CBD in der Apotheke gesucht

Aus aktuellem Anlass bin ich auf der Suche nach einem „vernünftigen“ Produkt mit CBD für eine interessierte Kundin. CBD = Cannabidiol ist ein Wirkstoff aus Cannabis, der auch vermehrt in den Medien kommt.

Momentan sehe ich noch nicht so Nachfrage in der Apotheke, auch da wir genug Shops in der Umgebung haben, die das verkaufen. Von denen will ich das aber nicht unbedingt beziehen.

Auf der Suche bin ich über ein Werbe-mail eines Herstellers von Hanföl mit CBD gestolpert, das wir in der Apotheke erhalten haben. Er schreibt darin von kontrollierter Herstellung und CBD Gehalt etc., zählt die Anwendungsmöglichkeiten auf (bei Schmerzen, Krämpfen … medizinische Indikationen / siehe auch Bild unten) und hängt sogar ein paar „Studien“ an. Er schreibt davon, dass sein Produkt in der ganzen EU als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sei und dass man für die Schweiz extra ein neues Label machen musste … Gleichzeitig wird aber im mail erwähnt, dass sein Mittel in der Schweiz keine Zulassung hat, auch nicht als Nahrungsergänzung … und ganz klein steht noch irgendwo geschrieben, dass das Hanföl nur zum auftragen zugelassen ist.

Kann ich nicht brauchen.

Die rechtliche Situation scheint etwas kompliziert zu sein. Davon im nächsten Artikel mehr.

cbdQuelle Bild: hempworx

Anwendung und Wirkung gehen zusammen

Die Apotheker kennen sich besser mit den Medikamenten aus als die Ärzte. Ich sag das nicht nur so. Ich meine das auch. Die Ärzte kennen die Medikamente, die sie häufig verschreiben meist recht gut … mit den neueren kann das allerdings anders sein. Ich verstehe auch jeden Arzt, der nicht sofort die neuen Medikamente verschreibt …  nach der Markteinführung sind die praktisch noch in der erweiterten Testphase – mit vermehrter Anwendung an vielen Personen treten doch gelegentlich noch Dinge auf, die man vorher nicht gesehen hat. Mit ein Grund, Nebenwirkungen zurückzumelden und für den Arzt, der sicher gehen will auf bewährtes zurückzugreifen.

Seit ein paar Jahren ist Bilaxten im Handel, ein rezeptpflichtiges Medikament gegen Allergien. Wir geben das inzwischen gelegentlich in der Apotheke ab, genug, dass ich es auch an Lager habe. Diese Saison sehe ich einen starken Anstieg in den Verschreibungen.

wiese

So bin ich also nicht wirklich überrascht, als ich spätabends ein Rezept dafür bekomme. Auf dem Rezept stehen noch andere dazu passende Medikamente: Nasonex (Nasenspray mit Cortison bei Allergien), Livostin Augentropfen (bei Allergien) und eben Bilaxten.

Als der Patient (jung, männlich) das Bilaxten sieht, fragt er: „Darf ich die Packungsbeilage anschauen?“

Da bin ich ja nicht ganz so Fan davon  – aus verschiedenen Gründen. Nach „Ich hab die Packungsbeilage gelesen …“ kam noch nie etwas gutes … und sie verdammt schwer wieder richtig zusammenzufalten.

Aber: „Sicher.“ Ich gebe in der Zwischenzeit die Medikamente im Computer ein.“

Er war noch nie bei uns – er scheint auch jetzt vor allem deshalb da zu sein, weil seine Apotheke schon zu hat. Aber er ist ausgerüstet (mit Krankenkassenkarte) und fragt mich freundlich etwas über das Medikament aus. Den Beipackzettel faltet er wieder zusammen, als er merkt, ich weiss, wovon ich spreche.

Mann: „Das ist gegen Allergien, richtig? Das ist neu für mich.“

Pharmama: „Ja, das ist ein neueres Medikament gegen Allergien. Es ist etwas speziell in der Anwendung … das schreibe ich Ihnen auf die Dosierungsetikette …“

Mann (misstrauisch): „Wie … speziell?“

Pharmama: „Nun, Sie müssen es nüchtern nehmen. Das bedeutet entweder eine Stunde vor dem Essen oder zwei Stunden nach dem Essen.“

Mann: „Aber auch eine täglich, wie die Telfastin: die hatte ich bisher?“

Pharmama: „Ja. Nur eben: nüchtern.“

(Einschub: Ich weiss, wirklich „nüchtern“ wäre nach 8 Stunden nicht Essen, aber für die Medikamenteneinnahme stimmt das so. Bei diesem Medikament ist das speziell wichtig, da sonst die Aufnahme in den Körper ausgesprochen schlecht ist. Nicht mal mit Fruchtsaft soll man das nehmen).

Mann: „Kann ich die auch bei Bedarf nehmen?“

Pharmama: „Nun – mit der Einnahme wird das etwas schwierig. Für was sollen Sie sie denn nehmen?“

Mann: „Bei Nahrungsmittelallergie. Manchmal bekomme ich, wenn ich etwas gegessen habe im Hals so ein Kratzen …“

Pharmama: „Uh – das wird schwierig, wenn Sie die erst 2 Stunden danach nehmen dürfen …“

Mann (überlegt): „Oh.  … Ja. … Ich glaube ich bleibe bei den Telfastin, da habe ich noch ein Dauer-Rezept in der anderen Apotheke.“

Er will die Telfastin auch weiter gegen den Heuschnupfen nehmen, den er offensichtlich auch hat und nicht auf das (neuere, teurere) Bilaxten dafür wechseln.

Okay für mich.

Nur eine Frage konnte ich dem Patienten nicht beantworten: Weshalb der Arzt ihm denn das Bilaxten aufgeschrieben hat statt wieder das Telfastin? Höchstens, dass ihm das mit dem „nüchtern“ nicht bewusst war.

Apotheken-Bewertungen schnell gemacht

Zum QMS (Qualitätsmanagementsystem) in der Apotheke gehört auch, dass man regelmässig getestet wird (durch eine externe Stelle) und dann gibt es noch die Patientenbefragung. Früher wurde die via abgegebenem (und hoffentlich retourniertem) Fragebogen durchgeführt, heute im digitalen Zeitalter stellt man dafür einfach eine dieser „Happy or Not“ Säulen beim Ausgang auf, wo die Kunden ihre Zufriedenheit oder Frust über unsere Arbeit sofort ausdrücken können, indem sie auf eines der Smileys drücken:

happyornot

Das ganze wird gespeichert und am Schluss (nach 2, 3 Wochen) ausgewertet.

Das Ding hatten wir letztens auch bei uns stehen. Ich habe nicht gedacht, dass da viele gedrückt haben – aber in der Auswertung sieht man, dass das doch über 30 pro Tag gemacht haben … und 95% davon waren sehr zufrieden und fast 5 weitere Prozent zufrieden! Yay!

Wirklich unzufrieden haben wir einen Punkt am ersten Tag in der ersten Stunde … und das war ich glaub selber, ich hab die Smileys nämlich erst mal alle geputzt. Auf saubere Knöpfe wird vielleicht eher gedrückt?

Jedenfalls: Cool! Dickes Lob an meine Mitarbeiterinnen, die ihre Arbeit immer zuverlässig und freundlich erledigen, sowohl im Apotheken, als auch Drogerie-bereich.

Es gibt inzwischen ja diverse Stellen, wo man online über Apotheken seine Bewertung einstellen kann, aber das scheint mir für viele schon „zu viel“ Aufwand zu sein – „meine“ Apotheke hat jedenfalls immer noch keine Bewertungen (oder ich habe sie noch nicht gesehen Korrektur: habe gerade eine 5*Bewertung auf google gefunden- wohoo!). Ausserdem sollte man bei denen daran denken, dass da gerne die unzufriedenen ihren Frust ablassen, während die zufriedenen den Aufwand nicht auf sich nehmen.

Trotzdem kann ich mir eine gewisse Freude nicht verkneifen, wenn ich auf einer Bewertungsseite eine gewisse Online-Apotheke (mit denen die Apotheken in Deutschland so Probleme haben) anschaue:

domobewertung

Das bitte beachten Sie unsere Netiquette sind wohl die vom Seitenbetreiber gelöschten schlimmeren verbalen Ausraster der frustrierten Patienten.

Nun ja – es gibt immer einzelne Unzufriedene. Bei uns sicher auch – aber das ist doch eine rechte Sammlung …

Telefon vom Prämien-institut (Hah!)

Dass Krankenkassen-vermittler ziemlich viel Geld verdienen ist bekannt. Dass die Kalt-Aquise, also Werbung am Telefon dafür bei Personen mit Sterneintrag im Telefonbuch nicht erlaubt ist, inzwischen auch.

Nun haben sie wieder einen Weg gefunden, das zu umgehen, wie ich heute in der Apotheke erfahren durfte. So im Nachhinein denke ich, der Herr hat sich das nicht ganz so gut überlegt – oder er sollte das jetzt.

Telefon läutet, ich nehme ab.

„Pharmama’s Aptheke, mein Name ist Pharmama.“

Mann (aufgesetzt freundlich, ausserdem mit „deutschem Akzent“ und einer Ansage die ich nicht verstanden habe): „Guten Tag, bitte entschuldigen Sie die Störung … wie war ihr Name nochmal?“

Pharmama: „Pharmama.“

Mann: „Oh gut, dass ich Sie gleich dranhabe, Frau Pharmama. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie bei der Arbeit anrufen, ich will auch wirklich nicht stören, aber meine Kollegin hat leider ihre Haustelefonnummer nicht erfasst und …“

Pharmama: „Um was geht es denn?“ – Ja, ich habe ihn unterbrochen, er hörte sich an, als wollte er mit seinem Script loslegen und ich habe echt nicht Zeit dafür bei der Arbeit.

Mann: „Ja, Frau Pharmama, wir haben festgestellt, dass Sie zu viel Prämien bezahlen und …“

Pharmama: „Prämien? Sie reden von der Krankenkasse?“ Ah – daher weht der Wind.

Mann: „Ja, Sie haben ja die Prämienrechnung der Krankenkasse für dieses Jahr schon erhalten …“ (No shit, es ist April!) „und die sind ja wieder gestiegen, jedenfalls haben wir bemerkt, dass Sie zu viel bezahlen und deshalb …“

Pharmama: „Das meinen Sie aber nicht Ernst, oder? Sie rufen mich bei der Arbeit in der Apotheke an um mir das mitzuteilen? Ich …“

Mann: „Ja, Frau Pharmama, Sie haben da einiges an Geld zu gut und könnten noch mehr sparen …“

Jetzt habe ich endgültig genug. Offenbar hat er es noch nicht verstanden.

Pharmama: „Interessant. Ah – wenn Sie schon wissen, dass ich zu viel zahle, dann wissen sie sicher auch, bei welcher Krankenkasse ich bin?“

Mann: „Also diese Info habe ich nicht, aber …“

Pharmama: „Nein? Von welcher Krankenkasse sind Sie denn?“

Es besteht ja noch die entfernte Möglichkeit, dass er bei meiner letzten Krankenkasse angestellt ist … dann dürfte er mich kontaktieren, aber ansonsten nicht.

Mann: „Ich bin nicht bei einer Krankenkasse, ich rufe an vom Prämieninstitut des Kantons.“

Pharmama: „Sowas gibt es nicht.“

Mann: „Was?“

Pharmama: „Nochmals: Sie rufen hier in einer Apotheke an. Ich arbeite hier. Ich arbeite täglich mit Krankenkassen, so was wie ein Prämieninstitut gibt es nicht. Und ich habe einen Stern im Telefonbuch, dass ich keine Werbung wünsche. Erst recht nicht am Arbeitsplatz. Und Sie wollen mir einen Krankenkassenwechsel anbieten? Das ist ja wohl ein Witz. Wie heissen Sie und wo arbeiten Sie genau?“

klick „Tuut … tuuut … tuut…“

Ärger.

Ich hoffe, ich habe damit ein paar anderen Apotheken derartige Anrufe erspart. Scheint so als gingen sie die Geschäftsnummern durch – und nehmen dann entweder die Person, die am Telefon ist, oder sie verlangen auch gezielt jemanden. Donna hatte letzte Woche 2 solche Anrufe.

(Todes-)mutige Apothekerin gesucht

Sterbehilfe: sehr kontrovers diskutiertes Thema. Ihr kennt vielleicht EXIT und Dignitas, die zwei grossen Organisationen, die in der Schweiz Sterbehilfe durchführen. Es gibt aber auch kleinere Einrichtungen, wie Lifecircle der Ärztin Erika Preisig in Liestal, Baselland.

