Isotretinoin Rezepte und Frauen im „gebärfähigen Alter“

Die junge Frau (im Fachjargon wäre das: „Frau im gebärfähigen Alter“- und ich erwähne das nur, weil das für viele medizinische Belange noch wichtig ist, wie auch für diesen hier …) kommt in die Apotheke mit einem Rezept für Isotretinoin Kapseln 10mg.

Netterweise hat der Arzt sich für einmal an die Vorschriften gehalten und der Frau (etwa 20jährig) tatsächlich nur eine 30er Packung aufgeschrieben. Ehrlich, langsam nervt das, dass ich da inzwischen fast immer (!) Dauerrezepte und Packungen zu 100 Stück sehe. In der Packungsbeilage und Fachinformation steht deutlich drin, dass man bei diesem Medikament bei Frauen im gebärfähigen Alter (… was ja heute eine Spanne von was? 14 bis nach 50 umfassen kann) jeden Monat eine ärztliche Kontrolle machen muss vor dem Ausstellen eines neuen Rezeptes – sie darf wirklich nicht schwanger werden. Der Wirkstoff ist teratogen, macht also Missbildungen.

Wenn man das mit den (nicht erlaubten und trotzdem immer wieder ausgestellten) Dauerrezepten für Frauen weiss, dann verwundert es vielleicht etwas weniger, dass im letzten Jahr (2015) in der Schweiz 15! Frauen unter Isotretinoin schwanger wurden.  5 haben die Schwangerschaft freiwillig abgebrochen, 2 hatten Spontan-Aborte, ein Kind kam zu früh und mit Missbildungen zur Welt, 1 zur Normalzeit mit Missbildungen, beim Rest ist unbekannt, wie es ausging. Auch 2014 waren es 13 Frauen die unter Isotretinoin schwanger wurden (2012 waren es noch 5)  Quelle: Vigilance News 12-2014

Meiner Meinung nach ist da jede einzelne zuviel. Deshalb habe ich Anfang Jahr an die schlimmsten Verschreiber (was das angeht) einen Informationsbrief geschrieben … könnte ja sein, dass sie nicht wissen, dass das nicht wirklich legal ist, was sie da machen mit den Dauerrezepten für Isotretinoin. Zumindest sollten sie dann auf dem Rezept eine Notiz machen, damit ich weiss, dass die Problematik bekannt ist, die Patientin genügend aufgeklärt und ich das wirklich als Dauerrezept abgeben soll. Ein einfaches „!“ oder „sic“ reicht mir dafür. Ausserdem habe ich sie darauf hingewiesen, dass ich auch dann keine grossen (100er) Packungen abgebe, sondern nur monatlich eine 30er Packung – so dass ich zumindest die Gelegenheit habe nachzuprüfen und zu wiederholen, dass sie nicht schwanger sein oder werden darf, wenn sie das nimmt. Gerade mal ein Arzt hat darauf reagiert … und das war noch derjenige, der das am wenigsten macht … wir hatten einfach die eine Kundin, der er das Medikament nicht selber mitgibt jeden Monat.

Aber ich schweife ab. Das Rezept hier war okay, die Kundin wusste um die Anwendung und auch dass sie nicht schwanger werden darf, was sie mir grad mit der nächsten Frage nochmals bewies …

„Könnte ich grad noch eine Packung (Pille zum Verhüten) haben? Ich habe aber kein Rezept dabei – ich habe das zu Hause vergessen.“

Gut, sie hatte diese Pille schon einmal bei uns, aber unter den Voraussetzungen hätte ich das garantiert auch so gegeben.

 

13 Kommentare zu „Isotretinoin Rezepte und Frauen im „gebärfähigen Alter“

  1. Ich hatte mal ein Rezpt für eine Dame Jahrgang 83 oder 84, jedenfalls mitten im gebährfähigen Alter. Für 60 Kapseln, bei 1×1 Kapsel, laut Rezept. Klarer Fall: Nur eine Packung. Bei Abholung dann:
    „Ich habe kein Gebärmutter mehr, ich bekomme mehr als 30 Stück.“

    Nachfrage beim Arzt: Ja, das ist bekannt und abgeklärt, steht das nicht auf dem Rezept??“
    Nein, sonst würde ich ja nicht nachfragen! Ist ja eigentlich klar?!

    (Das nächste Rezept 2 Monate später hatte dann „Zustand nach Hysterektomie“ als zusätzlichen Vermerk.)

    Gefällt 1 Person

    1. Das kann auf dem Rezept vermerkt werden? Muss ich mir merken. Ich habe nämlich auch keine Gebärmutter mehr und musste schon hie und da in der Apotheke darauf hinweisen bei Beratungsgesprächen, um klarzustellen, dass bei mir wirklich keine Schwangerschafts-Gefahr besteht.

      Like

      1. Prinzipiell kann ein Arzt alles auf dem Rezept zusätzlich vermerken, was er möchte…Das sind dann oft hilfreiche Hinweise, die die Beratung erleichtern.

        Interessant nur, wenn da dann „Logorrhoe“ steht… :-)

        Gefällt 1 Person

    2. Nun, wenn sie keine Gebärmutter mehr hat, dann habe ich auch keine solchen Probleme bei der Abgabe. Aber: das sollte ich erfahren. Am besten durch einen kleinen Kommentar auf dem Rezept.
      Wenn die Patientin das sagt, dann kann ich das bei uns auch im Computer vermerken. Dann muss ich nicht jedes weitere Mal blöd nachfragen.

