Von der guten zur schlechten Apothekerin in ein paar Stunden

Wann bin ich eine gute Apothekerin? Die Meinungen da gehen sicher auseinander, wann und wen man fragt.

Das richtige Medikament in der richtigen Dosierung dem richtigen Patienten. So steht es in der Jobbeschreibung. Und das ist auch das, womit wir in der Apotheke (unter anderem) unser Geld verdienen: Medikamente abgeben und verkaufen.

Also … sollte es zu denken geben, wenn wir das einmal nicht machen. Oder?

Statt dessen bin ich für den Patienten (oder Angehörigen) die böse Apothekerin, weil ich etwas nicht abgebe.

So wie letztens. Abends nach 6 Uhr kommt der Mann einer Patientin zu uns, die nicht mehr alleine aus dem Haus kommt. Er möchte gerne ein Antibiotikum gegen die Blasenentzündung, das sie auch schon verschrieben bekommen hat: Fosfomycin. Er beschreibt die entsprechenden Beschwerden, weshalb ich ihm das mitgebe, als Vorbezug. Da sie am anderen Morgen sowieso zum Arzt geht, dürfte es kein Problem sein, das Rezept dazu nachzuliefern. Soweit so gut – da bin ich immer noch die gute Apothekerin in Augen des Angehörigen und Patienten.

Das ändert am nächsten Morgen, als er um 9 Uhr in der Apotheke steht und (noch) eine Packung Fosfomycin will. Er kommt grad vom Arzt, der habe ein Dauerrezept für das Antibiotikum ausgestellt und er braucht jetzt (mindestens) eine weitere Packung zur Fortführung der Therapie.

Oh? Umm – Nein.

Abgesehen davon, dass kein Dauerrezept gekommen ist, bin ich der Überzeugung, dass er da etwas falsch verstanden hat. Das Antibiotikum Fosfomycin wird als Einmaldosis genommen. Richtig genommen (und es wurde gestern genau instruiert), wirkt es … und zwar noch ein paar Tage nach. Die Beschwerden können heute (natürlich) noch da sein, sollten aber weggehen. Und wenn nicht – braucht es ein anderes Antibiotikum. Später.

Ich versuche ihm das zu erklären, aber er kann oder will nicht verstehen. Also rufe ich beim Arzt an.

Und der erzählt mir, dass die Urinprobe von ihr heute morgen „bland“ war und sie gar kein Antibiotikum braucht. Das habe er dem Angehörigen auch gesagt. Aber ein Dauerrezept sei trotzdem unterwegs (sind noch nicht dazu gekommen, es zu schicken). Es sei kein Problem, wenn sie das gelegentlich nehme … – soviel zum gezielten Einsatz von Antibiotika :-(

Ich durfte dann noch gute 20 Minuten mit dem Angehörigen diskutieren, weshalb er heute kein Fosfomycin mitbekommt. Dabei bekam ich (laut) Sätze zu hören wie: „Aber sie braucht das!“, „Der Arzt hat es verschrieben und sie müssen es mir jetzt abgeben“, „Das verstehe ich nicht als Laie“ –

Ja, aber ICH bin kein medizinischer Laie und ich gebe mein bestes, ihnen meine Entscheidung – die nur zum Besten der Patientin ist – zu erklären. Er kann ein anderes Mal eine Packung haben – aber jetzt ist das überhaupt nicht angezeigt.

Nützte alles nichts. War der sauer, als er ging :-(

Natürlich – ich hätte es geben können … Dauerrezept wäre dann auch vorhanden, wieviele Packungen dürfen es denn sein? 2? 3? oder 5 für eine 5-Tagestherapie? Weiss man eigentlich schon, was bei so einer Überdosierung des Antibiotikums ausser massiv Magen-Darmproblemen und Resistenzentwicklung noch passiert? Dem Arzt war das ja offenbar auch egal … dann sollte es mir das auch sein?

Medikamentennamen sind schwierig (7)

Für einmal ein Deutsches Rezept. Ich find’s ja irgendwie süss – und im dritten Anlauf hat es auch der Arzt geschafft, das Medikament richtig zu schreiben …

doxy-Rp

Doxiyci .., Nein, Doxiyc…, Nein, Doxycyclin. Na also …

Danke an Torsten, dass ich das Bild benutzen darf!

Man sieht, nicht nur die Patienten und wir Apotheker haben Teils Mühe mit den Namen.

Noch braucht das ein Rezept

Grössere Umstellungen kommen spätestens mit dem Anfang nächsten Jahres auf uns zu in der Apotheke. Mit dem neuen Heilmittelgesetz wird die bisher gebräuchliche Einteilung der Medikamente in Listen verändert – Zur Erinnerung: bisher war es so, dass es gab: Liste A und B: rezeptpflichtig, Liste C – in Apotheken erhältlich, Liste D – auch in Drogerien erhältlich.

