind – und wenn jemand exzessiv darüber geht (vor allem bei Medikamenten mit Limitatio wie Bezodiazepinen) dann bekommt der Patient erst mal einen Brief mit einer Warnung … bevor ihm die Medikamente dann irgendwann nicht mehr bezahlt werden. Da die meist sowieso nicht so teuer sind, führt das wahrscheinlich meistens einfach dazu, dass die Patienten das dann in der Apotheke halt selber zahlen. Problem gelöst – für die Kasse zumindest.

Eine Sperrliste (Namen sicher unterschiedlich) existiert intrakantonell und wird von den Gesundheitsdiensten geführt. Da landen die Personen drauf, die mehrfach Rezepte ge- oder verfälscht haben, Ärzte- und Apothekenhopping betrieben haben und (trotzdem) so aufgefallen sind, dass versucht wird, ihrem Missbrauch entgegenzutreten. Die werden dann „gesperrt“ für bestimmte Medikamente, die sie dann nur noch von einem bestimmten Arzt und einer bestimmten Apotheke beziehen dürfen. Es ist nicht ganz einfach auf der Liste zu landen. Es ist fast schwerer, da wieder runter zu kommen, obwohl ich im letzten Jahr das tatsächlich mehrmal gesehen habe. Auffallend, dass beim letzten Update grad 3 gestrichen wurden, die gestorben sind.

Wie man auf der Liste landet, dazu habe ich ein Beispiel aus unserer Apotheke (Info verändert, wie immer):

Auftritt Frau Bündchen. Frau Bündchen ist mittleren Alters (um die 45), hat keine Familie, kümmert sich aber um die Mutter, die ebenfalls in der Nähe wohnt. Sie selber ist soweit gesund, bis auf ein Schmerzproblem, für das sie vom Arzt Tramadol retard verschrieben bekommen hat, als Dauermedikation. Die Mutter ist (für ihr Alter nicht ungewöhnlich) polymorbid und bekommt eine Vielzahl Medikamente. Sie hat ausserdem die Hauspflege, die hauptsächlich für sie sorgt und die auch Medikamente von uns bezieht. Sowohl Frau Bündchen als auch ihre Mutter sind also bei uns Patienten – auch wenn ich die Mutter nie gesehen habe. Die Rezepte und Bestellungen der Medikamente sprechen für sich.

Frau Bündchen ist immer sehr nett, wenn sie in der Apotheke ist – sie redet sehr viel, macht Smalltalk, wenn sie ihr Medikament abholt, oder etwas für die Mutter … und erklärt auch sehr viel, warum sie (diesmal) wieder zu früh dran ist mit dem Tramadol-Tabletten-Bezug.
Das häuft sich. Ferien? Wochenendausflug? Spitalaufenthalt der Mutter? – Wir machen, was wir immer machen in so Fällen: Wir machen deutlich auf die verschriebene Dosierung aufmerksam (die hier sehr am oberen Ende des Möglichen liegt). Beim nächsten Mal machen wir darauf aufmerksam, dass es danach zu früh ist und dass das nicht sein sollte bei dem Medikament und der Dosierung. Und vom nächsten Mal an schreiben wir auf die Dosierungsetikette drauf, wie lange die Packung halten muss / ab wann der nächste Bezug möglich ist.
Frau Bündchen durchgeht die Stufen recht schnell und zeigt sich auch sehr verständlich (wenn auch gerne diskutierend und auf Ausnahmen bedacht).

Wer nimmt die Tropfen?
Dennoch fällt das auf. Was auch auffällt: ich habe ja geschrieben, dass sowohl die Hauspflege als auch sie Medikamente für ihre Mutter bei uns beziehen. Die Hauspflege bezieht alles mögliche: Blutdruckmittel, Diuretika, Cholesterinmittel, Inkontinenzprodukte etc. Frau Bündchen holt dafür praktisch ausschliesslich das Schmerzmittel: Tramadol-Tropfen. Zwischendurch auch mal ’ne Packung Tena, aber sonst: immer Tramadol-Tropfen. Und auch hier: in Mengen, dass wir auch bei denen bald anfangen müssen die Abgabeintervalle auf die Dosierungsetikette zu schreiben. Dazu brauchte ich hier die Dosierung, die ich auf Nachfrage auch beim Arzt bekomme. Auch da eher obere Grenze der Empfehlungen. Und auch hier: das wird ausgeschöpft: Frau Bündchen steht immer rechtzeitig zum „Termin“ zum Abholen in der Apotheke.

