Phantom-Läuse

Es ist nicht gerade Läuse – Hoch – Zeit (die ist eher jeweils nach den grossen Ferien), trotzdem hatte ich letztens eine beunruhigte Mutter mit Kind in der Apotheke, deren „Käfer“ auf dem Kopf ich mir unbedingt anschauen sollte.

Im Normalfall mache ich das nicht – wer Läuse finden will, kann das am besten in den nassen Haaren mit einem Lauskamm, denn dann bewegen sich die sonst sehr flinken Tierchen auch nicht mehr. Aber die Mutter war sehr beunruhigt und überzeugt, dass es irgend ein anderes Insekt war … eben weil man Läuse ja meist nicht so gut sieht.

Stellt sich heraus, dass es wirklich Läuse waren. Massenhaft Läuse. Mit Handschuh konnte ich  mit einem kürzeren Blick schon 2 herauspicken (und zerquetschen).

Ich kann inzwischen ziemlich gut beraten, was Läuse angeht. Wie man sie findet, wie und mit was man sie bekämpft. Wie man die Mittel anwendet. Wen man sonst noch anschauen, behandeln und informieren sollte.

Und ich bin gut darin, die betroffenen Eltern zu beruhigen. Das ist nämlich nicht ein Hygiene Problem und manche Eltern denken dann sie hätten irgendwie nicht aufgepasst oder etwas falsch gemacht, dass ihr Kind jetzt Läuse hat.

Nur gegen etwas habe ich noch nichts gefunden: Dass es mich nach so einer Beratung regelmässig an der Kopfhaut juckt und beisst: Phantomläuse. Ich weiss, es ist nur meine Einbildung, aber kratz …. kratz … ihr wisst schon.

Mehr lesen über Läuse:

Die Rückkehr der Läuse

Läuse – immer noch

Läuse und der Coiffeur

Da ‚unten‘

Parasiten bei der Familie Pharmama (ja, auch wir hatten schon Läuse)

Per Anhalter durch die Packungsbeilage

Retax-Story

Von P.sycho.T.A.nte habe ich nach meinem Aufruf folgende selber erlebte Retaxations-Geschichte bekommen:

Besonders gerne retaxieren uns diverse Krankenkassen wegen Hilfsmitteln. Hilfsmittel haben wir in der Apotheke darum schon besonders gerne und sind schon fast froh, wenn der Patient das dann vielleicht doch lieber im Sanitätshaus besorgen geht. Für die meisten haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen, oder bekommen Preise vorgeschrieben, die teilweise noch unter unserem Einkaufspreis liegen, oder so knapp drüber, dass nach Abzug der MwSt. eine Spanne von ein paar Cent übrig bleibt.

Ein beliebtes Hilfsmittel, das immer noch gerne in der Apotheke besorgt wird, sind Kompressionsstrümpfe und Strumpfhosen. Nun haben wir inzwischen zum Glück von den Krankenkassen die „gnädige“ Erlaubnis bekommen, die zu Festpreisen mit ihnen abzurechnen – auch wenn einige zwischendurch soweit waren uns die Erlaubnis für derartiges, sehr zur Freude unserer Patienten (haha) ganz zu entziehen.

Vor einem Jahr etwa, war es aber noch so, dass einige Krankenkassen vor Abgabe von Kompressionsware von uns eine Genehmigung wollten.

Das lief dann etwa so ab:
Oma Fienchen kommt mit ihrem Rezept über eine Strumpfhose in die Apotheke. Ein kurzer Blick in die Kartei sagt sie hat die bei uns noch nie bekommen, also muss ein Termin zum Abmessen ausgemacht werden. Nun ist sie aber in einer besagter Krankenkassen, die vorher eine Genehmigung fordert. Zum beantragen selbiger braucht es die zur Strumpfhose gehörige Hilfsmittelpositionsnummer, die steht dann an der fertigen Strumpfhose … was doof ist, da wir die dazu ja erst einmal bestellen müssen … bei einer Maßanfertigung natürlich noch besser, wenn man die im Falle einer Nicht-Genehmigung nicht zurück schicken kann. Wir haben uns dann immer mit einer Vorab-Genehmigung über allgemeine HM-Nummern beholfen. Ging meistens… irgendwie.

