War das nicht ein Argument für die Selbstdispensation?

… dass man für die Medikamente nicht noch einen Umweg (über die Apotheke) machen muss?

Gefunden bei 3-min.info unter dem Titel SD ist eine Zumutung für ältere Leute – Geschrieben von Heidi Mühlemann

E.S. (Name der Redaktion bekannt) wohnt im Kanton St. Gallen, einem Kanton, in dem der Medikamentenverkauf durch den Arzt die Regel ist. Nach Lesart der Ärzte ist die Selbstdispensation ein Dienst am Patienten. Man kennt die Argumente, z.B. jenes vom Umweg zur Apotheke, den man den alten, gebrechlichen Leuten nicht zumuten kann. Die Realität sieht dann allerdings anders aus. E.S. ist 84, wohnt allein, kommt einigermassen zurecht, hat aber einen Herzschrittmacher und ist ziemlich wacklig auf den Beinen. Zu Fuss zum Einkaufen zu gehen, wäre unmöglich. Dazu fehlt die Kraft, erst recht mit einer schweren Einkaufstasche an der Hand. Alle paar Wochen fährt sie zu ihrem Hausarzt, dessen Praxis im Nachbardorf liegt. Er kennt E.S. seit Jahren, weiss um ihren Gesundheitszustand. Er hat aber absolut keine Hemmungen, die alte Frau nach der Konsultation mit dem Bescheid zu verabschieden, sie könne ihre Medikamente am nächsten Tag abholen. Im Klartext: Der «Umweg» in die Apotheke, von denen sich am Wohnort von E.S. zwei in unmittelbarer Nachbarschaft zu Migros und Coop befinden, ist der alten Frau angeblich nicht zuzumuten. Aber dass sie jeweils den weiten Weg ins Nachbardorf nochmals auf sich nehmen muss, weil der SD-Arzt die seit Jahren gleichen Medikamente für seine Patientin nicht an Lager nehmen mag, aber nicht auf den Umsatz verzichten will, das ist dann kein Problem – für den SD-Arzt zumindest.

Würde der Arzt E.S. ein Rezept ausstellen, könnte sie ihre Medikamente holen, wenn sie ohnehin beim Einkaufen ist. Ausserdem bieten die Apotheken einen Hauslieferdienst an. Sie würden E.S. die Medikamente jederzeit ins Haus liefern und hätten die Medikamente für ihre Stammkundin wohl auch an Lager. Das verstehen Apotheker unter Patientenfreundlichkeit.

Ein Bedauerlicher Einzelfall? Dass es sehr schwierig ist für Kunden vom SD Arzt ein Rezept ausgestellt zu bekommen – das höre ich noch häufiger. Vor allem ältere Leute haben da oft Mühe – aber mir geht das genau gleich. „Ich hätte lieber ein Rezept dafür – geht das?“ Das braucht enorm Überwindung – ist aber häufig auch sinnvoll.

Apotheken in aller Welt, 164: Christianshavn, Kopenhagen, Dänemark

Der (vorläufig?) letzte Beitrag von Daniela:

Die Apotheke befindet sich auf der (künstlichen) Insel Christianshavn, südöstlich der Innenstadt, mit noch intaktem Kanalsystem aus dem 17. Jahrhundert :-O Zu dem Stadtviertel muss noch erwähnt werden, dass sich dort die Freistadt Christiania befindet, eine vom Staat Dänemark weitestgehend unabhängige Hippie-Kommune. Tante Wiki weiß es ausführlicher ;-)
Die Apotheke selbst hat eine Internetseite, auf der u.a. steht, dass sie 1707 gegründet wurde, dass das Einhorn schon immer das Symbol der Apotheke war und dass sie Schiffe mit Medikamenten ausstattet (aus google Übersetzung)

Eine Apotheke mit Einhorn? Will ich auch haben!

Schlagfertig …

… sind meine Mitarbeiter ja :-)

Selbst zahlender Stammkunde: Blickt auf (bezahltes) Rezept mit angehängter Quittung wo die Checks draufstehen.
Kunde: „Und was bekomme ich jetzt für diesen Medikamentencheck?“
Pharmaassistentin (schlagfertig) „Ein Lächeln!“

Finde ich eigentlich eine super Antwort. Die Checks (ehemals Taxen und noch ehemals Pauschalen) sind für unsere Arbeit (Lagerhaltung/Bestellung, Dossierführung, Kontrolle der Wechselwirkungen, Beratung …) weil wir ja kaum noch was am Medikament selbst verdienen.
Aber bei den Apotheken, die den Check nicht verlangen, bekommt man auch kaum ein Lächeln: die Versandapotheken und in den Discountapotheken wohl auch eher weniger ….

Der Kunde wusste eigentlich, warum der Check auf der Quittung drauf ist – der wollte nur ein bisschen sticheln.