Die misstrauischeren unter meinen Lesern denken jetzt vielleicht dasselbe wie wir nach einer Weile: ist es wirklich die Mutter, die die Tropfen nimmt? Tramadol ist ein Opioides Schmerzmittel für mittelstarke bis starke Schmerzen. Sie können Abhängig machen. Die retard Tabletten haben eine langsame Aufnahme und längere Wirkung im Körper. Die Tropfen werden schnell aufgenommen und wirken schneller und können ein „High“ machen, was bei den retardierten Tabletten schwierig/er ist. Unser Verdacht ist, dass die Tochter das Medikament für sich nimmt, aber aus Gründen des Patientenschutzes ist das Nachfragen dazu etwas „delikat“. Die Haushilfe wurde beim Bezug der anderen Medikamente einmal gefragt, ob sie auch das Tramadol mitnehmen will? Das hat die Frau von der Haushilfe mehr als verwirrt: laut ihr hat Frau Bündchen senior nämlich gar keine Schmerzmittel. Jedenfalls habe sie nichts auf der Liste der Sachen, die sie ihr geben. Etwas später kommt Frau Bündchen selber in die Apotheke: „Die Haushilfe weiss nichts von dem, weil sie (die Tochter) für die Gabe der Tropfen der Mutter verantwortlich zeichne und das mache. Da ist alles okay.“ Offenbar hat die Haushilfe da nachgefragt …

Neue Rezepte benötigt
Zeit vergeht, ohne dass sich gross etwas ändert. Ein neues Rezept vom Arzt wird nötig für Frau Bündchen. Der Arzt schickt uns eines – per Fax, aber es ist kein Dauerrezept.
Wir machen sie bei der nächsten Abgabe darauf aufmerksam und sie verspricht dafür zu sorgen, dass ein Dauerrezept ausgestellt wird. Sie will nicht, dass wir den Arzt dafür kontaktieren.
20 Tage gehen um, kein neues Rezept erscheint, aber Frau Bündchen steht wieder hier für die nächste Packung: „Oh, ich war sicher, er hat es inzwischen geschickt. Ich frage noch einmal nach.“ Noch am selben Nachmittag steht sie mit vor ein paar Tagen neu ausgestelltem Dauerrezept wieder da.
Aber: das Rezept ist ein (Farb-)Ausdruck. Die Unterschrift nicht Original. Kein Stempel. Auf Nachfrage erklärt sie, dass der Arzt ihr das Rezept per Email zugesendet habe. Damit habe ich ein Problem – siehe auch hier: ist das elektronische Rezept gültig?
Ich will sie jetzt nicht da drauf ansetzen das zu missbrauchen, also sage ich bei ihr nicht viel weiter, aber ich kontaktiere danach doch den Arzt, respektive die Praxis – ich muss mich ja versichern, dass das ein richtiges Rezept ist … und ausserdem möchte ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er weiss, wie regelmässig sie das bezieht, respektive wie häufig.

Das Telefonat war aufschlussreich auf verschiedenen Ebenen. Zuerst einmal, dass die Praxis darin kein Problem sieht, Rezepte per email an die Patienten zu schicken. Das machen sie offenbar häufiger. (Sie sind nicht die einzigen, ich glaube auch, die meisten Apotheken haben es aufgegeben da zu informieren und geben die Medikamente einfach trotzdem ab, ausser vielleicht, es handelt sich um etwas das missbraucht werden kann. Dazu gehört auch Tramadol). Ich erkläre also mein Problem damit und bekomme die Antwort, die mich tatsächlich laut lachen lässt am Telefon: „aber Tramadol wird doch nicht missbraucht.“ Hahahah…doch. Frau Bündchen, zum Beispiel ist klar davon abhängig und holt das regelmässig in der nach der Dosierung maximal erhältlichen Menge – also alle 20 Tage. Bei uns. Auf das Dauerrezept. Mit dem von ihnen per email erhaltenen Rezept kann sie es mehrmals ausdrucken und in mehrere Apotheken das beziehen gehen. Vor allem auch, wenn die nicht so gut drauf schauen, ob das jetzt nicht etwa ein Farbausdruck ist und kein Original. Ich empfehle dringend (und allgemein) deshalb Rezepte nur direkt an die Apotheken zu faxen oder emailen. Sie versprach mir, zumindest einen Kommentar bei der Patientin zu machen, aber das Rezept sei gültig.

Kleiner Einschnitt: Es IST ein Problem. Es gibt keine zentrale Datenbank auf die Apotheken oder Ärzte Zugriff haben, wer für was wo ein Rezept hat. Ich kann nicht bei einer anderen Apotheke Einblick halten, ob dort schon etwas bezogen wurde. Wenn das über die Krankenkasse verrechnet wird, fällt das eventuell (!) auf – aber nicht unbedingt bei etwas, das keine hinterlegte Limitation hat, wie beim Tramadol. Wenn die Person bei verschiedenen Ärzten das Rezept holt und das in verschiedenen Apotheken einlöst kann das sehr lange dauern, bis so was überhaupt auffällt. Und wenn es auffällt …. dann liegt es am Engagement der Apotheke, ob und wie schnell da etwas gemacht wird. Denn auch wenn da im Gesetz steht „Missbrauch ist entgegenzutreten“ – an nicht abgegebenen Medikamenten verdienen wir auch nichts.