1-2 Wochen später haben wir dann auch endlich mal eine Genehmigung bekommen und Oma Fienchen kann zum Abmessen kommen.
Das dauert unterschiedlich lange, kennt man ja. Strümpfe gehen schneller als Strumpfhosen, bei der jungen Frau, die die provisorisch wegen der Schwangerschaft bekommt geht’s meistens schneller, als bei der 80-jährigen Omi, die sich nicht mehr so gut bewegen kann.
Strumpfhose wird bestellt, kommt in 5 Tagen bis 2 Wochen, je nach Ausfertigung, Farbe, was auch immer.

Oma Fienchen holt glücklich ihre Hose ab und wir schicken dieses Paket an die Krankenkasse.
– Rezept, bedruckt mit Hilfsmittelnummern, idealerweise noch unter Angabe einer Diagnose, die im schlimmsten Fall mit Stempel und Unterschrift vom Arzt nachgefordert werden muss und natürlich unter Angabe der Genehmigungsnummer und dem Vermerk unserseits, dass die Verordnung von der Kasse genehmigt ist
– Eine Kopie des Maßblattes, damit man uns auch glaubt, dass wir da wirklich was abgemessen haben und nicht einfach eine Maßgröße abrechnen und eine viel günstigere Seriengröße bestellen (Oder was weiß ich)
– Eine Kopie der schriftlichen Genehmigung der Krankenkasse – Sicher ist sicher

3 Monate später drückt mir el Cheffe dann einen Brief der Krankenkasse in die Hand … Inhalt kurzgefasst: Ihr habt eine Strumpfhose abgegeben ohne sie vorher genehmigen zu lassen, damit nehmen wir uns heraus für eure erbrachte Leistung nichts zu bezahlen. Alter Abrechnungsbetrag 149,55€, neuer Abrechnungsbetrag: 0,00€
……

Für mich hieß es jetzt also hinsetzen, Schreiben an die Krankenkasse fertig machen, ihnen noch einmal belegen, dass sie uns für eben jene Verordnung selbst eine Genehmigung erteilt hätten und das ganze wieder einschicken.

In diesem Fall ist es gut gegangen und nach noch einmal 2 Monaten haben wir das Ding dann doch erstattet bekommen.

Das ist vielleicht keine ganz so dramatische Story, weil es anscheinend „nur“ ein Formfehler() bei der Krankenkasse war …
(
) Na aber wehe der Apotheke oder dem Arzt passiert mal „nur“ ein Formfehler ><

Ja, siehe Post von gestern. Wer selber noch solche Geschichten hat, darf sie mir gerne schicken!

Retaxationen – wenn die Krankenkassen Leistung einfach nicht bezahlen

Wie schon länger mal angekündet hier eine kleine Zusammenstellung von Null-Retaxationen. Das ist ein Übel, das es (bisher) zum Glück nur in Deutschland gibt. Es bedeutet, dass die Krankenkasse den Apotheken ein verordnetes und dem Patienten bereits abgegebenes Medikament oder Hilfsmittel nicht bezahlt. Arbeit geleistet, Patient richtig versorgt und man bekommt für das eingekaufte und abgegebene Mittel … gar nichts. Die Krankenkasse spart durch diese Null-Retaxationen Millionen. Die Apotheken leiden. An die Patienten weitergeben dürfen sie diese Ausgaben in Deutschland aus gesetzlichen Gründen nicht. Also: ein späteres Einziehen nicht von der Krankenkasse, die sich weigert zu zahlen, sondern vom Patienten ist nicht möglich. Und die Gesetzgebung unterstützt die Krankenkassen auch noch, indem sie sagen, dass Retaxationen halt „Berufsrisiko“ seien.

