Noch eine aus Hamburg , mit Danke an Maggy :
Meine Sightseeingtour führte mich auch auf die Reeperbahn. Auch dort konnte ich Apotheken ausfindig machen.
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Noch eine aus Hamburg , mit Danke an Maggy :
Meine Sightseeingtour führte mich auch auf die Reeperbahn. Auch dort konnte ich Apotheken ausfindig machen.
Dass in der Schweiz auch vernünftige Urteile gefällt werden, zeigt heute das Bundesgericht. Es geht um die Umgehung des Selbstdispensations-Verbotes einiger Ärzte, die den Patienten die Medikamente via die Versandapotheke „Zur Rose“ gleich nach Hause liefern lassen und für die „Vermittlung“ der Patienten Geld kassieren – ich habe darüber berichtet im Post Diese Rose stinkt!
Das Bundesgericht bestätigt, dass es sich dabei um illegale Praktiken handelt. In Zukunft darf ein Arzt nur noch dann dem Patienten die Medikamente verkaufen (direkt via Selbstdispensation oder indirekt via Versand zur Rose), wenn er auch eine kantonale Bewilligung zur Selbstdispensation hat. Das ist also vor allem für die Kantone wichtig, wo die Selbstdispensation nicht oder nur teilweise erlaubt ist.
Die pharmasuisse (der Dachverband der Schweizer Apotheker) schreibt dazu:
Die Wahlfreiheit der Patienten muss gewährleistet sein. Deshalb hat auch der Nationalrat anlässlich der Heilmittelgesetzrevision grossmehrheitlich entschieden, dass der Patient Anspruch auf die Ausstellung eines Rezepts hat, dies auch dann, wenn der Arzt selber Medikamente abgeben darf. Es geht nicht an, dass Ärzte den Patienten gegen Entgelt die eigene Versandapotheke empfehlen und ihre Vorteile und Interessen gegenüber dem Patienten nicht offenlegen.
Trotz der Monopolstellung des Arztes bei der Verschreibung von Arzneimitteln wird dieser nicht vom Korruptionsstrafrecht erfasst. Sein Verhalten fällt bisher nicht unter den Tatbestand der Privatbestechung.
Dass das mit der Wahlfreiheit ein echtes Problem ist, zeigt zum Beispiel der facebook-Beitrag der Apotheke Schaffhauserplatz (in Zürich):
Nicht einmal unserer Lehrtochter, die sich klar als angehende Pharma-Assistentin zu erkennen gibt, händigt ihr Arzt ein Rezept aus. Sie müsse die Medikamente in der Praxis kaufen, es sei schon alles parat. Das sind die üblen Auswüchse der Selbstdispensation.
Dagegen hilft das Urteil oben nicht – aber es zeigt, auf welcher Seite das Problem liegt, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und selbstdispensierenden Ärzten so … schwierig wird. Und darum hoffe ich darauf, dass im neuen Heilmittelgesetz dann festgehalten wird, dass jeder Patient ein Recht auf ein (in die Hand gedrücktes) Rezept hat – dann kann er nämlich wirklich selber entscheiden, wo und wie er das einlösen will !
Jüngere Frau in der Apotheke: „Haben Sie mir Elloane? … ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig ausspreche.“
Ich: „Ella One?“ (ich sprech das englisch aus)
Die Ella One ist die hier neu zugelassene Pille danach– die dürfen wir aber nur auf Rezept abgeben. Die Pille danach Norlevo nach einer Beratung mit Patientin und Apothekerin auch ohne. Aber … von vorne:
Pharmama: „Haben Sie ein Rezept, oder sind sie Ärztin?“ frage ich sie.
„Ich bin Ärztin.“ Sie zeigt mir ihren Arztausweis.
Pharmama: „Die Ella One habe ich noch nicht hier, aber die Norlevo. Anderer Wirkstoff, gleiche Wirkung.“
Ärztin: „Norlevo? Meine Frauenärztin hat mir einen anderen Namen gesagt als Generikum. Haben sie das Yaz hier?“
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Yaz ist eine der normalen Verhütungspillen.
„Ja, die habe ich hier …“
Aber zuerst gehe ich mal an den Computer.
Ich schaue die Generika von Yaz nach. Eines davon nennt sich Eloine. Aha!
Pharmama: „Oh, meinten Sie Eloine?“
Sie hat das französisch ausgesprochen, also mache ich das auch.
Ärztin: „Ich bin nicht sicher. Das ist ein Generikum vom Yaz.“
Pharmama: „Ja, das ist so. Ich dachte, sie fragten nach der Ella One – der Pille danach.“
Ärztin: „Nein, die Eloine. Aber wenn Sie mir eine Yaz haben, ist das auch gut.“
Hoppla! Die hören sich viel zu ähnlich an für meinen Geschmack. Da sind wir knapp um eine Verwechslung herumgekommen. Gut – sie hätte das spätestens gemerkt, wenn da nur 1 Pille in der Packung ist …
Hallo @pharmama ! Hab soeben dein Buch "Haben Sie diese Pille auch in grün?" fertig gelesen und dabei sehr gelacht 😃
— Mama on the rocks (@MamaOTR) July 5, 2014
https://twitter.com/Himbeerrot/status/463747003084996608
In den zweiwöchigen Urlaub geht mit: Das Buch von @pharmama ! Und viel gute Laune zum noch weiter auffüllen.
— Mr. Gaunt (@mr_gaunt) September 27, 2013
Haben Sie diese Pille auch in grün? Jetzt lesen!
Besten Dank an Martin:
Wenn ich mich erinnere, fehlt Dir noch Portugal in der Liste Deiner Apotheken; ich hab zwar in Lissabon keine leider keine mit schönen Blauen Fliesen (sog. Azulejos) vor die Linse bekommen, aber immerhin zwei der zahlreichen „Standard-Apotheken“;
Wenn das „Standard-Apotheken“ sind, haben sie dort hübsche Apotheken. Und tolles Kopfsteinpflaster.
Hier noch eine Apotheke aus Berlin von Maggy: