Er hat ‚was‘ gesagt?

„Ich hatte ihn nicht mal selber am Telefon, nur die Praxisassistentin. Aber er hat ausrichten lassen, dass wir ‚ihr geben können, was wir wollten oder soviel sie will – er, also der Arzt – habe keine Möglichkeit, da einzuschränken’.“

Das gibt’s ja nicht.

Anlass von dem kleinen Gespräch bei der Übergabe zwischen meiner Apotheker-Kollegin und mir war ein Problem, das wir mit einer Patientin haben. Die Patientin ist bekannt abhängig. Sie hat auf Dauerrezept Benzodiazepine verordnet (Temesta in dem Fall). Wie das so bei manchen Daueranwendern passiert, hat sie dann irgendwann einmal angefangen mehr zu nehmen …. bis wir ein erstes Mal eingegriffen haben um nachzufragen, ob da eine Limitation möglich wäre. Der Arzt war damit einverstanden und so hat die Patientin, Frau Zzz „nur“ noch 3 Packungen Temesta zu 50 Stück pro Monat bekommen. Das ging … mal besser, mal schlechter über ein Jahr gut, dann fing sie an erst uns und dann den Arzt zu drangsalsieren, weil das nicht reichte. Sie hat sich „Extrapackungen“ aufschreiben zu lassen – das musste via Arzt laufen gemäss unserer Abmachung, da wir sonst keine Ausnahmen dafür erlaubten. Der Arzt schrieb die Packungen dann auch meistens auf. Ich bin sicher, er hat ziemlich Druck bekommen von der Patientin. Das Problem ist einfach, dass derartig häufige (etwa 1 x monatliche) Ausnahmen die Abmachung untergraben.

Das nächste Problem tauchte auf, als der selbe Arzt zusätzlich zu den Temesta auch noch Seresta (ebenfalls ein Benzodiazepin) aufschrieb. Ebenfalls als Dauerrezept. Ohne Angabe der Dosierung ausser „bei Bedarf“.

Man kann sich vorstellen, dass die Patientin das dann auch prompt nutzte – oder ich sollte schreiben ausnutzte. Aber nach der 2. Packung (zu 50 Stück) zusätzlich zu den 3×50 Temesta im ersten Monat, da haben wir dem Arzt wieder angerufen, um das abzuklären.

Es macht wenig Sinn gleich 2 Benzodiazepine gleichzeitig zu verordnen. Tatsächlich war mir das nicht ganz geheuer aber eine Internet- und Literaturrecherche brachte auch nur das Ergebnis, dass das nicht gute Praxis ist und die Gefahr der Nebenwirkungen erheblich erhöht ohne eine Bessere Wirkung zu zeigen.

Also haben wir in der Praxis angefragt, ob es da nicht Sinn mache – falls das Seresta wirklich nötig ist, da nicht auch eine Limitation einzuführen.

Und darauf kam dann obige Antwort.

Nicht mal vom Arzt selber, von der Praxisassistentin. Offenbar war es nicht wichtig genug direkt mit der Apothekerin zu reden.

Umm … das kann ich so nicht stehen lassen.

Was die Patientin da macht ist nicht nur Missbrauch – sie gefährdet akut ihre Gesundheit damit … und das kann nur schlimmer werden. Damit will ich nichts zu tun haben – das ist nicht das, was ich als meine Arbeit will. Das widerspricht meinem Verantwortungsgefühl für die Gesundheit meiner Patienten und meinem Berufsverständnis. Ich bin echt nicht nur einfach der Tablettendispenser.

Im übrigen finde ich das Verhalten vom Arzt unverantwortlich. Wirklich. Ich vermute, er hat bei dieser Patientin etwas resigniert. Sie setzt ihn (wie uns auch) ziemlich unter Druck mit Forderungen  (ich brauche mehr Packungen, ich habe eine akute Krise! Mir geht’s gar nicht gut.), mit Drohungen (ich wechsle den Arzt! Und die Apotheke!) und überhaupt mit stetigen Anrufen – denn in der Praxis selber war sie schon eine Zeitlang nicht mehr.

Also habe ich mich hingesetzt und einen Brief geschrieben. An den Arzt. Einerseits, weil ich schriftlich sowieso besser bin als am Telefon. Andererseits als Dokumentation. Wenn etwas passiert will ich das festgehalten haben auf Papier.

Darin schrieb ich dem Arzt von meinen Bedenken bei der Kombination von 2 Benzodiazepinen. Dass Frau Zzzz das als Anlass genommen hat, ihre Einnahme wieder unkontrolliert zu steigern. Dass die Verordnung „Nach Bedarf“ in dem Fall unsere Vorgaben unterwandert mit denen wir sie doch schon einmal unter Kontrolle bringen konnten, so dass sie regelmässig hat, aber nicht steigert. Dass das schon einmal funktioniert hat und auch wieder kann –aber nur, wenn wir zusammenarbeiten.

Dass seine Antwort (via Praxisassistentin) am Telefon gegenüber meiner Apothekerin so nicht annehmbar ist.

