Geimpften-Bashing

Impfgegner gibt es wohl so lange es Impfungen gibt. Ich hab etwas Schwierigkeiten damit, wenn Leute selber nicht sehen können (oder wollen), was für ein Geschenk für die Gesundheit Impfungen eigentlich sind und wie fantastisch die Erfolge damit schon waren. Aber wenn sie das nur auf ihre eigene Impfungen beziehen, finde ich das meist ignorierbar. Egoistisch ja, dumm vielleicht auch, aber ignorierbar. Ich hab mehr Mühe damit, wenn offenbar gezielt Falschinformationen gestreut werden, die möglichst Zweifel säen sollen, damit sich offenbar möglichst viele nicht impfen. Das ist dann nicht mehr nur egoistisch, das ist gefährdend.

Beispiele für so gestreute Fehlinformationen und vor allem Ergebnisse derselben, sieht man inzwischen sogar ausserhalb dieser Bubbles. Leider. Sowas zum Beispiel: Ein Schild in einem Geschäftseingang, Fitnesstudio (habe ich mir sagen lassen). Darauf steht !!!CORONA !!! Schutzmassnahme GEIMPFTE PERSONEN BITTE NICHT EINTRETEN – nur Gespräche im Aussenbereich und mit FFP2 Maske. Helfen Sie uns die Mutationen zu Unterbinden.

Und was soll das? Das beruht auf der in den sozialen Medien (und so Messengerdiensten wie Telegram) herumgehender Fehl-Information, dass geimpfte ansteckend seien. An manchen Stellen steht als geimpfter würde man das Virus streuen, an anderer grad, es seien die Spike Proteine, die man nach der Impfung produziert. „Shedding“ liest man in dem Zusammenhang.

Dazu ein paar Fakten: Theoretisch kann man nach einer Impfung Viren weiter verbreiten. Einerseits, weil man sich auch nach der Covid-Impfung noch anstecken kann. Zum Glück sind die Folgen aber viel undramatischer als ohne Impfung. Die Impfung vermindert die Schwere des Verlaufes stark und es gibt noch viel weniger Todesfälle (gegen Null). Darum ist es auch weiterhin wichtig, bei Symptomen vorsichtig zu bleiben. Was die Impfung aber auch macht: sie reduziert die Wahrscheinlichkeit andere anzustecken. Man züchtet auch nicht mehr Mutationen durch eine Impfung. Die passieren eher bei massenhafter Verbreitung des Virus – deshalb ist die Eindämmung des Virus wichtig und der Aufbau einer Herdenimmunität durch die Impfung.

Die andere Möglichkeit nach einer Impfung ein Virus zu verbreiten besteht bei Lebendimpfstoffen, die danach ausgeschieden werden können. Aktuell ist das nur bei einem Impfstoff auf der ganzen Welt der Fall: dem oralen Polio-Impfstoff. Gegen Covid werden aber keine Lebendimpfstoffe eingesetzt. Nicht mal Nicht-Lebend-Impfstoffe wie ganze Inaktivierte Viren. Man benutzt mRNA-Impfstoffe und DNA- und Vektorimpfstoffe – diese enthalten keine vermehrungsfähigen Viren und sind somit nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.

Ganz abstrus wird die Geschichte bei den Leuten, die glauben, dass geimpfte Personen das Spike Protein streuen …. und dass das irgendwelche gesundheitlichen Auswirkungen habe auf nicht-geimpfte. Das Spike-Protein ist der Bestandteil der Virushülle des neuen Coronavirus für das die m-RNA Impfstoffe praktisch den Bauplan liefern. Der Körper produziert dann (in kleinem Rahmen) dieses „fremde“ Protein, das dann von unseren Immunzellen erkannt wird und darauf Antikörper gebildet. Der Körper macht das mit der Spike-Bildung allerdings nicht lange (ist auch nicht nötig) und die Spike Proteine wurden exta ausgewählt, dass sie wirklich spezifisch sind … darauf gebildete Antikörper reagieren nicht auf körpereigene Strukturen, so dass auch darauf basierende Theorien wie dass das Auswirkungen habe auf die Fruchtbarkeit, mehrfach und mit Sicherheit widerlegt werden konnten. Ausserdem: wenn man das Spike-Protein streuen würde als geimpfter … dann käme das praktisch einer Impfung der Umgebung gleich. Die würde dann ja Antikörper bilden gegen das Spike Protein und damit das neue Coronavirus. Leider passiert das nicht.

