Wie ist das denn passiert?

Die junge Frau humpelt in die Apotheke.

Frau: „Haben Sie mir etwas für meinen schmerzenden Fuss?“

Pharmama: „Wissen Sie denn, warum er weh tut?“

Frau: „Ja. Ich war betrunken und habe mir Nachts den Fuss angehauen, als ich versucht habe das Licht im Aquarium anzumachen.“

…

Ah. Ok. :-)

Alt und Neu: Tobler, Pulmoll und Purgella

Ellen von der kuchenschwarte hat bei der Renovation ihres neu-alten Hauses ein paar interessante Dosen gefunden:

Tobler Schokolade:

Schokolade in der Blechdose? Heute sehen die schon anders aus :-)

Als nächstes: Pulmoll

Nun, die gibt es auch heute noch in der Metalldose:

Und dann Purgella –

Ich bin gespannt, was Du zu Purgella zu sagen hast. Atropin als frei verkäufliches Abführmittel fand ich spontan recht furchterregend, zumal auch die Dosis nicht gerade knapp zu sein scheint. Leider konnte google nichts weiterführendes dazu erzählen… :-)

Au ja – ich sehe, warum es das nicht mehr gibt … Purgella gab es ab 1972, bis ca. 2003 die Marke gelöscht wurde.

Und was sagt die Literatur?

Belladonna ist vielleicht besser bekannt als Tollkirsche – und ja, das zählt zu den Giftpflanzen, auch wenn gewisse Inhaltsstoffe noch verwendet werden: Das Atropin z.B. in der Augenheilkunde – es macht die Pupillen weit, was einen Blick auf den Augenhintergrund ermöglicht.

Auf den gesamten Körper hat man folgende Wirkung:

Die Alkaloide wirken in niedriger Konzentration erschlaffend und beruhigend, hohe Konzen­tra­tionen führen jedoch zu Schmerzstillung, Halluzinationen, Schlaflosigkeit und Tod. In therapeutischer Dosis erhöht Atropin die Herzschlagfrequenz und entspannt die glatte Muskulatur. Daher nimmt die Speichel- und Schweissbildung ab, Magendarm- und Gal­lenwegskrämpfe werden gelindert. … führt zur Unterdrückung von Übelkeit und Erbrechen. In Dosen ab 3 mg (-)-Hyoscyamin kommt es zur Stimulation des ZNS, ab 10 mg zu zentralen Lähmungen.

Quelle http://www.awl.ch/

Von daher -es handelt sich ja um den Gesamtextrakt (mit etwa 0.3-0.5% Alkaloidgehalt), sind wir noch nicht im gefährlichen Bereich — sofern man sich an die Dosis hält. Trotzdem würde ich mich hüten, hier (wie auf der Dose) von einem unschädlichen (weil pflanzlichen?) Mittel zu reden … auch auffallend: da steht nichts mehr von abführender Wirkung – dafür gibt es heute auch besser wirksameres. Vielleicht bezog sich die „milde Wirkung“ auch auf das..

Apotheken in aller Welt, 171: Meran, Südtirol, Italien

Leser Matthias aus Deutschland schickt uns dies:

vor kurzem war ich in Südtirol, genaugenommen in Meran. In einer kleinen Seitenstraße kam ich an einer Apotheke vorbei und musste an Dich und Dein Blog denken. Also habe ich die Apotheke fotografiert — hier sind die Bilder.
Wie die meisten Geschäfte in Meran, ist dort alles zweisprachig: italienisch und deutsch.
Das auffällige grüne leuchtende und blinkende Kreuz scheint auch in Italien der Hinweis auf Apotheken zu sein. Es ist übrigens am Nachbarhaus, an der Ecke zu einer größeren Einkaufsstraße angebracht und soll den Passanten mit auffälligen grünen Pfeilen den Weg zur Apotheke weisen.

Lustiges Haus: oben traditionell, aber hübsch renoviert, unten modern. Finde ich hübsch!

