Ich bin Kunde – geben sie es mir gratis!

Mann kommt in die Apotheke mit einem Blister Tabletten, mit dem er kurz unter meiner Nase fuchtelt.

„Ich bin Kunde bei ihnen … Meine Frau hat die hier bekommen und soll sie halbieren. Haben Sie ein Messer oder etwas, zum Tabletten teilen? Meine Frau hat empfindliche Fingernägel.“

Pharmama: „Nun wir haben Tablettenteiler, aber …" (weiter komme ich nicht)

Mann: „Könnte ich die Teiler mal sehen? Ich bin übrigens Kunde hier … bekomme ich ihn dann gratis?“

Ugh –

Ich zeige ihm den Teiler.

Und auch, dass der etwa 10 Franken kostet.

Pharmama: „Nein, der kostet etwas …

Aber zeigen Sie mir mal die Tabletten.“

Nur mit Mühe lässt er sie mich sehen, aber es reicht, dass ich sehe, dass es MetoZerok sind … und die sind tatsächlich ziemlich gut teilbar, wie ich beim Dosette-richten schon bemerkt habe. Auch ohne Teilgerät. Sie sind länglich, gut greifbar … und brechen schön.

Pharmama: „Diese Tabletten sind auch gut ohne Teiler zu brechen, hat Sie es denn schon versucht?“

Mann: „Nein.“

Pharmama: „Dann würde ich vorschlagen, das erst mal auszuprobieren, es sollte gut gehen. Und wenn nicht, können sie immer noch den Teiler kaufen kommen.“

Die Apotheke. Guter Rat ist immer noch gratis. Aber für lau Sachen herausgeben – kann ich nicht mehr.

Und … ich will es ja nicht verschreien, aber … ich glaube die Tabletten hatte die Frau auch nicht von uns. Er hat ja auch nicht gesagt, dass seine Frau hier Kundin ist … nur er.

Abkürzungen im medizinischen Bereich

Noch als Nachtrag zum gestrigen Post: Wenn die Krankenkasse nicht zahlen will:

Die Arzt-Kollegin erzählte mir diese Begebenheit:

Der Patient im Spital bekommt i.v. Antibiotika gegen seine heftige Infektion.

Die Krankenkasse will nicht zahlen. Als man anruft, um nach der Begründung der zu fragen, bekommt man das als Erklärung:

"Wenn das für die IV ist, ist das kein Fall für die Krankenkasse."

… (einwirken lassen) …

 

Also: i.v. = intravenös

IV = Invalidenversicherung

Die Mitarbeiterin liess sich dann überzeugen, dass der Patient sein intravenöses Antibiotikum nicht via Invalidenversicherung abrechnen lassen kann. Offenbar sollte man auch unbedingt gegenüber der Krankenkasse auf die Verwendung von Fachwörtern verzichten. … und von Abkürzungen sowieso.

Limitationen – wenn die Krankenkasse Einschränkungen macht

Im Normalfall ist es in der Schweiz ziemlich einfach zu sagen, wann und was die Krankenkasse bezahlt.

Aber dann gibt es ein paar Dinge, wo das dann trotzdem nicht ganz so eindeutig ist.

Das ist für uns ein bisschen wie in der Schule, wenn man die Ausnahmen lernen und wissen muss – denn der Computer zeigt die häufig nicht von alleine an. Da steht dann bei der Bezahlart SL (geht über die Grundversicherung) oder NLP (geht über die Zusatzversicherung), obwohl das nur unter ganz spezifischen Voraussetzungen gilt.

Das nennt sich Limitationen – Beschränkungen, was den Bezug angeht.

Die Krankenkasse bezahlt zum Beispiel dann nur, wenn vorher Alternativen ausprobiert wurden, oder wenn die Diagnose genau dafür stimmt –oder von einem bestimmten Facharzt gestellt wurde … und manches ist in der Bezugsmenge beschränkt.

Beispiele:

Circadian: Melatonin, ein Schlafmittel. Aber: es wird erst bezahlt (von der Zusatzversicherung), wenn der Patient über 55 Jahre alt ist.

Xenical: Orlistat, ein Mittel zum Abnehmen. Nur bezahlt, wenn mindestens BMI 35. Nur für die Behandlung von adipösen Patienten. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 10% des Körpergewichts zu Beginn der Medikation beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert. Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers.

Bioflorin: Probiotikum. Nur SL und wurde bezahlt für Kinder und wenn vom Kinderarzt verschrieben. Sonst NLP – Achtung: Seit neustem stimmt das nicht mehr. Von jetzt an ist das grundsätzlich nur von derZusatzversicherung übernommen.

Viagra, Cialis, Levitra und Generika: NLP im Computer, also eigentlich via Zusatzversicherung: Aber grundsätzlich von den Kassen nicht bezahlt, da die das dann einzeln auf ihren Listen als Medikamente, die nicht bezahlt werden führen.

und dann gibt es noch die Mengenmässige Limitation:

Lexotanil (und andere Beruhigungsmittel): Da steht zum Beispiel: Gesamthaft zugelassen 120 Punkte – und eine 30er Packung entspricht 20, eine 100er 40 Punkte. Das heisst in 3 Monaten werden maximal 300 Tabletten bezahlt.

Paragol: Paraffinum liquidum, (und andere Mittel gegen Verstopfung). Gesamthaft zugelassen 2 Kleinpackungen oder 1 Grosspackung. Von dieser Beschränkung ist die Behandlung der Obstipation aufgrund von Opioidtherapie, von Parkinsontherapie sowie diejenige der Obstipation von Patienten, die Antidepressiva oder Neuroleptika unterstellt sind, ausgenommen. Im Weiteren sind davon ausgenommen Para- und Tetraplegiker. 

Antidry Mandelöl Lotio (Hautlotio für trockene, empfindliche Haut). Mengenmässige Limitation: Gesamthaft zugelassen 60 Punkte. 200ml sind 30 und 500ml schon 50 Punkte. Das heisst in 3 Monaten werden maximal 2 kleine oder 1 grosse Packung übernommen.

….

Und wenn das mit der Mengenmässigen Limitation bei Ihnen der Fall ist, dann nützt es auch gar nichts, wenn Sie (sobald Sie die Info in der einen Apotheke bekommen, dass die Krankenkasse da wohl nicht mehr alles dran zahlt), dann die Apotheke wechseln.

Das stellt den „Zähler“ nicht auf Null zurück.

Und die neue Apotheke kann auch nicht wissen, wieviel Sie schon bezogen haben.

Die Krankenkasse, bei der die ganzen Rechnungen einlaufen allerdings weiss das.

Also bekommen sie (trotzdem) eine Rechnung von der Krankenkasse.

….

Übrigens: wenn man Ihnen das sagt und fragt, warum sie jetzt schon wieder 3 Flaschen Körperlotion brauchen, da sie erst vor 2 Wochen 2 bezogen haben, hilft es auch nicht so nebenbei zu erwähnen, dass sie (mindestens) eine der Flaschen an ihre Freundin verschenkt haben … :-)

Ja – ich glaube genau das ist der Grund, warum die Krankenkasse so Mengen-Limitationen wohl überhaupt eingeführt hat.

Bitte separat verpacken

Der Mann schimpft mit meiner Pharmaassistentin, weil sie die Medikamente für ihn und für seine Frau in die gleiche Tasche gepackt hat:

„Das könnte zu Medikationsfehlern führen!“

(Ui, lieben wir nicht alle Fachwörter?)

Anzumerken vielleicht noch: Er hat ihr die Rezepte für beide gegeben. Ich stehe noch daneben – ich habe die Rezepte ja gerade kontrolliert.

Pharmama: „Auf den Medikamenten sind die Dosierungsetiketten mit den Namen drauf. Ich bin sicher, Sie können sie so auseinanderhalten. Aber wenn Sie wollen, geben wir sie ihnen gerne in 2 Taschen mit?“

Mann: "Nein, schon gut. Das geht so."

Apotheken aus aller Welt, 432: Florenz, Italien

besten Dank an jan von Psychiatrie to go dass er in seinen Ferien an uns gedacht hat:

ich schicke Dir hier zwei Bilder aus dem Hauptbahnhof von Florenz, Florenz Santa Maria Novella. Das zweite Bild zeigt die Vorderansicht der Apotheke, das erste Bild zeigt die Seitenansicht, die der Altstadt zugewandt ist. Sie besteht ausschließlich aus einem Kondomautomaten. Für diese sehr romantische Stadt ein ausgezeichnet genutzter Platz!

jan

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