Noch ein Beispiel das in sozialen Medien umgeht: „Wegen dem erhöhten Risiko von Blutgerinseln nach mRNA Impfstoffen diskutierten Fluggesellschaften darüber, dass Geimpfte nicht fliegen dürfen, weil das zu gefährlich wäre“. An andere Stelle schon gehört: „2 Fluggesellschaften transportieren keine Geimpften mehr, weil das zu gefährlich ist während oder nach dem Flug eine Thrombose zu machen.“

Zumindest auf den ersten Blick eine Halb-vernünftige Erklärung. Aber die Fluggesellschaften ignorieren das (auch jetzt schon bei Langzeitflügen vorhandene) erhöhte Thromboserisiko seit Jahren gekonnt … oder jedenfalls hatte es bisher kaum merklich Auswirkungen. Die Stühle sind immer noch gleich eng (bis enger), man soll möglichst angeschnallt bleiben während dem Flug, höchstens, dass sich die Möglichkeit an Flüssigkeit zu kommen etwas verbessert hat. Risikopersonen, die zum Arzt gehen, bekommen Kompressionsstrümpfe empfohlen und Blutverdünner verschrieben (Schwangere zum Beispiel), aber der Rest bekommt kaum etwas davon mit … und kontrolliert werden solche Risikopersonen durch die Fluggesellschaften auch nicht. Da würden sie sich ins eigene Bein schneiden, wenn sie da Vorlagen machen, respektive diese Leute gar nicht fliegen liessen.

Aber was ist mit der Aussage, dass das Risiko von Blutgerinseln nach einer Covid-Impfung erhöht ist? im Artikel im Bild steht da „Genau in diesem Moment beraten die Fluggesellschaften über die geimpften Kunden und das grosse Risiko, dass sie durch die experimentellen mRNA Impfstoffe Blutgerinsel bekommen“. Soooo … ihr habt sicher auch von dan Fällen gehört, dass nach der Covid-Impfung Thrombosen aufgetreten sind. Es sind (bekannte) Einzelfälle. Das Risiko ist etwa 6 auf eine Million Impfungen – und damit wesentlich geringer als das Risiko eine Thrombose zu machen wenn man Schwanger ist, wenn man die Pille nimmt, oder wenn man raucht. Dafür gibt es inzwischen schöne Vergleichstafeln:

Und es betrifft nicht mal alle Covid-Impfstoffe: Es geht hier vor allem um den von Astra Zeneca und den von Johnson und (jetzt kommt der Hammer): das sind beides NICHT mRNA-Impfstoffe!

Es gibt sicher noch mehr so Fake-Information, die zur Verunsicherung gestreut wird. Wer zweifelt wird sich dadurch bestärkt fühlen, auch wenn sich diese Information widerlegen lässt, wenn man etwas besser hinschaut und nachforscht. Sagen nicht grad so Querdenken, dass es wichtig ist, selber nachzudenken und sich zu informieren? Auch deshalb ist es wichtig, dass man derartiges nicht einfach nur stehen lässt, sondern kommentiert. Und dass man auf die Leute hört, die sich damit auskennen.

Zum Beispiel Dr. Constantine Bloch, die hier einen Vortrag hält, um Fehlinformationen zu zerstreuen und die Impfbereitschaft unter dem Pflegepersonal etwas zu erhöhen:

Mit gutem Vorbild voran: bei uns in der Apotheke sind inzwischen 14 von 15 Personen geimpft. Dafür bin ich dankbar.

Gefälschte Impfausweise – wie erkennen?

Seit Montag dürfen in Deutschland die Apotheker Zertifikate für die Covid-Impfungen ausstellen, respektive den QR Code, den man dann in der App hinterlegen kann als einfachen Nachweis der (vollständigen) Impfung. Für den Aufwand (das braucht die Programme, das Wissen, wie das geht, die Zeit die Daten zu übertragen und dabei auch noch zu prüfen, dass es sich nicht um Fälschungen handelt), haben sie anfangs 18 Euro versprochen bekommen – die wurden inzwischen schon wieder auf 6 Euro nach unten korrigiert – was nun auch wieder nicht rentabel ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Sache mit dem Nachprüfen, ob es sich um echte Impfausweise und -nachweise handelt, ist gar nicht so ohne. Uns in der Schweiz wurde schon vor ein paar Wochen vom Schweizer Apothekerverein davon abgeraten zum Beispiel Covid-Impfungen anhand solcher Zertifikate in die Impfausweise nachzutragen:

Ausserdem ist es nicht möglich, die Echtheit von Bestätigungen für die Covid-19-Impfung, die z.B. von Impfzentren ausgestellt wurden, zu überprüfen. Sollte es durch die Übertragung zu unrichtigen Informationen in den Impfausweisen kommen, sind es die Apotheker:innen, die im Fall von Problemen für den Schaden rechtlich haften. pharmaSuisse empfiehlt deshalb ausdrücklich, nur in der Apotheke selbst durchgeführte Covid-19-Impfungen in Impfausweise einzutragen.