Und dass ich von ihm erwarte, dass er mir klare Vorgaben gibt, wie er das mit den Benzodiazepinen handhaben will – und dass ich, wenn ich die nicht bekomme die Patientin bei uns in der Apotheke ablehnen würde, weil ich eine Weiterbehandlung unter den Voraussetzungen nicht verantworten könne.

Ja – nicht so nett, ich weiss. Aber ich war der Meinung, die Angelegenheit bedarf deutlicher Worte.

Nur einen Tag später habe ich in meinem Brieffach in der Apotheke die Mitteilung, dass der Arzt angerufen habe und spezifisch mit mir reden wolle. Er rufe später nochmals an.

Das hat er.

Und … er hat sich am Telefon für sein Verhalten entschuldigt.

Oh!?!

„Ich muss mich entschuldigen für mein Verhalten. Das war wirklich nicht professionell“

Langes Telefon, kurzer Sinn – wir haben wieder eine feste Abmachung und Vorgaben. An die wir uns beide (Arzt und Apotheker) halten werden. Das wird Diskussionen mit der Patientin geben – aber solange wir beide am selben Strang ziehen ist das durchsetzbar.

Find ich toll! Ich bin nicht gerne die unangenehme Apothekerin, und ich verstehe die Ärzte auch: die haben’s mit so Patienten auch nicht leicht. Trotzdem bin ich nicht bereit hier das Problem auf meine Seite abschaufeln zu lassen.

Auch Apotheker werden krank …

apocxgesundheit

Ja, auch wenn wir „an der Quelle“ sitzen. Zumindest was Medikamente angeht – Bei uns kommen doch täglich viele akut kranke Menschen vorbei, da ist es kein Wunder, dass man sich gelegentlich ansteckt. Interessanterweise scheine ich es allerdings kaum von den Kunden zu bekommen … die letzten paar Male war es von Junior.

Eine Apothekerin mit Schnupfennase und Husten ist ein trauriger Anblick – deshalb verstecken wir das so gut es geht (siehe auch Cartoon oben) – ja auch die Tonnen Taschentücher sind von mir … dazu der Nasenspray, Hustenpastillen, Taschentücher, Erkältungstrank und das Desinfektionsmittel ganz recht … wir wollen ja niemanden sonst anstecken.

Apotheker auf dem Weg zum Impfen: 2. Fähigkeitsausweis

Auf-dem-Weg

In weiser Voraussicht im Hinblick auf das Impfen in der Apotheke bietet der Apothekerverein schon seit Ende 2011 an, den Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme zu machen. Sie schreiben auf ihrer Seite:

Die Fähigkeitsprogramme FPH ermöglichen dem interessierten Apotheker, bestimmte neue Kompetenzen zu erwerben, die er sich noch nicht in seiner Aus- oder Weiterbildung aneignen konnte. … Die Fähigkeitsprogramme bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Damit können die Apotheker, die das noch nicht in der Ausbildung gelernt haben (kommt erst ab 2017) die Kompetenzen erlangen, damit sie auch wirklich impfen dürfen. Zu den gesetzlichen Grundlagen dazu siehe Post …)

Die Weiterbildung umfasst folgende drei Module:

  • BLS-AED Reanimationskurs, der SRC anerkannt sein muss
  • Impfungen (12 akademische Stunden)
  • Injektions- und Blutentnahmetechniken (20 akademische Stunden)

Eine akademische Stunde entspricht 45 Minuten.

Bei all diesen Kursen wird man jeweils geprüft. Man bekommt die Testate dafür nur, wenn man alle Prüfungen bestanden hat. Es gibt jeweils einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Testate sind 2 Jahre gültig.

Wenn man alle Testate hat, muss man sie beim Apothekerverein einreichen, die das dann anschauen und wenn alle Komponenten erfüllt sind den Fähigkeitsausweis ausstellen.

Es besteht danach Fortbildungspflicht. Das heisst beim Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme, man muss mindestens alle 2 Jahre Fortbildungen im Rahmen von 50 FPH Punkten in Form eines Kontaktstudiums absolvieren – das bedeutet: mindestens 8 Stunden in externen Kursen zu dem Thema. Davon sind 25 Punkte in Form eines BLS-AED Refresherkurses (SRC anerkannt) nachzuweisen. Wird das nicht gemacht kann das Recht zur Führung des Fähigkeitsausweises entzogen werden.

Zu dem Zeitaufwand – der insgesamt zum Erlangen etwa 4 ganze Tage Kontaktstudium plus nochmals mindestens 2 halbe Tage online-Kurs beinhaltet (da kommt es drauf an, wie effizient man ist) kommt noch der finanzielle Aufwand, der … nicht unerheblich ist. Hier mal eine Liste für 2016, in Klammern was man als Nicht-Apothekerverband-Mitglied zahlt.

  • BLS-AED Reanimationskurs CHF 650.- (780.-)
  • Impfungen  CHF 550.- (1100.-)
  • Injektions- und Blutentnahmetechniken CHF 970.-
  • online Kurs Injektionen und Blutentnahme  CHF 300.- (600.-)
  • Nachweis Hep B Titer (Voraussetzung für Spritzenkurs, inkl Arztbesuch) ca. CHF 100.-
  • Antrag Fähigkeitsausweis Pharmasuisse  CHF 250.-
  •  diverse Fahrtspesen (mit Halbtax SBB): ca CHF 130.-

Total also mindestens: CHF 2950.- (Ja, Spezialisten und Spezial-Ausbildungen sind teuer).

