2 Monate Selbsttests – 10 Dinge, die wir gelernt haben

Heute sind es exakt 2 Monate, dass wir in der Apotheke Selbststest abgeben. Dinge, die wir in den 2 Monaten gelernt haben:

Die Packungsbeilage erklärt wirklich gut, wie man den Selbsttest macht. Trotzdem haben wir Rückfragen wie „Da ist so ein Beutel mit Pulver drin. Was mache ich damit?“ – Das ist das Trocknungsmittel. In der Beschreibung steht, dass man das wegwirft. Bitte streuen sie es nicht über die Testkassette oder gar in das Röhrchen mit dem Puffer. Das saugt nämlich den Puffer auf.

Das Resultat des Selbsttests soll man nach 15 Minuten ablesen. Und dann nur bis etwa 30 Minuten nachdem man ihn gemacht hat. Es kann nämlich sein, dass bei langem stehen der Test 2 Striche anzeigt (also positiv „wird“). Das hat sogar unsere Mitarbeiterin, die das gemacht hat erschreckt.

Wenn man die Tests bei Temperaturen über 25 Grad „lagert“ kann es sein, dass sie kaputtgehen. Ja – im Auto zum Beispiel, auch wenn es noch nicht so heiss ist.

Für die Krankenkassen bedeutet „einmal im Monat“: „im Abstand von mindestens 30 Tagen“. Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft ich in den letzten 2 Monaten das (oder ähnliches) gesagt habe. Besonders Anfang Mai (da war jeder, der die Tests schon mal hatte zu früh) aber auch jetzt noch. Ich sage das jedem einzelnen. Und auch, was passiert, wenn sie trotzdem zu früh sind: Die Krankenkasse bezahlt das (nur) alle 30 Tage. Ansonsten stellt sie eine Rechnung. An den Kunden … wobei das inzwischen angepasst wurde. Jetzt differenziert die Krankenkasse: wenn der Kunde das bei verschiedenen Apotheken bezogen hat (zu früh), geht die Rechnung an den Kunden. Wenn er es bei der selben Apotheke gemacht hat (und die hat es nicht bemerkt) dann zahlt die Apotheke die Tests ….

Manche Apotheken scheinen das tatsächlich als „Geschäftsmodell“ entdeckt zu haben und bieten „Schnelltest-Abos“ an. Das bedeutet, dass die Patienten automatisch alle 30 Tage 5 Schnelltests bekommen (zugeschickt). Ich bin da ziemlich kritisch. Zum einen der Postversand (wie warm wird das im Briefkasten/Postauto jetzt?), zum anderen gibt es sicher Leute, die die 5 Tests pro Monat ausnutzen, aber bei anderen sammelt sich das dann einfach an (da ja „gratis“) und wird dann in 2 Jahren oder so entsorgt?

Dagegen gibt es immer noch Leute, die nicht wissen, dass es die Selbsttests in der Apotheke (gratis für sie) gibt, andere wissen nichts damit anzufangen (wann / warum soll ich mich überhaupt testen?) und bei manchen, die das wissen fehlt die Konsequenz mit dem Ergebnis etwas anzufangen.

Ein positiver Selbststest sollte immer zur Reaktion haben: Selbst-quarantäne und Anmeldung für einen PCR Test. Er sollte auf gar keinen Fall imterpretiert werden als „könnte ja falsch-positiv sein, das gibt’s“ und „ich gehe jetzt trotzdem raus und ignoriere das Ergebnis, weil ich das jetzt grad nicht brauchen kann.“

Ein Selbststest wird nicht positiv nach der Impfung.

Selbsttests sind keine Schnelltests die man zum Beispiel für Reisen / Grenzübertritte etc. braucht. Ausserdem ist es nicht ganz einfach herauszufinden, welches Land jetzt welche Bestimmung hat. Am besten hilft da eine Internetrecherche, das Reisebüro oder die Botschaft.

Selbsttests (und Schnelltests) sind keine Schutzmassnahmen für sich selber, sondern für andere (ähnlich wie die Masken). Auch hier gilt halt „there’s no glory in prevention.“ Leider. Und die „Gültigkeit“ ist grad mal 24 Stunden.

Inzwischen kann man Selbsttests auch selber kaufen, falls man mehr braucht. In der Schweiz auch nur in der Apotheke. Ausser dem Test von Roche wurde noch ein zweiter zugelassen. Die Qualität sollte vergleichbar gut sein bei denen. Ich erwähne das, weil ich schon häufiger aus D oder Ö gelesen habe, dass da auch Selbststest im Umlauf sind, die häufiger falsch positiv angeben …dafür kann man die dort auch im Supermarkt günstig kaufen.

Byebye handmade Kosmetika – die neue Kosmetikverordnung

Anfang Mai ist (für die Öffentlichkeit wohl unbemerkt) die Übergangsfrist zur neuen Kosmetikverordnung abgelaufen. Das heisst, dass die neue Kosmetikverordnung (von 2013 in der EU und angepasst 2017 in der CH) jetzt verbindlich ist … und das bedeutet wohl das Aus für einige in den Apotheken und Drogerien selber hergestellte Kosmetika. Another one bites the dust – denke ich da. Noch etwas, das wir nicht mehr machen dürfen oder können. Das neue Chemikaliengesetz hat die Vorschriften so hoch angesetzt, dass viele Drogerien und Apotheken kaum noch selber Sachen abfüllen. Die Pharmakopöe schliesst das Wiederauffüllen bei Arzneimitteln aus (alles was auf die Haut angewendet wird oder eingenommen wird braucht eine neue Packung). Und nun gehen also die selbstgemachten Kosmetika.