Dasselbe dürfte für das Ausstellen von Zertifikaten gelten. Es existiert nämlich eine Vielzahl verschiedener solcher Nachweise und auch die Einträge im Impfausweis selber können durchaus gefälscht sein. Das musste jetzt eine deutsche Apothekerin merken, die auf Facebook dieses Bild gepostet hat (ich habe ein paar der Daten absichtlich verschmiert).

Ja, DAS IST EINE FÄLSCHUNG! – hättet ihr es erkannt?

Woran sieht man das? Nur sehr schwer. Der weisse Chargenkleber des Impfstoffes ist einfach nachzumachen, es haben inzwischen auch einige erfreute frische Impflinge ihre Bilder vom Impfausweis mit der Impfung und den Chargennummern auf den sozialen Medien geteilt. Die Chargennummer „könnte“ also korrekt sein.

Was hier nicht stimmt:

  • Der obere Stempel gehört dem Vorgänger des aktuellen Praxisinhabers (Übernahme vor 17 Jahren).
  • Die untere Praxis hat anscheinend auch schon von Fälschungen mit ihrem Stempel gehört.
  • Impfungen sind in D in Hausarztpraxen erst seit dem 7.4.21 möglich,
  • Der Impfausweis enthält erst seit etwa Mai (?) einen Platz für die COVID-Impfungen

Wenn man den Arzt nicht kennt und das mit der Praxisaufgabe nicht weiss, respektive nicht in der Praxis nachfragen kann, hat man fast keine Chance die Stempel als Fälschung zu erkennen. Ditto mit etwaigen Arztunterschriften.

Einen solch sicher als Fälschung identifizerten Impfausweis würde ich hier (wie ein gefälschtes Rezept auch) einziehen und nicht mehr dem Patienten zurückgeben. Ganz sicher sollte man dafür keinen QR Code ausstellen – das könnte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ob man den Patienten wegen der Urkundenfälschung anzeigen kann? Sollte man wohl – das dürfte aber ähnlich schwierig werden (wie bei gefälschten Rezepten) wegen dem Patientengeheimnis …

Also: Bitte liebe Apotheker, seid aufmerksam beim Ausstellen des QR Codes!

Habt ihr auch schon so Impfausweis / -nachweis Fälschungen gesehen? Wie habt ihr sie erkannt? Wie habt ihr reagiert?

2 Monate Selbsttests – 10 Dinge, die wir gelernt haben

Heute sind es exakt 2 Monate, dass wir in der Apotheke Selbststest abgeben. Dinge, die wir in den 2 Monaten gelernt haben:

Die Packungsbeilage erklärt wirklich gut, wie man den Selbsttest macht. Trotzdem haben wir Rückfragen wie „Da ist so ein Beutel mit Pulver drin. Was mache ich damit?“ – Das ist das Trocknungsmittel. In der Beschreibung steht, dass man das wegwirft. Bitte streuen sie es nicht über die Testkassette oder gar in das Röhrchen mit dem Puffer. Das saugt nämlich den Puffer auf.

Das Resultat des Selbsttests soll man nach 15 Minuten ablesen. Und dann nur bis etwa 30 Minuten nachdem man ihn gemacht hat. Es kann nämlich sein, dass bei langem stehen der Test 2 Striche anzeigt (also positiv „wird“). Das hat sogar unsere Mitarbeiterin, die das gemacht hat erschreckt.

Wenn man die Tests bei Temperaturen über 25 Grad „lagert“ kann es sein, dass sie kaputtgehen. Ja – im Auto zum Beispiel, auch wenn es noch nicht so heiss ist.

Für die Krankenkassen bedeutet „einmal im Monat“: „im Abstand von mindestens 30 Tagen“. Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft ich in den letzten 2 Monaten das (oder ähnliches) gesagt habe. Besonders Anfang Mai (da war jeder, der die Tests schon mal hatte zu früh) aber auch jetzt noch. Ich sage das jedem einzelnen. Und auch, was passiert, wenn sie trotzdem zu früh sind: Die Krankenkasse bezahlt das (nur) alle 30 Tage. Ansonsten stellt sie eine Rechnung. An den Kunden … wobei das inzwischen angepasst wurde. Jetzt differenziert die Krankenkasse: wenn der Kunde das bei verschiedenen Apotheken bezogen hat (zu früh), geht die Rechnung an den Kunden. Wenn er es bei der selben Apotheke gemacht hat (und die hat es nicht bemerkt) dann zahlt die Apotheke die Tests ….

