Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 1: Was braucht es für eine Apothekeneröffnung?

UnterschiedeDACHApotheke

Apotheker ist ein toller Beruf, abwechslungsreich, mit viel Verantwortung, mit direktem Einfluss auf die Gesundheit der Kunden – in dem Fall Patienten zu sagen ist sicher richtig. Aber er ist streng reglementiert: der Beruf Apotheker unterliegt einer Menge Vorschriften: gesetzlicher und vertraglicher (mit den Krankenkassen) – unter anderem auch damit diese Verantwortung nicht missbraucht wird. Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Vorschriften und Gesetze. Ich versuche mich hier an einem Vergleich der DACH Länder: Deutschland, Österreich und der Schweiz anhand verschiedener Fragen rund um die Apotheke.

Die Artikelreihe entstand auf Idee und mit Unterstützung von Pharmapro.ch – Danke dafür!

CH: In der Schweiz gelten Apotheken als gewöhnliche Detailhandelsgeschäfte, die zwar spezialisiert sind, aber vollständig der Handels- und Gewerbefreiheit unterstehen und von den Behörden weder einen offiziellen Versorgungsvertrag noch den Auftrag zur Beteiligung an der Grundversorgung im Gesundheitssystem haben. Es gilt Niederlassungsfreiheit, was den Standort betrifft, aber zahlreiche Vorschriften betreffend Einrichtung und Qualitätssicherungssystem. Die Leitung der Apotheke muss durch einen diplomierten Apotheker mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung mit den erforderlichen Weiterbildungen sowie Unbedenklichkeitsnachweis gewährleistet sein. Ausländische Diplome werden anerkannt, wenn sie aus Ländern mit vergleichbaren Ausbildungsgängen stammen. Der Inhaber der Apotheke muss nicht Apotheker sein, kann mehrere Apotheken besitzen oder auch eine Kette. Den leitenden Apothekern muss aber ihre selbständige Handlungsfreiheit und Verantwortung über die Apotheke garantiert sein.

D: Die Apotheken in Deutschland haben einen offiziellen. vom Staat vergebenen. gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Nur ein in Deutschland approbierter Apotheker mit positiven polizeilichen Führungszeugnis darf eine Apotheke betreiben: Eine Hauptapotheke und bis zu 3 Filialapotheken, welche durch Apotheker geleitet werden müssen, Ketten gibt es nicht. Ausländische Berufsabschlüsse dürfen nur eine seit mindestens 3 Jahren bestehende Apotheke betreiben, bzw. müssen 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Es herrscht Niederlassungsfreiheit. Es gibt sehr viele Vorschriften für die Räumlichkeiten und deren Anordnung, der Pflicht zur Vorhaltung eines Labors für Identitätsprüfungen von Rohstoffen, der strikten Trennung vom Kundenbereich vom internen Bereich. Des weiteren besteht die Pflicht zur Anwendung eines QM Systems.

Ö: Die Apotheken in Österreich müssen untereinander mindestens 500 m entfernt sein. Einer existierenden Apotheke müssen mindestens 5500 zu versorgende Personen bleiben und damit eine Apotheke öffnen kann, muss es einen Arzt in der Ortschaft haben. Die Apotheke hat eine Offenhaltepflicht. Zum Leiten der Apotheke ist vorher 5 Jahre Vollzeitdienst vorgeschrieben, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest. Ein Apotheker muss mehr als die Hälfte der Apotheke besitzen (Konzessionär) und ist damit persönlich verantwortlich und haftend. Ein Apotheker darf nur in einer Apotheke “Konzessionär” sein (ev. plus eine Filialapotheke), daher gibt es keine Ketten. Die Apothekenbetriebsordnung macht auch Vorschriften betreffend der Räume, Ausstattung (Labor, Lager, Offizin, Nachtdienstzimmer) und Betriebsregeln und wird alle 5 Jahre geprüft – ein QMS ist aber nicht vorgeschrieben.

… Ich nehme übrigens gerne Kommentare von Deutschen, Österreicherischen oder Schweizer Apothekern an, die eventuell undeutlich geschriebenes korrigieren oder ergänzen möchten. Der Teufel liegt im Detail … Obwohl nach Aussen die Apotheken in den drei Ländern sehr ähnlich erscheinen, gibt es da doch grössere Unterschiede – mehr davon in den nächsten Teilen.