Mein Beileid an meine deutschen Kollegen, die sich tagtäglich damit herumschlagen müssen und denen die abertausend Gesetzesvorschriften, Verträge mit den Krankenkassen und deren Rabattverträge mit den Pharmafirmen die Arbeit so unnötig schwerer machen. Die Mehrheit davon finde ich unlogisch, Patientenunfreundlich, rein paragraphenreiterisch und schon deshalb wohl schwer dem Patienten zu erklären.

Das soll auch als Hinweis für meine Schweizer Kollegen und Patienten sowohl hier als auch in Deutschland dienen: Wisst ihr überhaupt, in was für einem Meer von (teils unnötigen) Gesetzen die Deutschen Apotheker operieren müssen … und wie die Krankenkassen das Ganze penibelst zu ihren Gunsten ausnutzen?

Bei vielen Retaxationen handelt es sich um Formfehler – da ging das richtige Mittel raus, aber auf dem Rezept ist irgendein Detail nicht ganz korrekt.

Auf dem Betäubungsmittel-Rezept für eine langjährige Dialyse-Patientin fehlt der Hinweis dass die Patientin durch den Arzt schriftlich auf die Dosierung hingewiesen wurde. Es wurde das Richtige abgegeben, ein dringend nötiges Medikament, dass die Patientin in der gleichen Form schon länger nimmt. Retaxation auf Null – die Krankenkasse nimmt das als Vorwand gar nichts zu zahlen, obwohl ihr auch hier kein finanzieller Schaden entstanden ist. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2050)

Auf dem Rezept für ein Hilfsmittel – in diesem Fall BD Microfine Nadeln (die braucht man für die Insulin-Pens) wurde vom Arzt bei der langjährigen Diabetikerin vergessen die Diagnose aufzuschreiben. Das Die Nadeln werden vollständig Nicht bezahlt von der Krankenkasse. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2005)

Auf dem Betäubungsmittelrezept kann die Krankenkasse das Ausstellungsdatum schlecht lesen. Sie interpretieren das (ohne Nachzufragen und obwohl das ein Sonntag wäre) als ein Datum, das 10 Tage vor der Abgabe des Medikamentes auf Rezept liegt. Betäubungsmittelrezepte müssen in Deutschland innert 7 Tagen eingelöst werden. Das gesamte Rezept wird auf Null retaxiert. Auf dem Durchschlag gut zu lesen: Rezeptdatum von 2 Tagen vor der Abgabe. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1988)

T-Rezepte (für Thalidomid) sind noch schwieriger korrekt zu beliefern. Bei einem Formfehler des Arztes (wie auch nur einem falsch gesetzten Kreuzchen) verliert die Apotheke ein paar Tausend Euro … und macht sich womöglich noch strafbar. Siehe: https://knicksfussnoten.wordpress.com/2013/05/27/ich-geh-dann-mal-in-den-knast/

Die Apotheke gibt im Notdienst auf Telefon und Fax des Arztes ein Antibiotikum gegen Blasenentzündung ab. Es ist das rabattierte Medikament der Krankenkasse. Der Arzt schickt das Rezept nach. Auf dem Rezept ist das Datum von ein paar Tagen später (wo er das ausgestellt hat). Die Apotheke korrigiert das Datum handschriftlich mit der Begründung: „Notdienstabgabe am … Rezept per Post nachgereicht“. Die Krankenkasse retaxiert das ganze Medikament mit der Begründung. „Abgabe vor Verordnungsdatum“ und als die Apotheke das anfechtet mit der nächsten Begründung: „Abgabe in der Notdienstzeit ohne Vorlage einer ärztlich ausgestellten Verordnung“: (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1463)

