„Einzelne Patienten“ könnten das doof finden …

Ich hab’s ja befürchtet und jetzt ist es so: Das neue Euthyrox kommt auch in der Schweiz.

Zur Erinnerung: In „Euthyrox für Frankreich, never change a running system“ habe ich beschrieben, dass ich in letzter Zeit häufiger französische Rezepte für Euthyrox sehe. Der Grund lag in einem Wechsel der Tablettenformulierung – man hat eine Version ohne Lactose entwickelt und nach einer kurzen Information der Ärzte nur noch die hergestellt und vertrieben. Worauf tausende (!) Patienten seltsamerweise Probleme entwickelten, die sich eigentlich nur durch eine unterschiedliche Bioverfügbarkeit des Schilddrüsenmedikamentes erklären lassen, was die Firma aber nicht glaubte, da sie vorher Studien in die Richtung gemacht habe.

So – und nun kommen sie damit in die Schweiz.

Ab April 2018 wird das neue Euthyrox® (Levothyroxin) eingeführt und ersetzt das bisherige Euthyrox®. Das neue Euthyrox® ist bioäquivalent zum bisherigen Euthyrox® und somit therapeutisch austauschbar.

Ja, genau das haben sie in Frankreich auch gesagt.

Unverändert
• Verschreibung und Dosierung
• Einnahme und Aussehen der Tabletten
• 8 erhältliche Dosierungsstärken

An den Tabletten selber haben es die Patienten in Frankreich auch nicht gemerkt, dass etwas anders ist … Die neue Packung erkennt man übrigens am „Schmetterlingsaufdruck“. Speziell Freude habe ich ja an der Bemerkung auf dem Informationsblatt:

in der Praxis

  • Einzelne Patienten können über eine veränderte Wirkung beim Wechsel zum neuen Euthyrox® berichten. Dann kann eine Dosisanpassung erforderlich sein.
  • Ein Hin- und Herwechseln zwischen den beiden Formulierungen sollte vermieden werden.

Ich bin ja gespannt, wie viele „Einzelne Patienten“ das dann hier sind. Und wie das dann mit der Dosisanpassung funktioniert. Das braucht nämlich einen Arztbesuch und eine Kontrolle des Schildrüsenhormons im Blut.

Ich freue mich gar nicht darauf.

Happiger Aufschlag oder Schuss ins eigene Bein?

Apotheker verlangen eine Generika Gebühr – Den Artikel in der 20Minuten finde ich eigentlich gar nicht so schlecht gebracht. Einigermassen neutral und recherchiert  – etwas im Gegensatz zur Darstellung in der SRF. Nur die Kommentare sind … abartig. Als ob wir in der Apotheke die übelsten Abzocker überhaupt wären.

Ich glaube ja, da haben ein paar das nicht ganz verstanden. Deshalb nochmals langsam, zum mitdenken:

  • Es gibt Medikamente. Von einigen davon gibt es mehrere Versionen, die teils günstiger sein können, die günstigen nennen sich Generika.
  • Ärzte verschreiben immer noch häufig die Originale.
  • Die Apotheke empfiehlt dem Patient das Generikum.
  • Meist muss das nicht einmal in der Apotheke bezahlt werden, da wir auch die Arbeit, das der Krankenkasse zu verrechnen, machen (bei den meisten Kassen jedenfalls).
  • Die Krankenkasse schickt dem Patienten eine Abrechnung, meist nicht sehr detailliert für was er selber noch bezahlen muss.

Soweit so klar. Jetzt „entdeckt“ (Klickbait-Ausdruck?) ein Patient auf der Rechnung einen Posten, den er nicht zuorden kann: SUB. Steht für Substitutions-Pauschale.

Das Ersetzen eines Medikamentes bedeutet einerseits Überzeugungsarbeit und andererseits beinhaltet es die Auswahl des Generikums (falls verschiedene vorhanden) nach Kriterien wie beste Form (Tabletten, Kapseln, Geschmack …), Breite des Sortimentes, Preis und dann muss / kann es an Lager gehalten und / oder bestellt werden. Es können auch nicht einfach alle ersetzt werden, da gibt es durchaus Anwendungen / Wirkstoffe, bei denen das nicht empfohlen ist. Dafür braucht es unser Fachwissen. Deshalb dürfen wir das auch selbständig – mit Einverständnis des Patienten – machen in der Apotheke.

In dem beschrieben Fall hat der Patient statt dem über 120 Franken teuren Originalmedikament ein Generikum für um die 52 Franken erhalten. (Toll!)

Dadurch muss er ausser der Ersparnis direkt auch nur noch 10 % Selbstbehalt bei der Krankenkasse zahlen statt der 20 % Selbstbehalt bei der hohen Preisdifferenz. (Super!)