      Like

      1. In Deutschland wirst Du dann TROTZDEM retaxiert. Sie ist schließlich (gemäß Gesetzestext) im gebährfähgem Alter – und dass geht, wie wir aus der Presse und durch illustre italienische Experimente wissen, so von 11 bis 69… Da steht aber nichts im (deutschen) Gesetz von einem gebährfähigem Zustand.

        Die kleinen und feinen juristischen und biologischen Unterschiede sollte man als Apotheker in D schon genau beachten… sonst bezahlt man die Behandlung selbt.

        Like

        1. Nicht zu vergessen die Gültigkeitsdauer . Da war ja die Diskussion, ob es 7 Tage oder 6 Tage nach Ausstellung sind…

          Like

  2. Ich hoffe ja immer, dass auch ein paar Ärzte hier mitlesen … und vielleicht noch etwas lernen. Das hier wäre etwas, das wirklich lernenswert ist. Dann verstehen sie vielleicht auch, weshalb ich bei so etwas nachfragen muss.

    So sind die Grundlagen:
    . Die Verschreibung bei Frauen im gebärfähigen Alter muss auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen begrenzt sein, eine Fortsetzung erfordert eine neue ärztliche Verschreibung.
    · Die Abgabe in der Apotheke muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezepts erfolgen. (Ich glaube das ist in der Schweiz ausser bei den Betäubungsmittelrezepten der einzige Fall, wo das dermassen eingeschränkt wird!)
    · Patientinnen und Patienten müssen darauf hingewiesen werden, dass sie das Präparat auf keinen Fall an andere Personen weitergeben dürfen
    Die Verschreibungs- und Anwendungseinschränkungen stehen effektiv auch im Kompendium (z.B. Roaccutan Kapseln)

    Wenn der Arzt davon abweicht, ist das eine „off label use“, so eine Anwendung ist ausserhalb der behördlichen Zulassung. Er kann das zwar machen, aber er übernimmt die volle Haftung für den Einsatz. (!)
    Ich wiederum habe als Apothekerin die Pflicht ihn darauf aufmerksam zu machen und wenn er darauf beharrt, dies im Patientendossier zu vermerken (gemäss Arzt, Datum und Uhrzeit vermerken) und es so abzugeben, wie er es wünscht.

    Die Krankenkasse kann bei Einsatz im Off label use die Bezahlung verweigern, eben da ein solcher Einsatz ausserhalb der behördlichen Zulassung ist und somit auch ausserhalb der SL. Das passiert zwar selten, aber mit der zunehmenden Kontrolltätigkeit kann es eben doch mal vorkommen. Dessen sollte sich der Arzt auch bewusst sein.
    Für mich ist das auch ein Argumentationsmittel gegenüber Patientinnen, die absolut nicht verstehen können, weshalb ich mich da so quer stelle – immerhin hat der Arzt das verschrieben und der wird ja schon wissen …

    Die mitlesenden Ärzte wissen jetzt. Ja?

    Gefällt 1 Person

    1. Habs noch nie verordnet und werd’s (hoffentlich) auch nie müssen. Aber solche Posts werfen bei mir die Frage auf: Warum muss ich sowas von einem Blog lernen? Warum lernt man sowas nicht im Studium? Das wären wenigstens mal sinnvolle Vorlesungen, wo man effektiv was fürs Leben lernt! Eigentlich unglaublich, dass das ganze Rezepte-Verordnungen-etc Zeug auf eigene Faust entdeckt werden muss!

      Gefällt 1 Person

      1. Das ist wirklich unglaublich. Ich weiss ja, dass ihr nur etwa 2 Stunden an der Uni mit dem Thema „Rezept ausstellen“ habt – das reicht kaum für die Feinheiten.
        Zur Ehrenrettung muss ich schreiben, dass bei dem Medikament auch steht, dass es nur durch einen Arzt verschrieben werden darf, der sich damit auskennt – in dem Fall spezifisch ein Hautarzt. Eventuell wird das später bei der Spezialisierung doch noch behandelt? (Ich hoffe es).

        Like

  3. Ich hab vor einer Weile auf dem Abholregal zwei Packungen Isotretinoin entdeckt. Unterschiedliche Stärken, aber jeweils 100 Stück.
    Hab für die junge PTA, die das Gesetz leider auch nicht kannte, den Wisch nochmal ausgedruckt und damit zum Arzt rübergeschickt. Reaktion in der Praxis: „Wie? Schwangerschaftstest?!“
    Ja, es kann nicht jeder alles wissen. Aber warum ploppt dann in der Praxissoftware kein Hinweis auf? Warum schreibt jemand was einfach aufs Rezept, was er nicht kennt, nur weil die Patientin sagt, dass sie das immer bekommt? Warum sind eigentlich wir die Deppen, die alles hinterfragen, und dafür dann oft auch noch angepampt werden?
    Manchmal mag ich einfach nicht mehr…

    Like

    1. Ich verstehe dich – ich bekomme auch von Ärzten, die es wissen solten gelegentlich Reaktionen wie: „Weshalb rufen Sie mich deshalb an? Ich hab das schon oft so verschireben und sie sind die einzige Apotheke, die deshalb so einen Aufstand macht. Seien Sie nicht so kompliziert und geben es einfach ab.“
      In Ordnung. Ich halte hiermit bei mir fest, dass sie als Arzt (Herr Dr./ Frau Dr. …) auf die Abgabe einer grossen Packung an die Frau trotz Hinweis von uns am (Datum) auf die vorliegenden Vorschriften bestehen. Besten Dank.

      Like

Was meinst Du dazu? (Wenn Du kommentierst, stimmst Du der Datenschutzerklärung dieses Blogs zu)

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..