Zu viel bezahlt in der Apotheke?

Es titelte die 20 Minuten vorgestern: „Ärger über Apotheken-Rechnung – Beratungszuschlag, ohne beraten worden zu sein“. Im Artikel beschreibt der Leser, wie er in der Apotheke für seine Ferien Mittel gegen Übelkeit und Durchfall gekauft hat. Als „Profi“ hat er die Wirkstoffe angegeben und die Medikamente als Generika erhalten. Danach hat er sich aber über die Quittung geärgert, auf der separat ein „Medikamenten-Check“ ausgegeben ist.

Das würde mich vielleicht auch ärgern – vor allem aber irritiert es mich etwas … wie kommt der denn da drauf? Der Medikamenten-Check ist eine von zwei Pauschalen, die von der Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden verlangt werden. Unsere Leistung/Arbeit ist ja seit 2004 nicht mehr im Medikamentenpreis als Marge enthalten.

Das ist nicht drauf bei freiverkäuflichen Medikamenten, nicht bei Sachen, die über die Zusatzversicherung gehen. Das sind auch keine „Beratungstaxen“, wie sie gerne genannt werden. Die Beratung gehört dazu, aber noch einiges weiteres wie Dossierführung, Wechselwirkungscheck, Lagerhaltung, Abrechnung mit den Krankenkassen undsoweiter.

Jetzt hat aber in den letzten Monaten einiges geändert im Apothekenumfeld. So wurde die bisherige Liste C (freiverkäuflich, nur in Apotheken) faktisch aufgehoben – das meiste landete in der Liste D (freiverkäuflich auch in Drogerien), wenige Medikamente wurden wegen Problemen, die eine intensivere Beratung oder gar Dokumentation benötigen in die Liste B (also zur Rezeptpflicht) hochgestuft. Parallel dazu wurde den Apothekern aber erlaubt auch weiterhin (und noch mehr) auch rezeptpflichtige Medikamente abzugeben. Die Voraussetzungen dafür zu erläutern, würde den Rahmen dieses Blogposts sprengen.

Und so war das hier: Das Domperidon Mepha oro ist Liste B UND auf der SL-Liste und deshalb wurde die Pauschale separat zum Preis des Medikamentes angegeben. Eigentlich wären es sogar 2 Pauschalen: der Bezugs-Check von 3 Franken hat die Apotheke dem Kunden erlassen. Das halten wir auch so bei Selbstzahlern von Rezepten – mit der Begründung, dass der Patient uns da einen Teil der Arbeit (das Abrechnen mit der Kasse) abnimmt.

Übrigens ist das Domperidon Mepha oro 30 Tbl das einzige, das aktuell in der Liste B ist und SL – der Rest ist entweder immer noch als Liste C angegeben (siehe rot markierte im Bild) und/oder NLP (nicht von der Grundversicherung bezahlt).

Das wird der Grund sein, weshalb das dem Mitarbeiter der Apotheke durchgerutscht ist: Ganz korrekter Weise hätte er die Abgabe dann nämlich unter dem Patientennamen aufnehmen müssen – vielleicht hätte sich der Kunde dann auch nicht mehr über die „mangelnde Beratung“ erhitzt? Die hätte er dann (zwangsweise) gehabt. Aber das wäre ihm sicher auch nicht recht gewesen – so als Pflegefachmann.

Übrigens: Wenn man da die Preise vergleicht, sieht man, dass er im Vergleich zum Original mit 30 Stück selbst mit der Pauschale noch günstiger war (CHF 11.65 gegen 14.30). Aber die Apotheke ist natürlich wieder der Abzocker, böse Pharma! Die Kommentare in der 20 Minuten mag ich gar nicht lesen und noch weniger korrigieren.

Von der guten zur schlechten Apothekerin in ein paar Stunden

Wann bin ich eine gute Apothekerin? Die Meinungen da gehen sicher auseinander, wann und wen man fragt.

Das richtige Medikament in der richtigen Dosierung dem richtigen Patienten. So steht es in der Jobbeschreibung. Und das ist auch das, womit wir in der Apotheke (unter anderem) unser Geld verdienen: Medikamente abgeben und verkaufen.

Also … sollte es zu denken geben, wenn wir das einmal nicht machen. Oder?

Statt dessen bin ich für den Patienten (oder Angehörigen) die böse Apothekerin, weil ich etwas nicht abgebe.

So wie letztens. Abends nach 6 Uhr kommt der Mann einer Patientin zu uns, die nicht mehr alleine aus dem Haus kommt. Er möchte gerne ein Antibiotikum gegen die Blasenentzündung, das sie auch schon verschrieben bekommen hat: Fosfomycin. Er beschreibt die entsprechenden Beschwerden, weshalb ich ihm das mitgebe, als Vorbezug. Da sie am anderen Morgen sowieso zum Arzt geht, dürfte es kein Problem sein, das Rezept dazu nachzuliefern. Soweit so gut – da bin ich immer noch die gute Apothekerin in Augen des Angehörigen und Patienten.

Das ändert am nächsten Morgen, als er um 9 Uhr in der Apotheke steht und (noch) eine Packung Fosfomycin will. Er kommt grad vom Arzt, der habe ein Dauerrezept für das Antibiotikum ausgestellt und er braucht jetzt (mindestens) eine weitere Packung zur Fortführung der Therapie.

Oh? Umm – Nein.

Abgesehen davon, dass kein Dauerrezept gekommen ist, bin ich der Überzeugung, dass er da etwas falsch verstanden hat. Das Antibiotikum Fosfomycin wird als Einmaldosis genommen. Richtig genommen (und es wurde gestern genau instruiert), wirkt es … und zwar noch ein paar Tage nach. Die Beschwerden können heute (natürlich) noch da sein, sollten aber weggehen. Und wenn nicht – braucht es ein anderes Antibiotikum. Später.

Ich versuche ihm das zu erklären, aber er kann oder will nicht verstehen. Also rufe ich beim Arzt an.

Und der erzählt mir, dass die Urinprobe von ihr heute morgen „bland“ war und sie gar kein Antibiotikum braucht. Das habe er dem Angehörigen auch gesagt. Aber ein Dauerrezept sei trotzdem unterwegs (sind noch nicht dazu gekommen, es zu schicken). Es sei kein Problem, wenn sie das gelegentlich nehme … – soviel zum gezielten Einsatz von Antibiotika :-(

Ich durfte dann noch gute 20 Minuten mit dem Angehörigen diskutieren, weshalb er heute kein Fosfomycin mitbekommt. Dabei bekam ich (laut) Sätze zu hören wie: „Aber sie braucht das!“, „Der Arzt hat es verschrieben und sie müssen es mir jetzt abgeben“, „Das verstehe ich nicht als Laie“ –

Ja, aber ICH bin kein medizinischer Laie und ich gebe mein bestes, ihnen meine Entscheidung – die nur zum Besten der Patientin ist – zu erklären. Er kann ein anderes Mal eine Packung haben – aber jetzt ist das überhaupt nicht angezeigt.

Nützte alles nichts. War der sauer, als er ging :-(

Natürlich – ich hätte es geben können … Dauerrezept wäre dann auch vorhanden, wieviele Packungen dürfen es denn sein? 2? 3? oder 5 für eine 5-Tagestherapie? Weiss man eigentlich schon, was bei so einer Überdosierung des Antibiotikums ausser massiv Magen-Darmproblemen und Resistenzentwicklung noch passiert? Dem Arzt war das ja offenbar auch egal … dann sollte es mir das auch sein?

Wie man die Apotheke abschafft – ein Modellbeispiel

Vor ein paar Tagen erreichte mich das mail eines Lesers, der in einem Kanton wohnt in dem die Ärzte selber Medikamente verkaufen dürfen: man nennt das hier Selbstdispensation (SD). Im Appenzell Ausserrhoden gibt es deshalb im ganzen Kanton noch drei Apotheken – für 20 Gemeinden.

Die Zustände für die Patienten sind da schon ziemlich tragisch. Aus dem mail:

„Die SD ist hier so stark verbreitet, dass die Apotheken keinen Notdienst mehr machen, das machen die Hausärzte. Wer nachts oder am Sonntag ein Medikament braucht ohne einen Arzt besuchen zu wollen oder müssen, der muss halt in einen anderen Kanton fahren. …

Nun bin ich nicht nur Patient bei einem Hausarzt, sondern (…) auch bei einem Psychiater. Der hat mir nun zum einschlafen Redormin verschrieben. Er hat mir dafür ein Rezept ausgestellt. Ja, ein Rezept. Er ist schliesslich Psychiater und nicht Hausarzt, somit ist er nicht verpflichtet eine Hausapotheke zu führen. Und deshalb tut er es auch nicht. Seine Begründung: das sei aufwendig und kompliziert, und deshalb überlässt er das den Kollegen die das gelernt und Pharmazie studiert haben.

Ich fahre also mit dem Rezept in die Apotheke. Die Apothekerin sagt mir dass sie das Rezept nicht ausführen kann, weil sie das Medikament nicht an Lager hat, und es auch nicht lohnt das zu bestellen, weil sie zu wenig Umsatz bei dem Lieferanten machen.

Ihre Empfehlung war, dass ich entweder mit dem Rezept zu meinem Hausarzt gehe und das dort ausführen lasse. Wobei der Arzt wahrscheinlich eine Konsultation in Rechnung stellt, was ich für wirtschaftlichen Blödsinn halte, vor allem für die Krankenkasse und somit für die Allgemeinheit.

Alternativ könnte ich die Zeller Schlaf forte nehmen, was genau das selbe ist, nur – dass ich die selbst bezahlen muss. Das ist nun für mich ein wirtschaftlicher Blödsinn. Eine weitere Möglichkeit wäre nach St. Gallen zu fahren, oder es in einer Versandapotheke zu bestellen.“

Der Einsender des mails zeigte sich da tatsächlich verständnisvoller der Apothekerin gegenüber als ich das sein würde. Es ist klar, dass man nicht alles an Lager halten kann (Angebot und Nachfrage – und es gibt tausende Medikamente). Aber selbst wenn sie das Redormin nicht hat (an sich schon seltsam, da recht gängig, zumindest bei uns) – die Erklärung, weshalb das nicht besorgt werden kann ist für mich nicht begreifbar absolut unverständlich – UND dann noch den Patienten aktiv an die Branchenkonkurrenz, in dem Fall den selbstdispensierenden Arzt oder die Online-Apotheke weiterzuverweisen, finde ich mies. SO schafft die Apotheke sich grad selber ab!

Eine Zeitlang habe ich vermutet, dass es sich dabei nicht um eine Apotheke sondern „nur“ um eine Drogerie handelte – dass sie deswegen das freiverkäufliche Produkt an Lager hatte, aber nicht das kassenpflichtige. Oder dass die Apotheke einen Weg suchte, dass der Patient das Mittel selber bezahlt – weil sie nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann oder will. Ich habe versucht von der Apotheke eine Aussage dazu zu bekommen – von den 3 angeschriebenen Apotheken hat eine geantwortet … und die war nicht diejenige, die der Leser aufgesucht hat. Auch sie hatte keine Erklärungen für das Verhalten.

Die Apotheken haben es im momentanen wirtschaftlichen Umfeld nicht leicht. Als nur Medikamenten-Abgabestation (vor allem für rezeptpflichtiges) kann man nicht mehr überleben als Apotheke, vor allem in einem SD-Umfeld. Aber diese „Grundaufgabe“ … sollte man ja trotzdem weiter erfüllen können. Oder?

Neue Versicherungsmodelle – lohnt sich das?

Bald ist wieder Jahreswechsel – und ein neues Jahr bedeutet hier meist steigende Krankenkassenprämien. Viele Patienten suchen deshalb nach Möglichkeiten zu sparen und wechseln die Kasse … oder suchen sich innerhalb der Kasse ein günstigeres Versicherungsmodell.

Von diesen gibt es inzwischen einige, auch einige neue. Damit bekommt man niedrigere Prämien, man nimmt dafür aber Einschränkungen in Kauf als Patient.

Zum Beispiel verpflichtet man sich als Patient nur noch Generika zu erhalten – wie bei der CSS Profit. Bekommt man trotzdem ein Original oder ein (zu) teures Generikum, bezahlt man 50% Selbstbehalt statt den üblichen 10% (oder 20% bei Originalen).

Beim Hausarztmodell wird die Wahl des Leistungserbringers Arzt eingeschränkt. Der Patient muss vor dem Besuch eines Spezialisten immer erst zum Hausarzt. Wer wo als Hausarzt zählt, dafür gibt es Listen bei den Kassen.

Andere Modelle wie das HMO-Modell verlangen Besuche in Gesundheitszentren, oder Telmed erst ein Anruf an die Ärzte der Kasse.

Neue Modelle schränken auch die Wahl der Apotheke ein. Zum Teil in dem sie wie bei dem neu lanzierten Primapharma der Groupe Mutuel, die Patienten erst für die Triage in die Apotheke schicken. Diese leiten sie dann, falls etwas nicht mit Selbstmedikation behandelbar ist an den Arzt weiter. Prinzipiell ist es das, was wir schon machen – und es spart dem Patienten Prämien und entlastet das Gesundheitssystem. Schade nur, dürfen da noch nicht alle Apotheken daran teilnehmen.

Auch zu den die Wahl der Apotheke einschränkenden Modellen gehört das Assura Pharmed. Assura ist an sich schon eine der günstigeren Kassen, was sie hauptsächlich machen können, da sie einen Teil der Arbeit und damit Kosten dem Patient selber weiterschieben: Medikamente auf Rezept müssen in der Apotheke bezahlt werden, die Quittungen vom Patient gesammelt und eingeschickt werden, dann bekommt er das Geld zurück. Mit Pharmed muss der Patient nicht mehr in der Apotheke bezahlen, aber er verpflichtet sich, nur noch in eine der Partnerapotheken zu gehen – fast alle davon gehören zur Ketten(Discount-)Apotheke Sunstore oder wenige Amavita. Muss er wegen irgendetwas woanders hin, braucht er ein Formular von der Vertragsapotheke, ansonsten wird ihm das bezogene gar nicht zurückerstattet.

Dazu möchte ich etwas mehr schreiben, denn für das Modell sucht die Assura offenbar weitere Vertrags-Apotheken, die das anbieten. Da würde ich den Apotheken dringend abraten – auch wenn das vielleicht mehr Patienten in die Apotheke bringt. Deshalb: Das Modell beruht darauf, dass die Apotheke keine Checks verlangen darf – und einen zusätzlichen Rabatt gibt bei den Generika. Das bedeutet: Die Apotheke macht die ganze Arbeit (plus zusätzlichem Bürokratieaufwand), darf aber nichts dafür verlangen. Dass man von den Medikamentenmargen heute nicht mehr überleben kann als Apotheke habe ich schon geschrieben. Dass man bei sehr günstigen Medikamenten und Hochpreisern auch noch Minus macht (!) auch schon. Nicht umsonst ist heute jede 5. Apotheke in der Schweiz gefährdet. Umsatz ist nicht Gewinn. Da helfen auch ein paar hundert Zwangskunden nicht.

Die digitale Verwirrung

Der moderne Mensch heute ist mobil und vor allem digital – und das soll auch für Rezepte vom Arzt gelten. Warum soll ich zum Arzt das Papierrezept abholen und es dann in eine Apotheke tragen, wenn ich kleinere Probleme schon beim Telefon- oder Computer-Kontakt mit einem Arzt lösen kann (Telmed)? … Da kann mir der Arzt das Rezept doch auch grad e-mailen und ich gehe damit das Medikament in der Apotheke abholen.

So denken heute viele. Leider funktioniert das so nicht. Der erste Teil schon, da der Arzt vor dem ausstellen des Rezeptes direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben muss. In der Schweiz geht das auch via Telefon. Aber für das Rezept (als möglichst fälschungssichere Urkunde) gibt es Vorschriften, die das zumindest erschweren.

Im Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung Nordwestschweiz für Ärztliche Verschreibungen steht für «Verschreibungen auf Papier»: Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen .., nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein.

Praktisch nehme ich in der Apotheke ein Rezept noch an, wenn das Fax (Papierrezept im weitesten Sinne) nachweisbar von der Praxis an uns ist und eine Unterschrift drauf ist oder eine E-Mail, wenn es vom Arzt direkt an die Apotheke per Praxisemail (HIN-secured) als PDF zu uns kommt.

Aber folgende Rezepte kann ich nicht annehmen, wenn der Patient damit kommt – und muss dann mit ihm und oft dem Arzt diskutieren, weshalb nicht:

Rezeptausdruck (oder Kopie) mit darauf ausgedruckter (eingescannter) Unterschrift ohne Stempel.

Wenn nur der Vermerk „elektronisch visiert“ auf einem Rezeptausdruck oder Fax oder drauf ist. Aber keinerlei Unterschrift und/oder Stempel.

Eine Email mit Bild vom Rezept.

Alles das ist zu leicht zu verändern oder zu vervielfältigen.

Wenn der Arzt das Rezept per e-Mail versenden will, dann soll er es doch bitte gleich an die Wunschapotheke des Patienten schicken. Dann geht das. Oder?

Laut Kantonsapothekervereinigung schreibt zur Elektronischen Verschreibung (E-Rezept):

Auf einem elektronisch übermittelten Rezept wird zwingend eine qualifizierte Unterschrift gemäss dem Bundesgesetzüber Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03) gefordert. Die Apotheke muss in der Lage sein die Gültigkeit dieser Signatur (Zertifikat etc.) zu überprüfen. Zusätzlich muss mit geeigneten Massnahmen (z.B. Blockchain-Technologie) sicher-gestellt werden, dass eine Verschreibung, die einmal ausgeführt wurde, nicht mehrfach eingelöst werden kann.

Damit habe ich ein Problem: die elektronische Signatur nach ZertES, deren Gültigkeit ich in der Apotheke überprüfen können soll. Das kann ich noch nicht … und habe ich tatsächlich bisher noch nie eine solche Signatur gesehen. Dabei wäre zumindest das Hinzufügen noch einfach: Die elektronische Signatur kann in ein normales PDF (zum Beispiel mit Adobe) einfach beigefügt werden. Offenbar sind da auch die Ärzte noch nicht so weit.

Die Probleme mit dem elektronischen Rezept sollte eigentlich die elektronische Gesundheitskarte lösen – Theoretisch kann man damit ein System schaffen bei dem Rezepte (nur) vom Arzt zentral hinterlegt werden können und dann (nur) von der Apotheke mit Erlaubnis vom Patient einmal abgerufen werden können.

Momentan ist einfach nicht abzusehen wann die dann kommt.