MiGeL Updates – jetzt mit 2 HVB!

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Die MiGeL – Mittel-Gegenstände-Liste … bleibt ein Thema. Sie wird zunehmends komplizierter, sie listet immer noch auf, was zu wie hohem Preis maximal von der Versicherung übernommen wird, aber es gibt immer mehr Einschränkungen, Limitationen und Differenzierungen. Alleine 2021 gab es 6 MiGeL Änderungen. Es ist schwierig da aktuell zu bleiben, aber wichtig für die Arbeit in der Apotheke.

Bisherige MiGeL-Artikel zum nachlesen:
zum weitergruseln: die MiGeL Änderungen (2019)
Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!) (2018, wurde jetzt Okt 2021 wieder geändert)
MiGeL oder Mich gruselt es langsam? (2018)
Sparpotential auf dem Rücken der Apotheken (2017)

Hier ein paar der (für die Apotheke relavanten) Änderungen der letzten Zeit:

In der neusten MiGeL wurden die Mietpreise für Inhalationsgeräte weiter gesenkt. Seit einer der älteren Änderung dürfen sie nur vom Lungenarzt verschrieben werden und wir allgemein immer weniger verlangt … Aber bei nur noch 20 Rappen, die die Apotheke pro Tag verlangen darf (für maximal 90 Tage), dürften kaum noch Apotheken das anbieten. Vorher war der Mietpreis bei CHF 1.15. Immerhin … wir dürfen noch eine Pauschale von 25 Franken bei der Rückgabe verrechnen. Auf der anderen Seite gibt es da eine Menge Inhalationsgeräte mit neuen Technologien, die man auf Rezept verkaufen darf … das wird jetzt attraktiver.

Verbandsmaterial: Alle mit Silber beschichteten Wundverbände werden nicht mehr vergütet. (Aber die Silber-Salben die in der Spezialitätenliste sind schon noch). Der Preis pro Kompresse bei Wundverbänden ist weiter runter gegangen. Von manchen Kompressen wird nun pro Packung unter einem Franken vergütet … der Rest ist selbst zu bezahlen, respektive falls vorhanden kann es noch über die Zusatzversicherung versucht werden oder es gibt eine Rechnung.

Wärmetherapie: es werden nur noch 2 Stück wiederverwendbare Wärmetherapiekissen pro Jahr vergütet. HBV CHF 10.60/Stück kleine und CHF 18.90 für grosse (ab 300cm2). Alle nur einfach zu gebrauchenden Pflaster fallen da nicht mehr drunter. Also kein Thermacare mehr auf Rezept (und auch keine Capsicain-Pflaster) – das ist alles nicht wiederverwendbar.

Krückenmiete: Mieten ging ja nur noch für Kinderkrücken – jetzt wurde dort die Grundgebühr gestrichen und dafür der Mietpreis pro Tag etwas erhöht (auf CHF 1.15) und eine maximale Mietdauer von 6 Wochen eingegeben.

Pulsoxymeter (max 1) zur ambulanten Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zuhause, Kauf
Limitation: Nur für Covid-19-Patientinnen und -Patienten, welche mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen:
Bestehende Schwangerschaft, Bestehende Vorerkrankung, welche einen schweren Verlauf von Covid-19 begünstigen kann (Bluthochdruck; Herz-
Kreislauf-Erkrankungen; Diabetes; Chronische Atemwegserkrankungen; Krebs; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen;
Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2), Relevante körperliche Beeinträchtigung durch Covid-19, so dass als Alternative nur eine Hospitalisation möglich wäre

Immer noch nicht drin in der MiGeL (und häufig verschrieben von den Ärzten): Blutdruckmessgeräte. Der Patient kann versuchen die Rechnung dafür selber einzuschicken. Viele verzichten dann einfach auf den Kauf oder holen sich etwas billiges vom Discounter.

Blutzuckerteststreifen haben seit der Änderung im April 21 diese Limitation: Bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern max. 200 Reagenzträger pro Jahr. Man will offenbar einschränken, dass nicht exzessiv gemessen wird bei den Diabetikern, die nur Tabletten nehmen. Dafür wird ein Ausnahmekatalog aufgeführt, wann doch mehr vergütet wird:
In speziellen medizinisch begründeten Fällen kann bei folgenden Indikationen bis maximal die doppelte der genannten Anzahl Reagenzträger
pro Jahr vergütet werden (mindestens eine der folgenden Indikationen muss erfüllt sein):
– Einstellungsphasen (höhere Anzahl Reagenzträger während 6 Monaten), – HbA1C > 7.5 % bei Personen mit wenigen koexistierenden chronischen Krankheiten und intakter kognitiver Funktion, – HbA1C > 8 % bei Personen mit mehrfach koexistierenden chronischen Erkrankungen, kognitiven Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit, – Therapie mit Medikamenten mit erhöhtem Hypoglykämierisiko, – Maturity Onset Diabetes of the Young (MODY), – Mitochondrialer Diabetes, – Diabetesbeginn vor dem Alter von 30 Jahren, – Hämoglobinopathien, bei welchen die HbA1C-Bestimmungen nicht verlässlich sind

Aber die grösste Änderung: Es gibt jetzt 2 Höchstvergütungsbeträge (HVB) für fast jedes gelistete Produkt, je nachdem, ob die Mittel von Privatpersonen oder im Heim durch Fachpersonal angewendet werden.

Für die Apotheken heisst das, dass wir an die Krankenversicherungen der OKP rechtmässig den „HVB Selbstanwendung“ verrechnen dürfen, da wir als sogenannte „nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkende Personen“ gelten. Auch für Patient:innen, die durch eine Krankenpflege oder Hilfe zu Hause (Spitex eingeschlossen) behandelt werden, gilt das, da wir in der Apotheke nicht zur Sicherstellung der Anwender:in des Pflegematerials verpflichtet sind. Bewohnende einer Institution, die nicht direkt an die Krankenkassen abrechnen, sowie Patienten von Kliniken zur Rehabilitation, Kur und Akutbehandlung gehören ebenfalls dazu und erlauben die Verrechnung des «HVB Selbstanwendung» durch die Apotheke.

Was man für die Anwendung im Heim abgibt, hat nun einen niedrigeren HVB. Einerseits ist es schön, dass die Sachen wie Verbandsmaterial, Katheter etc. nun endlich wieder für die Spitex von der Krankenkasse übernommen wird. (Man erinnere sich: vor ein paar Jahren hiess es, dass das auch bei denen bei der Hauspflegehilfe mit den Pflegepauschalen die sie bekommen bezahlt sei). Andererseits habe ich nun das Problem, dass ich nicht weiss, ob das Heim (Altersheim, Wohnheim) in dem der Patient wohnt, schon der Krankenkasse die Pflegepauschalen verrechnet und ich die niedrigere HBV anwenden muss. Eigentlich müsste der Patient mir das selber mitteilen … und ob der da informiert ist? Ich kann nach der offiziellen Heimliste des Kantons gehen – aber auch dann habe ich das Problem: auf der Krankenkassenkarte ist nicht angegeben „Heim X“, sondern nur die Adresse wo Heim X steht. Eigentlich müsste ich also all die Adressen der Heime im Kopf haben und aufmerksam werden, wenn ein Patient kommt.

Frage an die mitlesenden Apotheker: wie macht ihr das?

Minigrippe

(Kein Covid-Post trotz Titel)

Wir haben eine alte Patientin mit zunehmend Problemen betreffend der korrekten Einnahme der Medikamente. Sie bekommt seit ein paar Wochen ein Wochen-Dosett durch uns gerichtet – aber auch damit kommt sie noch nicht so wirklich zu schlage. Wir hatten schon manches Telefonat wegen wegen seltsamen Problemen, zum Beispiel weil sie darauf bestanden hat die Medikamente aus dem Dosett zu nehmen und sie anders zu ordnen. Das letzte Telefon war dass eine Tablette gefehlt habe. Die Dosette werden bei uns vor Ausgabe kontrolliert, aber – es könnte ja sein. Auch wenn sie die Tabletten nur verloren hat, sie braucht eine neue.