Und die Apotheke darf für diese Arbeit genau einmal (! für eine kleine Packung zum versuchen und dann eine grosse Packung, wenn es klappt) 40% der Preisdifferenz verlangen. Maximal aber 21.20 Franken.

Die Krankenkasse zahlt das (das eine Mal) der Apotheke. Denn sie weiss, dass sie im Endeffekt dadurch spart. Viel sogar.

Beim Beispiel wäre das so:

Das Originalmedikament:
  • Packung zu 100 Tabletten, das Medikament muss regelmässig genommen werden, einmal täglich. Im Jahr sind das 3.5 – sagen wir 4 – Packungen.  4 x 120 = 480 Franken
  • Dazu kommen noch die Pauschalen, die wir bösen Apotheker gemäss Vertrag mit den Krankenkassen für unsere Arbeit verlangen dürfen: 4 x 7.30 = 29.20.-
  • Total: 509.20 Franken pro Jahr für das Medikament.

Der Patient bezahlt

  • 20% des Totalbetrages = 101.85 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20)
  • plus etwa 11% Marge am Medikament (für diese Preisspanne … bei teureren Medikamenten ist sie viel niedriger!): 52.80 .-
  • Total 82 Franken
Und beim Generikum?
  • Jahresbedarf 4 x 52 Franken = 208 Franken
  • Pauschale: 4 x 7.30 = 29.20 Franken
  • Total: 237.20 Franken

Der Patient bezahlt

  • 10% des Totalbetrages = 23.70 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20.-)
  • plus 11% Marge am Medikament (22.90.-)
  • Plus EIN Mal die Substitutionspauschale, die hier das Maximum, also 21.20.- beträgt,
  • Total: 73.30 Franken

Und im nächsten Jahr noch weniger, da da die Substitutionspauschale wegfällt und garantiert der Preis des Generikums weiter gefallen ist … vielleicht noch 50 Franken? … Also … eigentlich ist man doof, wenn man das macht – oder? Wir machen das trotzdem. So sind die Apotheken halt.

Übrigens: der Arzt könnte auch nicht das Original verschreiben, sondern als Wirkstoff oder mit dem Vermerk „aut idem“ oder „Generika okay“ und schon dürften wir nicht einmal mehr die Substitutionspauschale verlangen …

Theoretisch ist es sogar so, dass der Arzt verpflichtet ist, seinen Patienten darüber aufzuklären, dass es da günstigere Generika gibt …!

Aber … so kommt so etwas in der breiten Öffentlichkeit an: (alles Kommentare mit Top-Bewertungen in der 20Minuten …)

Ja klar….Zusätzlicher Aufwand… Wow.. was fuer ein Business.

Frechheit  Frechheit, es soll billiger werden und dann so etwas.

Keine gute Reklame für… ..die Apotheker, das ist abzocke. Dann kaufe ich es halt wieder beim Hausarzt in der Praxis, und nicht mehr beim Apotheker, dann kann ich mir den Aufpreis vielleicht sparen. Dieser Aufpreis ist nicht in Ordnung, egal was der Preisüberwacher meint. Man sollte die Rechnung von der Apotheke jetzt immer zweimal anschauen, ich glaube nicht, das bei allen der Aufpreis einmalig ist, es gibt zu viele Schwarze Schafe. Aber vor allem finde ich, sollte der Apotheker von Anfang an Reinen Wein einschenken, und darauf hinweisen, dass es einen Aufschlag gibt, dass ist das aller mindeste.

Dienstleistung am Kunden? Dann darf künftig die Mode-Verkäuferin, der Metzger, die Lebensmittelverkäuferin, die Drogistin, die Floristin etc. auch einen Zuschlag für die BERATUNG verrechnen? Ist eine Beratung nicht eine Dienstleistung an den Kunden?

eine Frechheit sondergleichen! Da wird für das Generika propagiert mit der Glaubhaften Erklärung ,dass wir Krankenkasse- kosten sparen können. Aber die Apotheker müssen sogleich eine nette Einkommensquelle erfinden. Ich habe einen relativ hohen Selbstbehalt bei der K. K. somit muss ich in normalen Jahren um keinen Beitrag derK.K. bitten und zahle alles selber.

Im falschen Film Ich bin sprachlos, jetzt versuchen wir die hohen Gesundheitskosten zu drücken, damit die Krankenkassenprämien nicht ins Unermessliche steigen und dann macht der Apotheker einfach einen Aufschlag, damit er nicht zu kurz kommt. Dazu kommt auch noch die Rezeptgebühr – und der Preisüberwacher findet das auch noch legal?

Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!)

Der neuste Gerichtsentscheid im Streit Krankenkassen gegen Altersheime hat … unerwartete Auswirkungen auf die Arbeit in der Apotheke.