Manche Apotheken scheinen das tatsächlich als „Geschäftsmodell“ entdeckt zu haben und bieten „Schnelltest-Abos“ an. Das bedeutet, dass die Patienten automatisch alle 30 Tage 5 Schnelltests bekommen (zugeschickt). Ich bin da ziemlich kritisch. Zum einen der Postversand (wie warm wird das im Briefkasten/Postauto jetzt?), zum anderen gibt es sicher Leute, die die 5 Tests pro Monat ausnutzen, aber bei anderen sammelt sich das dann einfach an (da ja „gratis“) und wird dann in 2 Jahren oder so entsorgt?

Dagegen gibt es immer noch Leute, die nicht wissen, dass es die Selbsttests in der Apotheke (gratis für sie) gibt, andere wissen nichts damit anzufangen (wann / warum soll ich mich überhaupt testen?) und bei manchen, die das wissen fehlt die Konsequenz mit dem Ergebnis etwas anzufangen.

Ein positiver Selbststest sollte immer zur Reaktion haben: Selbst-quarantäne und Anmeldung für einen PCR Test. Er sollte auf gar keinen Fall imterpretiert werden als „könnte ja falsch-positiv sein, das gibt’s“ und „ich gehe jetzt trotzdem raus und ignoriere das Ergebnis, weil ich das jetzt grad nicht brauchen kann.“

Ein Selbststest wird nicht positiv nach der Impfung.

Selbsttests sind keine Schnelltests die man zum Beispiel für Reisen / Grenzübertritte etc. braucht. Ausserdem ist es nicht ganz einfach herauszufinden, welches Land jetzt welche Bestimmung hat. Am besten hilft da eine Internetrecherche, das Reisebüro oder die Botschaft.

Selbsttests (und Schnelltests) sind keine Schutzmassnahmen für sich selber, sondern für andere (ähnlich wie die Masken). Auch hier gilt halt „there’s no glory in prevention.“ Leider. Und die „Gültigkeit“ ist grad mal 24 Stunden.

Inzwischen kann man Selbsttests auch selber kaufen, falls man mehr braucht. In der Schweiz auch nur in der Apotheke. Ausser dem Test von Roche wurde noch ein zweiter zugelassen. Die Qualität sollte vergleichbar gut sein bei denen. Ich erwähne das, weil ich schon häufiger aus D oder Ö gelesen habe, dass da auch Selbststest im Umlauf sind, die häufiger falsch positiv angeben …dafür kann man die dort auch im Supermarkt günstig kaufen.

Byebye handmade Kosmetika – die neue Kosmetikverordnung

Anfang Mai ist (für die Öffentlichkeit wohl unbemerkt) die Übergangsfrist zur neuen Kosmetikverordnung abgelaufen. Das heisst, dass die neue Kosmetikverordnung (von 2013 in der EU und angepasst 2017 in der CH) jetzt verbindlich ist … und das bedeutet wohl das Aus für einige in den Apotheken und Drogerien selber hergestellte Kosmetika. Another one bites the dust – denke ich da. Noch etwas, das wir nicht mehr machen dürfen oder können. Das neue Chemikaliengesetz hat die Vorschriften so hoch angesetzt, dass viele Drogerien und Apotheken kaum noch selber Sachen abfüllen. Die Pharmakopöe schliesst das Wiederauffüllen bei Arzneimitteln aus (alles was auf die Haut angewendet wird oder eingenommen wird braucht eine neue Packung). Und nun gehen also die selbstgemachten Kosmetika.

Hier der Link zur neuen Kosmetikverordnung in der Schweiz.

Ein Kosmetikum ist definiert als: „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“

Wie in der EU muss für jedes Produkt ein Sicherheitsbericht erstellt werden. Dafür sind Verträglichkeitstests und gegebenenfalls Wirksamkeits-/Leistungsnachweise erforderlich. Zudem muss eine Produktinformationsdatei (PID) in einer Amtssprache des Bundes oder in Englisch ausgearbeitet werden. Diese muss nicht zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden, aber muss schnell zugänglich sein. Sicherheits- und Warnhinweise müssen nur noch in einer Amtssprache (anstelle bisher 3) angebracht werden.
Die Anhänge der EU-Kosmetikverordnung werden vollständig übernommen (Sicherheitsbericht, Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind, Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter, auf Verpackungen / Behältern verwendete Symbole, – Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen)
Werbeaussagen in Form von Texten, Bezeichnungen, Marken, Bildern oder anderen figurativen oder sonstigen Zeichen dürfen weder explizit noch implizit verwendet werden, um auf Eigenschaften oder Funktionen der Erzeugnisse hinzuweisen, die diese nicht besitzen.
Zur Meldung von Unverträglichkeiten („Cosmetovigilance“) wird in der Schweiz kein eigenes System aufgebaut. Solche Fälle sind in die PID und den Sicherheitsbericht einzubeziehen. Die Schweiz wird sich nicht dem europäischen Notifizierungsportal CPNP anschliessen und auch kein eigenes nationales System zur Meldung von Produkten aufbauen.