Adrenalin-Pen Rückruf

Diejenigen, die es betrifft, werden das schon länger mitbekommen haben: Für die Adrenalin Pens gab es einen grossen Rückruf:

epipen

Bild: compendium.ch,

Die Firma MEDA Pharma GmbH zieht die Chargen von Epipen und Epipen junior, Injektionslösung vorsorglich bis auf Stufe Patient vom Markt zurück. Aufgrund eines Problems bei der Herstellung des Pens besteht ein Risiko, dass ein für dessen Auslösung kritisches Bauteil deformiert ist und deshalb nicht korrekt funktioniert. Betroffene Chargen: Epipen: 5FA665J und 5ED824M und 6FA293D sowie Epipen junior 5ED824AD

Der Rückruf kam, nachdem weltweit 2 Patienten reklamiert haben, dass sich der Pen nicht auslösen liess bei der Anwendung. Das ist natürlich ziemlich gravierend bei etwas, das in einem akuten Notfall wie einem anaphylaktischen Schock eingesetzt wird, auch wenn weitere Tests keine Probleme gezeigt haben. Deshalb wird nicht nur der Verkauf gesperrt, sondern auch diejenigen informiert, die ihn (vielleicht) bekommen haben: die Patienten.

Das funktioniert bei uns in der Schweiz so, dass wir Apotheken den Rückruf sowohl auf der swissmedic-Seite finden, als auch direkt informiert werden, in diesem Fall von Hersteller und Grossisten. In der Apotheke können wir dank unserer Dossierführung alle betroffenen Patienten anschreiben und vom Rückruf informieren. Diese bringen dann den Epi-Pen in die Apotheke und bekommen dafür einen neuen als gratis-Austausch. Wir sammeln die zurückgebrachten Epi-Pen und bekommen sie dann von der Firma ersetzt. Die Patienten sollen den Epi-Pen aber behalten, bis wir ihnen einen direkt austauschen können: einen vielleicht nicht korrekt funktionierenden Injektionspen zu haben ist besser als keinen zu haben.

Der Rückruf galt übrigens nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit, auch in Deutschland (Dort heissen die Pens Fastject). Nur dass das dort nicht ganz so einfach funktioniert. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, erfahren das die Patienten dort nur aus den Medien, dass es einen Rückruf gibt – Dossiers über die Abgabe dürfen die Apotheken ja nicht grundsätzlich führen. Und wenn der Patient einen neuen Adrenalin-Pen will, dann muss er dafür erst beim Arzt ein neues Rezept dafür holen. Begründung: die Adrenalin-Pens sind rezeptpflichtig und dann kann der Arzt grad schauen, ob sie wirklich noch gebraucht werden ….

Find ich jetzt nicht so prickelnd.

Dossier-Führung

Wir führen in der Schweiz in der Apotheke Patientendossiers. Darin geben wir ein, was und wann an rezeptpflichtigen Medikamenten abgegeben wurde. Ausserdem können wir Zusatzinformationen wie Allergien oder andere genommene Medikamente eintragen. Das erlaubt uns auch bei Medikamenten, die von verschiedenen Ärzten oder im Spital verschrieben wurden bzugleichen, ob es da eventuell ein Problem gibt (Allergie, Wechselwirkungen, etc.). Zumindest, wenn es bei uns in der Apotheke bezogen wurde. In die Dossiers anderer Apotheken oder wenn das vom Arzt selber abgegeben wurde haben wir keine Einsicht. Das ändert vielleicht einmal, wenn das elektronische Patientendossier kommt und das zentral irgendwo gespeichert ist und der Zugang dazu mit Patientenerlaubnis für die Apotheke freigegeben wird. Bis dahin arbeiten wir mit dem, was wir haben … und das ist gut so:

Als ich die verschriebenen Co-Amoxicillin ins Patientendossier eingeben will, erscheint eine Warnung: Mögliche Allergie!

Und im Kommentar bei ihr finde ich dasselbe: Co-Amoxicillin nicht vertragen. Das Datum ist von vor etwa 2 Jahren.