Der Arzt verschreibt ein Parkinson-Medikament in der Menge 4 x 100 Stck und „Hinweis: ich habe bewusst 4 x 100 Stück verordnet, also bitte nicht eigenmächtig ändern! Exakte Menge“ Problem: Die Krankenkasse schreibt vor, dass die Maximalmenge bei diesem Medikament 2 x 175 Stück betragen darf und sie schreibt ausserdem vor, dass der Rabattvertrag eingehalten werden muss (auch mit Mengen von 175 Stck). Ausserdem muss der Patient bei Abgabe nach ärztlichem Wunsch 40 Euro zu-zahlen, bei Abgabe nach Vorgabe der Kasse nur 20 Euro. Der Arzt hat zwar auch in Deutschland Therapiefreiheit – wird aber so von den Krankenkassen genauso eingeschränkt. Und die Apotheke macht sich – was auch immer sie jetzt tut sehr unbeliebt. Entweder beim Arzt, oder beim Patient … nur die Krankenkasse freut sich, weil sie, wenn die Apotheke den Vorgaben des Arztes folgt, das gesamte Rezept auf Null retaxieren und gar nichts zahlen muss. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1928)

Bei anderen Retaxationen ging einfach nicht genau das raus, was die Krankenkasse gerne hätte: das Mittel von dem Hersteller, mit dem sie einen Rabattvertrag gemacht haben (von dem niemand weiss, wieviel genau die Kasse dafür bekommt) oder nicht das Importpräparat das momentan gerade etwas günstiger ist, oder nicht die vorgeschriebene Menge Tabletten (das geht in D nach N-Grössen und es ist streng reglementiert, was übernommen wird. 100 Stück und 98 Stück sind da nicht zwingend „dasselbe“). Das bedeutet keinen finanziellen Verlust der Krankenkasse, trotzdem wird auch hier retaxiert. 

Auf dem Rezept ist ein Medikament in der Packungsgrösse 28 Stück verordnet. Diese ist nicht verfügbar (nicht mehr lieferbar, tatsächlich hat der Hersteller sie ersetzt). Die Apotheke ersetzt das dringend benötigte Medikament mit eben der Packung zu 30 Stück vom selben Hersteller. Die Krankenkasse sagt, dass diese Packungsgrössenänderung durch den Arzt hätte genehmigt werden müssen … und ein neues Rezept ausgestellt werden müsste. Sie retaxiert die Apotheke auf Null. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2039)

Auf das dringende Rezept, das sogar nach Ladenschluss vorgelegt wurde gibt die Apotheke nicht das von der Krankenkasse verlangte Rabattarzneimittel ab, da das nicht an Lager ist. Eine Bestellung und Lieferung am selben Tag war nicht mehr möglich. Statt dessen wurde (wie in solchen Fällen von der Krankenkasse vorgeschrieben) eines der 3 günstigsten Generika abgegeben. Auf dem Rezept wurde dokumentiert weshalb: „Akutversorgung“. Die Krankenkasse retaxiert auf Null mit der Begründung, dass es nicht das vom Rabattvertrag vorgeschriebene Arzneimittel ist und das nicht unter Akutversorgung fallen kann, da es ein Medikament zur Dauertherapie ist. Eigentlich ist aber das doch gerade der Grund: man sollte so eine Therapie auch nicht unterbrechen, oder?? (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2056)

Der Arzt verschreibt auf Rezept Sandimmun Spritzen 100 Stück mit „Aut idem Kreuz“ – bedeutet: er will, dass das nicht durch etwas anderes ersetzt wird. Die Apotheke gibt es ab, dokumentiert auch dass ein eventuell vorhandenes Importpräparat nicht lieferbar ist (das sie auf Vorgabe der Krankenkasse sonst abgeben müsste). Sie wird dennoch retaxiert – es soll ihr nur eine Packung von 50 Stück bezahlt werden und nicht eine Packung zu 100 Stück, da 2 Packungen zu 50 Stück in dem Fall tatsächlich etwas günstiger gewesen wären … Man retaxiert also nicht nur die Differenz. (Auf der anderen Seite verbietet sie solche Stückelungen und retaxiert auch dafür) (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1862)