Mehr Ungereimtheiten
In der Zwischenzeit wird auch für die Mutter, Frau Bündchen Senior ein neues Tramadol-Tropfen-Rezept nötig, für die restliche Dauermedikation haben wir eines bekommen. Auch hier will Frau Bündchen nicht, dass wir den Arzt (einen anderen) kontaktieren: sie mache das. Zur Sicherheit mache ich sie darauf aufmerksam, dass das Rezept bitte direkt zu uns gesendet wird. Tatsächlich kommt es kurz darauf zu uns – per Email. Ein Dauerrezept.
Aber: keine Dosierung angegeben. Und die brauche ich – wie gesagt, das wird genauso regelmässig in der Maximaldosierung bezogen, wie die Tabletten. Grund bei der Praxis nachzufragen!

Auch dieses Telefonat war interessant. Die medizinische Praxisassistentin meinte erst nur, „nach Bedarf“, erst als ich ihr mein Problem damit erklärte und die bisher verschriebene hohe Dosierung, die regelmässig in der Maximaldosierung bezogen wird (von wem darf ich nicht sagen, oder?) und dass die Haushilfe, die sie sonst betreut auch nicht weiss, wie viel sie nimmt, da das die Tochter unter sich hätte. Sie verspricht mir das mit dem Arzt anzuschauen und sich wieder zu melden.
Die Rückmeldung ein paar Tage später bringt mir die Antwort: in der gleichen Dosierung wie bisher, sie wollen das aber mit der Patientin selber noch anschauen.

Es vergehen 2 Monate, bis sie das offenbar wirklich tun – wir erhalten nur die Meldung, dass das Dauerrezept gestoppt sei. Frau Bündchen Senior benötige keine so starken Schmerzmittel (mehr).
Die Tochter wirkt einigermassen überrascht von dem, insistiert jedoch nicht auf einer weiteren Abgabe, nachdem sie informiert wurde. Das ist einerseits erfreulich (vielleicht haben wir uns ja getäuscht), andererseits frage ich mich, ob sie da nicht noch andere Bezugsquellen hat. Seit dem „Dauerrezept-mail an Patient“-Vorfall scheint sie selber nicht mehr ganz so zeitig in der Apotheke zu stehen, die Tabletten abzuholen…

Wird fortgesetzt ….

Serviceblogpost für Schweizer Ärzte

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Serviceblogpost für Schweizer Ärzte. Es folgen ein paar Informationen, die das Ausführen von Rezepten in der Apotheke immens vereinfachen können – und die Ärzte einfach wissen sollten. Klar, ich versuche, die Ärzte zu informieren aus der Apotheke, aber dazu fehlt mir aktuell häufiger die Zeit, also … informiert euch hier:

Collunosol Halsspray gibt es nicht mehr. Bitte schreiben sie grad ein Ersatzpräparat auf, das erspart mir Erklärungen beim Patienten und ihnen eventuelle Rückfragen. Stattdessen aufschreiben: NeoAngin Halsspray mit Lidocain. Oder Sangerol. Beides SL, ersteres sehr ähnlich in der Zusammensetzung.

Colchicin Tabletten: Da gibt es jetzt endlich ein Präparat für die Schweiz. Nennt sich Colctab, enthält 0.5mg Colchicin und wird (seit ganz neu) auch von der Grundversicherung übernommen. Dafür darf ich deshalb jetzt das ausländische Präparat nicht mehr abgeben.

Flector Pflaster: die sind nicht SL! Trotzdem wird das häufig bei Patienten verschrieben, die keine Zusatzversicherung haben. Stattdessen aufschreiben: Flectorparin Pflaster. Die sind SL, enthalten ausser Diclofenac noch Heparin – und müssen nur 1x täglich aufgetragen werden, nicht 2x.

Sinupret Dragees. Aufgeschrieben in der Dosierung 3 x 1 pro Tag. Die Dosierung ist zu niedrig, respektive entspricht der für die Sinupret FORTE. Bitte die aufschreiben oder die Dosierung anpassen oder ein sic! dahinter, falls ich das wirklich unterdosiert abgeben soll.

Thermacare Pflaster: die selber-wärmenden Pflaster und Auflagen sind nicht mehr in der MiGeL, werden nicht mehr von der Grundversicherung übernommen, tatsächlich zahlt selbst die Zusatzversicherung nicht mehr unbedingt mehr etwas daran. Entweder nicht mehr aufschreiben, oder den Patienten informieren, damit er in der Apotheke nicht überrascht wird. Stattdessen aufschreiben: Pflaster mit Capsaicin, aber … dasselbe ist das nicht.