Was bedeutet das nun für uns?

Ab dem 1.5.21 müssen für alle selbst hergestellten Kosmetika gemäss VKos Art 4-5 eine Produktinformationsdatei (PID) und ein Sicherheitsbericht (VKos Anhang 5) vorliegen. Dies gilt sowohl für individuelle Herstellungen als auch für auf Vorrat hergestellte Kosmetika, welche in kleine Einheiten abgefüllt werden. Das Erstellen dieser beiden Dokumente ist äusserst aufwändig und darf nur durch eine Person durchgeführt werden, die im Besitz eines Diploms oder eines anderen Nachweises formaler Qualifikationen ist, der nach Abschluss eines theoretischen und praktischen Hochschulstudiengangs in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach oder eines als gleichwertig anerkannten Studiengangs erteilt worden ist. Also Apotheker können das. Nur braucht das dermassen viel, dass es sich nicht lohnt, das zu machen – ausser man verkauft genug von so einem Produkt (So ab CHF 4000 könnte man das anschauen).

Es gibt aber (wenige) Umgehungsmöglichkeiten in der Apotheke dafür:

Eigenherstellungen kann man eventuell ersatzweise dem Heilmittelgesetz unterstellen. In diesem Falle dürfen nur Rohstoffe in Pharmakopöequalität verwendet werden und den Produkten muss eine wissenschaftlich belegbare Indikation zugeordnet werden. Einer Handcreme kann z.B. die Indikation „gegen Schrunden“ zugeordnet werden, einem Badesalz „gegen Nervosität“, einem Massageöl „gegen Muskelverspannungen“. Diese nichtzulassungspflichtigen Arzneimittel sind dann Hausspezialitäten gemäss HMG Art 9.2.c und man muss sie (je nach Kanton kostenpflichtig) der Aufsichtsbehörde anmelden oder bewilligen lassen. Wenigstens sind diese Kosten in der Regel sehr viel tiefer als das Erstellen eines Sicherheitsberichtes für Kosmetika. Aufwändig ist auch das.

Abgefüllte Rohstoffe wie Vaseline, fette Oele oder Wachse können Sie als verwendungsfertige Produkte einkaufen und abgeben oder falls dazu eine Monografie in der Pharmakopöe existiert (z.B. Vaseline, Mandelöl, Wollwachs) in Pharmakopöequalität als „formula officinals“ nach HMG Art 9.2.b in Verkehr bringen. Hier ist eine Indikationsangabe fakultativ. Bei Rohstoffen, welche sich nicht in der Pharmakopöe finden (z.B. Hamameliswasser) bleibt einem nichts anderes übrig als auf ein Fertigprodukt auszuweichen.

Alles keine Option für das selber hergestellte (und verkaufte) Kosmetikum? Per sofort sind diese nicht mehr verkehrsfähig. Es bleibt nur noch die Produktinformationsdatei (PID) und den Sicherheitsbericht für jedes einzelne Produkt zu machen und einzureichen. Mitglieder des Schweizerischen Drogistenverbandes können dort Hilfsmittel mit Vorlagen und Beispielen verlangen. Für den Rest: Informationen und Erklärungen aus der EU zum Ausfüllen des Sicherheitsberichtes (VKos Anh 5) und zur Erstellung der Produkteinformationsdatei (PID) findet man hier: Link 1 und Link 2. Hier hat sich eine Rechtskanzlei damit beschäftigt (ist noch gut als Erklärung/Übersicht): https://www.it-recht-kanzlei.de/kosmetika-rechtssicher-verkaufen-kennzeichnen.html

Das gilt alles natürlich auch für nicht in Apotheke oder Drogerie hergestellte Kosmetika!

Ausnahmen: handwerklich hergestellte und lokal, in kleinem Rahmen vertriebene kosmetische Mittel. Das bedeutet: die Dauer des Verkaufes muss Ausnahmecharakter haben, es muss sich um kleine Mengen an Kosmetika handeln, der Verkauf ist zeitlich eng begrenzt und es muss ein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden. So eine Ausnahme wäre zum Beispiel ein Schulfest oder Basar an dem die selbstgemachten Kosmetika verkauft werden.

All die privaten Hersteller und Verkäufer auf Etsy und Co und eigenen Websiten (also kein persönlicher Kundenkontakt) sowie diejenigen, die die Sachen in Läden oder von zu Hause aus verkaufen (also länger) fallen nicht unter diese Ausnahme und müssen demnach auch die Produkteinformationsdatei und den Sicherheitsbericht machen (oder machen lassen – es gibt Anbieter, die das machen).