Also haben wir ihr die Tablette, die sie als fehlend gemeldet hat nachgeliefert. Es handelt sich um ein Antibiotikum, das sie nur 3 x pro Woche einnehmen muss. Die Abgabe erfolgte als einzelne Tablette in einem kleinen Plastiksäcklein (mit Ziploc-Verschluss) statt im Dosett.

Beim nächsten Anruf nur 2 Tage später beklagt sie sich bei uns, dass ihr Blutdruck entgleist sei. Wegen der Tablette, die sie von uns bekommen hat. Ihr Blutdruck sei auf einmal viel höher! Sie habe wahrscheinlich eine falsche Tablette von uns bekommen, das sei ein Medikament gegen Grippe gewesen!

Seltsam. Wie kommt sie wohl darauf? Auf dem Säcklein war nur eine Etikette mit dem Medikamentennamen und ihrem Namen. Es war das, was sie schon länger regelmässig hat. Ich versuche herauszufinden was das Problem ist.

„Das war die einzelne grosse Tablette, oder? Das Antibiotikum. Das ist nicht gegen Grippe, das wirkt gegen Bakterien.“

„Aber so war es angeschrieben! Irgendetwas mit Grippe.“

… Sie hat von uns die Tablette in so einem Plastiksäcklein bekommen (siehe Bild). Es war mit einer Etikette beklebt, aber … Seht ihr das Problem?

Der Plastiksack/ Ziplock nennt sich Minigrip.

Sie ist trotz Erklärung bis heute davon überzeugt, dass sie von uns eine falsche Tablette bekommen hat.

Antikörpertests – Update

Weil seit dem Bundesratsbeschluss am 3.11. (dass auch mit einem positiven Antikörpertest Zertifikate ausgestellt werden können) bei uns in der Apotheke die Anmeldungen für die Antikörpertests für Covid grad exponentiell ansteigen: hier ein Update zu den Antikörpertests und was sie bringen.

Wer soll / kann einen Antikörpertest Coronavirus machen? Der Test ist für alle Personen geeignet, die wissen möchten, ob sie sich in den letzten Monaten mit dem neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) angesteckt haben und nun Antikörper gebildet haben. pharmaSuisse empfiehlt die Durchführung ab einem Alter von 16 Jahren. Gerade wer typische Krankheitssymptome bemerkt hat oder in Kontakt mit einer infizierten Person stand, erhält bei einem positivem Resultat Gewissheit, ob eine Ansteckung stattgefunden hat und Antikörper gegen das Coronavirus gebildet wurden.

Wer erhält ein Zertifikat – und was bringt es? Bei einem positivem Befund wird ab dem 16.11.21 ein Zertifikat ausgestellt, welches ab Testdatum 90 Tage gültig sein wird, dies aber nur in der Schweiz. Es kommen hierfür nur Tests in Frage, die ab dem 16.11. gemacht werden. Zertifikate werden nicht rückwirkend ausgestellt. Nach 90 Tagen (bzw. bei Bedarf jederzeit) kann ein neuer Test gemacht werden. Das Zertifikat kann direkt in die Covid-Cert-App geladen werden (falls vorhanden) und man bekommt einen Nachweis zum Ausdrucken per mail. Das Zertifikat kann zum Nachweis, dass man Genesen ist verwendet werden.

Wann kann man den Antikörpertest Coronaviurs machen? Der Test kann frühestens 3 Wochen nach Auftreten von akuten Symptomen gemäss BAG-Beprobungskriterien oder 30 Tage nach Kontakt mit einer infizierten Person durchgeführt werden.