Motilium lingual sind NLP (nur über Zusatzversicherung), aber das Generikum Domperidon Mepha lingual ist SL und geht über die Grundversicherung.Dauerrezepte für Benzodiazepine und Z-Substanzen (Zolpidem …) für ein Jahr sind nicht erlaubt. Ich kürze die Dauer in der Apotheke selbständig auf die maximal erlaubten 6 Monate und informiere den Patienten. Da die meisten von denen schon abhängig sind von den Sachen, kann man sich vorstellen, wie gut das ankommt. Und BITTE schreibt bei den Sachen auf, wie der Patient das nehmen soll. „Bei Bedarf“ ohne Maximalangabe ist wie ein langsamer Unfall, dem man zuschauen kann. Die Patienten werden das steigern. Manche bis ins Unermessliche. Ich kann keine Kontrolle der Bezugsabstände machen, wenn ich keine (Maximal-)Dosierung weiss.

Zofran / Ondansetron: Das ist ein starkes Mittel gegen Übelkeit. Bitte verschreibt das nicht als Mittel gegen Reiseübelkeit! Abgesehen davon, dass es sacketeuer ist (ja, auch als Generikum) ist es dafür nicht zugelassen. Die Krankenkasse übernimmt das nur bei Übelkeit aufgrund von Chemotherapie. Die meisten (eigentlich alle) Rezepte, die ich aktuell dafür bekomme, sind nicht für diese Indikation. Ja, ich frage nach und das geht dann nicht an die Krankenkasse, das muss in der Apotheke bezahlt werden. Ich weiss, es gibt nicht wahnsinnig viele Alternativen gegen Übelkeit bei Kindern in der Schweiz, aber, was ist das Problem mit dem altbekannten Itinerol? Klar das gibt es nicht als Lutschtablette, aber als Zäpfchen.

Und was ist mit den Dosierungsangaben der Kinderarztpraxen für Ibuprofen-Sirupe (Algifor etc.)? Wieso wird da seit neustem nicht mehr die Dosierung die im Kompendium und in der Packungsbeilage steht angegeben, sondern die einiges höhere Dosierung der peddose-Seite? Habe ich da etwas verpasst? Das sind auch dort Maximaldosen. Wenn ich das so anschreibe, nimmt das Kind eine (vielleicht unnötig?) hohe Dosierung und ich habe verwirrte Eltern, weshalb das höher ist als was auf der Flasche selber steht. Man kann das sicher machen, aber nicht bei JEDEM Rezept dafür.

Neue Praxis? Bitte schaut, dass irgendwo auf dem Rezept oder dem Stempel die KSK Nummer steht (die Nummer des Arztes, die ich angeben muss zum Abrechnen mit der Krankenkasse). Die GLN Nummer dagegen brauche ich nicht.

Auf dem Rezept brauche ich auch nicht die Angabe der Krankenkasse oder gar der Versichertennummer. Vor allem nicht bei Handgeschriebenen. Konzentriert euch da lieber darauf leserlich zu schreiben. Die Krankenkasse / Versicherungsdeckung muss ich sowieso jeweils abklären.

Amiodaron: Wegen der extrem langen Halbwertszeit muss das Mittel mit Pausen genommen werden (und nicht täglich durchgehend). Bitte schreibt das auch so aufs Rezept: z.Bsp: 1 Tbl tgl, Sa und So Pause.

Clopin / Leponex: Sogar auf der Packung steht (auf einem Kleber): „Darf nur abgegeben werden auf Rezept mit Vermerkt BBK sic“. (BBK = Blutbildkontrolle. Nötig wegen der seltenen, aber gefährlichen Nebenwirkung einer Agranulozytose. Leider steht das auf so gut wie keinem einzigen Rezept, das ich heute bekomme noch drauf. Wisst ihr Ärzte nicht mehr, dass das nötig ist? Wird das nicht mehr aufgeschrieben, weil die Praxis das sowieso nicht mehr machen kann? Dann muss das organisiert werden (nicht durch die Apotheke!).

Isotretinoin: Bitte schreibt das nicht auf Wunsch auf, wenn ihr nicht ein Hautarzt seid. Und vor allem nicht als Dauerrezept bei jungen Frauen. Einfach nicht. (Mal die Fachinfo durchlesen!)

Es gäbe noch mehr. Aktuell besonders nervend sind die wieder vermehrt auftretenden Lieferschwierigkeiten. Nizoral Shampoo zum Beispiel, da ist NICHTS lieferbar – Original und alle Generika fehlen bis auf weiteres. Dafür habe ich auch keine Lösung … ausser der Patient will das mit dem niedriger dosierten und frei erhältlichen Terzolin versuchen. Solange es das noch gibt.

It’s all greek to me

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Vor nicht allzu langer Zeit hatte ich einen netten Austausch mit einem Assistenzarzt vom hiesigen Spital. Der Arzt hat angerufen, weil er uns ein Rezept zulassen kommen wollte. Per email. Finde ich super, weil (wenn über die gesicherten Server laufend) sicherer als die bisherigen Fax-Übertragungen und wenn ich das Rezept so direkt vom Arzt bekomme, darf ich das auch annehmen und ausführen. (Im Gegensatz zu einem Rezept per mail von einem Patienten – ganzes Problem hier nachzulesen: Ist das elektronische Rezept gültig?).