Und die hat nun ein grösseres Problem, da sie nicht mehr an das dafür benötigte Mittel Pentobarbital kommt: Nachdem der Kanton gegen sie ein Verfahren angestrebt hat und im Verlauf dessen die Apothekerin der liefernden Apotheke vor Ort abgeführt wurde (!), traut sich offenbar niemand mehr, ihr das Mittel abzugeben.

Ich bin noch immer nicht ganz sicher, weshalb die Ärztin (und die Apotheke mit) angeklagt wurden, aber das Thema ist interessant und beschäftigt vielleicht noch andere.

Sterbehilfe ist in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern erlaubt, unterliegt jedoch strenger Vorschriften und den üblichen Gesetzen.

Will das jemand für sich in Anspruch nehmen, muss der behandelnde Arzt prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

EXIT – die nur Schweizer und Mitglieder in ihrem Verband begleiten, beschreibt die auf ihrer Seite so:

Konkret darf Freitodhilfe gewährt werden, wenn die sterbewillige Person

  • versteht, was sie tut (Urteilsfähigkeit)
  • nicht aus dem Affekt handelt und sämtliche Alternativen zum Freitod erwogen hat (Wohlerwogenheit)
  • einen dauerhaften Sterbewunsch hegt (Konstanz)
  • von Dritten nicht beeinflusst wird (Autonomie)
  • den Suizid eigenhändig ausführt (Tatherrschaft)

EXIT begleitet daher einzig Menschen

  • mit hoffnungsloser Prognose
  • oder mit unerträglichen Beschwerden
  • oder mit unzumutbarer Behinderung

Andere Organisationen wie Dignitas, Ex International, Lifecircle (die Organisation von Dr. Preisig) haben auch Mitglieder in anderen Ländern und schliessen Menschen mit nicht therapierbaren, schweren psychischen Leiden nicht aus.

Da der Prozess ziemlich langwierig ist, wird empfohlen früh der Organisation beizutreten und die Arztunterlagen zu sammeln um den eigenen Fall ausreichend zu dokumentieren. Ausserdem ist die Freitodbegleitung nicht gratis (ausser bei Exit bei langjährigen Mitgliedern) sondern kostet bis zu 10.000 Franken.

Das Mittel mit dem die Sterbehilfe durchgeführt wird ist Natrium-Pentobarbital. Es ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Barbiturate, die früher als Beruhigungs- und Schlafmittel eingesetzt wurden. Da eine Überdosis lebensgefährlich ist und zu einem Atem- und Herzstillstand führen kann, wird es heute beim Menschen nicht mehr eingesetzt.  Es gibt deshalb keine fertigen Tabletten, aber es ist als Substanz von der Apotheke zu beziehen, die es bei spezialisierten Lieferanten erhält. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und braucht ein entsprechendes Rezept (dazu unten mehr).

Prinzipiell darf es jede Apotheke auf dieses Rezept abgeben – sie muss es aber nicht: es ist freiwillig. Ich darf eine Abgabe verweigern, zum Beispiel, weil das nicht moralisch für mich vertretbar ist. Eine Pflicht zur Abgabe besteht genau so wenig wie ein Verbot.

Damit aber alles korrekt abläuft, wurden von den Kantonsapothekern ein Positionspapier herausgegeben, die den richtigen Ablauf beschreibt:

  • Der Arzt, der die Voraussetzungen für die Sterbehilfe geprüft hat stellt ein Rezept aus, auf dem die Menge Natriumpentobarbital als Pulver verschrieben ist – zusammen mit dem Vermerk: «Dosis letalis» oder «zur Sterbehilfe».
  • Eine Kopie des Rezeptes wird vom verordnenden Arzt an den Kantonsarzt geschickt.
  • Die Apotheke führt das Rezept aus (wenn sie das will).
  • Die Apotheke nimmt mit dem Arzt Kontakt auf und hält alles schriftlich fest: Bestellung, Herstellung und Abgabe.
  • Das Natriumpentobarbital wird als Pulver üblicherweise in einem Glas-Gefäss von mindestens 100ml geliefert, in dem es dann auch aufgelöst werden kann mit Wasser und dann bereit zur Einnahme ist. Das Gefäss wird angeschrieben: Pentobarbital Natrium, Xg, «Dosis letalis» oder «zur Sterbehilfe» und «Nur für ‘Name’, ‘Vorname’, ‘Geburtsdatum’»
  • Es wird empfohlen das Präparat ausschliesslich direkt dem zuständigen Arzt auszuliefern.
  • Bis zur Abgabe wird das Präparat vollständig gekennzeichnet (Patientenname etc.) unter Verschluss gelagert – zum Beispiel im Betäubungsmittelschrank.
  • Die für einen bestimmten Patienten bereitgestellte Dosis darf nicht für eine andere Person verwendet werden.
  • In Ausnahmefällen kann die Patientin oder der Patient in Absprache mit dem verordnenden Arzt eine Vollmacht zum Bezug und zur Aufbewahrung an eine andere Person erteilen.
  • Die Entsorgung nicht verwendeter Präparate erfolgt durch die zuständige Kantonale Behörde.