Wann kann man den Antikörpertest nicht machen? Wenn man akut Symptome hat! Oder es zu wenig lange her ist seit einer möglichen Infektion. Auch zu überlegen: Wenn es (viel) länger als 6 Monate her ist kann es sein, dass der Test nicht mehr angibt.

Was weist der Antikörpertest Coronavirus nach? Ziel ist eine aussagekräftigere Testung, auch bei Personen ohne typische Covid-19-Symptome (niedrige Vortestwahrscheinlichkeit). Er beinhaltet folgende Schritte mit dem Kapillarblut: Schritt 1: Bestimmung der Gesamtimmunglobuline gegen das Nucleocapsid-Protein (Elecsys®, ECLIA-Test). Schritt 2 (bei positivem oder unklarem Resultat): Bestimmung selektiver Antikörper gegen das Spike-Protein (Euroimmun, ELISA-Test); zuerst Test auf IgG, falls negativ Test auf IgA (IgG kann negativ sein, obwohl eine IgA-Immunantwort nachweisbar ist). Also mit weniger Fachausdrücken: Man testet erst allgemein ob Antikörper auf ein Kapselprotein das das Coronavirus hat vorhanden sind. Falls das so ist (oder das Resultat unklar ist), werden spezifische Antikörper gegen das Spike-Protein der Virushülle mittels noch genauerem Test gesucht, erst die IgG (langanhaltende) und falls die negativ sind auch noch auf igA. Das Ergebnis ist zu 99% zuverlässig! Inzwischen kann man auch unterscheiden, ob die Antikörper auf die Impfung oder auf die Infektion gebildet wurden.

Was bedeutet ein positives oder negatives Resultat? Ein positives Resultat eines Antikörpertests Coronavirus bedeutet, dass in der Vergangenheit eine Infektion mit SARS-CoV-2 stattgefunden hat und das Immunsystem spezifische Antikörper dagegen gebildet hat, die im Blut gemessen werden können. Ein negatives Resultat bedeutet nicht unbedingt, dass kein Kontakt mit dem Virus stattgefunden hat. Besonders bei Ansteckungen ohne Symptome sind oftmals bereits nach wenigen Monaten keine Antikörper mehr nachweisbar. Weitere Informationen zu den Resultaten findet man im «Informationsblatt für Kunden». In beiden Fällen ist eine künftige Ansteckung nicht ausgeschlossen und die Schutzmassnahmen wie z.B. Händehygiene und Abstand halten müssen unbedingt weiterhin befolgt werden.

Wie lange nach einer vermuteten Infektion oder Kontakt mit positiver Person macht der Test Sinn? Angegeben wird nur ein Minimalabstand nach vermuteter Infektion, aber sonst wird keine konkrete Zeitphase angegeben, weil das wissenschaftlich noch nicht geklärt ist. Man rechnet momentan mit etwa 3-5 Monaten, wobei gewisse Studien auch eine längere Nachweisfrist belegen konnten. Aber wenn man (wie bei mir) vor über 6 Monaten eine Phase hatte, wo ein PCR Test in der Zeit negativ gewesen ist, macht der Test wenig Sinn.

Was kostet der Test? Oder gibt es den auch gratis? Auch weiterhin wird der Antikörpertest von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten trägt die getestete Person selber. Der Bestätigungstest (Kontrolle ob Antikörper vorhanden, egal ob auf Impfung oder auf durchgemachte Krankheit) kostet 81 Franken. Inklusive Ausstellung des Zertifikates. Ein Abklärungstest (der unterscheidet ob Antikörper gebildet wurden auf die Impfung oder die Krankheit) kostet 89 Franken. Die Impfung gibt es übrigens gratis.

