Dies und das (3)

Ein Rezept kommt per Fax für

Calcium Sandoz 500mg Brausetabletten 1 OP 1/Tag

Der Patient hatte das noch nie – und momentan (okay, eigentlich seit längerem jetzt) haben wir das Problem, das das nicht lieferbar ist. Aktuell ist grad rein gar nichts von den reinen Calciumpräparaten lieferbar, auch nicht von einer anderen Firma … 

Ich überlege, was sich machen lässt. Die Kombination mit Vitamin D ist lieferbar und der Patient nimmt noch kein Vitamin D … grundsätzlich kann das nicht schaden.

Ich schicke der Praxis das Rezept zurück mit dem Vermerk: Calcium alleine nicht lieferbar. Vorschlag Calcium D3 500/440 nehmen?

Postwendend bekomme ich ein paar Minuten später ein neues Rezept von der Praxis:
Calcium STOP! 
Kalium Brausetabletten 1 OP  1-1-1

Na Hoppla. Kalium und Calcium sind definitiv nicht dasselbe. Da das Kalium einen ziemlichen Einfluss auf die Herztätigkeit hat, kann das sogar ziemlich übel ausgehen, wenn man da das falsche erwischt. Und Kalium hatte der Patient auch schon. Allerdings Tabletten und in einer niedrigeren Dosierung. Stimmt das jetzt so?

Ich rufe in der Praxis an, ob das sicher so hoch sein soll – immerhin enthalten die Brausetabletten 3 x mehr Kalium als die Tabletten und der Patient musste bisher nur 1 / Tag von den Tabletten nehmen.

In der Praxis nimmt niemand mehr ab – es ist 5 vor 5 Uhr. Zusätzlich kommt die Meldung, dass der Arzt ab morgen in den Ferien ist für 2 Wochen.

Auch hier: da habe ich die Anwendung danach mit dem Patienten diskutiert. Er hat einen manifesten Kaliummangel und braucht deshalb wirklich so viel. Dann gebe ich das so ab.

Bisschen Kontrolle lohnt sich halt schon – auch wenn hier der Fehler eigentlich zufällig bemerkt wurde.

Dies und das …(2)

Manche Dinge machen mich in der Apotheke etwas unglücklich. Zum Beispiel, wenn ich mit Patienten über Vorschriften diskutieren muss, weil sie es einfach nicht verstehen wollen (nicht können).

Natürlich ist das doof für die Frau, aber – ich versuche tatsächlich nur nett mit ihr zu sein und zu helfen. Wenn sie mitmacht, dann kann ich ihr das vielleicht geben, wenn nicht … dann kann ich auch zum hartliner werden und schicke sie zurück zum Arzt.

Es geht um ein Rezept über Isotretinoin Kapseln für eine Frau.

Der Arzt hat uns dieses Rezept per email zugeschickt (Email ersetzt hier doch so langsam das Faxrezept, was eigentlich gut ist). Das war aber vor 3 Wochen.

Isotretinoin ist ein Wirkstoff, der besonderen Verschreibungs- und Abgabevorschriften untersteht. Deshalb:

Isotretinoin ist stark TERATOGEN. Es besteht ein extrem hohes Risiko für schwerwiegende und lebensbedrohliche kindliche Missbildungen, wenn es während der Einnahme von Isotretinon – unabhängig von der Dosierung und Anwendungsdauer – zur Schwangerschaft kommt. Potenziell können alle exponierten Feten betroffen sein.

Darum darf Isotretionoin bei Frauen nur nach sorgfältiger Aufklärung und Absicherung verschrieben werden. Die Frau muss meist einen Schwangerschaftstest beim Arzt machen, zeigen, dass sie das Risiko verstanden hat, eine (besser 2) geeignete Verhütungsmethoden während der Einnahme benutzen und Dauerrezepte sind hier deshalb nicht möglich. Eine neue Packung (nach 1 Monat) braucht ein neues Rezept.

Und: Das Rezept muss innert 7 Tagen nach Ausstellen eingelöst werden (!!!).

Steht auch alles in der Fachinformation und in der Packungsbeilage.

Deshalb stehe ich jetzt hier und rede mit der Frau, die jetzt sofort gerne „einfach ihre Tabletten haben möchte“.

Nach 3 Wochen.

Klar, ich verstehe, dass sie „die auch schon hatte“ (aber weshalb der Unterbruch?), dass sie „nicht blöd ist und die Anwendung versteht“ (da Frage ich besser nochmal nach, vor allem im Hinblick auf die Verhütung) und dass „der Arzt das ja verschrieben hat, also …“ (richtig, aber weiss der, wann sie es holen kommen?) ….