Hier der Link zur neuen Kosmetikverordnung in der Schweiz.

Ein Kosmetikum ist definiert als: „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“

Wie in der EU muss für jedes Produkt ein Sicherheitsbericht erstellt werden. Dafür sind Verträglichkeitstests und gegebenenfalls Wirksamkeits-/Leistungsnachweise erforderlich. Zudem muss eine Produktinformationsdatei (PID) in einer Amtssprache des Bundes oder in Englisch ausgearbeitet werden. Diese muss nicht zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden, aber muss schnell zugänglich sein. Sicherheits- und Warnhinweise müssen nur noch in einer Amtssprache (anstelle bisher 3) angebracht werden.
Die Anhänge der EU-Kosmetikverordnung werden vollständig übernommen (Sicherheitsbericht, Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind, Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter, auf Verpackungen / Behältern verwendete Symbole, – Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen)
Werbeaussagen in Form von Texten, Bezeichnungen, Marken, Bildern oder anderen figurativen oder sonstigen Zeichen dürfen weder explizit noch implizit verwendet werden, um auf Eigenschaften oder Funktionen der Erzeugnisse hinzuweisen, die diese nicht besitzen.
Zur Meldung von Unverträglichkeiten („Cosmetovigilance“) wird in der Schweiz kein eigenes System aufgebaut. Solche Fälle sind in die PID und den Sicherheitsbericht einzubeziehen. Die Schweiz wird sich nicht dem europäischen Notifizierungsportal CPNP anschliessen und auch kein eigenes nationales System zur Meldung von Produkten aufbauen.

Was bedeutet das nun für uns?

Ab dem 1.5.21 müssen für alle selbst hergestellten Kosmetika gemäss VKos Art 4-5 eine Produktinformationsdatei (PID) und ein Sicherheitsbericht (VKos Anhang 5) vorliegen. Dies gilt sowohl für individuelle Herstellungen als auch für auf Vorrat hergestellte Kosmetika, welche in kleine Einheiten abgefüllt werden. Das Erstellen dieser beiden Dokumente ist äusserst aufwändig und darf nur durch eine Person durchgeführt werden, die im Besitz eines Diploms oder eines anderen Nachweises formaler Qualifikationen ist, der nach Abschluss eines theoretischen und praktischen Hochschulstudiengangs in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach oder eines als gleichwertig anerkannten Studiengangs erteilt worden ist. Also Apotheker können das. Nur braucht das dermassen viel, dass es sich nicht lohnt, das zu machen – ausser man verkauft genug von so einem Produkt (So ab CHF 4000 könnte man das anschauen).

Es gibt aber (wenige) Umgehungsmöglichkeiten in der Apotheke dafür:

Eigenherstellungen kann man eventuell ersatzweise dem Heilmittelgesetz unterstellen. In diesem Falle dürfen nur Rohstoffe in Pharmakopöequalität verwendet werden und den Produkten muss eine wissenschaftlich belegbare Indikation zugeordnet werden. Einer Handcreme kann z.B. die Indikation „gegen Schrunden“ zugeordnet werden, einem Badesalz „gegen Nervosität“, einem Massageöl „gegen Muskelverspannungen“. Diese nichtzulassungspflichtigen Arzneimittel sind dann Hausspezialitäten gemäss HMG Art 9.2.c und man muss sie (je nach Kanton kostenpflichtig) der Aufsichtsbehörde anmelden oder bewilligen lassen. Wenigstens sind diese Kosten in der Regel sehr viel tiefer als das Erstellen eines Sicherheitsberichtes für Kosmetika. Aufwändig ist auch das.

Abgefüllte Rohstoffe wie Vaseline, fette Oele oder Wachse können Sie als verwendungsfertige Produkte einkaufen und abgeben oder falls dazu eine Monografie in der Pharmakopöe existiert (z.B. Vaseline, Mandelöl, Wollwachs) in Pharmakopöequalität als „formula officinals“ nach HMG Art 9.2.b in Verkehr bringen. Hier ist eine Indikationsangabe fakultativ. Bei Rohstoffen, welche sich nicht in der Pharmakopöe finden (z.B. Hamameliswasser) bleibt einem nichts anderes übrig als auf ein Fertigprodukt auszuweichen.

Alles keine Option für das selber hergestellte (und verkaufte) Kosmetikum? Per sofort sind diese nicht mehr verkehrsfähig. Es bleibt nur noch die Produktinformationsdatei (PID) und den Sicherheitsbericht für jedes einzelne Produkt zu machen und einzureichen. Mitglieder des Schweizerischen Drogistenverbandes können dort Hilfsmittel mit Vorlagen und Beispielen verlangen. Für den Rest: Informationen und Erklärungen aus der EU zum Ausfüllen des Sicherheitsberichtes (VKos Anh 5) und zur Erstellung der Produkteinformationsdatei (PID) findet man hier: Link 1 und Link 2. Hier hat sich eine Rechtskanzlei damit beschäftigt (ist noch gut als Erklärung/Übersicht): https://www.it-recht-kanzlei.de/kosmetika-rechtssicher-verkaufen-kennzeichnen.html

Das gilt alles natürlich auch für nicht in Apotheke oder Drogerie hergestellte Kosmetika!

Ausnahmen: handwerklich hergestellte und lokal, in kleinem Rahmen vertriebene kosmetische Mittel. Das bedeutet: die Dauer des Verkaufes muss Ausnahmecharakter haben, es muss sich um kleine Mengen an Kosmetika handeln, der Verkauf ist zeitlich eng begrenzt und es muss ein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden. So eine Ausnahme wäre zum Beispiel ein Schulfest oder Basar an dem die selbstgemachten Kosmetika verkauft werden.

All die privaten Hersteller und Verkäufer auf Etsy und Co und eigenen Websiten (also kein persönlicher Kundenkontakt) sowie diejenigen, die die Sachen in Läden oder von zu Hause aus verkaufen (also länger) fallen nicht unter diese Ausnahme und müssen demnach auch die Produkteinformationsdatei und den Sicherheitsbericht machen (oder machen lassen – es gibt Anbieter, die das machen).

Cremen, Salben, Deos, Duschmittel, Badezusätze, Badeperlen, Badebomben, Lippenstifte, Pommadenstifte, Lippgloss, Bodylotion, Peeling, Seifen, Zahnpasta, Nagellack, Shampoo … selber herstellen für sich und Familie geht immer noch, aber … da sind gerade wohl einige Hersteller sozusagen illegal geworden (und die wissen wahrscheinlich noch nicht mal davon).

Hallo, hier ist die Apotheke und nicht die Bank

Am gleichen Tag – 3 verschiedene Kunden, die wohl dachten, dass wir sowas wie eine Bank sind. Nur halt noch mit Medikamenten, nicht nur mit Geld.

Vorausschickend: Ich gebe Geld zurück und versuche generell grosszügig zu sein unseren Kunden gegenüber. Wenn die Packung die abgegeben wurde ein zu kurzes Verfalldatum hat, bevor sie bei normaler Anwendung aufgebraucht ist, bekommt der Kunde eine neue. Falsch gekauft und ungeöffnet retour am selben Tag? Kein Problem. Gestern doppelt gekauft (gleichzeitig vom Mann und der Frau in verschiedenen Apotheken?) – Geld zurück gegen unser Präparat. Manche von den Sachen kann ich nicht mehr weiterverkaufen (auch nach der Quarantäne in die wir sie legen), aber eben: wir versuchen grosszügig zu sein. Es hat einfach Grenzen.

Kundin 1:
Neukunden mit Kundenkarte bekommen bei uns einen Willkommensgutschein für eine Handcreme im Wert von X Franken.
Kundin mit dem Willkommensgutschein wedelnd: „Kann ich den Gutschein von allem abziehen?
Äh – nein, das ist ein Gutschein für eine gratis Handcreme. Aber Sie können, wenn Sie keine Handcreme möchten, auch ersatzweise eine Fusscreme oder ein Duschgel der Marke (im selben Preissegment) haben?

Kundin 2:
Patientin, der wir ausnahmsweise direkt mit dem Sozialamt abrechnen, da die Assura Krankenkasse (die sie hat) bei ihr keine Forderungsabtretung erlaubt (eben weil das Sozialamt die Rechnungen für sie verwaltet): „Ich habe vom neuen Rezept ein paar meiner Medikamente in einer anderen Apotheke eingelöst und dort bezahlen müssen. Geben sie mir dafür das Geld zurück, sie können das ja dann dem Sozialamt abrechnen.“
Äh -Nein. Dann können Sie die Rechnung auch selber beim Sozialamt einreichen. Oder die andere Apotheke fragen, ob sie das auch machen. Ernsthaft, ich bin nur ihre Abrechnungsstelle, wenn ich ihre Bezugsquelle bin. Hier nicht. Wir hatten dann auch nicht geschlossen UND die Apotheke ist auch hier in der Nähe.

Kunde 3:
„Was können sie mir als Kompensation für ihre Fehler anbieten?“
Faktisch will der (ältere) Mann das Geld zurück für eine angebrochene Packung Tebofortin 240, ein Ginkgopräparat das seine LAP (Lebensabschnittspartnerin) bei uns gekauft hat.
Offenbar verträgt sie das Mittel nicht, es macht ihr Magenprobleme. Mann: „Das steht auch in der Packungsbeilage. Weshalb hat man ihr das nicht gesagt, als sie es gekauft hat? Das ist doch ihre Aufgabe, darauf aufmerksam zu machen!“
Hmm. Wir können nicht unbedingt bei jedem Medikament alle möglichen Nebenwirkungen, die in der Packungsbeilage aufgelistet sind erwähnen. Mal abgesehen davon, dass wir dann jeweils eine halbe Stunde beschäftigt wären – da stehen ja auch die seltensten Nebenwirkungen drin, einfach, damit die Firma rechtlich abgesichert ist. Wenn ich eine Nebenwirkung explizit erwähne, riskiere ich bei manchen Leuten, dass sie die dann eher bekommen (Noceboeffekt). Also sage ich nur die wichtigen. Magenprobleme sind so häufig bei fast allen, das eher nicht. Beim Ginkgo würde ich eher auf die Blutverdünnung hinweisen.

Mann: „Dann möchte ich von Ihnen gerne wissen, weshalb man es in der Dosierung abgegeben hat? Das gibt es doch auch in niedriger Dosierung. Ein Arzt würde sicher auch nicht grad die hohe geben!“
Nun, ich müsste nachschauen, wer es abgegeben hat, damit ich fragen kann, was genau besprochen wurde, aber grundsätzlich nehmen wir die Dosierung, bei der wir die beste Wirkung für ein Problem erwarten. Das Ginkgo ist auch kein Mittel, das ein- oder aufdosiert werden müsste. Da kann man durchaus mit der hohen Dosierung anfangen, damit man bald etwas an Wirkung sieht.