Wie geht der Test in der Apotheke? Testende Apotheken in der Schweiz finden sich auf der Seite https://www.ihre-apotheke.ch/de/2113/Corona-Tests.htm. Achtung: Unbedingt den richtigen Test aussuchen: Die Antikörpertests (auf der Seite sind alle aufgeführt). Für die Antikörpertests braucht es meist keine Voranmeldung. Gegen Wochenende sind sie eher schlecht machbar (wegen dem nötigen zeitnahen Postversand der Proben). Im Beratungsraum wird erst ein Triagefragebogen ausgefüllt und der Patient informiert. Es braucht die Krankenkassenkarte (zum Nachweis der Identität und eingeben in die Verbindungsapp zum Labor) und ein Smartphone (um den Bestätigungscode des Labors per SMS zu empfangen). Die Personendaten werden aufgenommen – mit der email an die das Resultat geschickt wird. Die Blutentnahme erfolgt am Finger. Für den Test braucht es 250 microliter, was etwa 5-10 Tropfen Blut entspricht. Inzwischen kann ich das mit einmal stechen, aber das ist schon einiges mehr als ein Blutzuckertest benötigt. Das Probenröhrchen wird mit den Patientendaten gekoppelt. In der Apotheke wird der Test bezahlt. Das Proberöhrchen wird bis zum Versand im Kühlschrank gelagert. Etwa 4 Tage nach dem Test erhält man das Ergebnis via E-Mail mit einem Link auf ein gesichertes Internetportal. Darauf ist das Resultat während 30 Tagen via personalisiertem Link und Freischaltcode per SMS einsehbar. Die Apotheke hat übrigens keine Einsicht auf das Ergebnis – ausser die Testperson gibt das ausdrücklich für sie frei. Deshalb weiss ich auch bei denen, die wir getestet haben nicht, wie das Ergebnis war.

Das Zertifikat nach einem Antikörper-Test ist ein Entgegenkommen an die (noch) nicht Geimpften. Bisher galt man nur als „Genesen“ wenn man einen positiven PCR Test vorweisen konnte. Alle, die nur einen Antigentest oder gar Selbst-Test hatten können sich den Status nun offiziell machen. Wenn man nun aber durch ein negatives Testresultat enttäuscht wird, sollte dies doch auch ein Argument für eine Covid-Impfung sein.

Ganz wichtig: Aufgrund eines positiven Antikörpertests kann keine Aussage über Schutzdauer und Immunität gemacht werden! Hier spielen zuviele Faktoren eine Rolle, dass weder Behörden noch Wissenschaft Aussagen hierzu machen können/wollen. So wurde seitens BAG auch verzichtet, einen bestimmten Antikörpertiter als Cut-off für ein Zertifikat zu definieren. Der Antikörpertest ist explizit nicht dazu vorgesehen, einen Entscheid für oder gegen eine Auffrischimpfung zu beeinflussen. Hierzu sollen einzig die Empfehlungen des BAG und der EKIF beigezogen werden.

Dispensierrecht für Ärzte wegen Apothekensterben?

In Deutschland kommen von (gewissen) Ärzteverbänden die Forderung nach dem Dispensierrecht – mit einer neuen Begründung: „Weil so viele Apotheken schliessen.“ (Quelle u.a. hier: DAZ.online)

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Das Dispensierrecht um das es hier geht ist dasselbe wie was wir in der Schweiz Selbstdispenation nennen: Das Ärzte Medikamente selber abgeben (respektive verkaufen).

Ob die Ärzte sich das gut überlegt haben, oder soll das nur so eine Retourkutsche sein, da die Grippe-Impfung in der Apotheke ja auch in Deutschland immer mehr erlaubt wird? 

Hier in der Schweiz werden den Apotheken unter anderem deshalb immer mehr Dienstleistungen erlaubt und wir haben mehr Kompetenzen bekommen weil es immer weniger Hausarztpraxen gibt und die Gesundheitsversorgung sonst schlechter wird. Ich denke das Ziel hier war, mehr Orte zu schaffen, wo einfach Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleistet ist. Das Problem, dass diese Orte nicht zwingend auf dem Land und in kleinen Ortschaften entstehen wird dadurch aber auch hier nicht gelöst. Dennoch dürfen wir (vom Gesetz her, siehe neues Heilmittelgesetz) eine Menge mehr als die Apotheken in Deutschland. Bei uns gibt es Vorbezüge (Abgabe von Rezeptpflichtigem, wo das Rezept nachgeliefert wird), es gibt Dauerrezepte, wir dürfen die Dauerrezepte selbständig verlängern, wir dürfen (in bestimmten Situationen) rezeptpflichtiges abgeben ohne Rezept, wir dürfen Wunden versorgen, triagieren (ja, diagnostizieren) und impfen – nicht nur gegen Grippe.