Laut den bisherigen Zeitungsberichten (hier oder hier) haben sich sowohl Ärztin als auch Apotheke an die Vorschriften gehalten. Die langjährige Hausärztin Dr. Preisig hat das Mittel immer selber in der Apotheke abgeholt und sie hat es zwar nicht oral verabreicht, sondern Intravenös– der Patient löst jedoch die Infusion eigenhändig aus.

Moniert wird von der swissmedic und dem Kanton, dass alles in der Hand der Ärztin liegt – vor allem der Bezug der tödlichen Substanz. (Was «Grosshandel» wäre, wofür sie eine Bewilligung braucht?). Nach Ansicht der Behörden soll der Patient das Mittel selbst in der Apotheke abholen – oder der Ärztin oder jemandem anderen dafür eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Der Anwalt der Ärztin sieht das allerdings als eher kritisch an: ein Gift, das in einer Menge verschrieben wird, die 2-3 Personen umbringen könnte an den Patienten zu geben. Erweiterter Suizid zum Beispiel bei gleichzeitig dementem Partner wäre da zu befürchten.

Was ich eher denke, was das rechtliche Problem war: die (zwei?) nicht etikettierten Reservedosen, die die Ärztin in der Sterbehilfepraxis hatte. Das ist das einzige, was den Vorschriften widerspricht.

Ansonsten sollte einer weiteren Abgabe des Mittels nichts im Wege stehen – vielleicht findet sich hier eine Apotheke, die sich traut?

„Einzelne Patienten“ könnten das doof finden …

Ich hab’s ja befürchtet und jetzt ist es so: Das neue Euthyrox kommt auch in der Schweiz.

Zur Erinnerung: In „Euthyrox für Frankreich, never change a running system“ habe ich beschrieben, dass ich in letzter Zeit häufiger französische Rezepte für Euthyrox sehe. Der Grund lag in einem Wechsel der Tablettenformulierung – man hat eine Version ohne Lactose entwickelt und nach einer kurzen Information der Ärzte nur noch die hergestellt und vertrieben. Worauf tausende (!) Patienten seltsamerweise Probleme entwickelten, die sich eigentlich nur durch eine unterschiedliche Bioverfügbarkeit des Schilddrüsenmedikamentes erklären lassen, was die Firma aber nicht glaubte, da sie vorher Studien in die Richtung gemacht habe.

So – und nun kommen sie damit in die Schweiz.

Ab April 2018 wird das neue Euthyrox® (Levothyroxin) eingeführt und ersetzt das bisherige Euthyrox®. Das neue Euthyrox® ist bioäquivalent zum bisherigen Euthyrox® und somit therapeutisch austauschbar.

Ja, genau das haben sie in Frankreich auch gesagt.

Unverändert
• Verschreibung und Dosierung
• Einnahme und Aussehen der Tabletten
• 8 erhältliche Dosierungsstärken

An den Tabletten selber haben es die Patienten in Frankreich auch nicht gemerkt, dass etwas anders ist … Die neue Packung erkennt man übrigens am „Schmetterlingsaufdruck“. Speziell Freude habe ich ja an der Bemerkung auf dem Informationsblatt:

in der Praxis

  • Einzelne Patienten können über eine veränderte Wirkung beim Wechsel zum neuen Euthyrox® berichten. Dann kann eine Dosisanpassung erforderlich sein.
  • Ein Hin- und Herwechseln zwischen den beiden Formulierungen sollte vermieden werden.

Ich bin ja gespannt, wie viele „Einzelne Patienten“ das dann hier sind. Und wie das dann mit der Dosisanpassung funktioniert. Das braucht nämlich einen Arztbesuch und eine Kontrolle des Schildrüsenhormons im Blut.

Ich freue mich gar nicht darauf.