Das muss man auch erst mal haben. Bei manchen bezahlt die Apotheke selber noch etwas an der Weiterbildung, aber auch so: die meisten Apotheker, die das machen, die machen das aus Überzeugung. Viele von Ihnen haben da auch angefangen bevor überhaupt klar war, dass sie das (je) brauchen würden können. Die ersten haben Ende 2013 ihren Fähigkeitsausweis erlangt.

Ich habe (jetzt) angefangen.

Vor Impfungen wird gewarnt

Bleibt ja von den Impfungen weg. Das ist der Weg, wie die grossen Regierungen und die Pharmaindustrie versuchen uns umzubringen. Die machen Quecksilber rein, damit wir Autistisch werden. Und Aluminium, damit wir Alzheimer bekommen. Und der Flüssige Teil wird aus abgetriebenen Babies hergestellt. Jeder der geimpft wird, wird sterben!

Ja, auch die nichtgeimpften. So ist das Leben.

Das oben ist, was man auf Seiten von Impfgegnern (und in den Kommentaren auf anderen Seiten) so zu hören bekommt. Meist unterlegt mit „Fallbeispielen“ von denen man gehört oder gelesen hat, zusammen mit der Aufforderung „sich selbst ein Bild zu machen“ und generell Angstmacherei … die leider oft ihre Wirkung nicht verfehlt. Welche Mutter will ihr Kind schon einem unnötigen Risiko aussetzen? Verstehe ich.

Auf der anderen Seite: Ich bin jetzt an der Ausbildung zum „impfenden Apotheker“ und dabei werde ich von Leuten geschult, die Experten auf ihrem Gebiet sind – in Theorie und Praxis. Sie belegen was sie erzählen und lehren mit Quellen (richtigen und grossen Studien) und Erfahrungswerten nicht nur vom Hörensagen, sondern aus eigenen und vieltausendfachen Anwendungen eben-dieser Impfungen. Und die Datenlage ist überwältigend. Überwältigend gut für die Wirkung und die Sicherheit der Impfungen.

Ich bin überzeugt – und ich will, dass möglichst viele von diesen Impfungen profitieren. Der Kinderarzt soll die Kinder grundimmunisieren – das schützt sie und gibt auch mir als Mutter Sicherheit. Bei den Erwachsenen gehen leider häufig die Auffrischimpfungen unter oder vergessen … und da sehe ich meinen zukünftigen Einsatz. Dafür mache ich diese Weiterbildung.

Demnächst hier auf dem Blog: was das alles kostet. Und: Nein, die Pharmaindustrie sponsert das nicht. Von denen habe ich keinen Rappen bekommen dafür, dass ich das mache.

(Nachtrag: Ich diskutiere nicht gerne mit Impfgegnern. Ich finde das wahnsinnig ermüdend und repetitiv. Für Diskussionen und Fragen verweise ich gerne hierher: die Seite „Für Impfen“ auf Facebook. Die haben dafür die Geduld die mir fehlt und belegen ihre Aussagen auch immer sehr schön fachlich.)

Rezept nach Belieben?

rphusten

Was denkt eine Apothekerin, wenn sie dieses Rezept sieht?

Erster Überblick: Ah, ja. Da ist jemand erkältet. Schmerz-/Fiebermittel, Nasenspray, Hustensirup.

Algifor 100mg/5ml Sirup  6.5ml maximal alle 8 Stunden

Okay – es gibt nur einen Algifor Sirup, da den Inhalt so anzugeben ist unnötig redundant. Dafür weiss ich nicht wie viel das Kind wiegt und muss fragen, um zu schauen ob die Dosierung so in Ordnung ist (wäre nett, wenn die Ärzte das auf Rezepten für Kinder grundsätzlich draufschreiben würden) … oh: und ich sollte besser noch eine Dosierspritze dazu abgeben: wie will man sonst mit dem Doppellöffel (5ml und 10ml) 6.5ml abmessen?

Nasivin Nasentropfen 2-3 x täglich für maximal 7 Tage

Und hier dafür nicht angegeben welche Stärke (0.01, 0.025, 0.05?). Gut, das kann ich aus dem Geburtsdatum ableiten (Wo steht da eigentlich der Patient auf dem Rezept? Ah – hinten). Und bezahlt wird hier von der Krankenkasse nicht alles.

Hustensirup – nur bei nächtlicher Unruhe

Ookayy? Was darf’s denn sein? Es gibt ja mehr als einen Hustensirup – von jeder Art, der schleim-lösenden und dem husten-stillenden und immer noch ein paar Kombinationen. Ich schätze mal, es soll was hustendämpfendes sein (da nur für die Nacht), aber da ich nicht schätzen darf gibt das halt einen Anruf beim Arzt.

Ein einfaches Rezept, wirklich. Eigentlich nicht mal Sachen, für die man wirklich zum Arzt müsste.