Ihr erinnert Euch noch, was ich über die MiGeL und Leute im Altersheim geschrieben habe?

Zur Erinnerung: Offenbar haben die Krankenkassen Verträge mit Alters- und Pflegeheimen, in denen steht, dass MiGeL Produkte (Sachen wie Inkontinenzwindeln, Verbandsmaterial, Nadeln, Blutzuckerteststreifen) in der Pauschale, die die Krankenkasse den Institutionen zahlt pro Person und Tag enthalten sind. Damals hatte ich einen Fall, wo die Krankenkasse mir die Blutzuckerteststreifen auf Rezept nicht zahlen wollte, da der Patient ein Heimbewohner war … und das mit der Pauschale abgegolten sein sollte. Ich konnte das noch abwehren, da mir nicht bekannt war, dass der Patient da drunter fällt.

Aber heute ist das so: wenn der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, dann gebe ich (auch auf Rezept) besser keine MiGeL-Produkte ab: das muss das Heim machen. Ich bekomme es nämlich nicht zurückerstattet von der Krankenkasse. Das Heim kann was nicht von der Krankenkasse übernommen wird dem Kanton in Rechnung stellen (und hoffen, dass sie es dann bekommen, ich kann mir vorstellen, dass die Pauschalen für viele Fälle nicht ausreichend sind).

So weit so schlecht.

Nun wird es schlimmer: Anscheinend gilt das auch für die Betreuung durch die Haushilfe / Spitex.

Nochmal: Wenn die Spitex den Patienten betreut / pflegt / dafür MiGeL-Artikel braucht, muss sie für das dafür benötigte MiGeL-Material aufkommen. :-o

Und wenn ich als Apotheke das abgegebe – dann muss ich das der Haushilfe / Spitex / Heim verrechnen, nicht der Krankenkasse oder dem Patienten. – Und dafür brauche ich einen Liefervertrag mit der Haushilfe.

Das Ganze stellt mich momentan noch vor viele offene Fragen. Ein paar davon können mir eventuell auch mitlesende Spitex/Haushilfe-Angestellte erläutern?

  • Hat die Spitex (gibt ja auch einige Zweigstellen) überhaupt schon Verträge mit Apotheken betreffend Rechnungsstellung MiGeL-Produkte?
  • Oder liefert die Spitex das in Zukunft selber dem Patienten? Das würde bedeuten, dass sie ein ziemliches Lager anlegen müssten. Wo bestellt die Spitex/Haushilfe das?
  • Gilt das Ganze jetzt für jeden von der Spitex/Haushilfe betreuten Patienten? Viele davon benötigen ja nicht für alles Hilfe oder Pflege.
  • Und wenn das nicht für jeden gilt: woher weiss ich, ob das auf den Patienten, den ich in der Apotheke stehen habe (mit einem Rezept) jetzt zutrifft?

Ich finde das ausgesprochen undurchdacht: eine Betreuung in einem Pflegeheim ist ja wirklich nicht dasselbe wie eine Betreuung ausserhalb durch jemanden, der gelegentlich vorbeikommt und kleinere Arbeiten erledigt.

Neu muss ich also bei jeder Bestellung der Spitex für einen Patienten (egal ob bei Lieferung an die Spitex oder Abholung durch dieselben)  davon ausgehen, dass ich das MiGeL-Produkt nicht der Krankenkasse verrechnen kann …. und der Spitex/Haushilfe dafür eine Rechnung stellen oder sie gleich zahlen lassen. Oder zumindest fragen, ob das Produkt vom Patienten SELBER angewendet wird.

Bei den Patienten die selber bei mir in der Apotheke stehen mit einem Rezept für MiGeL-Produkte mache im momentan weiter wie bisher: Ich rechne das der Krankenkasse ab.

Auf der Seite der Pharmasuisse findet sich übrigens eine Vorlage, die man bei Rückforderungen der Krankenkasse – und die wird es geben, jetzt noch mehr – brauchen kann, wenn man nicht wissen konnte, dass der Patient pflegerisch betreut ist.

Man denke auch an den Aufwand, den die Spitex damit hat: eine Rechnungsstellung gibt es ja jetzt schon in 3 Teilen geben: einmal an die Krankenkasse, einmal an den Patienten und eine noch an den Kanton? Nun kommt einfach noch die Aufteilung der Sachen aus der Apotheke darauf hinzu.

Na das gibt ja was.

Aber Hauptsache, die Krankenkasse hat wieder etwas gefunden, wo sie sparen kann.

Siehe auch: MiGeL – oder mich gruselt es langsam und MiGeL- der Krankenkassenverband ortet Sparpotential

All together now!