Mann: „Ja und was die Wirkung angeht: Ich habe gelesen, dass das Ginkgo gar nicht so gut wirkt gegen Gedächtnisprobleme!“
Das ist das Problem, für die sie sie gekauft hat, richtig? Also Ginkgo ist so in etwa das, was wir haben dagegen im Freiverkauf. Alles andere wäre dann via Arzt.

Mann: „Ja – jedenfalls bin ich absolut NICHT zufrieden mit ihrer Beratung.  Was können sie mir als Kompensation für ihre Fehler anbieten? “ 
Ich sehe nicht, wo wir hier einen Fehler gemacht hätten, aber ich nehme ihre Reklamation entgegen und ich kläre ab, was wir machen können. Ich nehme Namen und Adresse auf – er meint: „Sie können ja nachschauen, es wurde bei ihnen gekauft. Wir haben eine gemeinsame Kundenkarte.“ Die Packung lässt er bei uns.
Ich gehe dem später nach. Auch wenn ich keinen Fehler sehe, würde mich interessieren, wie das Gespräch gelaufen ist, vielleicht nicht über 2 Leute, sondern über 1, die Mitarbeiterin, die sie bedient hat. Auf der Kundenkarte sehe ich: Das Mittel wurde vor etwa einem Monat bei uns gekauft. Bei meiner super-Pharmaassistentin Donna. Etwas überrascht bin ich dann, als ich die Historie davor anschaue. Die Frau nimmt das Mittel seit Juni letzten Jahres! Regelmässig. Bis auf einmal letztes Jahr hatte sie immer die hohe Dosierung. Wahrscheinlich hat sie das beim Kauf auch direkt so verlangt – dann sagen wir wirklich nicht mehr alles nochmals dazu. Donna bestätigt das auf Nachfrage. Sie erinnert sich auch nicht, dass die Frau gesagt hätte, sie hätte Probleme mit dem Magen oder dass die Dosierung oder Wirkung nicht gut wären.
Also entweder ist der Mann unzufrieden, dass sie es nimmt und es ist ihm zu teuer? Oder er weiss wirklich nichts und ihr Gedächtnis ist inzwischen so schlecht, dass sie vergessen hat das dem Mann zu sagen?

Als ich mit dem Mann telefoniere, versuche ich das dezent nachzufragen. Ich erkläre ihm also erst einmal, dass es bei weitem nicht das erste Mal war, dass sie das hatte. Das wusste er tatsächlich nicht. Als ich ihn direkt frage, ob sie ihm vielleicht Sorgen macht deswegen, bejaht er dass die Gedächtnisprobleme bei seiner Partnerin schlimmer werden. Sie sei deshalb inzwischen in Abklärung. Wir unterhalten uns (jetzt ohne Vorwürfe viel ruhiger) über die Demenzproblematik und wie das manchmal schleichend schlimmer wird (schwierig zu sehen für die Umgebung und auch uns) und einigen uns darauf, dass er die angebrochene Packung wieder abholt. Am Schluss war das ein richtig gutes Gespräch.

Übrigens: wenn ihr den Verdacht habt, jemand könnte beginnende Demenz haben – der Uhren-Zeichen-Test ist einfach für jeden zu Hause durchzuführen und gibt gute Hinweise.

Manchmal habe ich allerdings schon das Gefühl, die Leute halten uns für die Medikamentenvermietung. Dazu gehört auch die Person, die fand, wir könnten ihre für die Reise gekauften Medikamente (Malarianotfallmedikament etc.) die sie nicht gebraucht hat zurücknehmen und ihr das Geld dafür zurückerstatten.

10 Typen von Pandemietreibern

Ein Gast-Text von „Die Apothekerin“ – Originalseite hier auf facebook. Total nachvollziehbar, sicher nicht nur für Apothekenmitarbeiter.

10 Typen von Pandemietreibern – denn genau das sind sie, manche mit voller Absicht, die meisten aber eher aus Schludrigkeit, Bequemlichkeit oder Unwissenheit. Viele davon sind mir in der Apotheke schon begegnet, manche auch im Alltag. Die überwältigende Mehrheit findet sich aber in sozialen Netzwerken. Dort sind sie laut, hartnäckig und zur Zeit omnipräsent. Ich hoffe ich kann das ein oder andere Schmunzeln erzeugen in einer Zeit, in der viele sich ausgelaugt und ermüdet fühlen, in der Abstand und Einschränkung zur Normalität geworden sind, weil sie nötig sind um Leben zu bewahren. Die Zahlen sinken, die Immunisierung in der Bevölkerung steigt. Haltet durch! Und wenn ihr euch über Pandemietreiber ärgert, so wie ich mich oft über sie ärgere, dann denkt auch immer daran, dass die nicht die Mehrheit sind, sie sind nur, vorallem im Netz, sehr laut oder sie wissen es manchmal anscheinend wirklich nicht besser. Anmerkung: Wann immer ich in der männlichen Form geschrieben habe ist auch die weibliche gemeint.

