Wechselwirkungsspielchen

Interaktion ist der Fachausdruck für Wechselwirkungen zwischen Medikamenten – das Wort kann durchaus aber auch auf Menschen und ihre Interaktionen übertragen werden. Beide sind nicht immer positiv. Es folgt ein Beispiel für ein paar Interaktionen – auf allen Ebenen. Medikament-Medikament, Patient-Apotheke, Patient-Arzt und Apotheke-Arzt. Anlass: ein Arzt, der auf uns (die Apotheke) verärgert ist, weil wir ihm in „sein Gebiet“ reinreden (die Medikation eines gemeinsamen Patienten).

Es beginnt (hier) damit, dass die Patientin, nennen wir sie Frau Scherrer, eine ältere Frau und Stammkundin, ins Spital muss wegen einer Infektion. Das Spital entlässt sie Donnerstag morgen mit einem Rezept, für das sie zu uns in die Apotheke kommt. Auf dem Rezept: Ibuprofen (Schmerzmittel) und Metronidazol (Antibiotikum) und noch so ein paar mehr Sachen, die sie vorher schon hatte fürs Herz und den Blutdruck. Man führt das Rezept aus, schreibt die Medikamente an und sie geht damit nach Hause.

Am Nachmittag schickt Frau Scherrer ihren Mann mit einem Zettel vorbei, weil sie etwas vergessen hat einzukaufen. Sie ist nicht gut zu Fuss, aber geistig fit, der Mann ist körperlich noch fitter, aber leider ansatzweise dement, deshalb der Zettel. Zellerbalsam flüssig möchte sie gerne, ein altes Magenmittel, das sie schon gut kennt. Weil wir bei einem Einkauf immer nach der Kundenkarte fragen und der Mann (zum Glück) ihren Namen angibt, fällt bei uns sofort auf: WECHSELWIRKUNG mit dem Antibiotikum Metronidazol, wegen dem in dem Mittel enthaltenen Alkohol! Es besteht die akute Gefahr eines Antabus-Effektes, oder für die Laien: Metronidazol plus Alkohol und es kann einem extrem schlecht werden: Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Herzklopfen … Man informiert ihren Mann, dass das keine gute Kombination ist, er will das trotzdem mitnehmen, denn sie hat ihn ja extra geschickt dafür! Man erklärt, dass er ihr das sagen muss und als man merkt, dass er dazu wahrscheinlich nicht in der Lage ist, schreibt man das freiverkäufliche Mittel mit einer Dosieretikette an, dass man das auf keinen Fall zusammen mit dem Antibiotikum nehmen soll, sondern wartet bis die Behandlung vorbei ist.

Am nächsten Tag am Freitag-Nachmittag kommt Frau Scherrer mit einem neuen Rezept von ihrem Hausarzt in die Apotheke. Auf dem Rezept: Motilium 10mg 3x täglich 1 Tablette. Unser System gibt bei Eingabe gleich diverseste Warnmeldungen bei ihr. Der Wirkstoff Domperidon, der gegen Übelkeit und bei Darmträgheit verwendet wird, steht heute unter Beobachtung und man wendet ihn wesentlich vorsichtiger an, da sich gezeigt hat, dass ein erhöhtes Risiko besteht für schwerwiegende Herzrhythmusstörungen oder plötzlichen Herztod vor allem bei Patienten über 60 Jahren, höheren Dosierungen und in Kombination mit anderen Medikamenten, die auch die QT-Zeit verlängern oder den Wirkstoffgehalt im Blut erhöhen. Frau Scherrer hat alles: Alter, Wechselwirkungen mit mehr als einem ihrer anderen Medikamente … Das schaut man lieber mit dem Arzt an. Man versucht den Arzt telefonisch zu kontaktieren, aber es geht keiner ans Telefon.
Was tun? Man bespricht die Situation zusammen mit Frau Scherrer – dass wir uns wegen den Wechselwirkungen sehr unwohl fühlen, das Medikament abzugeben, aber eventuell finden wir eine Alternative. Wofür sie es denn braucht? Ihr ist sehr übel und sie hat Schwindel. Das kam praktisch wie aus dem Nichts, seit sie die Medikamente vom Spital nimmt. Man geht in ihre Patientenhistorie im Computer und entdeckt dabei die Abgabe von Zellerbalsam und den Kommentar, den die Kollegin dort hinterlassen hat: Alkoholhaltig und nicht zusammen mit dem Antibiotikum zu nehmen. Man fragt Frau Scherrer, ob sie das denn vielleicht doch genommen hat? Ja, hat sie. Ihr war schon komisch im Magen von den anderen Medikamenten, deshalb hat sie das genommen. Die Etikette? Hat sie nicht gesehen. Der Mann hat auch nichts gesagt gehabt. Nein, dem Arzt habe sie nicht gesagt, dass sie das daneben nimmt. Die Medikamentenliste vom Spital hat er bekommen, ob er sie angeschaut hat, weiss sie nicht.
Man klärt Frau Scherrer also direkt über die Wechselwirkung mit dem Zellerbalsam auf und dass sie das und auch anderes alkohol-haltiges bitte nicht mehr nimmt, bis die Antibiotikakur vorbei ist (auf der Dosierungsetikette vom Metronidazol steht übrigens auch: KEIN ALKOHOL!). Und falls das nicht reicht, ersetzt man jetzt hier das Motilium mit einem Itinerol B6. Das enthaltene Meclozin macht keine dieser Wechselwirkungen, das kann sie nehmen. Den Austausch muss man trotzdem dem Arzt melden – wir wollen das nach dem Wochenende machen.