Anderes gibt es bei uns im Gegensatz zu Deutschland aber nicht – und das ist der Grund, weshalb ein Arzt in Deutschland nicht so einfach Medikamente selber abgeben/verkaufen kann wie die Ärzte hier in der Schweiz. (Die Selbstdispensation ist auch nicht in allen Kantonen erlaubt). Falls das Dispensierrecht in Deutschland kommt wäre zu erwarten, dass das unter den selben Voraussetzungen geschieht, wie die unter der die Apotheken stehen.

Die Medikamente die die Krankenkasse bezahlt, unterstehen Rabattverträgen. Die Krankenkasse macht Verträge mit den herstellenden Pharmafirmen, faktisch schreiben sie vor wenn ein Medikament verschrieben wird, von welcher Firma man das Medikament abgeben muss. Wird nicht das richtige Medikament abgegeben, wird der Apotheke der komplette Preis des Medikamentes nicht zurückerstattet. Man nennt das Retaxation. Da diese Rabattverträge von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind und gelegentlich wechseln, muss die Apotheke (oder der Arzt) dann auch ein riesiges Medikamentenlager unterhalten oder genauso rasch bestellen können wie die Apotheke.

Bei uns gibt es keine Rabattverträge, die Krankenkassen haben viel weniger Macht, was die Auswahl der Medikamente angeht. Ich hoffe, das bleibt so – es ist zu erwarten, dass die ihre Rabattverträge nur nach monetären Kriterien auswählen und anderes da aussen vor bleibt (Galenik, schlechtere Adhärenz und mehr Medikationsfehler bei ständig wechselnden Medikamentennamen und -Aussehen).

Damit man bei den Rabattverträgen „up to date“ bleibt, muss das Computersystem und die Programme / Daten ständig aktuell gehalten werden. Ich habe in der Apotheke in der Schweiz schon 3x wöchentlich updates zum Medikamentenstamm zum einspielen – das dürfte in Deutschland noch viel extremer sein.

Auch das mit der Fälschungsschutzrichtlinie Securpharm gibt es bei uns nicht. Sie schreibt vor, dass Medikamente bei Ein- und Ausgang auf Fälschungen kontrolliert werden und auch das alles mit speziellen Geräten und Programmen. Auch die müssten dann durch die Ärzte angeschafft werden.

Leider scheint es bei uns so zu sein, dass die Ärzte nicht denselben Vorschriften entsprechen müssen, was die Lagerung der Medikamente angeht (QMS Lagerhaltung, Temperaturüberwachung, Verfalldatenkontrolle) … jedenfalls habe ich schon Sachen gesehen, die Patienten bekommen haben, die abgelaufen sind und ich hab den Medikamentenschrank meines Hausarztes gesehen. Er hat die für ihn gängigsten Sachen (in Form eines Generikums einer Firma) an Lager.

Wenn etwas „ausserordentlicheres“ gebraucht wird hat der Arzt es auch nicht an Lager – dann braucht es die Apotheke doch wieder. Wenn es die Apotheke nebenan dann noch hat. Nur als „Lückenbüsser“ kann sie nicht überleben. Dann würden noch mehr Apotheken sterben (auf dem Land meistens) und sich die Versorgung noch weiter verschlechtern. Dazu kommt noch, dass selbstdispensierende Ärzte die Apotheke als neue Konkurrenz empfinden … das verschlechtert allgemein die Zusammenarbeit, nicht zum Wohl des Patienten.

