
Willkommen im neuen Jahr. Wir machen weiter, wo wir aufgehört haben: bei (steil) steigenden Infektions-Zahlen wegen Omicron. Wie viele das aktuell sind, wissen wir nicht, weil über die Festtage kaum getestet wird und wenn die Daten nicht weitergegeben. Unser BAG ist auch in die Kurzferien. Ausser einer Verkürzung der Quarantänezeit von 10 auf 7 Tage (damit die Arbeitnehmer wieder rascher weiter machen können – wichtig grad vor allem im Gesundheitssystem) gab es auch keine Änderungen oder gar neuen Massnahmen.
Am 31.12. habe ich noch gearbeitet – am Montag 3.1. ging es weiter. Eigentlich finde ich, wir haben erstaunlich wenig Selbsttests verkauft (ja, wir haben wieder welche), aber heute geht es ja weiter mit den Antikörpertests. Der Aufwand, den die für die Apotheke bedeuten, rentiert nicht wirklich. In letzter Zeit mussten wir auch ein paar Testwillige ablehnen.
Gründe für die Ablehnung:
- akute Symptome. Nicht nur weil zu früh für den Nachweis von Antikörpern (falls es Covid ist) – mit Beschwerden wie Husten, Fieber, Schnupfen, Gliederschmerzen und ähnlichem sollten Sie nicht hierher kommen (falls es Covid ist!)!
- mögliche Ansteckung zu wenig lange her: Wenn die mögliche Covid-Infektion erst sehr kürzlich war (weniger als 30 Tage her) dann warten Sie noch ein bisschen. Der Körper braucht Zeit zum produzieren der Antikörper.
- Quarantäne. Wenn Sie in Quarantäne sein sollten (da Kontaktperson), dann bitte bleiben Sie in Quarantäne. Der Test kann verschoben werden. Wenn Sie trotzdem kommen gefährden Sie mich (und alle unterwegs).
- keine Maske an. Ehrlich? Jetzt noch? Aber das ist meine Apotheke und unsere Vorschriften sind klar: es gilt Maskenpflicht in Innenräumen (allgemein) und wenn ich in einem nicht so voluminösen, nicht so gut belüfteten Beratungsraum während mindestens 15 Minuten mit Ihnen sitze, dann bestehe ich auf Maske. Wenn das ihnen gar nicht geht, dann werde ich auch gar nicht testen.
- Kinder, speziell kleine Kinder. In den Apotheken wird offiziell ab 16 Jahren auf Antikörper getestet. Jüngere sind zwar nicht verboten … offizell kann da nur der Kanton Vorgaben machen, aber unter 12 Jahren finde ich es nicht empfehlenswert. Das war die Überraschung, als bei einem Doppeltermin die Eltern mit zwei Kindern (2 Jahre und 6 Jahre) aufgetaucht sind und die getestet haben wollten. So kleine will ich nicht testen / stechen, die wissen ja gar nicht wofür, dann macht das (etwas) weh und dann haben sie eine lebenslangen Aversion gegenüber weissen Kitteln und/oder Apotheken. Und wofür? Nur für das Interesse der Eltern ob sie schon Covid hatten? Oder spekulieren sie auf das Zertifikat, das dann nur 90 Tage gültig ist und dann wiederholt werden muss? Oder weil Kinder, die genesen sind aktuell nicht geimpft werden? (unter 5 Jahren sowieso nicht). Dann … als unter 12 jährige müssten sie offiziell immer noch keine Masken tragen, aber für die Situation in der Apotheke gilt: ohne Maske teste ich nicht (siehe oben) – übertragen können nämlich Kinder das Virus gleich wie Erwachsene.
Als Lösung: es gibt Labors die auch Kinder testen … aber grundsätzlich würde ich den nächsten mit dem Wunsch dafür zum Kinderarzt schicken.
Keine Ablehnung, aber vielleicht ein „Cave“: das Zertifikat, das man mit einem positiven Antikörpertest bekommt, gilt für den 2G Nachweis. Das bedeutet, man gilt als „Genesen“ und kommt in die entsprechenden Lokalitäten. Es gilt nicht als „Testzertifikat“ für den 2G+ Nachweis. Dort muss man weiterhin zusätzlich einen Test haben für einen Zutritt. Zum Beispiel in Clubs und Bars oder auch beim Schwimmtraining – wo keine Maske getragen werden kann. Der Grund ist, dass mit dem Antikörpertest nicht gezeigt werden kann, ob die Infektion weniger als 4 Monate her ist. Die Infektion muss mit PCR Test nachgewiesen werden – also geht (rechtzeitig) bei Symptomen testen!
Ich gehe übrigens morgen Boostern, zusammen mit Familie. (Danke Flo!) – danach bin ich auch selber wieder offiziell 2G+ tauglich. Ein 2G+ Zertifikat erhalten nämlich auch Personen, deren Impfung oder Covid-Erkrankung weniger als vier Monate zurück liegen.