Wir kommen nicht dazu. Montag früh ruft Frau Scherrers Arzt in der Apotheke an und bemüht sich, meine Kollegin zur Schnecke zu machen: Was ihr denn einfalle, ihm in sein Medikationsmanagement reinzureden? Er überlege sich etwas, wenn er etwas verschreibe! Er lese natürlich auch immer alle Austrittsberichte vom Spital! Wir würden seine Patienten verunsichern mit so Aktionen und ihn schlecht dastehen lassen. Meine Kollegin kommt gar nicht zu Wort, aber – offenbar war Frau Scherrer bei ihm und hat ihn informiert. Als er endlich eine kleine Pause macht, versucht sie ihn zu fragen, was er denn stattdessen will: dass wir unkontrolliert einfach alles abgeben, was er aufschreibt? Nein, dass wir vorher nachfragen – ja, haben wir versucht. Dann halt trotzdem abgeben, auch wenn wir in dem Fall vielleicht mehr Informationen haben als er? Sie erzählt ihm das mit dem Zellerbalsam – gut *das* war ihm auch neu. Trotzdem äussert er weiterhin seine Unzufriedenheit mit uns.

Im Ganzen war das eine eher unerfreuliche Interaktion mit dem (alteingesessenen) Arzt. Ich verstehe, dass sich da mancher Arzt bei Nachfragen oder so Therapieänderungen durch uns in der Autorität untergraben fühlen kann, aber: das ist heute unsere Arbeit. Das war sie früher schon: Wir sind die Medikationsspezialisten. Wir haben die aktuellsten Programme dafür. Bei uns laufen (im Idealfall) die ganzen Informationen zusammen: aus Spital, vom Hausarzt, vom Spezialisten … und auch was die Patient/in OTC selber kaufen. Und wir handeln aufgrund von diesen Informationen nach bestem Wissen und auch Gewissen.

Auf einen Punkt möchte ich noch speziell aufmerksam machen hier. Von unserer (Apotheken-) Seite waren 3 verschiedene Apotheker beteiligt: Beim Ausführen des Spitalrezeptes, beim Abgaben des OTC-Medikamentes (nachdem die Interaktion aufgefallen ist) und beim Hausarzt-Rezept. Trotzdem ging die wichtige Info hier intern weiter – zugunsten der Patientin! Das ist möglich, dank des Patientendossiers in der Haus-Apotheke. Vielleicht fallen so Sachen aufmerksamen Apotheker/innen oder Ärzt/innen mit einer zentralen Patientenakte häufiger auf – aber das gibt es zumindest in der Schweiz noch nicht.

Von der guten zur schlechten Apothekerin in ein paar Stunden

Wann bin ich eine gute Apothekerin? Die Meinungen da gehen sicher auseinander, wann und wen man fragt.

Das richtige Medikament in der richtigen Dosierung dem richtigen Patienten. So steht es in der Jobbeschreibung. Und das ist auch das, womit wir in der Apotheke (unter anderem) unser Geld verdienen: Medikamente abgeben und verkaufen.

