gruselige Herbstdeko

Ich mag den Herbst. Gut, das Wetter wird regnerischer, es wird kälter … dafür haben wir ein Feuerwerk von Farben an den Bäumen, gelegentlich (trotzdem) kontrastierend mit einem strahlend blauem Himmel. Kürbisse, glänzend braune Kastanien und Maiskolben.

Die eignen sich gut für Dekorationen:

Das kann man natürlich so lassen … oder man macht das zu einem Bastelprojekt mit Junior für Halloween.

Dann kommt sowas dabei raus:

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und das braucht nicht mal viel: ein paar Pfeifenputzer, wasserfester Filzstift … und für die Mumie eine Rolle (selbstklebende) Gaze.

Und das Beste beim Kürbisschnitzen:

Aus dem Inhalt kann man feine Suppe machen!:

(Notiz an mich selbst: die grossen Orangen Kürbisse sind innen weicher und darum einfacher zum aushöhlen).

Musik ist eine Zeitmaschine

Naja, jedenfalls für mich. Da gibt es so Songs … die transportieren mich geradewegs zurück.

Das ist einer davon:

… und schwups bin ich wieder in der Schulzeit, wo ich den Film und den Song das erste Mal gehört habe.

Gut, das dürfte bei noch einigen der Fall sein, die den Film The Breakfast Club gesehen haben – der immer noch zu meinen Lieblings-Filme gehört, auch wenn meine Teenie-Zeiten lange vorbei sind.

Aber ich habe noch einige mehr. Meistens fällt mir nicht ein, welche Songs das jetzt sind … bis zu dem Moment, wo ich sie höre. Und dann lande ich genau wieder dort, wo ich sie gehört habe – das erste Mal? Häufig? wegen der umgebenden Situation selber?

"Strong enough" vom Album Believe von Cher … und schon fahre ich wieder im 4×4 auf dem Strand von Fraser island auf Sand an laaangen Wellen vorbei. Das war 1999, in den Ferien nach dem Studium. Das Lied war immer wieder im Radio. Jetzt brauche ich den Song nur zu hören, da kann ich das Meer praktisch riechen.

Oder: Morning has broken von Cat Stevens – unser Hochzeitstag

Habt ihr auch solche Zeitmaschinen-Songs? Und wohin bringen sie Euch?

Basteln mit Junior: Vanillextrakt

… wahrscheinlich sollte ich schreiben: Kochen mit Junior?

Ein gutes Weihnachtsgeschenk – denke ich. Und einfach herzustellen, braucht aber Zeit, darum: früh genug anfangen! Ich bringe es jetzt schon, denn: wer auf Weihnachten guetzelt und Weihnachtskekse / Pralinees etc. herstellt, der kann das gut brauchen!

Man benötigt:

Ca. 12 Vanilleschoten

1 L Vodka

grosses Einmachglas

feines Sieb oder Gazeplätzchen zum durchseihen

kleine Flaschen zum abfüllen (z.Bsp  )

Etiketten – zum bedrucken oder bemalen

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Vanilleschoten auskratzen, den Rest der Stangen zerkleinern (ev. auch grob im Mixer) alles in ein grosses und dicht schliessendes Gefäss geben.

Vodka dazugeben. Schliessen.

Dann heisst es warten und regelmässig – einmal täglich – schütteln.

Je länger das ziehen kann, desto besser. Mindestens sollten es 3 Wochen sein.

Danach die Vanille-Schoten-Überreste absieben und die Flüssigkeit in die kleinen Fläschchen abfüllen.

Etiketten gestalten und draufkleben.

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Schön verpacken und verschenken (und einen Teil für sich behalten, nicht vergessen. Das Zeug schmeckt gut!)

Und für was braucht man Vanillextrakt? Hierzulande ist das eher unbekannt – eingesetzt wird es wie Vanillezucker: in Gebäck zum aromatisieren von Keksen, Kuchen, Waffeln, Omeletten … gibt Aroma – der Alkohol verdunstet dabei hauptsächlich.

Achtung: enthält (hochprozentig) Alkohol – ist also NICHT zum direkt so trinken gedacht. Speziell nicht für Kinder.

Mehr Basteln mit Junior:

Diese Rose stinkt.

Ja, die „Zur Rose“ Versandapotheke – so langsam aber sicher, entwickelt sich die bei mir zu einem Ärgerthema und es tut mir ehrlich leid (auch wenn ich nix dafür kann), dass die auch auf Deutschland expandiert haben.

Die „Zur Rose“ handelt sehr häufig knapp am Rande – und immer wieder auch über der Grenze – der Legalität. Das Motto scheint zu sein: erst machen, dann schauen, ob sich jemand wehrt. So benutzten sie das deutsche Apotheken-A für ihre Werbung, obwohl das (im Gegensatz zum schweizerischen grünen Kreuz) markenrechtlich geschützt ist. Super, liebe deutsche Apotheker – und toll, dass ihr euch dort wehren konntet, so dass zumindest das jetzt nicht mehr eingesetzt wird! Weitere Themen in die Richtung sind die RX-Boni, zweifelhafte Werbung etc.

Aber in der Schweiz gehen sie auch schon seit je genau so vor: erst mal machen. Und: Vorschriften sind nur dazu da umgangen zu werden.

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in der Schweiz grundsätzlich verboten (Art 27 HMG). Die „Zur Rose“ macht das trotzdem. Seit Jahren.

Weil die Apotheker bei uns bei dem System nicht mitmachen wollten, „importierte“ der Anwalt Oberhänsli und Gründer der „Zur Rose“ einen Apotheker aus Deutschland, zwang den schweizerischen Apothekerverein ihn aufzunehmen und die Hersteller ihn auch zu beliefern.

Steht alles übrigens auch so in der eigenen Firmengeschichte, einsichtlich auf ihrer Website.

Dort steht auch (stolz) das:

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„In der Rechtsform einer Aktiengesellschaft könnte die Apotheke (an die Ärzte) Genussscheine an ihre Aktionäre ausgeben und so das Rabattverbot des Kartells ganz legal umgehen;“

Worum geht es? Um Rückvergütungen für die Ärzte, die bei der Zur Rose Aktien haben. Und um noch etwas mehr:

Ärzte, die ihren Patienten bei der zur Rose Medikamente bestellen bekommen aber etwas dafür:

  • Für jeden neuen Patienten CHF 40.-
  • Für jede Zeile auf dem Rezept CHF 1.-
  • Und für jeden Patienten nochmals eine Pauschale von CHF 12.-

Nicht unbedingt das, was ich als „Vorteile von bescheidenem Wert“ ansehen würde, speziell wenn wir davon ausgehen, dass der Arzt da genug Anreize hat, seine ganzen Chronisch-Kranken darauf umzustellen.

Kleines Rechenbeispiel: Bei 300 Patienten (1 pro Tag) und 1800 Rezepten (6 pro Tag) zu je 3 Zeilen (pro Rezept – etwa Durchschnitt) wären das im Jahr 21’000 Franken, die er da zusätzlich verdient.

Für die er keine Leistung erbringen muss, die ihm nicht bereits von der Kasse bezahlt wird.

Bei uns im Heilmittelgesetz (HMG, Artikel 33) steht:

Art. 33 Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile
1 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe eines Arzneimittels geldwerte Vorteile weder gewährt noch angeboten noch versprochen werden.
2 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe von Arzneimitteln geldwerte Vorteile weder fordern noch annehmen.
3 Zulässig sind jedoch:
a. geldwerte Vorteile von bescheidenem Wert, die für die medizinische oder pharmazeutische Praxis von Belang sind;
b. handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte, die sich direkt auf den Preis auswirken.

HMG, Art.33

Und diese Praxis der „Zur Rose“ soll kein Anreiz sein mal eine Zeile mehr auf das Rezept zu schreiben??!?

Die Versandapotheke wehrt sich gegen die Korruptionsvorwürfe durch den Apothekerverband: Denn das sei ja keine Korruption: die laufe ja im dunklen ab. Sie kommunizierten ihre (wie nenne ich das jetzt?) Vergütungen an die Ärzte ja öffentlich.

Der Patient hat, weil das direkt an die „Zur Rose“ geht keine Chance, da noch zu sagen: „Ach, das brauche ich glaub doch nicht / das habe ich noch …“ und es nicht zu beziehen.

(Was im übrigen nicht zu einem besserem Folgen der Therapie führt, wie ich an unzähligen Medikamentenretouren sehen kann).

Der Patient wagt nicht zu widersprechen. Er traut sich kaum noch nach einem Rezept zu verlangen, das er dann einlösen kann, wo er will.

Und das wäre dann im Widerspruch zur „freien Wahl des Leistungserbringers“.

Interessiert die „Zur Rose“ aber nicht.

Und es ist ja auch so praktisch, nicht? Seit einiger Zeit verschickt die „Zur Rose“ auch OTC Produkte – für die es aber (steht auch im Gesetz) ein Rezept braucht, wenn sie per Post verschickt werden.

Easy: stellen wir einfach ein paar Ärzte ein, die bereit sind anhand von einfachen Fragebogen Fernrezepte auszustellen.

Ärztliche Sorgfaltspflicht – was ist das?

– Das ist jetzt kein Angriff an die Ärzte im Allgemeinen. Echt nicht. Aber diejenigen, die bei dem System da mitmachen – denen gegenüber bin ich misstrauisch.