Jedenfalls hatte der Arzt zwar unsere email-Adresse, aber irgendwie hat die Übertragung dennoch nicht funktioniert. Ich bestätige ihm unsere email: faktisch so etwas: Apotheke@Apotheke.ch. Also biete ich ihm an, eine email an seine Adresse zu schicken, dann kann er einfach darauf antworten. Das Spital hat solche Adressen: Vorname.Arztname@Spital.ch

Einfach genug, oder? Er hat mir dann seinen Namen buchstabiert …
Es war so etwas wie Konstantinos.Mavrokordatuopolis@Spital.ch
(Name natürlich total fiktiv, vielleicht war es sogar eine andere Herkunft).

Zum Glück habe ich mich nicht verschrieben … die mail ging durch und kurz darauf kam das Rezept. Aber vielleicht sollte das Spital bei so etwas eine Ausnahme machen und eine einfachere Adresse vergeben?

Dispensierrecht für Ärzte wegen Apothekensterben?

In Deutschland kommen von (gewissen) Ärzteverbänden die Forderung nach dem Dispensierrecht – mit einer neuen Begründung: „Weil so viele Apotheken schliessen.“ (Quelle u.a. hier: DAZ.online)

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Das Dispensierrecht um das es hier geht ist dasselbe wie was wir in der Schweiz Selbstdispenation nennen: Das Ärzte Medikamente selber abgeben (respektive verkaufen).

Ob die Ärzte sich das gut überlegt haben, oder soll das nur so eine Retourkutsche sein, da die Grippe-Impfung in der Apotheke ja auch in Deutschland immer mehr erlaubt wird? 

Hier in der Schweiz werden den Apotheken unter anderem deshalb immer mehr Dienstleistungen erlaubt und wir haben mehr Kompetenzen bekommen weil es immer weniger Hausarztpraxen gibt und die Gesundheitsversorgung sonst schlechter wird. Ich denke das Ziel hier war, mehr Orte zu schaffen, wo einfach Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleistet ist. Das Problem, dass diese Orte nicht zwingend auf dem Land und in kleinen Ortschaften entstehen wird dadurch aber auch hier nicht gelöst. Dennoch dürfen wir (vom Gesetz her, siehe neues Heilmittelgesetz) eine Menge mehr als die Apotheken in Deutschland. Bei uns gibt es Vorbezüge (Abgabe von Rezeptpflichtigem, wo das Rezept nachgeliefert wird), es gibt Dauerrezepte, wir dürfen die Dauerrezepte selbständig verlängern, wir dürfen (in bestimmten Situationen) rezeptpflichtiges abgeben ohne Rezept, wir dürfen Wunden versorgen, triagieren (ja, diagnostizieren) und impfen – nicht nur gegen Grippe.

Anderes gibt es bei uns im Gegensatz zu Deutschland aber nicht – und das ist der Grund, weshalb ein Arzt in Deutschland nicht so einfach Medikamente selber abgeben/verkaufen kann wie die Ärzte hier in der Schweiz. (Die Selbstdispensation ist auch nicht in allen Kantonen erlaubt). Falls das Dispensierrecht in Deutschland kommt wäre zu erwarten, dass das unter den selben Voraussetzungen geschieht, wie die unter der die Apotheken stehen.

Die Medikamente die die Krankenkasse bezahlt, unterstehen Rabattverträgen. Die Krankenkasse macht Verträge mit den herstellenden Pharmafirmen, faktisch schreiben sie vor wenn ein Medikament verschrieben wird, von welcher Firma man das Medikament abgeben muss. Wird nicht das richtige Medikament abgegeben, wird der Apotheke der komplette Preis des Medikamentes nicht zurückerstattet. Man nennt das Retaxation. Da diese Rabattverträge von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind und gelegentlich wechseln, muss die Apotheke (oder der Arzt) dann auch ein riesiges Medikamentenlager unterhalten oder genauso rasch bestellen können wie die Apotheke.

Bei uns gibt es keine Rabattverträge, die Krankenkassen haben viel weniger Macht, was die Auswahl der Medikamente angeht. Ich hoffe, das bleibt so – es ist zu erwarten, dass die ihre Rabattverträge nur nach monetären Kriterien auswählen und anderes da aussen vor bleibt (Galenik, schlechtere Adhärenz und mehr Medikationsfehler bei ständig wechselnden Medikamentennamen und -Aussehen).

Damit man bei den Rabattverträgen „up to date“ bleibt, muss das Computersystem und die Programme / Daten ständig aktuell gehalten werden. Ich habe in der Apotheke in der Schweiz schon 3x wöchentlich updates zum Medikamentenstamm zum einspielen – das dürfte in Deutschland noch viel extremer sein.

Auch das mit der Fälschungsschutzrichtlinie Securpharm gibt es bei uns nicht. Sie schreibt vor, dass Medikamente bei Ein- und Ausgang auf Fälschungen kontrolliert werden und auch das alles mit speziellen Geräten und Programmen. Auch die müssten dann durch die Ärzte angeschafft werden.

Leider scheint es bei uns so zu sein, dass die Ärzte nicht denselben Vorschriften entsprechen müssen, was die Lagerung der Medikamente angeht (QMS Lagerhaltung, Temperaturüberwachung, Verfalldatenkontrolle) … jedenfalls habe ich schon Sachen gesehen, die Patienten bekommen haben, die abgelaufen sind und ich hab den Medikamentenschrank meines Hausarztes gesehen. Er hat die für ihn gängigsten Sachen (in Form eines Generikums einer Firma) an Lager.

Wenn etwas „ausserordentlicheres“ gebraucht wird hat der Arzt es auch nicht an Lager – dann braucht es die Apotheke doch wieder. Wenn es die Apotheke nebenan dann noch hat. Nur als „Lückenbüsser“ kann sie nicht überleben. Dann würden noch mehr Apotheken sterben (auf dem Land meistens) und sich die Versorgung noch weiter verschlechtern. Dazu kommt noch, dass selbstdispensierende Ärzte die Apotheke als neue Konkurrenz empfinden … das verschlechtert allgemein die Zusammenarbeit, nicht zum Wohl des Patienten.

Auch zu bedenken: Wenn der Arzt nicht da ist (in den Ferien, Feierabend, selber krank) gibt es auch keine Abgabe. Bei uns gibt es für so Fälle die Möglichkeit in der Apotheke das trotzdem abzugeben: als Vorbezug mit Nachliefern des Rezeptes oder als Rx-Abgabe im Ausnahmefall. Das ist beides in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht möglich, – da ist der Patient in so einem Fall wirklich gestrandet.

Also: Ist das Dispensierrecht wirklich so erstrebenswert wie die Ärzte in Deutschland sich das vorstellen? Das Argument mit der Konkurrenz der Apotheken wegen den Grippe-Impfungen zieht in meinen Augen auch nicht unbedingt – wir dürfen nur gesunde Personen impfen, das sind meist die, die nicht so oft zum Arzt gehen und sonst kaum erreicht werden.

Fentanyl her! … oder sonst….!

Es erreichen mich aus verschiedenen Apotheken und mindestens einer Arzpraxis die Nachricht, dass jemand versucht an Fentanyl zu kommen – in sehr hoher Dosierung und ohne gültiges Rezept – indem er per mail Druck ausübt. Er zitiert Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV), dem Heilmittelgesetzt (HMG), der Betäubungsmittelkontrollverkordnung (BetmKV) und dem Strafgesetzbuch (STGB) … Leider …. ach, ich zeige Euch erst, was der Herr schreibt:

Vorab:Jahresumsatz mit Fentanylpflaster 50’000, wer nicht will, muss nicht.

Guten Tag
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist mir eine Konsultation nicht möglich, benötige aber dringend Medikamente und Dauer -Rezepte für folgende Medikamente unter Hinweis auf Art. 26 und 26bis IVG, Art. 26 HMG, Art. 41 und 51 Abs. 3 und 52 BetmKV und Art. 112, 113 und 128 STGB  und die Möglichkeit, die bisherigen Medikamente bei der Zurrose verlängern zu lassen oder selbst für drei Monate zu liefern.
Es ist mir  nicht möglich zu diskutieren. Wer mir  nicht hilft, bringt mich in Lebensgefahr, darüber muss nicht diskutiert werden. (abruptes Absetzen Fentanyl)
Die Krankengeschichte will ich auch nicht offen halten wie das andere Reisende auch nicht tun müssen um Medikamente zu bekommen (dh. Sie können sie bei der Zurrose einsehen, ich möchte sie aber nicht per mail herumschicken).
Das Spital hat mich betrogen und ein falsches Betm Rezept ausgestellt und es wollte es im Nachhinein nicht korrigieren und hat mich einfach sitzen gelassen.

Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen (Name)

Tirosint 125mcg, 1-0-0
Importal 25 Doppelsachet 2xpro Tag
Domperidon 3×1
Optifibre nach Bedarf
Cubitan/Fresubin Protein Energy nach Bedarf
Calcipos D3 1-0-0
Maltofer 0-0-1
Magnesium Diasporal zuckerfrei orange, 50 sticks 1-0-1
Fentanyl TT Schmerzpflaster, alle 48 Stunden, 650mcg (sechshundertfünfzig, kein Witz)
Remeron 30mg 0-0-1
Kompressionsstrümpfe gegen Oedeme in den Unterschenkeln

Angehängt war auch das Rezept als pdf per email.

Nachdem sich verschiedene gemeldet haben, schreibt der Herr aus der Innerschweiz offenbar wahllos Apotheken und auch Ärzte in der Schweiz an. Er möchte die Medikamente gemäss des Rezeptes beziehen, respektive geliefert erhalten – eines davon (das Fentanyl) ist ein Betäubungsmittel in extrem überhöhter Dosierung. Mit der Zitierung verschiedener Gesetzesartikel versucht er Druck auszuüben, damit er zu seinen Medikamenten kommt.

Leider – zitiert er nur die Artikel, die ihm für sein Anliegen passen. Wir unterstehen aber noch ein paar mehr Vorgaben. Im Mail an die Apotheken droht er mit Konsequenzen aufgrund der Verweigerung von Nothilfe. Das entbehrt hier jeder Grundlage – er steht ja dafür nicht einmal in der Apotheke oder beim Arzt selber, sondern schreibt (von weiter her) mails. Ein Arzt vor Ort oder im Spital muss Nothilfe leisten, eine Apotheke zum Beispiel ein Ventolin abgeben, dass lebensretend ist, auch ohne vorhandenes Rezept aber nirgends steht, dass ich verpflichtet bin das zu verschicken.

Ausserdem brauche ich als Apotheke eine Versandhandelsbewilligung, wenn ich Medikamente an Patienten versenden muss (die einzige Ausnahme ist das Nachsenden von Medikamenten an meine Stammpatienten). Offenbar hat er bisher seine Medikamente bei der Zur Rose Versandapotheke bezogen … man fragt sich, weshalb das nicht mehr geht? Oder vielleicht frage ich mich besser nicht.

Ärzte müssen vor Ausstellen eines Rezeptes den Patienten gesehen und untersucht haben. Auf so ein mail ein Rezept auszustellen (und grad noch ein Dauerrezept) wäre fast schon ein Kunstfehler und illegal sowieso. Er scheint aber auf eine gewisse Gier der Ärzte zu zählen (vor allem der selbstdispensierenden / derjenigen, die nachher via der Zur Rose weiter liefern lassen) … oder wie soll ich die Anfangsbemerkung mit dem Jahresumsatz von Fentanyl verstehen?

Ah – und das Rezept im email des Patienten als pdf. Darüber habe ich schon ein paarmal geschrieben. Rezepte ohne elektronische Signatur des verschreibenden Arztes sind rechtlich gesehen nicht gültig. Ein PDF-Rezept ohne elektronische Signatur kann akzeptiert werden, falls das Rezept direkt von der Praxis an die Apotheke übermittel wird. Bei PDF Rezepten, welche vom Patienten an die Apotheke übermittelt werden, besteht immer das Risiko, dass sie dutzendfach eingelöst werden. Deshalb ist der Einzelfall zu betrachten. Falls es sich um einen Stammkunden handelt und sich die veschriebenen Medikamente soweit schlüssig in die bisherige Therapie einfügen, kann es ebenfalls akzeptiert werden. Ebenfalls denkbar ist, dass ein Kunde sein Rezept als PDF sendet mit der Bitte seine Medikamente bereitzustellen und er dann bei der Abholung der Medikamente das Originalrezept vorlegt. Im Zweifelsfall ist mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen.

Das angehängte Rezept hat tatsächlich Fentanyl drauf – aber selbst wenn das Rezept nicht im email, sondern ausgedruckt vorhanden wäre: Fentanyl als Betäubungsmittel braucht ein eigenes, spezielles Rezeptformular (mit zweifachem Durchschlag). Und Assistenzärzte dürfen keine Betäubungsmittelrezepte ausstellen, das braucht die Unterschrift des Oberarztes.

Dann bezweifle ich sehr, dass ein Arzt so etwas einfach „durchwinkt“:

Klebt der sich echt 650 microgramm Fentanyl aufs Mal auf? Acht (8) Pflaster??

Also: falls ihr als Arzt oder Apotheke dieses mail bekommt: ihr müsst gar nichts tun. Vor allem kein (Dauer-)Rezept dafür ausstellen, oder Medikamente verschicken. Der Patient hat ganz sicher diverse medizinische Probleme (nicht zuletzt die Schmerzen), das gehört zuallererst direkt angeschaut von einem Arzt – und wenn er nicht zum Arzt kommt selber, gibt es heute Institutionen, die einen holen kommen. Ausserdem empfehle ich eine Stammapotheke zu suchen, die einen kennt. Die kann einerseits überbrücken, Ausnahmen machen etc. andererseits vielleicht auch schauen, dass das nicht so aus dem Ruder läuft, wie das hier passiert zu sein scheint.

Autsch.

Was macht ein Arzt ohne Berufsausübungsbewilligung?

Photo by Wendelin Jacober on Pexels.com

Offenbar lautet die Antwort auf die Frage „Was macht ein Arzt, der die Berufsausübungsbewilligung verliert?“: er praktiziert einfach weiter.

Jedenfalls muss ich das denken, wenn ich da ein bisschen dahinter schaue. Aus eigenem Interesse bin ich dem vor ein paar Tagen mal nachgegangen … und habe einiges erfahren, das etwas beunruhigend ist.