Also … sollte es zu denken geben, wenn wir das einmal nicht machen. Oder?

Statt dessen bin ich für den Patienten (oder Angehörigen) die böse Apothekerin, weil ich etwas nicht abgebe.

So wie letztens. Abends nach 6 Uhr kommt der Mann einer Patientin zu uns, die nicht mehr alleine aus dem Haus kommt. Er möchte gerne ein Antibiotikum gegen die Blasenentzündung, das sie auch schon verschrieben bekommen hat: Fosfomycin. Er beschreibt die entsprechenden Beschwerden, weshalb ich ihm das mitgebe, als Vorbezug. Da sie am anderen Morgen sowieso zum Arzt geht, dürfte es kein Problem sein, das Rezept dazu nachzuliefern. Soweit so gut – da bin ich immer noch die gute Apothekerin in Augen des Angehörigen und Patienten.

Das ändert am nächsten Morgen, als er um 9 Uhr in der Apotheke steht und (noch) eine Packung Fosfomycin will. Er kommt grad vom Arzt, der habe ein Dauerrezept für das Antibiotikum ausgestellt und er braucht jetzt (mindestens) eine weitere Packung zur Fortführung der Therapie.

Oh? Umm – Nein.

Abgesehen davon, dass kein Dauerrezept gekommen ist, bin ich der Überzeugung, dass er da etwas falsch verstanden hat. Das Antibiotikum Fosfomycin wird als Einmaldosis genommen. Richtig genommen (und es wurde gestern genau instruiert), wirkt es … und zwar noch ein paar Tage nach. Die Beschwerden können heute (natürlich) noch da sein, sollten aber weggehen. Und wenn nicht – braucht es ein anderes Antibiotikum. Später.

Ich versuche ihm das zu erklären, aber er kann oder will nicht verstehen. Also rufe ich beim Arzt an.

Und der erzählt mir, dass die Urinprobe von ihr heute morgen „bland“ war und sie gar kein Antibiotikum braucht. Das habe er dem Angehörigen auch gesagt. Aber ein Dauerrezept sei trotzdem unterwegs (sind noch nicht dazu gekommen, es zu schicken). Es sei kein Problem, wenn sie das gelegentlich nehme … – soviel zum gezielten Einsatz von Antibiotika :-(

Ich durfte dann noch gute 20 Minuten mit dem Angehörigen diskutieren, weshalb er heute kein Fosfomycin mitbekommt. Dabei bekam ich (laut) Sätze zu hören wie: „Aber sie braucht das!“, „Der Arzt hat es verschrieben und sie müssen es mir jetzt abgeben“, „Das verstehe ich nicht als Laie“ –

Ja, aber ICH bin kein medizinischer Laie und ich gebe mein bestes, ihnen meine Entscheidung – die nur zum Besten der Patientin ist – zu erklären. Er kann ein anderes Mal eine Packung haben – aber jetzt ist das überhaupt nicht angezeigt.

Nützte alles nichts. War der sauer, als er ging :-(

Natürlich – ich hätte es geben können … Dauerrezept wäre dann auch vorhanden, wieviele Packungen dürfen es denn sein? 2? 3? oder 5 für eine 5-Tagestherapie? Weiss man eigentlich schon, was bei so einer Überdosierung des Antibiotikums ausser massiv Magen-Darmproblemen und Resistenzentwicklung noch passiert? Dem Arzt war das ja offenbar auch egal … dann sollte es mir das auch sein?

Medikamentennamen sind schwierig (7)

Für einmal ein Deutsches Rezept. Ich find’s ja irgendwie süss – und im dritten Anlauf hat es auch der Arzt geschafft, das Medikament richtig zu schreiben …

doxy-Rp

Doxiyci .., Nein, Doxiyc…, Nein, Doxycyclin. Na also …

Danke an Torsten, dass ich das Bild benutzen darf!

Man sieht, nicht nur die Patienten und wir Apotheker haben Teils Mühe mit den Namen.

Noch braucht das ein Rezept

Grössere Umstellungen kommen spätestens mit dem Anfang nächsten Jahres auf uns zu in der Apotheke. Mit dem neuen Heilmittelgesetz wird die bisher gebräuchliche Einteilung der Medikamente in Listen verändert – Zur Erinnerung: bisher war es so, dass es gab: Liste A und B: rezeptpflichtig, Liste C – in Apotheken erhältlich, Liste D – auch in Drogerien erhältlich.

Die Liste C wird faktisch aufgehoben: ein Grossteil der Medikamente wird in Liste D fallen, ein Teil aber Liste B werden. Und die Liste B wird dann so geändert, dass das Medikament dann nur von einer Apothekerin abegegeben werden darf – nach Beratung.

Was genau worunter fällt ist noch überhaupt nicht klar. Was sicher ist, dass der gewöhnliche Detailhandel sehr darauf spienzelt, dass aus der Liste D möglichst viel noch weiter „fällt“, nämlich in die Liste E- und damit überall erhältlich ist, auch im Kaufhaus. Das ist zwar überhaupt nicht im Sinne des Gesundheitswesens und auch nicht im HMG Entwurf beschrieben … aber Migros und Co. haben Bundesrat Berset durch stetiges Lobbyieren immerhin schon dazu gebracht, darüber öffentlich nachzudenken.

Aber zurück zu den Listen, speziell der Liste B. Obwohl das noch nicht so ist, dürfen wir Apotheken in der Schweiz in definierten Ausnahmefällen jetzt schon rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Das betrifft meistens Dauermedikamente, wo gerade kein aktuelles Rezept vorhanden ist (aber oft später noch besorgt wird) und – gemäss erworbenen Kompetenzen und vorheriger Abklärung auch wenige Notfallmedikamente wie zum Beispiel Antibiotika bei Blasenentzündung.

Trotzdem scheint da bei manchen (wenigen) Ärzten jetzt ein falscher Eindruck entstanden zu sein. Anders kann ich mir dieses Erlebnis nicht erklären:

Eine schwangere Frau (38. Woche, also wirklich sehr schwanger) kommt in die Apotheke, nachdem sie vorher im Spital war. Sie ist mit starken Unterleibsschmerzen in die Klinik gegangen – dort hat sich aber herausgestellt, dass das keine Wehen sind, sondern eine akute Blasenentzündung.

Und dann hat der Arzt sie anscheinend in die Apotheke geschickt mit der Aussage: „Die Apothekerin weiss schon, was zu tun ist. Sagen Sie Ihr nur, dass das Mittel mit U anfängt und Sie zwei mal täglich welche nehmen müssen.“

Uh – nein. So funktioniert das nicht.

Ich denke, er meint Uvamin. Das ist ein Antibiotikum mit Nitrofurantoin als Wirkstoff, das man 2-3 x täglich nehmen muss, es wird bei Blasenentzündungen eingesetzt.

Aber …

Das ist ist rezeptpflichtig. Und ich brauche immer noch wirklich ein Rezept dazu, nicht einfach so eine mündliche Aussage aus zweiter Hand.

Ich kann bei einfachen (!), unkomplizierten (!) Blasenentzündungen bei Frauen eine detaillierte Abklärung machen und dann ein Antibiotikum ohne Rezept geben.

Aber da sie schwanger ist – und auch noch am Ende der Schwangerschaft – ist das ein Ausschlusskriterium für eine solche Abgabe. Sowohl weil es eine „Red-Flag“ ist, also auch, weil das Medikament nicht unbedingt das beste Antibiotikum dafür ist (in der Packungsbeilage steht sogar, es ist Ende Schwangerschaft Kontrainduziert).

Das wäre glatte Überschreitung meiner Kompetenzen. Da hilft es auch nicht, dass ich es „mündlich“ habe.

Ich erkläre ihr das – worauf ich ein „Sie sind echt unkooperativ!“ zurück bekomme.

Ich konnte ihr nur noch unsere Visitenkarte in die Hand drücken und ihr raten, entweder nochmal in der Klinik vorbeizuschauen oder ihre Frauenärztin anzurufen, damit einer von denen ein Rezept faxt.

Ahja – bis zum Problem der Verfügbarkeit vom Uvamin sind wir noch nicht einmal gekommen. In der Schweiz ist das (und es ist nur eines der zwei Präparate mit dem Wirkstoff die es hier gibt) nämlich seit Monaten nicht lieferbar … und ich müsste es ersetzen.