Ich habe ein paar Sachen zu bemerken zum heutigen Tag – obwohl ich ziemlich sicher bin, dass das nicht sehr viele lesen werden, denn heute kommt ja so ziemlich alles zusammen.

Zuallererst: Frohe Ostern allerseits! Feiert auch bei dem wahrscheinlich miesesten Osterwetter seit Jahren den Tag. Mit Kindern macht das sowieso noch viel mehr Spass.

pharmostern

Dann ist der erste April. Eigentlich ein Tag für Aprilscherze – ich versuche mich heute zurückzuhalten. Der fieseste Scherz heute wäre wohl, Junior nach Eiern und Schokolade suchen zu lassen … ohne vorher etwas versteckt zu haben.

pharmapril

Und dann habe ich Blogjubiläum. Runde 10 Jahre ist es her, dass ich blogge. Den ersten Blogpost habe ich (kein Aprilscherz!) am 1. April 2008 geschrieben. Ja, ich kann es selber kaum glauben.

pharm10jahre.jpg

Leider (muss ich sagen) kommt auch bei mir in der Apotheke momentan alles zusammen, so dass ich nicht dazu gekommen bin, das so vorzubereiten, wie ich wollte. Eigentlich wollte ich ja ein Gewinnspiel veranstalten … aber … stay tuned!

Mehr demnächst. Hier.

Gesundheit!

Patient: Zieht Rezept aus der Jackentasche – zusammen mit einem getränkt-nassen-Nasenlappen.

(Das nur Taschentuch zu nennen, wäre zu nett)

Reicht mir das halb-feuchte und durchweichte Rezept, als ob ich nichts bemerkt hätte.

Bitte sagt mir, dass es in so einer Situation nicht unhöflich ist, sich gleich nach entgegennehmen des Rezeptes und danach nochmal die Hände zu desinfizieren.

 

Vordatieren und Einschränkungen umgehen?

Der Lehrling drückt mir 2 Rezepte in die Hand, die sie von einer Patientin bekommen hat. Die Rezepte sind identisch: für Isotretinoin Tabletten 10mg 30 Stück.
Nur dass auf dem einen Rezept ein Datum von Anfang März steht (5.3.) und auf dem anderen eines von gestern. Das ist übrigens ein Mittel gegen Akne.

Ich nehme mir eine Packung aus der Schublade und gehe das erklären.
Die Patientin empfängt mich schon mit den Worten: „Das sind aber 2 Packungen!“
Pharmama: „Ja, aber für dieses Medikament besteht eine Limitation. Ich darf das bis maximal 7 Tage nach Ausstellen des Rezeptes abgeben. Es ist bei diesen Tabletten ja auch ganz wichtig, dass Sie nicht schwanger sind oder werden, wenn Sie die nehmen. Deshalb braucht es regelmässige Kontrolle beim verordnenden Arzt – der stellt dann auch ein neues Rezept aus.“

In der Packungsbeilage steht das auch:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Isotretinoin am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Isotretinoin muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Meint die Patientin: „Ja – ich war halt in den Ferien. Ich habe die Rezepte per Post bekommen und bin erst jetzt dazu gekommen das einzulösen. Dann nehme ich das alte Rezept halt wieder mit und verlange ein neues vom Arzt.“

Jetzt, Frage:
Sie hat die beiden Rezepte ja offenbar gleichzeitig per Post bekommen. Der Arzt hat also mindestens ein Rezept „vordatiert“ … und ich bin nicht ganz sicher, ob er da die Kontrolluntersuchungen wirklich macht – oder einfach auf telefonische Anfrage das Rezept ausstellt. Immerhin … da ist die Fachinfo nicht ganz so eindeutig (siehe unten). Aber: Hätte ich da auch das Isotretinoin auf das neuere Rezept nicht abgeben dürfen, da es ja (da vordatiert) länger her ist seit der effektiven Ausstellung?

Zu den Kontrolluntersuchungen steht folgendes in der Fachinformation:

Kontrolluntersuchungen müssen in Intervallen von 28 Tagen festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der sexuellen Aktivität der Patientin und der Menstruationsanamnese (abnormale Menstruationen, Ausfall von Perioden, Amenorrhö) in der näheren Vergangenheit, muss festgestellt werden, ob regelmässige monatliche Schwangerschaftstests unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden müssen. Wo es notwendig erscheint, muss bei dem Untersuchungstermin zur Verschreibung oder in den 3 Tagen vor dem Besuch beim verschreibenden Arzt ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Hmmm. Gerade beim Isotretinoin (das ist Roaccutan, Curakne, Tretinac und andere Generika) bin ich unsicher, ob den meisten Ärzten die Einschränkungen der Verschreibung hier bewusst sind – und das ist ein Medikament, wo immer wieder Probleme auftreten können. Siehe auch weitere Blogpost dazu: