Soviel zum Recht am eigenen Bild

Die kenne ich doch! – fuhr mir durch den Kopf, als ich im Internet über diese Werbung gestolpert bin:

Die sympatische Apothekekerin im Bild hat fast zeitgleich mit mir studiert. So viel ich weiss hat sie an einer Fotosession (des Apothekervereins) teilgenommen und ein Teil der Fotos wurden verwendet um Werbung für den Apothekerberuf zu machen. Das ist jetzt bald 20 Jahre her – die Fotos finde ich gerade nicht mehr im Netz, aber … ich frage mich: weiss sie das, dass und wo ihre Fotos heute verwendet werden?

Sie wäre ja bei weitem kein erster Fall dafür. Bekannt ist vielleicht die Geschichte von Shubnum Khan:

Sie hat als Studentin in Südafrika an einem Fotoshooting teilgenommen – der Fotograf versprach ihr (und anderen Teilnehmern) professionelle Bilder, die sie auch behalten durften. Die Rechte der Bilder aber haben sie ihm im Vertrag dafür übertragen. Eigentlich dachten sie, das sei nur für sein Portfolio. Tatsächlich wurden die Bilder später in die ganze Welt verkauft. So findet sich Shubnum Khan heute auf Werbung für so ziemlich alles: von MacDonalds, Creme gegen Tränensäcke, sie ist das Gesicht für Einwanderung in Kanada, wird als Lehrerin einer Schule vorgestellt und gibt Kurse in San Franzisco. Denn … laut der Einverständniserklärung darf man auch ihre Persönlichkeit verzerren.

Wow. Ganz wichtig für so etwas ist also: Man lese auch das Kleingedruckte.

Manchmal aber gibt es nicht einmal das. Mit Entsetzen musste ich mir vor einiger Zeit die Geschichte einer unserer alten Patientinnen anhören, deren Bild auch im Internet gelandet ist:

Frau Tales (nicht ihr Name), ist über 80 hat verschiedene Organisationen, die ihr helfen im Haushalt und für die Rechnungen etc. Sie ist zwar nicht mehr sehr mobil, aber alles andere als Dement. Deshalb hat sie sich zwar gewundert (und etwas geärgert), als sie auf einmal vermehrt Telefonanrufe bekommen hat von unbekannten „entfernten Verwandten“ oder Leuten, die ihr etwas verkaufen wollten oder als sie Rechnungen bekommen hat für Sachen, die sie nie bestellt hat. Ihr Sohn (auch schon über 50) ist dann irgendwann per Zufall im Internet über ihr Bild gestolpert. Er hat ihren Namen in die Suchmaschine eingegeben – und Ihr Bild kam mit vollem Namen auf einer Seite so einer Haushilfe auf: Unterschrift in etwa: „Frau Tales in (Ortschaft), 85 Jahre alt, nimmt unsere Hilfe gerne in Anspruch“.

Uh. Davon wusste sie nichts. Dass das Bild gemacht wurde schon, aber man hat ihr gesagt, das sei für „internen Gebrauch“. Und jetzt steht sie mit vollem Namen und Adresse (einfach googelbar Dank der Tatsache, dass ihre Telefonnummer gelistet ist) – im Internet. Das schreit nach: Hier gibt es eine hilflose, alte Frau – sucht ihr ein Opfer für Eure Betrügerreien?

Ein paar Telefonanrufe (und involvierte Polizei) später ist das Bild verschwunden. Entschuldigt haben sie sich auch. Halt nur mit: „Da hat jemand wirklich nicht nachgedacht.“

Nein. Gut ist nichts passiert.

Habt ihr schon Bilder von Euch im Netz gefunden, die da so nicht sein sollten?

23 Kommentare zu „Soviel zum Recht am eigenen Bild

  1. Erschütternd! Aber die meisten Bilder, die missbraucht werden, haben die abgebildeten Personen ganz freiwillig ins Netz gestellt, bei Facebook & Co. Und nicht selten werden mit solchen geklauten Identitäten ganz üble Betrügereien begangen.

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    1. Ja, oft indem man vorgibt diese Person zu sein – ist ja auch einfach: Name mit einem kleinen Unterschied eingeben (Leerzeichen reicht), Bild von der Person klauen und damit ein neues Profil erstellen, alle Freunde der Person „zufügen“ – und die dann um Geld anhauen oder ähnlich abzocken. Und weil viele Facebook“freunde“ die Person nicht so wirklich kennen (und sich fragen: weshalb ein neues Profil?), klappt das auch zu häufig.

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      1. Auch bei Partnerbörsen kann man diese Bilder gut „gebrauchen“ – inoffizielle Schätzungen gehen heute davon aus, dass bei einzelnen Partnerbörsen bis zu 80% der Profile Fake sind und nur der Abzocke dienen.

        Auch bei den anderen Versionen des Vorschussbetruges sind solche Bilder-Sets immer gerne willkommen. Insbesondere amerikanische Soldaten haben es den Scammern angetan: da wird dann schnell mal die Story eines verwitweten Kämpfers, der im Irak oder in Afghanistan eine Kiste mit Gold/Diamanten gefunden hat, die er jetzt schnell ins Ausland schaffen muss, für die aber der Empfänger im voraus erstmal jede Menge Gebühren übernehmen muss, gestrickt. Auf diese Geschichten fallen immer noch haufenweise Menschen herein, so unglaublich das klingen mag.

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    2. Das ist zwar leichtsinnig, macht die Verwendung der Bilder aber (nach Rechtslage D) nicht legal. Bei diversen Deutschen Zeitung mit bekannter äh … „kritischer Distanz“ zu Wahrheit, Fakten und Recht und Gesetz ist das aber üblich vgl. etwa https://bildblog.de/tag/quelle-internet/
      Das sind dieselben Leute, die mit massiver Lobbyarbeit Regelungen wie das Leiswtungsschutzrecht und die Uploadfilter durchdrücken, weil das unbedingt notwendig ist, damit ihnen der Plebs nicht ihre hochwertige geistige Arbeit klau.

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  2. Das mit den Bildrechten ist schwierig.

    Meine derzeitige Arbeitgeberin ist sehr aktiv auf Twitter, Instagram, Facebook und Co. Daher wollte sie, dass wir angestellten Mitarbeiter ihr die vollen Bildrechte auf unbeschränkte Zeit für unsere Person unterzeichnen. Da die Kollegen diese ihr unvorsichtigerweise bereitwillig übertragen haben, konnte ich nicht anders, als ihr dieses Einverständnis ebenfalls zu unterschreiben.

    Sollte ich mal in ferner Zukunft die Apotheke wechseln, wird es sehr schwer werden, sie dazu zu bringen, diese ganzen Bilder wieder von ihren Accounts zu löschen. Man will ja nicht für Apotheke B arbeiten und im Netz werden von der Kundschaft unter Deinem Namen Bilder von der Apotheke A gefunden, mit der man nichts mehr zu tun hat. Ich hoffe, dass ich das dann mittels der DSGVO durchdrücken kann.

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    1. Das mit dem „unbeschränkt“ ist doch vor allem unschön – ist das überhaupt haltbar? Wenn Du den Arbeitsplatz wechselst, macht das aber auch für den Arbeitgeber wenig Sinn, Dein Bild auf der aktuellen Website etc. zu behalten.

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      1. Gegen dieses Bild mit Namensnennung unter der Rubrik „Unser Team“ habe ich echt nichts. Das löscht man, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

        Mir geht es eher um Bilder vom Betriebsfest oder von der Weihnachtsfeier, bei der über Social Media der Kundschaft gezeigt werden soll, was für ein toller Zusammenhalt im Team herrscht. Diese Bilder bekommst Du Deinem Arbeitgeber gegenüber schwerer aus dem Netz, zumal ja auf den Bildern mehrere Personen zu sehen sind.

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      2. „Das Foto einer Mitarbeiterin darf auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter zu Illustrationszwecken auf der Homepage des Arbeitgebers verwendet werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 10.07.2009 (Az. 7 Ta 126/09) entschieden und den Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch der Klägerin abgewiesen.

        Update:

        Mit Urteil vom 19.02.2015 hat das Bundesarbeitsgericht diese Linie bestätigt und entscheiden, dass eine einmal erteilte Einwilligung zur Verwendung von Personenaufnahmen nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt. Daher kann ein Arbeitnehmer nicht ohne weiteres die Löschung eines Werbevideos verlangen. “

        https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/162-lag-k%C3%B6ln-zur-pflicht-der-l%C3%B6schung-von-mitarbeiterfotos-auf-der-firmen-homepage-nach-k%C3%BCndigung.html

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        1. Ich nehme an, dass bezieht sich auf meinen Beitrag. Danke für Deinen Post. So ungefähr wurde mir das von einer dritten Seite auch geschildert, dass die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern während des Arbeitsverhältnisses bindend für die Zukunft ist.

          Ich habe es dann doch unterschrieben – mehr oder weniger unter Gruppenzwang und mit richtig viel Bauchweh. Die Arbeitsstelle war mir dann doch wichtiger als mein „Recht am eigenen Bild“.

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          1. Gern geschehen.

            „Ich habe es dann doch unterschrieben – mehr oder weniger unter Gruppenzwang und mit richtig viel Bauchweh.“

            Das verstehe ich leider nur zu gut. Die Salamitaktik ist offensichtlich. Zuerst heißt es jeder habe natürlich die volle Kontrolle über seine Daten. Dann wird das langsam ausgehöhlt und Druck aufgebaut „freiwillig“ zu verzichten. Aktuelles Beispiel

            „Um die Einführung der elektronischen Patientenakte 2021 nicht zu gefährden, wird die Patientenkontrolle über die Dateneinträge erst einmal ausgesetzt.“

            https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Datenhoheit-kommt-spaeter-4427379.html

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    2. Oh,
      da hegst du aber Hoffnungen …
      Was hätte denn dagegen gesprochen, Ihr die Bildrechte an Dir nur für die Zeit der Tätigkeit bei ihr zu gewähren? Dann hättest du doch problemlos die Löschung/Unkenntlichmachung nach Ende der Tätigkeit verlangen können.
      Sich auf Gesetze zu verlassen, die sich bis zum Tag X noch zigmal ändern können (und wohl werden), halte ich persönlich für keine gute Idee.