Die Metoclopramid Tropfen, ein Medikament gegen Übelkeit, das schon lange verordnet und von vielen verwendet wird, aber wegen Nebenwirkungen unter Beobachtung stand, werden recht plötzlich letztes Jahr vom Markt zurückgezogen. Das auf eine ziemlich seltsame Art und Weise: erst kommt eine Pressenachricht und dann (um Tage verzögert) der offizielle Rückruf. Verunsicherte Apotheker haben Rezepte für die Tropfen in der Zwischenzeit deshalb mit Nachfrage beim Arzt und dessen Bestätigung, dass das Medikament dringend notwendig ist abgegeben. Jede Abgabe der Tropfen nach dem Tag des Rückrufs und auch für den Tag des Rückzugs selber (Veröffentlichung im Internet in der PZ) wurde den Apotheken deshalb nicht vergütet. Offenbar wird verlangt die Datenbanken stündlich zu prüfen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1950)

Der Arzt (ein Spezialist für Gastrointestinale Tumore) verschreibt ein Mittel gegen Erbrechen in Lutschtablettenform. Der Patient hat einen Magentumor – und kann normale Tabletten nicht gleich aufnehmen. Die Krankenkasse hat nur die Tabletten in den Rabattverträgen und retaxiert die Apotheke, die Lutschtabletten abgibt auf Null. Es reicht nicht, wenn der Spezialist das so verschreibt, die Apotheke selber hätte den Nicht-Austausch mit dem Rabattarzneimittel auf dem Rezept mit „pharmazeutische Bedenken“ zusätzlich extra festhalten müssen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1518)

Auch die Herstellung von Rezepturen (eigens auf ärztliches Rezept hergestellte Mischungen) werden retaxiert. Mit diesen Begründungen:

  • Preise außerhalb der Hilfstaxe werden bei der Vergütung zugrunde gelegt.
  • Anbruchberechnungen der Apotheken werden retaxiert. (das ist, wenn man von einem Inhalt nicht die ganze Menge braucht für die Herstellung, den Rest aber später vielleicht weiter verwenden kann – häufig auch nicht.)
  • Rezeptprüfstellen bestimmen über die zu verwendenden Wirkstoffe, über die Haltbarkeit von Inhaltsstoffen und überhaupt über die eventuell mangelnde Wirksamkeit. –  (Wer sitzt denn dort? Wohl kaum Apotheker oder Ärzte?)
  • Rezepturen mit Fertigarzneimitteln wurden auf Importe retaxiert. (die KK zahlen also nur das, was das Importpräparat gekostet hätte)
  • Rezeptur mit Fertigarzneimitteln auf Verwendung eines Off-label-Arzneimittels retaxiert. (Also: statt Viagra Tabletten wurden Revatio Tabletten zur Herstellung von Sildenafil Kapseln genommen … und nicht bezahlt).
  • Rezepturverordnungen mit Rx-pflichtigen Inhaltsstoffen nicht mehr erstattet, wenn sie ebenfalls nicht apothekenpflichtige Hilfsstoffe oder Grundlagen enthalten. – Zum Beispiel Salben, die sonst Kosmetika sind.

(Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1849)

Manche dieser Fälle sind eigentlich Arzt-Fehler: wenn das Rezept nicht richtig ausgestellt ist. Nur wird nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen, sondern die Apotheke. Die Krankenkassen machen die Apotheken zu „ihren“ Bürokraten und stellen faktisch Formulare vor das Patientenwohl.

In manchen von diesen Fällen konnte die Apotheke erfolgreich Berufung einlegen. Allerdings auch in diesem Fall: das bedingt einen derartigen Mehraufwand und Bürokratie… Sollten wir Apotheker uns nicht mehr um das kümmern, wofür wir da sind? Nämlich Patienten mit den richtigen Medikamenten zu versorgen und sie zu beraten, ihre Krankheiten zu behandeln und zu die Behandlung verfolgen?

Für das oben haben die Apotheker auch in Deutschland nicht studiert. Eine derartige Behandlung haben sie nicht verdient.

Man stelle sich vor, wenn derartiges zu uns käme.

Bitte nicht.

Das ist auch ganz sicher nicht im Sinn der Patienten.