Cremen, Salben, Deos, Duschmittel, Badezusätze, Badeperlen, Badebomben, Lippenstifte, Pommadenstifte, Lippgloss, Bodylotion, Peeling, Seifen, Zahnpasta, Nagellack, Shampoo … selber herstellen für sich und Familie geht immer noch, aber … da sind gerade wohl einige Hersteller sozusagen illegal geworden (und die wissen wahrscheinlich noch nicht mal davon).

Was macht ein Arzt ohne Berufsausübungsbewilligung?

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Offenbar lautet die Antwort auf die Frage „Was macht ein Arzt, der die Berufsausübungsbewilligung verliert?“: er praktiziert einfach weiter.

Jedenfalls muss ich das denken, wenn ich da ein bisschen dahinter schaue. Aus eigenem Interesse bin ich dem vor ein paar Tagen mal nachgegangen … und habe einiges erfahren, das etwas beunruhigend ist.

Was ist eine Berufsausübungsbewilligung? Wer Patientinnen und Patienten in eigener fachlicher Verantwortung behandelt, braucht eine kantonale Berufsausübungs- bzw. Betriebsbewilligung, weil Gesundheit in unserer rechtlichen Güterabwägung wichtiger ist als die Wirtschaftsfreiheit. BABs werden vom Kanton in der er/sie praktiziert ausgestellt – und sind ähnlich, wie die für uns Apotheker (wie hier von mir beschrieben). Sie sind 10 Jahre gültig, oder bis der Arzt (oder die Ärztin, ich beschränke mich für den Text auf die männliche Form, es gilt aber natürlich alles auch für weibliche Ärzte) 70 ist, dann muss alle 2 Jahre eine neue beantragt werden (wobei eigentlich geschaut werden soll, dass der Arzt noch in der Lage ist Patienten zu behandeln).

Was muss ein Arzt machen, damit ihm die Berufsausübungsbewilligung entzogen wird? Dafür braucht es recht viel und meist geht das lange. Gründe dafür wären zum Beispiel: Wiederholter Pfusch bei Behandlungen, Abrechnungsbetrug und Veruntreuung (merkt vielleicht die Krankenkasse), Gefährdung des Patientenwohls (all das reichte damals bei mir nicht), Sexuelle Übergriffe auf Patientinnen und Patienten. Alles triftige Gründe – die dann auch noch nachgewiesen werden müssen. Meist reicht wohl auch ein einzelner Vorfall nicht … und dann folgen längere Verhandlungen vor Gericht. Ärztinnen und Ärzte, die wegen Fehlverhaltens oder Pfuschs gemahnt oder gebüsst wurden, können nirgendwo eingesehen werden.

In der Schweiz sind rund 38’000 Ärztinnen und Ärzte tätig. 108 Ärztinnen und Ärzte sind gemäss Schweizerischem Medizinalberuferegister (MedReg) in einem oder mehreren Kantonen gesperrt. Die Liste der Ärzte kann auch auf Comparis.ch nachgesehen werden: Gesperrte Ärzte in der Schweiz.

Trotzdem praktizieren in der Schweiz einige Ärzte trotz entzogener oder verweigerter BAB weiter. Wie ist das möglich? Mit etwas flexibilität ist das offenbar recht einfach, man nutzt einfach die Bürokratie und den Kantönligeist.

1. In einem anderen Kanton weiterarbeiten
Sperrungen gelten nur für den Kanton, in welchem die Sperrung ausgesprochen wurde, und nicht für die ganze Schweiz. Somit kann ein Arzt in einem Kanton gesperrt sein und dennoch in einem anderen eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben. Eigentlich ist der Kanton, der die Sperrung verhängt hat verpflichtet die anderen Kantone zu informieren, aber das führt dort nicht automatisch zu Sperrungen.

2. Im selben Kanton weiterarbeiten
Gesperrte Ärztinnen und Ärzte dürften nicht mehr in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren. Das bedeutet aber, dass sie im Angestelltenverhältnis ohne fachliche Verantwortung weiter arbeiten dürfen. Ein anderer Arzt hat dann die Aufsicht (und nimmt sie hoffentlich wahr) und die BAB.

3. Im (grenznahen) Ausland weiterarbeiten
In der Schweiz gesperrte Ärztinnen und Ärzte eröffnen im grenznahen Ausland eine Praxis und werben gezielt um Patientinnen und Patienten in der Schweiz, denn in anderen Ländern gelten andere Zulassungsregeln.

4. Nicht mehr als Arzt eine Praxis betreiben, sondern als Heilpraktiker, Homöopath, Coach oder ähnliches
Die Krankenkasse übernimmt nach Entzug der BAB keine Behandlungen mehr, Medikamente dürfen nicht mehr alle verschrieben werden, aber man kann trotzdem weiter Leute anschauen und (im manchen Kantonen) selber (zumindest nicht-rezeptpflichtige) Mittel abgeben / verkaufen. Eine Zulassung als Naturheilpraktiker oder Komplementärtherapeut ist viel einfacher zu bekommen, man kann auch ohne Titel praktizieren. Psychiater können ihr Wissen weiter als Coach einsetzen.

Die Hoheit über die Vergabe und den Entzug der Berufsausübungsbewilligung haben die Kantone. Sie sind auch in der Pflicht zu kontrollieren, dass das Gesetz eingehalten wird. Berufsausübungbewilligungen müssen alle 10 Jahre erneuert werden. Dazwischen finden kaum Kontrollen statt, ausser wenn gravierende Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet werden. Naturheilpraktiker stehen nicht unter derselben Art der Kontrolle. Der Begriff Coach (zum Beispiel) ist nicht geschützt oder reguliert.

Also … lohnt es sich wohl für Patienten zukünftige Ärzte oder Therapeuten mal rasch nachzuschauen, nicht nur anhand der google Bewertungen.

Hallo, hier ist die Apotheke und nicht die Bank

Am gleichen Tag – 3 verschiedene Kunden, die wohl dachten, dass wir sowas wie eine Bank sind. Nur halt noch mit Medikamenten, nicht nur mit Geld.

Vorausschickend: Ich gebe Geld zurück und versuche generell grosszügig zu sein unseren Kunden gegenüber. Wenn die Packung die abgegeben wurde ein zu kurzes Verfalldatum hat, bevor sie bei normaler Anwendung aufgebraucht ist, bekommt der Kunde eine neue. Falsch gekauft und ungeöffnet retour am selben Tag? Kein Problem. Gestern doppelt gekauft (gleichzeitig vom Mann und der Frau in verschiedenen Apotheken?) – Geld zurück gegen unser Präparat. Manche von den Sachen kann ich nicht mehr weiterverkaufen (auch nach der Quarantäne in die wir sie legen), aber eben: wir versuchen grosszügig zu sein. Es hat einfach Grenzen.

Kundin 1:
Neukunden mit Kundenkarte bekommen bei uns einen Willkommensgutschein für eine Handcreme im Wert von X Franken.
Kundin mit dem Willkommensgutschein wedelnd: „Kann ich den Gutschein von allem abziehen?
Äh – nein, das ist ein Gutschein für eine gratis Handcreme. Aber Sie können, wenn Sie keine Handcreme möchten, auch ersatzweise eine Fusscreme oder ein Duschgel der Marke (im selben Preissegment) haben?

Kundin 2:
Patientin, der wir ausnahmsweise direkt mit dem Sozialamt abrechnen, da die Assura Krankenkasse (die sie hat) bei ihr keine Forderungsabtretung erlaubt (eben weil das Sozialamt die Rechnungen für sie verwaltet): „Ich habe vom neuen Rezept ein paar meiner Medikamente in einer anderen Apotheke eingelöst und dort bezahlen müssen. Geben sie mir dafür das Geld zurück, sie können das ja dann dem Sozialamt abrechnen.“
Äh -Nein. Dann können Sie die Rechnung auch selber beim Sozialamt einreichen. Oder die andere Apotheke fragen, ob sie das auch machen. Ernsthaft, ich bin nur ihre Abrechnungsstelle, wenn ich ihre Bezugsquelle bin. Hier nicht. Wir hatten dann auch nicht geschlossen UND die Apotheke ist auch hier in der Nähe.

Kunde 3:
„Was können sie mir als Kompensation für ihre Fehler anbieten?“
Faktisch will der (ältere) Mann das Geld zurück für eine angebrochene Packung Tebofortin 240, ein Ginkgopräparat das seine LAP (Lebensabschnittspartnerin) bei uns gekauft hat.
Offenbar verträgt sie das Mittel nicht, es macht ihr Magenprobleme. Mann: „Das steht auch in der Packungsbeilage. Weshalb hat man ihr das nicht gesagt, als sie es gekauft hat? Das ist doch ihre Aufgabe, darauf aufmerksam zu machen!“
Hmm. Wir können nicht unbedingt bei jedem Medikament alle möglichen Nebenwirkungen, die in der Packungsbeilage aufgelistet sind erwähnen. Mal abgesehen davon, dass wir dann jeweils eine halbe Stunde beschäftigt wären – da stehen ja auch die seltensten Nebenwirkungen drin, einfach, damit die Firma rechtlich abgesichert ist. Wenn ich eine Nebenwirkung explizit erwähne, riskiere ich bei manchen Leuten, dass sie die dann eher bekommen (Noceboeffekt). Also sage ich nur die wichtigen. Magenprobleme sind so häufig bei fast allen, das eher nicht. Beim Ginkgo würde ich eher auf die Blutverdünnung hinweisen.