Die Liste C wird faktisch aufgehoben: ein Grossteil der Medikamente wird in Liste D fallen, ein Teil aber Liste B werden. Und die Liste B wird dann so geändert, dass das Medikament dann nur von einer Apothekerin abegegeben werden darf – nach Beratung.

Was genau worunter fällt ist noch überhaupt nicht klar. Was sicher ist, dass der gewöhnliche Detailhandel sehr darauf spienzelt, dass aus der Liste D möglichst viel noch weiter „fällt“, nämlich in die Liste E- und damit überall erhältlich ist, auch im Kaufhaus. Das ist zwar überhaupt nicht im Sinne des Gesundheitswesens und auch nicht im HMG Entwurf beschrieben … aber Migros und Co. haben Bundesrat Berset durch stetiges Lobbyieren immerhin schon dazu gebracht, darüber öffentlich nachzudenken.

Aber zurück zu den Listen, speziell der Liste B. Obwohl das noch nicht so ist, dürfen wir Apotheken in der Schweiz in definierten Ausnahmefällen jetzt schon rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Das betrifft meistens Dauermedikamente, wo gerade kein aktuelles Rezept vorhanden ist (aber oft später noch besorgt wird) und – gemäss erworbenen Kompetenzen und vorheriger Abklärung auch wenige Notfallmedikamente wie zum Beispiel Antibiotika bei Blasenentzündung.

Trotzdem scheint da bei manchen (wenigen) Ärzten jetzt ein falscher Eindruck entstanden zu sein. Anders kann ich mir dieses Erlebnis nicht erklären:

Eine schwangere Frau (38. Woche, also wirklich sehr schwanger) kommt in die Apotheke, nachdem sie vorher im Spital war. Sie ist mit starken Unterleibsschmerzen in die Klinik gegangen – dort hat sich aber herausgestellt, dass das keine Wehen sind, sondern eine akute Blasenentzündung.

Und dann hat der Arzt sie anscheinend in die Apotheke geschickt mit der Aussage: „Die Apothekerin weiss schon, was zu tun ist. Sagen Sie Ihr nur, dass das Mittel mit U anfängt und Sie zwei mal täglich welche nehmen müssen.“

Uh – nein. So funktioniert das nicht.

Ich denke, er meint Uvamin. Das ist ein Antibiotikum mit Nitrofurantoin als Wirkstoff, das man 2-3 x täglich nehmen muss, es wird bei Blasenentzündungen eingesetzt.

Aber …

Das ist ist rezeptpflichtig. Und ich brauche immer noch wirklich ein Rezept dazu, nicht einfach so eine mündliche Aussage aus zweiter Hand.

Ich kann bei einfachen (!), unkomplizierten (!) Blasenentzündungen bei Frauen eine detaillierte Abklärung machen und dann ein Antibiotikum ohne Rezept geben.

Aber da sie schwanger ist – und auch noch am Ende der Schwangerschaft – ist das ein Ausschlusskriterium für eine solche Abgabe. Sowohl weil es eine „Red-Flag“ ist, also auch, weil das Medikament nicht unbedingt das beste Antibiotikum dafür ist (in der Packungsbeilage steht sogar, es ist Ende Schwangerschaft Kontrainduziert).

Das wäre glatte Überschreitung meiner Kompetenzen. Da hilft es auch nicht, dass ich es „mündlich“ habe.

Ich erkläre ihr das – worauf ich ein „Sie sind echt unkooperativ!“ zurück bekomme.

Ich konnte ihr nur noch unsere Visitenkarte in die Hand drücken und ihr raten, entweder nochmal in der Klinik vorbeizuschauen oder ihre Frauenärztin anzurufen, damit einer von denen ein Rezept faxt.

Ahja – bis zum Problem der Verfügbarkeit vom Uvamin sind wir noch nicht einmal gekommen. In der Schweiz ist das (und es ist nur eines der zwei Präparate mit dem Wirkstoff die es hier gibt) nämlich seit Monaten nicht lieferbar … und ich müsste es ersetzen.

Jedenfalls – für wen das TLDR (too long didn’t read) war, hier die Kurzfassung: Liebe Ärzte, bis auf weiteres ist es in der Schweiz immer noch so, dass rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke auch wirklich ein Rezept brauchen. Bitte stellt es aus, wenn ihr jemanden schon wegen einem gesundheitlichen Problem anschaut.