1. Der Ich-bin-die-Ausnahme-Typ
Mir begegnet dieser Typus meist in Form von Senioren. Sie leugnen nicht, dass eine Infektionskrankheit mit schlimmen bis schlimmsten Folgen um sich greift. Sie finden die Maßnahmen dagegen auch völlig in Ordnung. Sie tragen ihre Masken meist korrekt. Dass die jungen Leute mit Homeoffice, Homeschooling, mangelnder Kinderbetreuung, Kurzarbeit, Existenzängsten, enormer Arbeitsbelastung in den systemrelevanten Berufen usw. zu kämpfen haben tut ihnen leid, aber sie selbst wollen doch nicht auf „alles“ verzichten, schließlich haben sie doch kein Corona. „Zu meinem/r Nähkreis/Kaffeekränzchen/Geburtstagsfeier/etc. kommt doch keiner, der Corona hat!“ ist das Mantra. Nur „ausnahmsweise“ wird sich heimlich getroffen. Die Vorhänge kann man ja zuziehen, Rollos runter lassen. Über die Monate wird aus der einen Ausnahme eine Routine aus regelmäßigen, semiheimlichen Treffen im größeren Kreis. Ein Geheimnis ist das längst nicht mehr. Der Apothekerin gegenüber deutet man da gern mal kichernd etwas an. Da kommt doch keiner mit Corona hin, bis dann doch einer kommt und ein Cluster entsteht. Mein Trost bei dieser Gruppe ist, dass die Betreffenden mittlerweile zu großen Teilen geimpft sind und auch Schnelltests werden mittlerweile recht gern von ihnen beansprucht.

2. Der Verschwörungsmythenswitcher
Er kam letzten Februar in die Apotheke und erzählte mir, dass eine schlimme Pandemie auf uns zurollt, dass die Chinesen ein Virus entwickelt haben, das ganz Europa und die USA niederraffen wird. Es sei dort, in Wuhan, aus einem Labor ausgeschleppt worden und nun seien dort ungeplant die eigenen Leute krank. Trotzdem werden die Chinesen ihren Plan weiter verfolgen und es bei uns aussetzen. Vielleicht war der Ausbruch in Wuhan sogar Absicht, damit ihr Plan nicht so auffällt. Unsere Regierung stünde mit den Chinesen im Bunde und spielt deshalb den Ernst der Lage runter. Damals trug er schon FFP2 Maske aus dem Baumarkt, Nitrilhandschuh, hatte Desinfektionsmittel dabei und beteuerte nur noch aus dem Haus zu gehen, wenn es unbedingt nötig sei (er kam oft zu uns). Prompt mit Einsetzen der ersten Pandemieeindämmungsmaßnahmen kam der Sinneswandel. Nun beteuerte er, dass unsere Regierung Teil einer Weltverschwörung sei zur Schwächung der deutschen Wirtschaft (er sprach wirklich nur von der deutschen Wirtschaft), dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu Sauerstoffmangel im Hirn führen würde und dass Corona doch nur ein Erkältungsvirus sei. Das könne man alles im Internet nachlesen. Natürlich stirbt auch keiner an Corona, sondern mit Corona und die Totenscheine seien alle gefälscht. Als der erste Impfstoff gegen Covid19 zugelassen wurde, beteuerte er sich nie und nimmer damit impfen zu lassen, denn dann würde seine DNA verändert und ein Nanochip eingepflanzt mit dem Bill Gates ihn kontrollieten möchte. Mittlerweile würde er sich nur noch mit „Biontekk“ impfen lassen, aber er bekäme ja gar keinen Termin, weil die da oben das nicht wollen, dass er geimpft ist und wenn er nachfragt, wird ihm ja nur „Aschdrasennekka“ angeboten und damit wollen die ihn ja nun umbringen. Das Besondere an diesem Typus von VTler ist nicht, dass er an Verschwörungsmythen glaubt, sondern, dass sie einer Art Mode unterliegen und sich schneller ändern, als die umgehenden Challanges auf TikTok.

3. Der Attestquarzer
Er oder riecht nach Qualm, als ob er gerade einer 70er Jahre Polittalkshow entsprungen ist. Er hat gerade noch schnell zwei bis viele Kippen weginhaliert, direkt vor der Glastür der Apotheke. Er sieht eigentlich ganz fit aus, ist mittleren Alters und müffelt nach Aschenbecher. Er trägt keine Maske und wedelt auf Anfrage sofort mit einem Attest, das bescheinigt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bereits nach Nanosekunden bei ihm Atemnot auslösen würde. Ein ungleich dickerer Zigarettenfilter scheint als Inhalationsbarriere aber kein Problem darzustellen.

4. Der Maskenrunterzieher
Ich staune schon darüber, wie viele Menschen offenbar mit Maske nicht reden können und diese jedes Mal runterziehen und dann nach gesprochenem Satz wieder hochziehen. Noch erstaunlich sind Menschen die mit Maske auch schlecht hören und sie jedes mal runterziehen mit der Silbe:“Hä?“ Die größte Faszination bei gleichzeitigem Entsetzen lösen bei mir aber jene aus, die zum Niesen und Husten reflexartig ihre Maske runterziehen und dann wieder aufsetzen.

5. Der Unwissende
Diese Person kommt in die Apotheke und braucht nur etwas gegen Halsweh und gegen Reizhusten und gegen Kopf- und Gliederschmerzen, dann vielleicht noch ein Nasenspray, dass den Geruchssinn wieder zurückbringt und dann noch was gegen Durchfall. Während eine Kollegin schon alle Türen weit öffnet und eine andere die Sprühdesinfektion holt, weist man freundlich darauf hin, dass die Maske auch über der Nase zu tragen ist und dass unverzüglich ein Abstrich zwecks Covid19-Diagnostik erfolgen sollte. Die betreffende Person fällt derweilen aus allen Wolken: „Ach das sind Symptome von Corona? Das habe ich ja noch nie gehört!“

6. Der Besserwisser
Er trägt seine Maske bewusst falsch, denn die nützt eh nichts, aber er kennt die Geheimwaffe gegen Corona. Es ist im März Paracetamol, im April Ibuprofen, im Mai Cistrosentee, dann der Sommer, im Oktober sind es Cistrosenkapseln, im November hochdosiertes Vitamin D, im Dezember hochdosiertes Vitamin C, im Januar Chlorhexamed forte, im Februar Gargarisma, im März Betaisodonalösunggurgellösung, im April Algovir und im Mai Budesonid („Wie, dazu brauche ich ein Rezept?“). Das will die Pharmaindustrie aber geheim halten (also die, die das alles herstellen), das weiß er aus der Zeitung (Was für ein Geheimnis!).