Mann: „Dann möchte ich von Ihnen gerne wissen, weshalb man es in der Dosierung abgegeben hat? Das gibt es doch auch in niedriger Dosierung. Ein Arzt würde sicher auch nicht grad die hohe geben!“
Nun, ich müsste nachschauen, wer es abgegeben hat, damit ich fragen kann, was genau besprochen wurde, aber grundsätzlich nehmen wir die Dosierung, bei der wir die beste Wirkung für ein Problem erwarten. Das Ginkgo ist auch kein Mittel, das ein- oder aufdosiert werden müsste. Da kann man durchaus mit der hohen Dosierung anfangen, damit man bald etwas an Wirkung sieht.

Mann: „Ja und was die Wirkung angeht: Ich habe gelesen, dass das Ginkgo gar nicht so gut wirkt gegen Gedächtnisprobleme!“
Das ist das Problem, für die sie sie gekauft hat, richtig? Also Ginkgo ist so in etwa das, was wir haben dagegen im Freiverkauf. Alles andere wäre dann via Arzt.

Mann: „Ja – jedenfalls bin ich absolut NICHT zufrieden mit ihrer Beratung.  Was können sie mir als Kompensation für ihre Fehler anbieten? “ 
Ich sehe nicht, wo wir hier einen Fehler gemacht hätten, aber ich nehme ihre Reklamation entgegen und ich kläre ab, was wir machen können. Ich nehme Namen und Adresse auf – er meint: „Sie können ja nachschauen, es wurde bei ihnen gekauft. Wir haben eine gemeinsame Kundenkarte.“ Die Packung lässt er bei uns.
Ich gehe dem später nach. Auch wenn ich keinen Fehler sehe, würde mich interessieren, wie das Gespräch gelaufen ist, vielleicht nicht über 2 Leute, sondern über 1, die Mitarbeiterin, die sie bedient hat. Auf der Kundenkarte sehe ich: Das Mittel wurde vor etwa einem Monat bei uns gekauft. Bei meiner super-Pharmaassistentin Donna. Etwas überrascht bin ich dann, als ich die Historie davor anschaue. Die Frau nimmt das Mittel seit Juni letzten Jahres! Regelmässig. Bis auf einmal letztes Jahr hatte sie immer die hohe Dosierung. Wahrscheinlich hat sie das beim Kauf auch direkt so verlangt – dann sagen wir wirklich nicht mehr alles nochmals dazu. Donna bestätigt das auf Nachfrage. Sie erinnert sich auch nicht, dass die Frau gesagt hätte, sie hätte Probleme mit dem Magen oder dass die Dosierung oder Wirkung nicht gut wären.
Also entweder ist der Mann unzufrieden, dass sie es nimmt und es ist ihm zu teuer? Oder er weiss wirklich nichts und ihr Gedächtnis ist inzwischen so schlecht, dass sie vergessen hat das dem Mann zu sagen?

Als ich mit dem Mann telefoniere, versuche ich das dezent nachzufragen. Ich erkläre ihm also erst einmal, dass es bei weitem nicht das erste Mal war, dass sie das hatte. Das wusste er tatsächlich nicht. Als ich ihn direkt frage, ob sie ihm vielleicht Sorgen macht deswegen, bejaht er dass die Gedächtnisprobleme bei seiner Partnerin schlimmer werden. Sie sei deshalb inzwischen in Abklärung. Wir unterhalten uns (jetzt ohne Vorwürfe viel ruhiger) über die Demenzproblematik und wie das manchmal schleichend schlimmer wird (schwierig zu sehen für die Umgebung und auch uns) und einigen uns darauf, dass er die angebrochene Packung wieder abholt. Am Schluss war das ein richtig gutes Gespräch.

Übrigens: wenn ihr den Verdacht habt, jemand könnte beginnende Demenz haben – der Uhren-Zeichen-Test ist einfach für jeden zu Hause durchzuführen und gibt gute Hinweise.

Manchmal habe ich allerdings schon das Gefühl, die Leute halten uns für die Medikamentenvermietung. Dazu gehört auch die Person, die fand, wir könnten ihre für die Reise gekauften Medikamente (Malarianotfallmedikament etc.) die sie nicht gebraucht hat zurücknehmen und ihr das Geld dafür zurückerstatten.