Ich bin doch keine Bank!

Samstag Mittag in der Apotheke:
Mann: „Ich brauche Imodium Kapseln und Buscopan Dragees.“
Ich hole beides, kläre ab, ob das die richtigen Medikamente sind, erkläre ihm die Anwendung, da er es bisher nicht gehabt hat, dann gehen wir zur Kasse, ich lese die Medikamente ein.
Er hält mir die Kundenkarte hin. Und dann sagt er: „Aber ich kann es erst Montag zahlen“.
Pharmama: „Dann … kann ich es ihnen auch erst Montag geben.“

Ein Stammkunde, bei dem ich das eventuell noch machen würde ist er nämlich – trotz Karte- nicht.
Und dann kann ich alles wieder rückgängig machen. Den Verkauf stornieren und die Medikamente versorgen.

Und in den Apotheken in Deutschland?

Ich habe ja ein bisschen über die Zustände bei uns in der Schweiz Anfang Januar mit den Krankenkassen, aber ich muss sagen, dass ich die Apotheker in Deutschland mit den neuen Vorschriften und Änderungen auch bedauere.
Vielleicht bekomme ich ja noch den einen oder anderen Kommentar, der mir die folgenden Beobachtungen in den Medien bestätigen kann:

Da wären einmal das neue Gesetz betreffend der Normgrössenverordnung: Man sollte denken, dass die Angabe der erlaubten Packungsgrössen-spanne das vereinfachen würde, was jetzt von der Kasse übernommen wird und was nicht  (im Gegensatz zu den Problemen von vorher)– aber wenn natürlich die Hersteller (absichtlich?) falsche Angaben an die Computersoftwarehersteller der Apotheken macht, was gesetzlich von der Krankenkasse übernommen wird, dann wird es … schwierig.

Alle Präparate mit gleichem Wirkstoff gelten innerhalb der Spanne um die N-Größe als austauschbar – selbst dann, wenn nicht genau die gleiche Tablettenzahl enthalten ist, also beispielsweise 95 statt 100 Stück.
Substituiert werden kann auch, wenn statt N1, N2 oder N3 eine definierte Tablettenzahl verordnet ist. Allerdings muss dann exakt die verordnete Menge abgegeben werden – es sei denn, die Stückzahl liegt wieder innerhalb einer N-Spanne.
Produkte die Tablettenmengen ausserhalb der Spanne haben, werden nicht übernommen von der KK

Dann die Möglichkeit dem Patienten weiterhin „sein“ bisheriges Generikum abzugeben – statt das wo die KK einen (neuen) Vertrag mit einem Hersteller hat. Das geht neu tatsächlich, allerdings muss der Patient es in der Apotheke selbst zahlen und es dann zur Abrechnung der Krankenkasse einschicken. Wieviel dann daran gezahlt wird, das ist alles andere als klar.

Die Kassen raten dem Patienten auch glatt ab das zu machen, respektive: er soll sich in der Apotheke vorrechnen lassen, wieviel er davon im Endeffekt selber zahlen muss, denn die Krankenkasse zieht eine Menge davon ab.

Und so funktioniert das dann: Die Apothekenmitarbeiter suchen das regulär abzugebende Arzneimittel aus der Software heraus und ziehen zunächst Zuzahlung, Kassenabschlag, Herstellerrabatt, Großhandelsabschlag ab. Dann wird für den gegebenenfalls bestehenden Rabattvertrag noch ein pauschaler Betrag abgerechnet, der sich nach Abgabepreis gestaffelt ist: Bis 30 Euro werden 5 Euro verrechnet, bis 60 Euro 20 Euro, bis 120 Euro 40 Euro, bis 240 Euro 80 Euro und darüber hinaus 160 Euro. Bei den günstigeren Medikamenten kann es da tatsächlich sein, dass man im Minus landet, also gar nichts bekommt – dafür kann man aber dann den Verwaltungsaufwand von 5 Prozent den die Krankenkasse auf den verbliebenen Betrag abzieht auch vergessen :-) … Der Patient darf dann im Folgequartal mit der Erstattung rechnen.

Und dann noch das: Nicht nur unkorrekte Meldungen von Herstellern haben im Zusammenhang mit der neuen Packungsgrößenverordnung zu Fehlern in der Apothekensoftware geführt. Seit Jahresbeginn werden auch einige apothekenpflichtige Arzneimittel, die bei bestimmten Krankheiten von den Kassen übernommen werden, nicht mehr als erstattungsfähig angezeigt.

(Quelle: apotheke-adhoc.de, diverse Artikel)

Und jetzt bin ich mal ruhig und lasse den Apothekern in Deutschland das Wort.

