Apotheken täuschen Kunden

So zumindest sieht es die 20Minuten im  letzten sensationellen Bericht über die Apotheken im Aargau gelesen:

Aargauer Apotheken täuschen Kunden
Aargauer Apotheken und Drogerien werben mit unerlaubten Gesundheitsanpreisungen. Bei einer Kontrolle ist das Amt für Verbraucherschutz ausschliesslich auf schwarze Schafe gestossen.
Alle zehn kontrollierten Apotheken und Drogerien wurden wegen unerlaubter Anpreisungen beanstandet, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2009 des Amtes für Verbraucherschutz hervorgeht.

In den meisten Fällen habe es sich um Hinweise gehandelt, die einem Lebensmittel Eigenschaften wie Vorbeugung, der Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben hätten. Anpreisungen solcher Art auf der Verpackung oder entsprechende Werbung seien verboten.

Wie schnell man in der Grauzone ist, habe ich schon beschrieben. Dies ist nur eine weitere Variante des Themas.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungen) und Heilmittel (Medikamente). Ein Medikament wurde bei der swissmedic angemeldet und zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit muss durch Studien belegt sein – was natürlich entsprechend teuer ist. Ein Nahrungsergänzungsmittel dagegen kann teilweise dasselbe enthalten, wurde aber nicht als Heilmittel zugelassen – und darf dann auch keine Hinweise auf Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit enthalten. Auch die Aufmachung darf nicht demgemäss täuschend sein – Organe darauf abzubilden ist z.B. schon mal nicht gut.
Nun sind das alles Sachen, die die Hersteller-Firma entscheidet, die das Produkt auch auf den Markt bringt. Genauso wie das, was sie in ihre Prospekte schreiben. Da muss man so aufpassen, was man auflegt!

„Im Zweifelsfall entscheidet der Kantonschemiker am Standort des Inverkehrbringers, ob ein Produkt verkehrsfähig ist.“

Quelle / Quelle2

Jetzt haben wir zum Beispiel das Magnesium biomed und das Magnesium biomed uno. Während ersteres (links im Bild)  als Heilmittel zugelassen ist (Liste D) und die Beutel 121 mg Magnesium enthalten – ist letzteres (rechts im Bild) nur als Nahrungsergänzung zugelassen, enthält aber 300mg Magnesium (!) also soviel, wie bisher nur die Rezeptpflichtigen Mittel wie Magnesium Diasporal enthalten haben ...

In der Apotheke / Drogerie darf ich die beiden nicht mal nebeneinander stellen – denn dann steht das Lebensmittel im Heilmittel-regal (z.B. unter der Überschrift „Stärkungsmittel“ – und das wäre ein Hinweis auf eine medizinische Anwendung – also eine verbotene Anpreisung!

Und dann reklamiert der Lebensmittelinspektor / Kantonschemiker und dann bekommt man eventuell noch einen Rüffel vom Kantonsapotheker wegen Verstosses gegen das Heilmittelrecht.
Also stelle ich die beiden Produkte auseinander – obwohl sie eigentlich zusammen gehörten in meinen Augen.

Logisch – ne? Liebe Biomed: ich weiss, dass die Zulassung als Lebensmittel günstiger ist – aber mich bringt ihr damit ein bisschen in Erklärungsnot.

Nicht gerade meine Lieblingsfragen

Das gehört gar nicht zu meinen Lieblingsfragen: Zu Homöopathischen und Anthroposophischen Mitteln – respektive, wenn der Kunde genau wissen will, für was das jetzt ist.

Es ist nicht so, dass ich total gegen diese Mittel bin, aber ich kann bei manchen von diesen Sachen (auch aus mangelndem Wissen – ich habe einfach nie die Energie aufgebracht, die paar hundert Grundmittel zu lernen) einfach nicht mit Überzeugug sagen: „Ja, nehmen sie das, das wirkt.“ Und weil in meinen Augen dem Erfolg der Behandlung auch mit der Überzeugung, respektive der Überzeugungskraft des Therapeuten zusammenhängt, überlasse ich das lieber den Spezialisten.
Das Problem fängt für mich dann aber dort an, wo diese ihre Patienten nicht genügend über das Mittel instruieren. Und die dann zu mir kommen und wissen wollen, für was das jetzt ist.

Ich meine jetzt nicht die fertigen Mittel aus dem Similasan System (die tatsächlich Liste D sind), wo es ja im Namen draufsteht, oder die normalen OTC Mittel der Weleda oder Wala, wo ich zumindest auf einen gewissen Erfahrungsschatz zurückblicken kann, sondern irgendwelche mehr oder minder exotische Sachen.

