Kokser missbrauchen Apothekennotfalldienst

Ein Artikel aus 3-min von Heidi Mühlemann

Apotheker C. … hat Notfalldienst. Nachts um zwei wird er aus dem Schlaf gerissen. Ein Mann klagt über starke Migräne. Er habe das sonst nie, aber jetzt sei es ganz schlimm. Er brauche ein Medikament, egal was, Hauptsache, es hilft. Apotheker C. fährt also mitten in der Nacht in seine Apotheke. Dort lässt ihn der angeblich so sehr an Migräne leidende Kunde eine halbe Stunde warten. Dann fährt er mit dem Taxi vor. Apotheker C. fragt nochmals nach den Symptomen und empfiehlt dem Mann ein Mittel gegen Migräne. Ganz beiläufig meint der Mann, wenn er schon mal da sei, könnte er auch gleich etwas Natron mitnehmen, er habe ab und zu etwas Magenbrennen. Nach gut einer Stunde liegt Apotheker C. endlich wieder im Bett.

In der folgenden Nacht reisst ihn erneut ein Anrufer mitten in der Nacht aus dem Bett. Migräne, ganz stark, geht nicht mehr ohne Medikamente. Apotheker C. wird hellhörig. Das Päckchen Natron von vergangener Nacht kam ihm rückblickend schon reichlich merkwürdig vor. Ein zweites Mal lässt er sich nicht reinlegen. Diesmal verlangt er die Telefonnummer des Anrufers und stellt klar, dass er kein Natron verkaufe, falls dies allenfalls auch noch gewünscht wäre. Das wirkt. Der Anrufer ist nicht mehr überzeugt, dass er seine Telefonnummer angeben will. Unvermittelt meint er, seine Frau habe soeben noch etwas gefunden gegen seine Migräne, und legt auf.

Natron wird verwendet, um aus Kokainsalz die zum Rauchen besser geeignete Kokainbase herzustellen. Das wissen Apotheker. Aber selbstverständlich ist nicht jeder, der Natron oder Zitronensäure verlangt, ein Drögeler. Apotheker werden also bestimmt nicht bei jedem dieser an sich harmlosen Wünsche ein inquisitorisches Gespräch mit dem Kunden führen. Wenn allerdings Leute mitten in der Nacht etwas völlig anderes vorschützen, um ganz nebenbei auch noch Natron oder Zitronensäure zu kaufen, ist Zurückhaltung angesagt. Für solche Spielchen ist der Apothekennotfalldienst nicht da. Es ist Missbrauch einer kosten- und arbeitsintensiven Dienstleistung. Apotheker C. jedenfalls verkauft in der Nacht grundsätzlich kein Natron mehr und empfiehlt seinen Kolleginnen und Kollegen dringend, ebenfalls konsequent zu sein. Die Kokser werden dennoch zu ihren Substanzen kommen. Aber sie sollen zumindest wissen, dass man Apotheker nicht für dumm verkaufen sollte.

Alt und Neu: Similasan

Endlich einmal wieder ein Fundstück aus der Retouren-Kiste!

Das ist jetzt so ein Fall, wo ich anfange, mich echt alt zu fühlen … diese Packung links kannte ich noch gut. Mir kommt es nicht lange vor, aber inzwischen haben sie sicher schon 2x das Packungsdesign gewechselt. Hmmm, ich sehe gerade, ich habe die Globuli erwischt, nicht die Tropfen – gibt es die Tropfen denn noch? Muss ich nachsehen.

Ich brauche meine Salbe!

Ein Gastbeitrag von Leser Kati:

Als ich damals als frischgebackener Pharmaziepraktikant einen meiner ersten Kunden im Handverkauf hatte, war sein klarer Wunsch: „Ich brauche meine Salbe“.

Die Frage nach einem Rezept hat er verneint und er konnte auch keine  Angaben zum Namen oder zum Aussehen der Packung machen.

Auf meine Frage, für was die Salbe sein soll, antwortete er (bereits hörbar gereizt), sie sei „natürlich zum Einschmieren!“.

Nachdem auch meine Kolleginnen und meine Chefin keine Ahnung hatten was der Herr nun genau „zum Einschmieren“ wollte, ging er grußlos, um sich an der Tür noch einmal umzudrehen und lautstark und in einem sehr unfreundlichen Ton zu sagen:

„Bei mir zu Hause, in der Apotheke in die ich sonst immer gehe, wissen die genau, welche Salbe ich immer bekomme“

Ich sag nur: Nicht nur bei uns. :-)

Ritalin-Probleme

Eine Frau kommt in die Apotheke mit einem Rezept.

Auf dem Rezept steht:

Ritalin 1 OP, Dauerrezept für 6 Monate

Die Pharmaassistentin, die das Rezept entgegengenommen hat, zieht etwas die Augenbrauen hoch und kommt damit direkt zu mir:
Pharmaassistentin: „Was hältst Du davon?“
Ich: „Nicht sehr viel.“
Kundin: „Was ist?“
Ich: „Das ist kein korrektes Rezept für dieses Mittel. Ritalin fällt unter die Betäubungsmittel und braucht ein spezielles Rezeptformular – in 3fach Ausführung – und dann darf selbst nur einfach verschrieben werden … ein Dauerrezept für 6 Monate ist da nicht möglich.“

obwohl ich das anständig erkläre, muss ich sagen, dass ich im Hinterkopf hatte, das das Rezept eventuell gefälscht ist.

Am Ende stellt sich aber heraus, dass der Arzt selbst den Bock geschossen hat. Offenbar hat er keine Erfahrungen mit Betäubungsmittel-Rezepten.

…  Und, wenn ich mir das so überlege, in dem Fall auch nicht mit dem Mittel selbst. Gerade Ritalin gehört zu den Medikamenten, die wirklich nur durch einen Arzt verschrieben werden sollten, der sich damit auskennt.

Übrigens: im Kompendium steht bei der Indikation:

Hyperkinetische Verhaltensstörungen bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern
Narkolepsie

Man beachte das „bei Kindern“ – das bedeutet, dass bei Erwachsenen und Jugendlichen die Anwendung bei ADHS unter „off label use“ fällt – und die Krankenkasse das ab einem gewissen Alter nicht mehr bezahlt ! Für Erwachsene ist das nur bei Narkolepsie zugelassen. Sehr unangenehm für die Betroffenen, denn AD(H)S gibt es auch noch bei Erwachsenen.

In der Apotheke habe ich jetzt das Problem: Der Arzt verschreibt das dem erwachsenen Patient .. aber ich kann anhand des Rezeptes nicht sagen, ob das jetzt gegen ADHS oder Narkolepsie eingesetzt wird … und riskiere demnach eine Rückweisung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ja, den Fall hatten wir schon :-(

Nachtrag (Juli 11):
Neu steht zum Beispiel bei Concerta (auch Methylphenydat) in der Limitatio der SL:
Diagnosestellung durch Spezialarzt (Pädiater/Psychiater) mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS,
Behandlung im Rahmen eines umfassenden Therapieprogramms,
Die Diagnose hat anhand der Kriterien resp. Richtlinien der Fachinformation zu erfolgen,
Bei Erwachsenen müssen entsprechende Symptome bereits in der Kindheit bestanden haben.

Damit kann Concerta auch bei Erwachsenen (wieder) über die Grundversicherung abgerechnet werden – falls die Bedingung „schon in der Kindheit“ erfüllt ist.