Auch zu bedenken: Wenn der Arzt nicht da ist (in den Ferien, Feierabend, selber krank) gibt es auch keine Abgabe. Bei uns gibt es für so Fälle die Möglichkeit in der Apotheke das trotzdem abzugeben: als Vorbezug mit Nachliefern des Rezeptes oder als Rx-Abgabe im Ausnahmefall. Das ist beides in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht möglich, – da ist der Patient in so einem Fall wirklich gestrandet.

Also: Ist das Dispensierrecht wirklich so erstrebenswert wie die Ärzte in Deutschland sich das vorstellen? Das Argument mit der Konkurrenz der Apotheken wegen den Grippe-Impfungen zieht in meinen Augen auch nicht unbedingt – wir dürfen nur gesunde Personen impfen, das sind meist die, die nicht so oft zum Arzt gehen und sonst kaum erreicht werden.

Kein Sex mehr ab … (füge Alter ein)?

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Delikates Problem zu dem mich die Pharmaassistentin holt. „Ich habe da die Tochter eines unserer Patienten – sie hat eine Frage zu einem Medikament, das er nimmt: Sildenafil. Darf ich da überhaupt etwas sagen?“

Sildenafil – der Wirkstoffname von Viagra. Das Medikament wird bei Potenzstörungen beim Mann eingesetzt.

„Was will die Tochter denn hier?“ frage ich die Pharmaassistentin.

„Sie hat vom Vater die Liste seiner repetierbaren Medikamente*, die wir für ihn ausgedruckt haben und soll für ihn Medikamente für die Ferien holen. Und jetzt hat sie eine Frage zum Sildenafil.“

Ok, das wird interessant. Normalerweise darf ich keine Auskunft geben, unter das Patientengeheimnis fällt fast alles, eigentlich sogar dass überhaupt jemand bei uns Patient ist und etwas bezieht. Sogar gegenüber Familienmitgliedern. Die Tochter ist Mitte 40 und hat vom Vater den Auftrag bekommen Medikamente von seinen Dauerrezepten für ihn zu holen. Das ist erlaubt. Dass sie von ihm unsere Liste bekommen hat, kann ich als Erlaubnis durch ihn verstehen. (Mehr zum Problem hier: Andere Leute schicken).

Trotzdem … ich gehe nach vorne: „Ich kann ihnen gerne Fragen zum Medikament selber beantworten, aber nicht ob oder wieviel er bezieht.“

Sie: „Das geht in Ordnung. Ich habe nur eine Frage zum Sildenafil.“

Ich nicke – und?

Sie (mit Blick auf die Medikamentenliste): „Weshalb sind da nur 4 Tabletten in einer Packung?“

Obwohl sie weiss, dass er dafür beim Urologen war, der das verschrieben hat, war ihr offenbar nicht bewusst, für was man das braucht. Auf meine Antwort „Weil man das nach Bedarf einnimmt.“ ernte ich nur einen unverständigen Blick.

Also werde ich deutlicher: „Das nimmt man wenn man es braucht …. eine Stunde vor dem Geschlechtsverkehr.“

Sie (lachend-empört): „Mein Vater ist 72, der hat doch keinen Sex mehr!!“

Ich hab ihr dann versucht sanft beizubringen, dass auch ältere Leute Sex haben und das nicht abrupt ab einem bestimmten Alter aufhört.
Sie hat dann die anderen Medikamente bezogen, die Sildenafil nicht … vielleicht muss sie sich erst mal an den Gedanken gewöhnen aber auch weil sie die hätte selber zahlen müssen. Die Krankenkasse übernimmt das nicht (Lifestyle-Medikament).

Aus eigenem Interesse habe ich nachher mal geschaut : er hatte bisher in diesem Jahr 3 Packungen. Sieht stark danach aus, dass er doch noch Sex hat :-)

Mehr Beiträge zum Thema Patientengeheimnis:

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