Dossier-Führung

Wir führen in der Schweiz in der Apotheke Patientendossiers. Darin geben wir ein, was und wann an rezeptpflichtigen Medikamenten abgegeben wurde. Ausserdem können wir Zusatzinformationen wie Allergien oder andere genommene Medikamente eintragen. Das erlaubt uns auch bei Medikamenten, die von verschiedenen Ärzten oder im Spital verschrieben wurden bzugleichen, ob es da eventuell ein Problem gibt (Allergie, Wechselwirkungen, etc.). Zumindest, wenn es bei uns in der Apotheke bezogen wurde. In die Dossiers anderer Apotheken oder wenn das vom Arzt selber abgegeben wurde haben wir keine Einsicht. Das ändert vielleicht einmal, wenn das elektronische Patientendossier kommt und das zentral irgendwo gespeichert ist und der Zugang dazu mit Patientenerlaubnis für die Apotheke freigegeben wird. Bis dahin arbeiten wir mit dem, was wir haben … und das ist gut so:

Als ich die verschriebenen Co-Amoxicillin ins Patientendossier eingeben will, erscheint eine Warnung: Mögliche Allergie!

Und im Kommentar bei ihr finde ich dasselbe: Co-Amoxicillin nicht vertragen. Das Datum ist von vor etwa 2 Jahren.

Ich frage die Patientin: „Der Computer zeigt mir eine mögliche Allergie an …“

Sie: „Oh nein – ist das wieder das Antibiotikum? Ich habe die Ärztin extra gefragt, dass sie mir etwas anderes aufschreibt.“

Pharmama: „Ich habe da einen Kommentar im Computer von vor 2 Jahren, was war denn genau das Problem?“ (Manchmal ist es nicht wirklich eine Allergie, sondern nur Magenprobleme …)

Frau: „Ja, das stimmt, damals habe ich das von ihr bekommen, dann habe ich einen Ausschlag entwickelt von oben bis unten … Man hat im Spital dann auch noch einen Allergietest gemacht. Das vertrage ich wirklich nicht! Das habe ich der Ärztin damals danach auch mitgeteilt!“ (Ja – doch eine Allergie)

Pharmama: „Ich sehe, dass Sie damals später ein anderes Antibiotikum verschrieben bekommen haben, das Clindamycin. Haben Sie das vertragen?“

Frau: „Ja.“

Darauf habe ich der Ärztin angerufen und ihr das mitgeteilt. Dass die Patientin eine Allergie auf das Anitibiotikum hat. Dass sie das auch bei sich im Computer festgehalten haben müsste und ob sie wieder das Antibiotikum will, dass sie damals als Ersatz verschrieben hat. Sie wollte.

Patientin: „Das kann ich nicht verstehen, wenn ich sie schon darauf hinweise … und dann verschreibt sie mir wieder genau das!“

Ja, verstehe ich manchmal auch nicht. Schlechte Dossierführung vielleicht? System gewechselt oder Handschrift nicht mehr lesbar … wer weiss. Trotzdem zeigt sich auch hier immer wieder mal, wie wichtig eine zweite Kontrolle ist.

Dialoge aus der Apotheke / 9

apodialog15

Patient: „Ich habe von Ihnen gestern dieses Antibiotika bekommen. Jetzt habe ich eine Tablette genommen und es hat überhaupt nicht geholfen!“

Apotheke:

Patient: „Ich will sie zurückgeben und das Geld dafür wiederbekommen.“

Das Antibiotikum, die Antibiotika … Aber nach einer Tablette ist da im Normalfall noch keine Wirkung zu erwarten, die muss man eine Zeitlang nehmen; tatsächlich sogar besser zu lange als zu kurz (wegen der möglichen Resistenzentwicklung). Und auch wenn es einmal so ist, dass es nicht wirken sollte: wegen schon vorhandener Resistenzen oder weil es das falsche Wirkungsspektrum hatte … Medikamente kommen nicht mit Garantieleistung. Leider.

Wieso auch nicht?

Antibiotikasirup

„Kann ich nicht den Antibiotikasirup, den meine Tochter im Winter bekommen hat noch geben? … Aber er wurde im Kühlschrank gelagert!“

Bitte nicht.

Mal abgesehen, dass nicht sicher ist, dass das wieder dasselbe Problem ist (und wenn es eine Infektion ist, muss abgeklärt werden, welches Antibiotikum da geeignet ist).

Antibiotikasirupe müssen vor Anwendung zubereitet werden. Danach sind sie nur begrenzt haltbar – auch im Kühlschrank sind das meist nur ein paar Tage.

Und dann frage ich mich meist: sollte der nicht aufgebraucht sein? Es kommt schon vor, dass man nicht alles braucht, aber da es wichtig ist, den lange genug zu nehmen …

Wer hier sparen will, tut das am falschen Ende.