Und wenn sie vernünftige Antworten gibt und ich sicher sein kann, dass sie nicht inzwischen schwanger sein könnte (eventuell ist sogar ein Schwangerschaftstest angezeigt) – dann gebe ich ihr das Medikament trotz der Vorschriften.

Nur behandeln Sie mich nicht wie einen Medikamentendispenser-Automaten. Meine Arbeit besteht nicht nur aus „Rezept rein, Medikament raus“. Das richtige Medikament, zum richtigen Zeitpunkt, an die richtige Person. Das ist es, was ich hier mache.

Dies und das … (1)

Es ist Sommerzeit. In der Apotheke ist es ruhiger, aber wenn wir etwas haben … das scheint im Moment immer gleich komplizierter zu werden. Ich versuche das mal zu zeigen, wie. (Das gibt jetzt ein paar kleinere Postings, dafür hoffentlich wieder etwas regelmässiger).

In der Rezeptkontrolle für die Rezepte vom Vortag fällt mir ein Rezept auf:

Dauerrezept

1 OP Tamsulosin 0.4 mg – 0-0-1

1 OP Duodart 1-0-0

Einzeln gesehen überhaupt nicht auffällig. Aber bei mir gehen die Alarmglocken an, vor allem als ich sehe, das von beiden Medikamenten eine Packung bezogen wurde.

Das sind beides Medikamente gegen vergrösserte Prostata. Das Duodart enthält 2 Wirkstoffe: Dutasteridum und Tamsulosini hydrochloridum. Jaaa – dasselbe wie im anderen Medikament. Das (eigentlich gute) Computerprogramm das uns Wechselwirkungen etc. anzeigt reagiert bei dieser Doppelt-gabe überhaupt nicht.

Weitere Abklärungen zeigen, dass der Patient beides schon verschrieben bekommen hat. Ursprünglich Tamsulosin vom Spital, dann einen Monat später Duodart vom Hausarzt – wahrscheinlich mit der Idee das anstatt zu nehmen. Und jetzt vom neuen Hausarzt, der die Liste offenbar einfach übernommen hat.

Wenn der Patient beides gleichzeitig nimmt, hat er eine zu hohe Dosierung von Tamsulosin, das zur Einnahme 1x täglich 0.4mg vorgibt. Das bedeutet zumindest ein höheres Risiko von unangenehmen Nebenwirkungen. Das muss ich abklären. Mindestens 2 Anrufe – an Arzt und Patient folgen.

Ergebnis war dann wirklich, dass der neue Hausarzt die Medikamente auf Wunsch des Patienten so übernommen hat. Er hat den Patienten (neu für ihn) auch nur gerade ein paar Minuten gesehen – und das mit der Doppeldosierung ist ihm nicht aufgefallen.

Gut, bei uns auch (fast) nicht. Es ist soo wichtig, dass man hier aufmerksam bleibt und nicht in Automatismen verfällt.

Dem Patienten war das nicht (mehr) bewusst, dass das nicht gleichzeitig zu nehmen ist … er hatte einfach noch beide Packungen zu Hause …

Alles? Alles.

Telefon der Krankenkassen-Angestellten (freundlich zirpend): «Könnten sie uns alle Rezepte, die Frau Redundandi letztes Jahr bezogen hat zufaxen? Danke!»

Frau Redundandi ist Selbstzahler, sie hat diverse Dauerrezepte, von denen sie die Medikamente einzeln bezieht. Tatsächlich hat sie eine Krankenkasse, bei der wir direkt abrechnen könnten, aber das wollte sie ausdrücklich nicht – weil sie so die bessere Übersicht hat und weil sie als Selbstzahler etwas spart (wir erlassen denen die eine der beiden Pauschalen, da sie uns faktisch auch einen Teil der Arbeit abnehmen, indem sie die Rezepte und Quittungen selber zahlen und einschicken).

Jaaaa …. nach dem Telefonat mit der Kasse würde ich sagen sind die beiden Argumente hinfällig. Sie hat nämlich nur die Quittungen eingeschickt ohne Rezepte und findet sie wohl auch nicht mehr zu Hause.

Sie hat ja Glück, dass wir inzwischen auch Selbstzahler Rezepte kopieren und zum archivieren einschicken. Aber das wieder aus dem System rauszuholen kostet Zeit. Und ich will gar nicht dran denken, wie ich das machen soll, wenn ich in das hier lagern und dann in den Papierbergen danach wühlen müsste.

Ich setze mich direkt mit Frau Redundandi in Verbindung, die über die Anfrage der Kasse alles andere als erfreut ist. «Bisher hat das so immer geklappt, ich verstehe nicht, weshalb das jetzt nicht mehr geht …». Die Kasse hat es immerhin zuerst bei ihr selber versucht – sie hat einen Brief bekommen mit den genauen Angaben von welchen Quittungen die Rezepte fehlen. Aber grundsätzlich ist es möglich, dass noch mehr nicht mitgeschickt wurde, also wäre es vielleicht doch nicht schlecht, wenn ich alles …

«Alles», also das ganze Jahr, das sind über 60 Rezeptbezüge (!)

Am Schluss verlange ich 20 Franken dafür … (immer noch weniger als das, was sie gespart hat) und sie ist damit einverstanden, dass wir das in Zukunft direkt der Kasse einschicken zum abrechnen.

Es gibt ja Krankenkassen, bei denen die Patienten grundsätzlich erst mal in der Apotheke die Medikamente bezahlen müssen und die Rezepte und Quittungen dann einschicken um das Geld zurück zu bekommen. (Und die Rezepte im Original, kein Metall dran und bitte gesammelt ab Erreichen der Franchise ….) Das sind häufig die preislich günstigeren Kassen – man sollte einfach daran denken, dass man da als Patient den Kassen einen Teil der Arbeit abnimmt und vielleicht auch nicht wirklich alles eingeschickt wird (siehe oben).

Jedes Jahr haben wir Patienten, die auf so eine Kasse gewechselt haben und denen das nicht bewusst ist. Und jedes Jahr haben wir die, die sozusagen „den Foifer unds Weggli“ wollen und von uns verlangen, dass wir das trotzdem direkt der Kasse abrechnen. Das geht, mit einer Forderungsabtretung, allerdings liegt das Risiko dann bei der Apotheke, das Geld nicht mehr von der Kasse zurückzubekommen (wenn zum Beispiel die Prämien nicht bezahlt wurden) weshalb wir das nicht gerne machen. Und inzwischen ist es so, dass wir praktisch von der Kasse „Bestraft“ werden (Geld abgezogen bekommen), wenn wir das zu häufig machen. Darüber ein anderes Mal mehr.

PMC Goodbye!

Noch ein aktuelles Opfer der Sparmassnahmen des Bundesrates an der Apotheke: Der Polymedikationscheck wird ab dem 1. Juli nicht mehr von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen.

Ihr wisst nicht, was das ist? Das ist eigentlich eine sehr Sinnvolle Sache. Die Apothekerin setzt sich mit dem Patienten zusammen und geht zusammen mit ihm seine Medikamente und ihre Einnahme durch und schaut wie sie genommen werden und ob man etwas optimieren kann. In anderen Ländern kennt man diese Dienstleistung auch. In Amerika heisst das CMR Comprehensive Medication Review, in Grossbrittanien wird er MUR Medicines Use Review genannt und ist Pflichtleistung und in Deutschland nennt sich das Medikationsanalyse – ich glaube da streiten die Ärzte noch mit den Apothekern und der Krankenkasse darum, das zu leisten und abrechnen zu können.

Mehr nachzulesen hier: „Darf ich ihnen einen Polymedikationscheck anbieten?“

Obwohl das ein für die richtige Einnahme der Medikamente sehr wichtiges Instrument sein kann, hat das in der Schweiz irgendwie nicht richtig gegriffen. Es durfte keine Werbung dafür gemacht werden und der Effekt ist … schwierig nachzuweisen (obwohl es aus anderen Ländern dazu Studien und Kostenanalysen gibt). Dementsprechend erklärt der Bundesrat die Streichung aus der Grundleistung so:

Bei dieser Leistung, die 2010 eingeführt wurde, konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass sie den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht, die für eine Vergütung im Rahmen des KVG erfüllt sein müssen.

Ja – wieder greift der Bundesrat bei den Apothekenleistungen ein um zu sparen.

Aber mit der Erklärung könnte man (sinnvoller) problemlos noch einiges aus der Grundversicherung streichen *husthomöopathie*. Sorry. *hust*

Auf der positiven Seite: zumindest wurde die Verländerung und den Rest der Tarifverträge zwischen Apotheken und Krankenkassenverbänden genehmigt.

Zum weitergruseln: die MiGeL-Änderungen

Zur Mittel- und Gegenstände-Liste gibt es neue Änderungen. Anfang Jahr habe ich schon darüber geschrieben (siehe: MiGel oder Mich gruselt es Langsam), jetzt … gibt es mehr. In unsortierter Reihenfolge: (nicht die Details, nur die Grundlagen und unkomplett, nur was mir aufgefallen ist:)

Pro Jahr und „pro rata“ – Wenn die Behandlung nicht Anfang Jahr beginnt, dann hat man als Patient nicht (mehr) Anspruch auf das gesamte Material (oder Pauschale), sondern nur den Teil, der übrigbleibt. Zum Beispiel: Inkontinenzmaterial, bei dem im Jahr X Franken übernommen wird, wird ab Juni nur noch die Hälfte (6 von 12 Monaten) und ab September nur noch ein Viertel bezahlt. Oder: Eine Brille, die einmal pro Jahr vergütet wird, wird bei einem ersten Bezug am 31. Oktober 2018 frühstens im November 2019 erneut vergütet.

