Makker&tussi&n – Es ist nicht „Husten“

Dass der Makatussin-Sirup missbraucht wird, scheint sich wirklich auszubreiten. Der Sirup mit Codein ist eigentlich OTC, aber inzwischen sind wir (und eine Menge anderer Apotheken) deshalb dazu übergegangen, dafür unter einem bestimmten Alter ein Rezept zu verlangen. An Kinder und Jugendliche soll er ja auch laut Packung nicht abgegeben werden, ab 18 Jahren ist das Ermessenssache. Es gäbe ja auch genug Alternativen bei Reizhusten. Nur funktioniert das mit dem „High“ dann halt nicht.

Die Nachfrage nach dem Sirup ist dementsprechend immer noch hoch und wir haben täglich hauptsächlich junge Männer die danach Nachfragen. Letzte Woche waren an einem Tag fast hintereinender drei junge Männer, zwei davon typischerweise mit Dächlikappe, alle leicht hüstelnd und verlangten „Makatussin Sirup gegen Reizhusten“. Und Alternativen kommen da nicht in Frage. Das fällt sowas von gar nicht auf. (Ironie aus).

Tja.

Aber sie werden wirklich kreativer. Der letzte Versuch war der vierte junge Mann, (Alter wahrscheinlich noch unter 18) der meiner Kollegin das Smartphone mit der Whatsapp-Nachricht drauf hinstreckt. Unter dem Absender „Mama“ ist das zu lesen:

Könntest Du mir Makatussin Sirup gegen Reizhusten mitbringen, es wird immer schlimmer. Danke. Mama

Kollegin: „Oh, die Arme. Aber ich muss rasch abklären, ob der Sirup wirklich das richtige für sie ist … wie ist die Telefonnummer?“

junger Mann: „Oh – sie liegt im Bett und kann das Telefon nicht abnehmen.“

Kollegin: „Oh, das ist schlecht, dann kann ich ihnen den Sirup leider nicht mitgeben. Vielleicht der XY? Der wirkt auch gut bei Reizhusten.“

junger Mann: „Nein, sie will nur den.“

Tja.

Dass die Apotheken dafür im Zweifelsfall ein Rezept verlangen hat inzwischen dazu geführt, dass wir wöchentlich Meldungen wegen gefälschter Rezepte für Makatussin erhalten. Ja – auch die werden dann nicht ausgeführt.

Es gibt sicher noch Apotheken, die das trotzdem verkaufen … ich meine, es ist ja nicht so, dass es wirtschaftlich Sinn macht für uns eine Abgabe zu verweigern – auch wenn ich wegen der nicht mal 8 Franken auch nicht gerade das Leuchten in den Augen bekomme. Und dann gibt es natürlich die Leute, die diese Apotheken suchen. Für das gibt es praktischerweise das Telefon. Dann muss man nicht einmal laufen. Ich glaube am Samstag mittag hatte ich so jemanden.

Die der Stimme nach junge Frau erkundigte sich: „Haben Sie Makatussin Hustensirup?“

… und noch bevor ich dazu etwas sagen konnte, erzählt sie mir: „Ich habe seit etwa einer Woche Husten, so ein trockener Reizhusten und sonst nichts und in der Apotheke habe ich dafür Makatussin Tropfen bekommen – aber die wirken nicht so richtig bei mir und der Hustensirup ist doch stärker? Deshalb will ich es mit dem versuchen.“

Ich erkläre ihr dann, dass es mehr Sinn machen würde, wenn sie den Wirkstoff wechselt, anstatt einfach „mehr desselben“ zu nehmen.

Das will sie nicht.

„Ich habe schon einmal den Sirup gehabt, und der hat besser gewirkt, und Sirup ist sowieso besser bei Husten.“

Dann kläre ich sie über unsere Alterseinschränkung auf und frage sie nach ihrem Alter – 19 Jahre ist sie. (Und hört sich möglicherweise noch jünger an) die Abgabe wäre also gesetzlich erlaubt … wenn da nicht das zunehmend nagende Gefühl wäre, dass sie den nicht wegen ihrem Husten will … am Wochenende.

Deshalb erkläre ich ihr, dass wir dafür, wenn sie den will, ein Rezept vom Arzt haben möchten.

„Aber es ist Samstag mittag!“

Ja – dessen bin ich mir auch bewusst. Aber wenn sie den will, kann sie am Montag zum Arzt – falls das bis dann nicht sowieso besser geworden ist. Ansonsten bekommt sie bei uns einen anderen Sirup, wenn sie denn einen Sirup will.

Wollte sie auch nicht.

Tja.

Da steht *was* auf dem Rezept?

Rezept von einem Arzt in der Schweiz – handgeschrieben, einigermassen leserlich. Aber … was steht denn da?

rpschuemli

Schümli Felsenau? (kenne ich nicht)

1x pro Tag und 1 x Reserve

für 1 Monat – also ein Dauerrezept

Muss ich mal nachschauen, was das ist:

schuemli

Ist nicht wahr, oder? Ein Dauerrezept für alkoholfreies Bier? Naja – verschreiben kann der Arzt ja alles, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das zahlt. Und ob ich das bestellen kann? Wein bekomme ich ja …

Danke vielmals an Celine für’s einschicken dieses speziellen Rezeptes!

 

Die totale Verschwendung

Ein Stammkunde (ein junger Mann, ein lieber, wenn auch eher einfach gestrickter Stammkunde) kommt fragen, ob er vielleicht noch eine Packung Nasenspray haben kann, da seiner nicht mehr geht. Es ist ein Nasenspray gegen Allergien, und verschrieben als Dauerrezept für einen Monat, also ist das möglich. Trotzdem …

Pharmama: „Was geht denn nicht mehr?“

Mann: „Ich weiss nicht, ich drücke, aber es kommt nichts. Ich hatte schon einmal so eine Packung, dann habe ich versucht oben ein Loch hineinzumachen, aber die andere Apothekerin hat mir gesagt, das sei keine gute Idee.“

Das ist wirklich keine gute Idee, danach funktionert er sicher nicht mehr richtig. Es ist allerdings etwas, das gelegentlich vorkommt. Die meisten machen das nach einer Erklärung von uns nicht mehr. Er gibt mir seine Packung und ich gehe rasch nach hinten, das ansehen. Manchmal verstopft so eine Düse, wenn es austrocknet, weil man den Deckel nicht mehr aufgesetzt hat, das bekommt man oft mit etwas warmem Wasser wieder hin.

In dem Fall aber nicht. Wie ich drücke, merke ich, dass einfach nichts mehr kommt und schaue mal genauer unten … Ja – der Spray ist leer.
Ich hole also eine neue Packung und beim eingeben sehe ich, dass er das letzte Mal vor einer Woche den Spray geholt hat. Das ist … seltsam.

Zurück beim Patient zeige ich ihm, dass der Nasenspray wohl noch funktionieren würde, aber leer ist. Ich frage ihn, wie er ihn denn anwendet, denn eigentlich sollte der noch mindestens dreiviertel voll sein.

Mann: „Ja, ich nehme ihn so, wie es mir die andere Apothekerin gezeigt hat und pro Tag 2 mal“

  • das sind 4 Hübe pro Tag, in einer Packung hat es 120 Hübe drin …

Mann: „Aber es ist schon eine Verschwendung.“

Pharmama: „Was denn?“

Mann: „Na, wenn ich jedesmal vorher in die Luft sprühen muss …“

und auf meinen etwas erstaunten Blick: „Na, das steht auch auf dem Infoblatt, dass sie mir gegeben hat.“

Ich gehe es holen. Da steht drauf (und meine Apothekerin hat es ihm so erklärt), dass man beim ersten Gebrauch etwa 6 mal in die Luft sprühen muss … halt bis etwas kommt.
Er hat das jetzt jedes Mal gemacht vor dem Anwenden.
Kein Wunder war die Packung so schnell leer. 16 Sprühstösse pro Tag – ja, das reicht dann etwa eine Woche …

Er hat seinen neuen Nasenspray mit den nötigen Erklärungen bekommen – der hat dann für den Rest der Behandlung gereicht.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

UnterschiedeDACHApotheke

Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie?

CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = Spezialitätenliste (für Medikamente) und MiGeL (für Hilfsmittel), sowie ALT (für Individualrezepturen) für die von der Grundversicherung übernommenen. NLP = Nichtlistenprodukte für die (teilweise) von der Zusatzversicherung übernommenen. Dann gibt es noch Produkte, die sich auf keiner Liste finden und (deshalb) nicht übernommen werden. Ausländische Medikamente werden der Apotheke nicht vergütet (ausser in definierten Ausnahmefällen oder wo die Kostenübernahme vorher bestätigt wurde).

Der Patient hat eine Franchise (Teil, den er selber bezahlt) und einen Selbstbehalt (meist 10% – ausser einige Medikamente, wo wesentlich günstigere Generika existieren, dann beträgt der Selbstbehalt 20%). Es gibt eine Limite, ab der kein Selbstbehalt mehr bezahlt werden muss (wenn 700 Franken erreicht werden).

Die Apotheke kann zusammen mit dem Patienten die Generika selbst auswählen aufgrund wirtschaftlicher und medizinischer Kriterien.

Die Apotheke kann die Medikamente und Mittel bei den meisten Kassen direkt abrechnen, benutzt aber wegen der Bürokratie Abrechnungszentren (wie die IFAC und OFAC). Der Krankenkasse werden dabei 3% Rabatt gegeben. Die Krankenkasse rechnet Selbstbehalt und Franchise danach selbst mit ihrem Patienten ab.

Manche Krankenkassen haben keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, wodurch der Patient die Medikamente selber in der Apotheke bezahlen muss und die Rechnung danach der Krankenkasse einschicken. Dies sind meist die Kassen mit den niedrigsten Prämien.

 

D: In Deutschland existieren Listen mit Medikamenten (und Grössen) je nach Krankenkasse, was übernommen wird. Dank der sogenannten Rabattverträge bestimmt die Krankenkasse welches Generikum von welchem Hersteller gerade bezahlt wird, deshalb gibt es für den Patienten da häufig grosse Wechsel.

Die Apotheker machen für die Krankenkassen kostenlos das Inkasso und ziehen die Zuzahlungen für die Krankenkassen bei den Patienten ein. Zuzahlung sind mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (bzw eigentlich 10 % des Verkaufspreises eines Medikaments, die der Patient selbst bezahlt). Die Höhe der Zuzahlung liegt bei maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei Chroniker sind es maximal 1 %.

Die Apotheke tritt für die Pharmazeutischen Hersteller in Vorleistung für den Herstellerrabatt, welcher als Sparbeitrag von der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkasse geleistet wird. Gibt es dort Unstimmigkeiten zwischen Pharmazeutischer Industrie und den Krankenkassen, ist der Apotheker der Dumme, der bezahlen muss für etwas, womit er nichts zu tun hat. Ausserdem gibt es das sogenannte Nullretax Verfahren: Dies bedeutet, dass die Krankenkasse etwa 1 Jahr nach Abgabe des Medikamentes an den Patienten feststellt, das die Apotheke bei der Abgabe gegen eine Bestimmung aus den Arzneimittellieferverträgen verstossen hat (wie zum Beispiel nicht das Medikament der Firma aus dem Rabattvertrag abgegeben hat) und daher die Krankkasse gar nichts für das Medikament bezahlt. Der Hersteller hat sein Geld vom Apotheker bekommen, der Patient sein benötigtes Medikament auf welches er Zuzahlung bezahlt hat und die Krankenkasse bezahlt NICHTS.

Importquote: nach Vorschriften der Krankenkassen muss ein Teil der Medikamente, die abgegeben werden aus dem Ausland importiert sein. Nicht-erfüllen der Importquote gibt auch Abzüge an dem, was die Krankenkassen der Apotheke zurückvergütet.

Privatpatienten müssen in der Apotheke ihre Medikamente selber bezahlen und danach selber der Krankenkasse einschicken.

 

Ö: Die Medikamente sind in Österreich laut Erstattungskodex (EKO) in sogenannte Boxen eingeteilt, die bestimmen, ob es von der Krankenkasse übernommen wird. Grüne Box: Krankenkasse zahlt immer. Gelbe Box: Der Arzt muss das ausreichend dokumentieren und eventuell der Krankenkasse anmelden, damit das übernommen wird – Ein Krankenkassenarzt entscheidet dann über die Übernahme. Rote Box: darin finden sich die Mittel, deren Übernahme beantragt, die aber noch nicht eingeteilt wurden. Auch die Magistralrezepturen sind in der EKO. Es gibt auch die NoBox für Mittel, die nicht übernommen werden.

Eine gemeinsame Einrichtung der Apotheken (die Pharmazeutische Gehaltskasse) sammelt die Abrechnungen der Apotheken (elektronisch) und schickt das der Krankenkasse um sich das Geld zurückzuholen und es den Apotheken zurückzuzahlen.

Diese Gehaltskasse betreibt übrigens auch das Umlagensystem für die Gehälter der Pharmazeuten: Die Apotheke zahlt der Gehaltskasse für jeden Apotheker egal wie alt den gleichen Beitrag ein und die Gehaltskasse verteilt das dann nach Dienstjahren

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

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Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 4: Wie wird die Apotheke finanziert?

UnterschiedeDACHApotheke

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Der Staat unterstützt die Apotheken NICHT finanziell. Sie müssen als Geschäfte selbsttragend sein, ansonsten gehen sie ein. Die Inhaber haften mit ihrem Vermögen. Da die Preise der Medikamente, die von den Krankenkassen übernommen werden, gesetzlich reguliert sind (und stetig sinken), ist es eine Mischkalkulation mit der Marge (die vor allem die freiverkäufliche Medikamente bringen) und Leistungsabgeltungen / Pauschalen auf rezeptpflichtige Medikamente und Leistungen. Um eine Apotheke rentabel betreiben zu können, muss der Inhaber seinen Geschäftssinn gebrauchen. Jeder Apotheker kann überall eine Apotheke eröffnen – das ist der Grund für manch hohe Apothekendichte an einem Standort, wenn es dort zum Beispiel viele Ärzte gibt … und auch der Grund, weshalb es an Orten, wo es zu wenig Laufkundschaft gibt (oder überhaupt Anzahl möglicher Patienten) kaum mehr welche hat.

CH: In der Schweiz erfolgt die Abgeltung der Arbeit der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der Krankenkasse übernommen werden, hauptsächlich in Form von Pauschalen, abgekoppelt vom (gesetzlich vorgeschriebenen) Medikamentenpreis. Es gibt 2 Pauschalen, Checks genannt, zusammen kommen sie auf CHF 7.30. Der Bezugscheck wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet (Interaktion, Mengenkontrolle, Missbrauchskontrolle). Er wird nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet, auch wenn mehrere Bezüge an einem Tag stattfinden. Mit dem Medikamentencheck, der pro Rezeptzeile anfällt, wird die Überprüfung des Rezeptes und die Beratung des Patienten bezüglich Dosierung, Risikofaktoren, Interaktionen etc. abgegolten. Diese Checks werden auch von der Krankenkasse übernommen, wobei bei der Abrechnung der Krankenkasse noch ein Rabatt von 2.5% gegeben wird.