Beispiel vom Montag:
Kundin kommt zurück mit dem anthroposophischen Mittel, das ihr der Naturarzt verschrieben hat.
„Sollte da nicht eine Packungsbeilage drin sein?“ – was sich für mich anhört wie: „Sie haben mir ein defektes Produkt abgegeben!“
Nein, da sollte keine drin sein. Weil das ja nicht als Medikament zugelassen ist (die meisten davon sind ungelistet), darf da auch keine Indikation draufsein, denn das wäre eine Heilanpreisung – und die dürfen nur für Medikamente gemacht werden.
Dementsprechend steht auf dem Mittel nicht drauf für was es ist – und oft auch nicht, wie man es anwendet. Doof, ja. Ich kann der Firma ja anrufen und fragen, wie man es anwendet.

„Aber was ist drin? „– Nun, das steht zumindest drauf. Ich übersetze die Inhaltstoffe.
„Und was sind das für Pflanzen?“ Auch das kann ich noch einigermassen erklären: wie sie aussehen etc., immerhin ist diesmal nichts derart abstruses drin wie Stinktier oder Berliner Mauer.


Und jetzt: Bitte fragen sie mich nicht, was genau die in dem Mittel machen – die anthroposophische Erklärung dazu ist etwas eigen – die gehen vom Aussehen und Verhalten der Pflanze aus, wenn sie beurteilen, für was sie gut ist. Für alle weiteren Fragen, wenden sie sich am besten an ihren Naturheilpraktiker.

Danke.

Quicky (12)

Junge Patientin in der Apotheke mit einer „brennenden“ Frage:
„Ich mag meinen neuen Freund wirklich, aber ich vertraue ihm noch nicht so. Also hab‘ ich drauf bestanden ein Kondom zu benutzen. Aber er meinte, wenn er das benutzen muss, dann müsste ich ihn dafür ohne oral befriedigen. Jetzt … man kann sexuell übertragene Krankheiten nur da unten bekommen … richtig?“ (und zeigt auf ihre …)

Sorry, nein.

Zugeflogen?

Apothekerin: „Haben sie mir noch ihre neue Versicherungskarte?“
Kundin (säuerlich): „Ich habe sie schon vor Monaten bekommen – warum haben sie sie noch nicht im Computer?“
Apothekerin:Haben sie sie schon vorbeigebracht und gezeigt?“
Kundin: „Nein.“

Und woher soll ich sie sonst haben???

Ein wenig Mitleid bitte …

… für den (deutschen) Arzt, den ich offenbar gezwungen habe, einen meiner Blogposts zu lesen.

Und wenn mir jemand aus der Schweiz schreibt: Leute, sensationell, alle mal herhören, ich hatte mal ein Rezept, auf dem zusätzlich ein nicht ganz koscheres Medikament stand, auch noch in einer abwegigen Dosierung, dann kann ich nur sagen: „so what!“;. Wenn dann noch stolz geschrieben wird, man habe den verschreibenden Arzt angerufen und der sei daraufhin netter gewesen, dann frage ich mich berechtigterweise, warum soll ich das lesen müssen, und kann ein Schreibzwang auch anders behandelt werden?

Das – und noch mehr – als Reaktion auf einen meiner Blogbeiträge bei Doccheck. Bitte lieber nicht dort kommentieren – gewisses Verhalten sollte man nicht unterstützen. <°)))o><

… und wenn ich herausfinde, wie das mit dem Lesezwang geht, lasse ich mir das patentieren :-)

(Ent-) Haariges

Ein älterer Mann -er scheint etwas verängstigt -kommt in die Drogerie: „Haben sie Mittel zum Haare entfernen?“
Drogistin: „Für wo brauchen sie das Mittel denn?“
Mann: „Ja, wissen sie, ich habe nächstens eine Operation wegen meinem Leistenbruch – und da hat man mir gesagt, ich muss die Haare ‚da unten’ entfernen.*“
Drogistin: „Ah, ja.“
Mann: „Jedenfalls bin ich vorher bei einer Kosmetikerin gewesen – und die hat mir einen Termin gegeben um die Haare zu entfernen.“

„Und dann hat sie mir noch gesagt, ich solle vielleicht vor der Behandlung ein Schmerzmittel nehmen. – Wissen sie, die wollen die Haare ausreissen!
Drogistin: „Eine Behandlung mit Wachs also?“
Mann: „Ja, genau!. Und da habe ich Angst bekommen …. gibt es da nicht etwas, das nicht so wehtut?“
Drogistin: „Ja, klar, sie können rasieren oder die Veet Enthaarungscremen benutzen.“
Mann: „Ah, Gottseidank!“

*Ja, ich weiss, normalerweise macht man das direkt im Spital- oder? Vielleicht hat man ihm auch die Wahl gelassen, das selbst vorher zu erledigen?