Jedenfalls – für wen das TLDR (too long didn’t read) war, hier die Kurzfassung: Liebe Ärzte, bis auf weiteres ist es in der Schweiz immer noch so, dass rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke auch wirklich ein Rezept brauchen. Bitte stellt es aus, wenn ihr jemanden schon wegen einem gesundheitlichen Problem anschaut.

Dossier-Führung

Wir führen in der Schweiz in der Apotheke Patientendossiers. Darin geben wir ein, was und wann an rezeptpflichtigen Medikamenten abgegeben wurde. Ausserdem können wir Zusatzinformationen wie Allergien oder andere genommene Medikamente eintragen. Das erlaubt uns auch bei Medikamenten, die von verschiedenen Ärzten oder im Spital verschrieben wurden bzugleichen, ob es da eventuell ein Problem gibt (Allergie, Wechselwirkungen, etc.). Zumindest, wenn es bei uns in der Apotheke bezogen wurde. In die Dossiers anderer Apotheken oder wenn das vom Arzt selber abgegeben wurde haben wir keine Einsicht. Das ändert vielleicht einmal, wenn das elektronische Patientendossier kommt und das zentral irgendwo gespeichert ist und der Zugang dazu mit Patientenerlaubnis für die Apotheke freigegeben wird. Bis dahin arbeiten wir mit dem, was wir haben … und das ist gut so:

Als ich die verschriebenen Co-Amoxicillin ins Patientendossier eingeben will, erscheint eine Warnung: Mögliche Allergie!

Und im Kommentar bei ihr finde ich dasselbe: Co-Amoxicillin nicht vertragen. Das Datum ist von vor etwa 2 Jahren.

Ich frage die Patientin: „Der Computer zeigt mir eine mögliche Allergie an …“

Sie: „Oh nein – ist das wieder das Antibiotikum? Ich habe die Ärztin extra gefragt, dass sie mir etwas anderes aufschreibt.“

Pharmama: „Ich habe da einen Kommentar im Computer von vor 2 Jahren, was war denn genau das Problem?“ (Manchmal ist es nicht wirklich eine Allergie, sondern nur Magenprobleme …)

Frau: „Ja, das stimmt, damals habe ich das von ihr bekommen, dann habe ich einen Ausschlag entwickelt von oben bis unten … Man hat im Spital dann auch noch einen Allergietest gemacht. Das vertrage ich wirklich nicht! Das habe ich der Ärztin damals danach auch mitgeteilt!“ (Ja – doch eine Allergie)

Pharmama: „Ich sehe, dass Sie damals später ein anderes Antibiotikum verschrieben bekommen haben, das Clindamycin. Haben Sie das vertragen?“

Frau: „Ja.“

Darauf habe ich der Ärztin angerufen und ihr das mitgeteilt. Dass die Patientin eine Allergie auf das Anitibiotikum hat. Dass sie das auch bei sich im Computer festgehalten haben müsste und ob sie wieder das Antibiotikum will, dass sie damals als Ersatz verschrieben hat. Sie wollte.

Patientin: „Das kann ich nicht verstehen, wenn ich sie schon darauf hinweise … und dann verschreibt sie mir wieder genau das!“

Ja, verstehe ich manchmal auch nicht. Schlechte Dossierführung vielleicht? System gewechselt oder Handschrift nicht mehr lesbar … wer weiss. Trotzdem zeigt sich auch hier immer wieder mal, wie wichtig eine zweite Kontrolle ist.

Dialoge aus der Apotheke / 9

apodialog15

Patient: „Ich habe von Ihnen gestern dieses Antibiotika bekommen. Jetzt habe ich eine Tablette genommen und es hat überhaupt nicht geholfen!“

Apotheke:

Patient: „Ich will sie zurückgeben und das Geld dafür wiederbekommen.“

Das Antibiotikum, die Antibiotika … Aber nach einer Tablette ist da im Normalfall noch keine Wirkung zu erwarten, die muss man eine Zeitlang nehmen; tatsächlich sogar besser zu lange als zu kurz (wegen der möglichen Resistenzentwicklung). Und auch wenn es einmal so ist, dass es nicht wirken sollte: wegen schon vorhandener Resistenzen oder weil es das falsche Wirkungsspektrum hatte … Medikamente kommen nicht mit Garantieleistung. Leider.