Apotheken in aller Welt 70: Chur, Schweiz

Miriam schickt uns diese hübsche Apotheke:

Heute schicke ich dir auch mal eine Apotheke. Es ist die Löwenapotheke in der Altstadt von Chur.
Ich mag diese Apotheke sehr, weil die Inneneinrichtung praktisch noch wie früher ist.
Bisher habe ich in Chur keine schönere Apotheke gesehen.

Endlich wieder eine schweizer Apotheke … man könnte fast meinen, hier gibt es keine so schönen / interessanten :-(

Ah. Ähh, Iiih.

Junge Kundin kommt und drückt der Pharmaassistentin eine Packung Nuvaring in die Hand: „Ich brauche eine neue Packung von denen, mein Dauerrezept ist hier.“
Die Pharmaassistentin merkt, dass noch etwas drin ist: „Da ist aber noch ein Ring drin!“
Kundin (unbeeindruckt): „Ja, das ist mein alter.“
…
Ah, ja. (Iiiih). Kann ich den ihnen entsorgen?

Für diejenigen, die das nicht wissen sollten: der Nuvaring ist ein Silikonring, der als Verhütungsmethode in die Scheide eingeführt wird und während 3 Wochen dort bleibt, wobei er kontinuierlich niedrigdosiert Hormone abgibt. So einen zurückzugeben (und zwar nicht im Rahmen von „alte Medikamente zum entsorgen“) ist ein bisschen, wie wenn man ein gebrauchtes Kondom in der Schachtel gibt und sagt: „Ich hätte gerne wieder solche“

Krankenkassen-Start-Probleme

Ausruf eines bei der Intras  versicherten Kunden:

„Was? Weshalb muss ich das hier bezahlen? Ich bin versichert! Ich werde mich bei der Versicherung über sie beklagen, warten sie nur!“

Oh ja, bitte machen sie das (und lesen sie das nächste Mal den Vertrag, den sie unterschreiben gut durch). Im letzten Herbst hat die Krankenkasse die Information betreffend dieser Versicherungsänderung verschickt … aber das scheint nicht bei allen angekommen zu sein. Naja, der Brief schon, aber die Info nicht.

Heute hatten wir gleich 3, die aus allen Wolken gefallen sind, als wir es ihnen gesagt haben.
Schön auch bei solchen mit Dauerrezepten. Damit die Kasse das zahlt, verlangt sie im Normalfall das Rezept und den Zahl-Beleg … und das Rezept ist ja eigentlich schon bei der Krankenkasse (wie gesagt: Dauerrezept). Damit der neu selbst zahlende Kunde das aber auch rückerstattet bekommt, muss ich das Rezept (das eingescannt und abgelegt wurde) wieder aus den Tiefen des Computers holen und ausdrucken– das dauert. Das plus die Erklärungen … und das ist noch nicht alles.

Momentan herrscht auch so das halbe Chaos was die Abrechnung mit der Krankenkasse betrifft.

Viele Kassen haben noch keine Karten verschickt und bei manchen, die das haben, kann man Deckungskontrolle über das Internet noch nicht machen, weil die neusten Daten anscheinend noch nicht online sind. Auf das gleiche lässt sich das Problem zurückführen, dass ich bei manchen Kunden, wohl eine Covercard-Abfrage machen kann, das mir als versichert und gedeckt anzeigt – aber das gar nicht mehr stimmt! Ich konnte das sehr schön bei meiner eigenen ehemaligen Krankenkasse verifizieren.

Das bedeutet, ich muss jedesmal (trotzdem) fragen: „Hat ihre Krankenkasse gewechselt?“ und wenn ja, dann bräuchte ich einen Beleg, dass sie neu dort versichert sind. Ich nehme auch irgendwas, z.B. die Rechnung der Kasse mit ihrer Policennummer drauf.

Und ganz toll ist die eine Person, die zwar tatsächlich eine neue Karte hat, die ich aber per Internet nicht abrufen kann – und wo mir die Krankenkasse nachher am Telefon sagt, sie sei gar nicht bei ihnen versichert, wegen irgendwelcher Probleme.
Und die alte Krankenkasse erzählt mir, dass sie auch nicht mehr bei ihnen versichert ist.
Das gibt einen netten Telefonanruf: „Hallo, sie haben im Moment laut Auskunft der Krankenkassen keine Versicherung. Bitte kommen sie die bezogenen Medikamente bei uns bezahlen … und melden sie sich gleich bei einer Kasse an.“

Hoppla.

Also ich bin froh, wenn sich das wieder etwas normalisiert.