Was ist eine Berufsausübungsbewilligung? Wer Patientinnen und Patienten in eigener fachlicher Verantwortung behandelt, braucht eine kantonale Berufsausübungs- bzw. Betriebsbewilligung, weil Gesundheit in unserer rechtlichen Güterabwägung wichtiger ist als die Wirtschaftsfreiheit. BABs werden vom Kanton in der er/sie praktiziert ausgestellt – und sind ähnlich, wie die für uns Apotheker (wie hier von mir beschrieben). Sie sind 10 Jahre gültig, oder bis der Arzt (oder die Ärztin, ich beschränke mich für den Text auf die männliche Form, es gilt aber natürlich alles auch für weibliche Ärzte) 70 ist, dann muss alle 2 Jahre eine neue beantragt werden (wobei eigentlich geschaut werden soll, dass der Arzt noch in der Lage ist Patienten zu behandeln).

Was muss ein Arzt machen, damit ihm die Berufsausübungsbewilligung entzogen wird? Dafür braucht es recht viel und meist geht das lange. Gründe dafür wären zum Beispiel: Wiederholter Pfusch bei Behandlungen, Abrechnungsbetrug und Veruntreuung (merkt vielleicht die Krankenkasse), Gefährdung des Patientenwohls (all das reichte damals bei mir nicht), Sexuelle Übergriffe auf Patientinnen und Patienten. Alles triftige Gründe – die dann auch noch nachgewiesen werden müssen. Meist reicht wohl auch ein einzelner Vorfall nicht … und dann folgen längere Verhandlungen vor Gericht. Ärztinnen und Ärzte, die wegen Fehlverhaltens oder Pfuschs gemahnt oder gebüsst wurden, können nirgendwo eingesehen werden.

In der Schweiz sind rund 38’000 Ärztinnen und Ärzte tätig. 108 Ärztinnen und Ärzte sind gemäss Schweizerischem Medizinalberuferegister (MedReg) in einem oder mehreren Kantonen gesperrt. Die Liste der Ärzte kann auch auf Comparis.ch nachgesehen werden: Gesperrte Ärzte in der Schweiz.

Trotzdem praktizieren in der Schweiz einige Ärzte trotz entzogener oder verweigerter BAB weiter. Wie ist das möglich? Mit etwas flexibilität ist das offenbar recht einfach, man nutzt einfach die Bürokratie und den Kantönligeist.

1. In einem anderen Kanton weiterarbeiten
Sperrungen gelten nur für den Kanton, in welchem die Sperrung ausgesprochen wurde, und nicht für die ganze Schweiz. Somit kann ein Arzt in einem Kanton gesperrt sein und dennoch in einem anderen eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben. Eigentlich ist der Kanton, der die Sperrung verhängt hat verpflichtet die anderen Kantone zu informieren, aber das führt dort nicht automatisch zu Sperrungen.

2. Im selben Kanton weiterarbeiten
Gesperrte Ärztinnen und Ärzte dürften nicht mehr in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren. Das bedeutet aber, dass sie im Angestelltenverhältnis ohne fachliche Verantwortung weiter arbeiten dürfen. Ein anderer Arzt hat dann die Aufsicht (und nimmt sie hoffentlich wahr) und die BAB.

3. Im (grenznahen) Ausland weiterarbeiten
In der Schweiz gesperrte Ärztinnen und Ärzte eröffnen im grenznahen Ausland eine Praxis und werben gezielt um Patientinnen und Patienten in der Schweiz, denn in anderen Ländern gelten andere Zulassungsregeln.

4. Nicht mehr als Arzt eine Praxis betreiben, sondern als Heilpraktiker, Homöopath, Coach oder ähnliches
Die Krankenkasse übernimmt nach Entzug der BAB keine Behandlungen mehr, Medikamente dürfen nicht mehr alle verschrieben werden, aber man kann trotzdem weiter Leute anschauen und (im manchen Kantonen) selber (zumindest nicht-rezeptpflichtige) Mittel abgeben / verkaufen. Eine Zulassung als Naturheilpraktiker oder Komplementärtherapeut ist viel einfacher zu bekommen, man kann auch ohne Titel praktizieren. Psychiater können ihr Wissen weiter als Coach einsetzen.

Die Hoheit über die Vergabe und den Entzug der Berufsausübungsbewilligung haben die Kantone. Sie sind auch in der Pflicht zu kontrollieren, dass das Gesetz eingehalten wird. Berufsausübungbewilligungen müssen alle 10 Jahre erneuert werden. Dazwischen finden kaum Kontrollen statt, ausser wenn gravierende Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet werden. Naturheilpraktiker stehen nicht unter derselben Art der Kontrolle. Der Begriff Coach (zum Beispiel) ist nicht geschützt oder reguliert.

Also … lohnt es sich wohl für Patienten zukünftige Ärzte oder Therapeuten mal rasch nachzuschauen, nicht nur anhand der google Bewertungen.