Ich frage die Patientin: „Der Computer zeigt mir eine mögliche Allergie an …“

Sie: „Oh nein – ist das wieder das Antibiotikum? Ich habe die Ärztin extra gefragt, dass sie mir etwas anderes aufschreibt.“

Pharmama: „Ich habe da einen Kommentar im Computer von vor 2 Jahren, was war denn genau das Problem?“ (Manchmal ist es nicht wirklich eine Allergie, sondern nur Magenprobleme …)

Frau: „Ja, das stimmt, damals habe ich das von ihr bekommen, dann habe ich einen Ausschlag entwickelt von oben bis unten … Man hat im Spital dann auch noch einen Allergietest gemacht. Das vertrage ich wirklich nicht! Das habe ich der Ärztin damals danach auch mitgeteilt!“ (Ja – doch eine Allergie)

Pharmama: „Ich sehe, dass Sie damals später ein anderes Antibiotikum verschrieben bekommen haben, das Clindamycin. Haben Sie das vertragen?“

Frau: „Ja.“

Darauf habe ich der Ärztin angerufen und ihr das mitgeteilt. Dass die Patientin eine Allergie auf das Anitibiotikum hat. Dass sie das auch bei sich im Computer festgehalten haben müsste und ob sie wieder das Antibiotikum will, dass sie damals als Ersatz verschrieben hat. Sie wollte.

Patientin: „Das kann ich nicht verstehen, wenn ich sie schon darauf hinweise … und dann verschreibt sie mir wieder genau das!“

Ja, verstehe ich manchmal auch nicht. Schlechte Dossierführung vielleicht? System gewechselt oder Handschrift nicht mehr lesbar … wer weiss. Trotzdem zeigt sich auch hier immer wieder mal, wie wichtig eine zweite Kontrolle ist.

Drogen oder Essen?

Vor nicht allzu langer Zeit erreichte mich hier ein Kommentar, den ich nicht freigegeben habe … ich denke, man sieht, wieso, wenn man das liest. Ich finde es immer wieder erstaunlich und auch ziemlich traurig, was die Sucht so aus den Leuten macht. Hier gut sichtbar, dass die Sucht einen höheren Stellenwert einnimmt als selbst das Essen … auch das ist „ein Gesicht der Abhängigkeit“.

Mann ich habe ein ziemliches sucht Problem. Habe mich in den letzten 5 Wochen ziemlich in die Scheisse geritten mit Dormicum 15mg. Ich bin ziemlich verzweifelt!! Bekomme mein (winziges Sozialgeld… 120 Fr. pro woche (da ich es wochenweise bekomme das Geld)

Eine solche Dormicum 15mg Tablette (100er Schachtel kostet ca. 60 Fr. offiziell) das heisst, pro Tablette 60 Rappen (cent)… Aber ich muss auf der Strasse für eine einzige zw. 7 und 10 Franken hinblättern für EINE 15mg Tablette!!! 😦 Das ruiniert mich finanziell total!! Habe so viel gewicht verloren in den letzten wochen… Für Essen reichts halt einfach nicht mehr!

Habe NIE Geld um Essen zu kaufen, geschweige denn Kleider oder sonst was!! Dabei wären diese Tabletten von Roche sowas von Billig!!! Wieso kann mir niemand mit Connections helfen, diese zum Normalen Preis zu bekommen!? (oder halt auch ein Bischen mehr… würde halt auch 100 Franken für 1 100er Schachtel zahlen!!) Das kann doch nicht so schwer sein an eine Schachtel ran zu kommen. Könnte per Nachnahme zahlen am postschalter! Oder (wenn in der Nähe, lege ich das geld auch Bar auf den Tisch! Ich bin sehr ehrlich und auch verschwiegen. Würde doch NIEMALS meine Quelle preisgeben!! Dann hab ich sie halt auf der Strasse gekauft, wo jedesmal ein anderer Bote die Schachtel bringt. Kenn doch die Typen nicht!! Das würd ich sagen… Aber doch nicht von wem ich sie wirklich habe¨! NIEMALS!!

Aber vermutlich kann mir ja sowieso niemand helfen… Bin auch kein Polizist oder so imfall!!

Gedanken? Was denkt ihr, wenn ihr so etwas lest? Ein armer Kerl? Total selber schuld?

Akustische Probleme

Herziges altes Fraueli kommt, um ihre Nitroglycerin-Kapseln zu holen für die das Rezept gefaxt wurde. An der Theke fragt sie mit einer Lautstärke, die auf ihre Schwerhörigkeit deutet: „Sind sie die Apothekerin? Für was ist das?“

Und in ihrer Lautstärke antwortet man: „Das ist für die Brustschmerzen!“

Sie lehnt sich vor: „Für was? Entschuldigen Sie, aber ich höre sehr schlecht.“

Die Apothekerin lehnt sich auch vor: „Es ist für ihre Angina!“

Das Fraueli lächelt verstehend und antwortet: „Ah, Danke. Führe ich das vor oder nach dem Oestrogen-Gel ein?“

HaltMomentStoppDasistnichtzum ….!

:-)

Euch allen einen schönen ersten Mai!