7. Der unterdrückte Freiheitskämpfer
Er widersetzt sich der herrschenden Diktatur! Er kämpft an gegen eine Bundesregierung, die ihn freundlich darum bittet, doch mal eine Weile vernüftig zu handeln und auf ein bisschen Kontakte zu verzichten. Er sagt mutig seine Meinung in einem Land in dem das auch wirklich jeder darf, egal wie blöde sie ist. Er heult rum, wenn andere ebenfalls von diesem Recht Gebrauch machen und ihre Gegenmeinung kundtun. Er riskiert sein Leben, indem er in diesem totalitären Staat auf genehmigte Demonstrationen geht und sich trotzdem nicht an Abstands- und Maskenregeln hält.

8. Der Whatabouttist
Auch bei diesem Thema gibt es sie, die Leute, die angesichts einer globalen Pandemie fragen, wann denn mal einer an die Kinder, die Senioren, die Obdachlosen, die Krebskranken, die Kriegsgebeutelten, die Künstler oder sonstwen denkt. Selbst hilft derjenige zwar keiner der genannten Personengruppen und eigentlich hat er sich auch noch nie großartig für jemand anderen, als sich selbst intressiert, aber es klingt doch viel schöner, wenn man das eigene Rumgemotze hinter anderen verstecken kann. Diesen Menschen kann man sehr gut begegnen, indem man sie auf passende Hilfsangebote hinweist.

9. Der Drängler
Schon vor der Pandemie war der heiße Atem dieses Fremden im Nacken in Warteschlangen der Horror. Schon vor der Pandiemie hielten sie keinen Diskretionsabstand, um die Gespräche anderer belauschen zu können und sie fuhren einem im Supermarkt mit ihren Einkaufswagen in die Hacken, als ob die Kassiererin dann auf magische Weise schneller arbeiten würde (die scannen ihre Waren ja schon fast mit Schallgeschwindigkeit). Sie tun all das immernoch, aber im Freien ohne Maske und drinnen mit Maske unter der Nase.

10. Die Unverwundbaren
Sie meinen die Natur regelt nur gerade das Überbevölkerungsproblem. Die Welt würde nur sich selbst reinigen. Wer alt ist, ein „schlechtes Immunsystem“ hat oder Vorerkrankungen, den trifft es dann eben. Alle anderen würden doch problemlos überleben. Sie kommen scheinbar nicht auf die Idee, dass sie es selbst sein könnten oder einer ihrer Nahestehenden. Sie sind so naiv, wie sie widerlich sind.

Antikörpertest auf Covid aus der Apotheke

Die 20 Minuten hat vor ein paar Tagen getitelt: „Millionen sind schon genesen: Politik will mit gratis Antikörper-Tests schneller lockern“ … und ich finde das, naja, nicht ganz treffend. Man vermutet zwar, dass schon einige mehr Covid durchgemacht haben, als bekannt ist, aber die im Artikel angegebene Zahl von 1/3 der Bevölkerung empfinde ich als zu hoch. Dann schreiben sie, dass laut BAG „möglich ist, dass diese Tests Antikörper anzeigen, obwohl keine vorhanden sind. Die getesteten Personen wiegen sich dann in falscher Sicherheit.“ und dass die Politik (wie die SVP) darauf drängt, dass Antikörpertests mehr (und gratis) eingesetzt werden, damit schneller Lockerungen möglich sind. Darin ist einiges nicht ganz zutreffend.

Als Apotheke, die Anktikörpertests auf Covid anbietet, möchte ich hier einen Überblick über die aktuelle Situation mit den Antikörpertetst geben.

Wer soll / kann einene Antikörpertest Coronavirus machen? Der Test ist für alle Personen geeignet, die wissen möchten, ob sie sich in den letzten Monaten mit dem neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) angesteckt haben und nun Antikörper gebildet haben. pharmaSuisse empfiehlt die Durchführung ab einem Alter von 16 Jahren. Gerade wer typische Krankheitssymptome bemerkt hat oder in Kontakt mit einer infizierten Person stand, erhält bei einem positivem Resultat Gewissheit, ob eine Ansteckung stattgefunden hat und Antikörper gegen das Coronavirus gebildet wurden.

Wann kann man den Antikörpertest Coronaviurs machen? Der Test kann frühestens 3 Wochen nach Auftreten von akuten Symptomen gemäss BAG-Beprobungskriterien oder 30 Tage nach Kontakt mit einer infizierten Person durchgeführt werden.

Wann kann man den Antikörpertest nicht machen? Wenn man akut Symptome hat! Oder es zu wenig lange her ist seit einer möglichen Infektion.