Inkontinenzprodukte werden frühstens ab einem Alter von 42 Monaten übernommen (=4 Jahre). Ausgeschlossen ist die normale infantile Inkontinenz (wurde das vorher bezahlt??? Nö, oder?) und leichtere Inkontinenz.

Die Pauschalen pro Jahr für Inkontinenzprodukte wurden gesenkt (teils massiv: um mehrere hundert Franken!)

Analtampons werden neu übernommen (Yay – aber zu spät für meinen Patienten)

Kompressionsstrümpfe werden nur noch bei Ababe durch Abgabestellen vergütet, die einen Vertrag mit dem Versicherer haben und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen. Und: Medizinische Kompressionsstrümpfe, die aufgrund einer durch die versicherten Personen selbst erfolgten Vermessung abgegeben werden, sind nicht leistungspflichtig. (!)

Anpassung der übernommenen Höchstpreise für Kompressionsstrümpfe: teils etwas hoch, teils etwas runter. Eher runter meistens, dafür gibt es für Massanfertigungen jetzt einen Betrag, der übernommen wird – das ist neu und auch nur dann der Fall, wenn es wirklich eine braucht wegen ungewöhnlicher Masse.

Anziehhilfen für medizinische Kompressionsstrümpfe werden neu übernommen (nur wenn der Patient das ohne nicht kann) – ausser den Handschuhen. Die sind immer noch ausgenommen.

Materialübernahme für die Stomaversorgung pro Jahr gesenkt (um über 1000 Franken)

Mittel und Gegenstände, die … im Rahmen der Pflege in Pflegeheimen oder durch die Spitex angewandt werden, dürfen nicht über die MiGeL abgerechnet werden, sondern werden über die für die jeweiligen Leistungserbringer geltenden Tarifsysteme vergütet. (=diesmal das Spitex-Dilemma anders ausgedeutscht, aber immer noch vorhanden).

Wenn eine Leistung der MiGeL durch mehrere Versicherungen übernommen werden könnte, gilt die Reihenfolge: 1. Militärversicherung, 2. Unfallversicherung, 3. AHV/IV, 4. Obligatorische Grundversicherung.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringt keine ergänzenden Leistungen zu jenen von AHV, IV, UV oder MV, wenn eine dieser Sozialversicherungen leistungspflichtig ist. So übernimmt die OKP beispielsweise nicht die von der AHV nicht vergüteten Kostenanteile für Hilfsmittel.“ – Ah, ich DENKE das heisst, dass wenn eine andere Versicherung als die Krankenkasse etwas aus der MiGeL übernimmt, dann zahlt die Krankenkasse auch nicht die den Rest, zum Beispiel die Differenz zum Verkaufspreis.

Für nicht aufgeführte, abweichende Formate / Volumina / Gewichtsangaben gilt der Höchstvergütungsbetrag des nach der Fläche nächstliegenden Formates oder der nächstliegenden Volumina oder Gewichtsangabe. In der Mitte liegende Flächen werden der Position des kleineren Formates, in der Mitte liegende Volumina oder Gewichtsangaben der kleineren Position zugewiesen. = im Zweifel wird immer abgerundet.

UV Bestrahlungsgeräte (zum Beispiel in der Psoriasis Therapie gebraucht) werden nicht mehr vergütet.

Inhalationsgeräte (Pari) haben neu beim Kauf die Limitation, dass sie nur noch durch Fachärzte für Pneumologie oder Pädiater mit Schwerpunkt Pneumologie verordnet werden dürfen und nur noch bei Cystischer Fibrose, chronisch bakterieller Lungenetzündung durch Pseudomonas aeruginosa oder sehr schwerem Astma bei gleichzeitiger Behandlung mit oralen Kortikosteroiden. (Das ist noch in Evaluation, wie das bis nächstes Jahr im Juni aussieht)

Orthopädische Schuheinlagen werden neu übernommen – aber nur nach Fussoperationen

Das Sparen geht weiter. Vieles davon wird Erklärungsbedarf beim Patienten haben – vor allem, wenn etwas oberhalb des übernommenen Höchstpreises liegt (und er es selber zahlen muss) oder er eine Rechnung der Krankenkasse Ende Jahr bekommt, weil er über der vergüteten Pauschale ist (Inkontinenzprodukte etc.)