Ein loyaler Kunde

Der ältere Kunde erzählt mir, dass er gezügelt hat und von jetzt an die Medikamente gerne bei uns beziehen möchte.

Im Gepräch kommt heraus, dass er noch ein Dauerrezept in seiner bisherigen Apotheke hat.

Ich biete ihm an, anzufragen, ob sie es zu uns schicken würden, aber er sagt …

„Nein, nein. Das ist schon ok. Ich hole die Sachen drauf noch dort. Wissen sie, die haben sich immer so Mühe gegeben, da lasse ich ihnen das.“

Ein loyaler Kunde! Super – also mich freut’s, das zu hören. Ich habe ihm noch geraten ihnen dort das auch zu sagen, das freut die nämlich sicher auch.

Berufsgeheimnis, Schweigepflicht und Blog

Gestern beim Hauptstadtsani gelesen: „Klappe zu“: Ein sehr guter Artikel über die Schweigepflicht und das Bloggen. (inzwischen ist der Blog auf privat gesetzt, deshalb habe ich den Link entfernt).

Die Frage ist häufig (und ja, die stelle ich mir auch): Kann ich das im Blog bringen?

Das sagt der Hauptstadtsani:

Der wichtigste Punkt aus Sicht des Bloggers: Man darf durchaus Einsatzerlebnisse, Diagnosen oder Patienteneigenschaften weitertratschen oder veröffentlichen, aber nur, wenn nicht direkt oder indirekt erkennbar ist, wer der Betroffene ist. Neben logischerweise dem Namen kommen zur verbotenen Identifizierung von Betroffenen auch in Betracht:

  • Anschriften („Wir waren heute in der Müllerstraße 123, 3. OG links, bei einer psychisch kranken Frau“)
  • Detaillierte Umschreibungen („wir haben heute den Vorstandsvorsitzenden der größten deutschen Bank behandelt“)
  • Ergänzungen zu öffentlichen Einsatzberichten, wenn die Ergänzung über bereits öffentlich Bekanntes hinausgeht. Bei einem spektakulären Einsatz, über den die Zeitungen oder beispielsweise die Polizei mit einer Pressemitteilung berichtet haben, sollte man also vorsichtig sein, gerade wenn die Identität des Betroffenen durch diese Medien (und nicht einmal durch den Blogger) bekannt gemacht wird („Heute Bild-Zeitung gelesen, von dem Typen, der nackt vom Brandenburger Tor gesprungen ist? Den haben wir behandelt, voll der Psycho!“)
Für Deutschland kann man hier mehr darüber nachlesen: http://th-h.de/infos/jura/schweigepflicht.php
Für die Schweiz gilt ähnliches, wie hier nachzulesen:  http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321.html und in den Gesundheitsgesetzen der einzelnen Kantone. Hier z.B. ein Leitfaden für Bern (in anderen Kantonen ist es sehr ähnlich).
Ich möchte an der Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich hier im Blog die Geschichten auch in dem Sinn anonymisiere, indem ich verschiedenes ändere. Auch wenn ich schreibe „der Mann“ kann es genausogut auch häufig eine Frau gewesen sein. Muss aber nicht :-) Ok, manchmal kann ich das auch nicht ändern – Männer haben im Normalfall nicht die Pille auf dem Rezept, oder Frauen Probleme mit dem Penis … aber ich versuche es so zu schreiben, dass es nicht jemandem zuordnenbar ist. Natürlich – wer bei mir in der Apotheke arbeitet, der hat die Geschichte eventuell mitbekommen und weiss eventuell, um wen es sich handelt. Gut nur, dass alle Mitarbeiter auch dem Berufsgeheimnis unterstehen – die werden also auch nicht hingehen und der Person einen Namen oder eine Adresse geben. Und um es noch ein bisschen sicherer zu machen schreibe ich auch nicht, um welche Apotheke es geht. In den allermeisten Fällen meine, aber …. das muss nicht so sein.Die Geschichten sind aber wahr und so (oder so ähnlich) mir (oder einer anderen Apotheke) auch so passiert.