Weshalb ein Antikörpertest in der Apotheke? Es werden im Internet Testkits angeboten, wo die Blutentnahme durch einen selber zu Hause erfolgt und das Blut dann an ein Labor eingeschickt wird. Das Ergebnis bekommt man 7-10 Tage danach. Beim Antikörpertest in der Apotheke erfolgt die Blutentnahme durch eine Fachperson, der Versand gesichert und der Test in einem von Swissmedic bewilligten Labor in einem speziell entwickelten mehrstufigen Verfahren. Dies gewährleistet ein aussagekräftiges Ergebnis auch bei Personen ohne typische Covid-19-Symptome (niedrige Vortestwahrscheinlichkeit). Als Patient erhält man das Ergebnis schnell: nach etwa 4 Tagen direkt vom Labor. Zusätzlich zum Resultat (positiv/negativ) enthält der Befund eine Angabe der Wahrscheinlichkeit, mit der ein positives Resultat eine vergangene COVID-19-Infektion anzeigt resp. mit der nicht nachweisbare Antikörper eine solche ausschliessen. Die Datenverarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG) und den kantonalen Datenschutzgesetzen.

Was weist der Antikörpertest Coronavirus nach? Ziel ist eine aussagekräftigere Testung, auch bei Personen ohne typische Covid-19-Symptome (niedrige Vortestwahrscheinlichkeit). Er beinhaltet folgende Schritte mit dem Kapillarblut: Schritt 1: Bestimmung der Gesamtimmunglobuline gegen das Nucleocapsid-Protein (Elecsys®, ECLIA-Test). Schritt 2 (bei positivem oder unklarem Resultat): Bestimmung selektiver Antikörper gegen das Spike-Protein (Euroimmun, ELISA-Test); zuerst Test auf IgG, falls negativ Test auf IgA (IgG kann negativ sein, obwohl eine IgA-Immunantwort nachweisbar ist). Also mit weniger Fachausdrücken: Man testet erst allgemein ob Antikörper auf ein Kapselprotein das das Coronavirus hat vorhanden sind. Falls das so ist (oder das Resultat unklar ist), werden spezifische Antikörper gegen das Spike-Protein der Virushülle mittels noch genauerem Test gesucht, erst die IgG (langanhaltende) und falls die negativ sind auch noch auf igA. Das Ergebnis ist zu 99% zuverlässig! Testresultate können für die Statistik anonymisiert und gesammelt durchs Labor an das BAG gemeldet werden.

Was bedeutet ein positives oder negatives Resultat? Ein positives Resultat eines Antikörpertests Coronavirus bedeutet, dass in der Vergangenheit eine Infektion mit SARS-CoV-2 stattgefunden hat und das Immunsystem spezifische Antikörper dagegen gebildet hat, die im Blut gemessen werden können. Ein negatives Resultat bedeutet nicht unbedingt, dass kein Kontakt mit dem Virus stattgefunden hat. Besonders bei Ansteckungen ohne Symptome sind oftmals bereits nach wenigen Monaten keine Antikörper mehr nachweisbar. Weitere Informationen zu den Resultaten findet man im «Informationsblatt für Kunden». In beiden Fällen ist eine künftige Ansteckung nicht ausgeschlossen und die Schutzmassnahmen wie z.B. Händehygiene und Abstand halten müssen unbedingt weiterhin befolgt werden.

Kann man damit auch testen, ob die Impfung angeschlagen hat / genug Antikörper gebildet wurden? Der aktuelle Test macht das nicht. Die Antikörper auf die man testet, werden als Reaktion auf die Erkrankung gebildet – die Antikörper, die man als Reaktion auf die Impfung bildet sind anders. Der Test könnte in Zukunft aber adaptiert werden, dass er das auch anzeigen kann.

Wie lange nach einer vermuteten Infektion oder Kontakt mit positiver Person macht der Test Sinn? Angegeben wird nur ein Minimalabstand nach vermuteter Infektion, aber sonst wird keine konkrete Zeitphase angegeben, weil das wissenschaftlich noch nicht geklärt ist. Man rechnet momentan mit etwa 3-5 Monaten, wobei gewisse Studien auch eine längere Nachweisfrist belegen konnten. Aber wenn man (wie bei mir) vor über 6 Monaten so eine Phase hatte, wo ein PCR Test in der Zeit auch noch negativ gewesen war, macht der Test wenig Sinn.

Was kostet der Test? Oder gibt es den auch gratis? Da der Antikörpertest von der BAG als „falsche Sicherheit“ angesehen wird, wird er von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten trägt die getestete Person selber. Im Internet gibt es Angebote von um die 100 Franken pro Test, in den Apotheken kostet der Test um die 75 Franken.

Wie geht der Test in der Apotheke? Testende Apotheken in der Schweiz finden sich auf der Seite https://www.ihre-apotheke.ch/de/2113/Corona-Tests.htm. Achtung: Unbedingt den richtigen Test aussuchen: Die Antikörpertests (auf der Seite sind alle aufgeführt). Für die Antikörpertests braucht es meist keine Voranmeldung. Gegen Wochenende sind sie eher schlecht machbar (wegen dem nötigen zeitnahen Postversand der Proben). Im Beratungsraum wird erst ein Triagefragebogen ausgefüllt und der Patient informiert. Es braucht die Krankenkassenkarte (zum Nachweis der Identität und eingeben in die Verbindungsapp zum Labor) und ein Smartphone (um den Bestätigungscode des Labors per SMS zu empfangen). Die Personendaten werden aufgenommen – mit der email an die das Resultat geschickt wird. Die Blutentnahme erfolgt am Finger. Für den Test braucht es 250 microliter, was etwa 5-10 Tropfen Blut entspricht. Inzwischen kann ich das mit einmal stechen, aber das ist schon einiges mehr als ein Blutzuckertest benötigt. Das Probenröhrchen wird mit den Patientendaten gekoppelt. In der Apotheke wird der Test bezahlt. Das Proberöhrchen wird bis zum Versand im Kühlschrank gelagert. Etwa 4 Tage nach dem Test erhält man das Ergebnis via E-Mail mit einem Link auf ein gesichertes Internetportal. Darauf ist das Resultat während 30 Tagen via personalisiertem Link und Freischaltcode per SMS einsehbar. Die Apotheke hat übrigens keine Einsicht auf das Ergebnis – ausser die Testperson gibt das ausdrücklich für sie frei. Deshalb weiss ich auch bei denen, die wir getestet haben nicht, wie das Ergebnis war – und offenbar wurden auch alle Fragen dabei beantwortet.