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Für wen es genau interessiert: Aus der LOA IV:

Medikamenten-Check (4 TP) = etwa CHF 4.30

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Medikamenten-Check pauschal abgegolten:

  • Rezeptüberprüfung
  • Repetition: Zulässigkeitsüberprüfung
  • Überprüfung der Anwendungsdosierung und allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Rezeptes
  • Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (die dem Apotheker bekannt sind)
  • Kontaktnahme zum verordnenden Arzt (falls medizinisch notwendig oder vom Patienten gewünscht)
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Beratung des Patienten:
  • a) insbesondere Abklärung, ob Dosierung, Therapiedauer und optimale Einnahmezeiten bekannt sind; Vermittlung der verordneten Dosierung in schriftlicher Form
  • b) Anwendungsinstruktionen: Kontrolle des Bedarfs des Patienten und entsprechende Instruktion beim Bezug
  • c) Hinweis auf Behandlungsdauer mit Aufklärung
  • d) Hinweis auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften
  • e) Information des Patienten über mögliche oder zu erwartende potentielle Nebenwirkungen
  • f) Abklärung von Informationsbedarf des Patienten
  • Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl der Packungsgrösse
  • Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit, Verordnungsänderung in dringenden Fällen

Der Medikamenten-Check wird pro Rezeptzeile erhoben. Als Zeile gilt die je Spezialität und Packungsgrösse ausgewiesene Abrechnungsposition innerhalb einer Rechnung pro Abgabedatum. Wenn nicht genügend Packungen vorrätig sind am Bezugstag und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Zeile nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Bezugs-Check (3 TP) = CHF 3.0

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Bezugs-Check pauschal abgegolten:

  • Eröffnung eines neuen Dossiers (neuer Kunde)
  • Medikationshistory
  • Führung des Patientendossiers
  • Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation
  • Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers
  • Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers

Der Bezugs-Check wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Er darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leistungserbringers wird der Bezugs-Check nur einmal verrechnet. Wenn am Bezugstag nicht genügend Packungen vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Tarifposition nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Ich persönlich habe auch Mühe, wenn ich das ausführlich erklären muss, für was denn jetzt welcher Check ist. Sie sind für unsere Arbeit, sage ich dann meistens und erkläre ein wenig genauer, was da insgesamt dahintersteckt.

Mehr als man oft meint.

Und das Ganze dann natürlich noch mit einem Lächeln serviert :-)

Ääähhh … Bääähh?

Der Arzt faxt ein Rezept für eine Kundin. Darauf steht: „Sie kommt es gleich abholen“
Das Rezept ist für ein Generikum von Norvasc.
Ich bereite alles vor, aber die Patientin war noch nie hier, also fehlt mir noch die Krankenkasseninfo.

Als sie dann kommt, ist sie enorm im Stress: „Ich habe das Medikament immer – aber gestern sind sie mir ausgegangen, da konnte ich keine nehmen!“

Ich lege die Packung vor ihr ab.

Pharmama: „Haben sie mir noch die Krankenkassenkarte?“

sie gibt sie mir, ich lese die Info im System ein.

Daneben bekomme ich mit, wie sie die Packung aufmacht und eine Tablette herausdrückt und in den Mund wirft. Offenbar hat sie es so eilig die Dinger zu nehmen, dass sie nicht mal nach einem Glas Wasser fragt.

Auf einmal spuckt/hustet sie die Tablette wieder aus. Sie landet angefeuchtet auf der Theke.

Ich schaue sie wohl etwas entsetzt an, da sagt sie: „Das ist aber nicht das, was ich sonst immer habe. Sonst habe ich Norvasc!“

Pharmama: „Das ist ein Generikum von Norvasc – der Arzt selbst hat das neu so aufgeschrieben.“

Kundin: „Ach so. Na … dann …“ und nimmt die Tablette wieder auf und schluckt sie.

Schwierige Schmerztherapie

Schmerzen, speziell chronische Schmerzen zu therapieren ist nicht einfach. Aber manchmal machen es sich die Patienten auch selbst schwerer als nötig.

Die Patientin kommt in die Apotheke und fragt mich: „Was kann ich noch nehmen gegen meine Schmerzen? Mein Arzt hat mir Tilur und Dafalgan aufgeschrieben.“

Ich möchte ihr in dem Fall eigentlich nicht *noch* ein weiteres Mittel zum einnehmen geben (mehr Mittel bedeutet auch immer mehr Nebenwirkungen und Wechselwirkungen) darum frage ich erst mal: „Wie nehmen sie die?“

Patientin: „Tilur morgens und abends 1 Tablette. Dafalgan nehme ich nicht.“

Pharmama: „Wieso nicht?“

Patientin: „Da habe ich Magenschmerzen davon bekommen.“

Pharmama: „Vom Dafalgan? Das ist so ziemlich das am besten magenverträgliche Schmerzmittel. 
Probieren sie doch ein, zwei Tage das Dafalgan so zu nehmen, wie der Arzt es verordnet hat: 3 x täglich 1 Tablette.“

Patientin: „Aber: ich möchte nicht noch mehr Schmerzmittel einnehmen!“

Was soll ich ihr dann empfehlen? Sie hat mich am Anfang doch genau danach gefragt: nach etwas zum *nehmen* gegen ihre Schmerzen … einem Schmerzmittel ….

Pharmama: „Sie können es auch mit Schmerzpflastern oder -Salben versuchen …“

Patientin: „Nein, da ist auch Chemie drin. Gibt es da nicht etwas natürliches?“

Pharmama: „Wie wäre es mit Teufelskrallenwurzel-tabletten? Die wirken entzündungshemmend und…“

Patientin: „Nein, das sind auch Tabletten, das will ich nicht. Was gibt es sonst noch?“

Pharmama: (zweifelnd) „So was wie Tee? – … aber selbst im Weidenrindentee hat es prinzipiell dasselbe drin wie in den Schmerzmitteln … nur in einer geringeren Menge. Dass das ausreicht, glaube ich eher nicht.“ (Und in den Mengen, die sie dann trinken möchte, würde sie sicher Magenprobleme bekommen).

Patientin: „Und sonst?“

Pharmama: “ …. Sie könnten es ja mit Homöopathie versuchen.“

Jau, *das* ist dann genau der Moment, wo auch ich die Homöopathie *empfehle*.