Weitere von der Krankenkasse übernommene Leistungen (wenn auf Rezept verordnet): Notfalldienstpauschale (CHF 17.30.-), Compliancepauschale (für das Richten von Dosetten: CHF 21.30.-), Einnahmekontrolle in der Apotheke, kontrollierte Teilabgabe einer Packung, Ersatz von Originalmedikamenten durch Generika (Abhängig von der Preisdifferenz, bei Verordnung des Originals und nur am Anfang der Umstellung), Methadon-Substitition, Polymedikationscheck (Medikationsmanagement).

Herstellung von Individualrezepturen: diese werden nach ALT (Arzneimittellistetarif) abgegolten.

Andere Leistungen wie Blutzuckermessen, Blutdruckmessen, Blutlipide-messen, bestimmte erweiterte Abklärungen, Impfen in der Apotheke etc. muss der Patient noch selber bezahlen. Da sind aber Bemühungen im Gange, dass die Krankenkassen das in Zukunft übernehmen. (angegebene Preise aktuell für Mai 2017, s.a. LOA IV )

 

D: Die Preisbildung in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung: Auf das Fertigarzneimittel kommt bei der Abgabe in der Apotheke auf den Einkaufspreis ein Festzuschlag von 3 Prozent und eine Pauschale von 8,35 Euro sowie 16 Cent, die zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sind (Notdienstfond). Auch dazu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19% zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse minus 1,77 Euro Grosskundenrabatt.

Die Notdienstgebühr für die Inanspruchnahme des Notdienstes beträgt 2,50 Euro. Der Notdienst, den die Apotheken verpflichtet sind zu leisten, wird aus dem Notdienstfond unterstützt. Die Pauschale, die die Apotheke aus diesem Fond bekommt, beträgt ca. 200 Euro für einen 24 Stunden Notdienst. (Was, wenn man es herunterrechnet einem Mindestlohn entspricht: 8,84 Euro pro Stunde Arbeit = 212, 16 Euro).

Individualrezepturen sind an die Krankenkasse abrechnenbar, wenn auf Rezept, aber der Arbeitsaufwand dafür wird nicht adäquat vergütet, weshalb das ein Verlustgeschäft ist (auch darum erfolgt die Herstellung meist von der PTA).

Leistungen wie Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Cholesterinmessen macht die Apotheke, das muss allerdings vom Patienten bezahlt werden.

 

Ö: Die Arbeitsabgeltung in den Apotheken in Österreich wird ebenfalls querfinanziert über Arzneimittelverkauf. Abgeltung nur durch „Spanne„, also den Medikamentenpreis. Diese Spanne ist degressiv, d.h. je teureres Medikament, desto weniger Spanne.

Der Notfalldienst wird durch die Apotheken selbst finanziert und damit über die Arzneimittel. Kleine Apotheken, die viele Dienste pro Jahr machen, werden aus einem Fonds (der von allen Apotheken gefüttert wird) unterstützt. In diesen zahlen alle Apotheken ein und es wird auf Antrag ausgezahlt. Wenn der Arzt auf dem Rezept “Expeditio nocturna” notiert, bezahlt die Krankenkasse eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Medikationsmanagement wird derzeit von einer Privatversicherung für ausgewählte Kunden gezahlt. Der Rest der Leistungen (wie Blutzuckermessung, Blutdruck …) muss vom Patienten noch selber übernommen werden. Für die Abgabe von Opioid-Substitutionsmittel gibt es eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Magistrale Anfertigungen (Individualrezepturen) werden von der Krankenkasse bezahlt, allerdings ist es bei weitem nicht kostendeckend.

Da gäbe es sicher noch einiges zu Erklären zu den einzelnen Teilen, vielleicht will sich ein deutscher oder österreicherischer Apotheker noch dazu äussern?

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!