Habt ihr schon einen Antikörpertest gemacht und: war das Ergebnis wie erwartet?

Ich habe ihn aus Interesse gemacht (und zum üben), da ich letztes Jahr im April eine Phase hatte, die Covid hätte sein können. Der PCR Test damals fiel negativ aus. Der Antikörpertest jetzt war auch negativ – möglicherweise ist es aber auch zu lange her gewesen. Man sieht: auch so ein Test ist nicht der Schluss der Weisheit. Eine gewisse Unsicherheit bleibt.

Beruf verfehlt – oder: wenn einem andere den eigenen Beruf erklären wollen

Der grauhaarige Mann walzt in die Apotheke, als sei er auf dem Weg in einen mittelgrossen Konflikt.
Ich schaue gerade die Aufzeichnung des Vorfalls an. Interessant, wie die Körpersprache hier schon kommendes ankündet …. dabei sieht er doch so distinguiert aus. Aus dem was ich von meinen Mitarbeitern gehört habe, weiss ich was gesprochen wurde – zumindest auszugsweise.

Er drückt der Kollegin die Packung Condrosulf in die Hand – „Die will ich wieder.“
Sie schaut auf die Packung, sieht eine Etikette mit Namen und sucht im Computer. Er ist nicht drin, kein Patient von uns. Die Packung hat er von der Hausarztpraxis bekommen. Selbstdispensation.
Condrosulf ist ein Mittel gegen Knorpelabbau mit Chondroitinsulfat. Rezeptpflichtig und wird von der Grundversicherung übernommen.
„Für die Abgabe brauchen wir ein Rezept“ sagt die Kollegin ihm. 
„Ich brauche das aber wieder.“ sagt er.
„Moment, ich ziehe grad die Apothekerin bei.“

Sie kommt und er legt los. Viel Finger-zeigen, ruckartiges Kopfschütteln, lautes reden (wenn man den Bewegungen des Mundschutzes glauben kann). Auszugsweise:
„In der Packungsbeilage steht drin, dass man das mindestens 6 Monate nehmen muss. Der Arzt hat mir nur eine Packung mitgegeben, das reicht nirgends hin! … Ich will nicht wieder zum Arzt. Das ist reine Geldmacherrei! … Sie müssen mir das auch so geben. Wenn da drin steht, dass man es so lange nehmen muss, dann sind sie verpflichtet mir das zu geben!

Die Apothekerin versucht ihm zu erklären, wie es wirklich ist, wird aber schon nach wenigen Worten unterbrochen.
„Ich bin Advokat!“ Er schmeisst seine Visitenkarte auf den Tisch, die Apothekerin schaut sie an und legt sie wieder zurück. „Ich kenne das Gesetz und Sie sind verpflichtet mir das abzugeben!“

Nein. Das Gesetz sagt, die Apotheke braucht ein Rezept vor der Abgabe. Man könnte vielleicht noch darüber reden, dass wir ihm Rahmen unserer Verantwortung eine Ausnahme machen (auch wenn das kein lebensnotwendiges Mittel ist / das Risiko da bei der Einnahme etwas falsch zu machen, ist relativ gering) – in dem Fall könnten wir es ihm verkaufen, denn die Krankenkasse übernimmt das ohne Rezept nicht. Verpflichtet sind wir als Apotheker nicht, weder durch das Gesetz noch durch die Berufsethik. Aber da er da gar nicht hinhört und mit seinem Verhalten wirklich aneckt, fällt da auch die Bereitschaft meiner Apothekerin eine Ausnahme zu machen gegen Null. Die Ausnahme wäre nämlich zumindest theoretisch rechtlich anfechtbar.

Jetzt fängt er wirklich an zu „toben“. Die Maske rutscht ihm dabei wiederholt über die Nase, er zieht sie wieder hoch. Er ecchaufiert sich über Merkel (? wir sind hier in der Schweiz?) und die Gesundheitspolitik. Darüber, dass die Ärzte und wir nur am Geldverdienen interessiert sind, Dass meine Kollegin ganz offensichtlich den Beruf verfehlt hat, dass sie besser Lehrerin geworden wäre (?). Und natürlich, dass das hier Folgen haben würde – er würde sich persönlich beim BAG beschweren gehen. Über uns. Über die Apotheken allgemein. Und die Ärzte natürlich. Alles Geldmacherrei! (Das BAG hat glaub auch grad besseres zu tun)

Ich bewundere meine Apothekerin, wie sie bei dem ganzen nur ruhig stehen bleibt. Die Hände vor sich auf die Theke legt. Zuhört. Den Kopf schüttelt. Noch einmal ruhig erklärt. 
Erstaunlicherweise ist grad nur eine andere Kundin im Laden (die etwas irritierte Blicke wirft). Ansonsten hat er nur die anderen Mitarbeiter als Publikum im Hintergrund.

Die Abschiedsworte von ihm sind sicher nicht nett, aber nun steckt er seine Packung (inzwischen flach gedrückt vor Wut) ein und stapft aus der Apotheke. In die nächste?

Es fällt leiser Applaus aus dem Hintergrund.