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  3. Gerade das Fratzenbuch ist das Ding schlechthin. Ich erkläre mit dem Einstellen eines Bildes dort, dass ich alle Rechte so lange an Mark Zucker-Berg abtrete, wie das Bild auf einem seiner Server ist. Der Witz ist nun, wenn dieses Bild auch nur ein mal geteilt wird, ist es nicht nur unter MEINEM Account auf dem Server. Also selbst wenn ich es lösche aus meinem Account, sind Kopien auf anderen Accounts. Damit verbleiben alle Rechte – auch Verwertungs- und Vermarktungsrechte, beim Herrn Zucker-Berg.

    Als ich das vor ein paar Jahren mitbekommen habe (es ist bis heute noch nicht geändert im Kleingedruckten), habe ich mit geschworen, nie beim Fratzenbuch mitzumachen. Und ich lache mich jedes mal halb tot, wenn wieder eine Fratzenbuch-Werbung läuft mit Wir wollen, dass Ihre Daten sicher sind! Sicher vor wem? Vor meinem eigenen Zugriff natürlich…
    lol + rofl

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  4. Es gibt Gründe, warum ich an vielen Stellen niemals Bilder einstelle – bzw. nur welche bereitstelle, an denen ich dann auch tatsächlich ganz bewußt die Nutzung abtrete. Andere rechne ich soweit runter, daß es uninteressant ist für „Bilderdiebstahl professioneller Art“, weil die Bildqualität nicht ausreicht, um sie hochzuziehen.

    Mein Arbeitgeber wollte auch eine Webseite mit dem Team machen – die Fotos waren schon gemacht. Ich hatte ihn zum einen im Vorfeld drauf hingewiesen, daß er von jedem einzelnen ein Einverständnis dafür braucht – und daß ich selbst nicht auf die Webseite möchte. Erst hielt er das für einen Witz – mußte sich dann aber von fachlicher Seite aufklären lassen, daß dem so ist. Und niemand muß, der nicht will. Die Rubrik Team wurde nun durch „unpersönliche“ Bilder befüllt. Ich habe nicht versucht, jahrzehntelang im Internet eine gewisse Anonymität zu bewahren, um dann mit Klarnamen und Foto auf ner Webseite zu erscheinen….

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    1. Wie hat Dein Arbeitgeber auf die Weigerung reagiert? Ich selbst hatte bei einem Kleinbetrieb – wie das eine Apotheke so ist – die Sorge, dass ich mich mit der Weigerung ganz schnell auf die Abschussliste setzen könnte.

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      1. Erst war er etwas angefressen, aber ich arbeite da seit 20 Jahren, da steht man nicht so schnell auf der Abschußliste. Kommt aber natürlich auf den Betrieb an. Mein Job ist aber auch die Webseite und da darf ich auch auf die Rechtslage hinweisen.

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  5. Ich habe tatsächlich aktuell das Problem, dass jemand von mir gemachte Fotos eines Artikels auf Facebook verwendet. Ich habe eine Jacke auf einem Online-Portal verkauft und dafür Fotos gemacht. Die Jacke wird gerade auf Facebook weiterverkauft. Damit habe ich kein Problem, das ist ihr gutes Recht. Aber sie benutzt meine Fotos. Ich habe sie darauf angesprochen und sie tut so, als ob ich überreagieren würde und ich mich doch nicht so haben soll. Wenn sie sich entschuldigt hätte und mich nachträglich gefragt hätte, hätte ich es vermutlich dabei belassen. Aber so versuche ich es jetzt über den Gruppen-Admin und Facebook direkt. Ich finde es unmöglich, wenn Leute denken, sie dürfen im Internet alles.

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  6. Auch sehr beliebt in D ist, dass Heime einem eine Einwilligung unterjubeln, mit der die Alten zustimmen sich jederzeit fotografieren zu lassen und das Bildrecht an’s Heim abzugeben. Bei den ganzen Einwilligungen, die man im Rahmen des Heimvertrags so unterschreibt, geht das wunderbar unter.

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  7. Ich wurde tatsächlich mal darüber informiert, dass ein Foto von mir und 2 Freundinnen auf einer Erotikfotoseite zu sehen sei. Habe dann um den Link gebeten, und wirklich, irgendwer- ich weiß bis heute nicht wer – hatte das dort hochgeladen.
    Wurde aber ziemlich schnell wieder gelöscht- entsprach wohl nicht dem auf dieser Seite gewünschten Freizügigkeitsgrad (man sah uns nur vom Bauchnabel aufwärts und wir trugen alle langärmlige klamotten).

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