Füllhöhe technisch bedingt …

Kundenreklamation:

„Die Augentropfflasche ist nicht voll. Da kann nicht die ganze Dosis drin sein! Geben sie mir eine andere!“

Die sind alle nur halb gefüllt, wie ich ihm zeigen konnte. Offenbar müssen die Pharmafirmen da nächstens auch eine Warnung draufschreiben, wie sie schon auf Lebensmitteln wie zum Beispiel Müesli draufsteht: Füllhöhe technisch bedingt ...

 

16 Kommentare zu „Füllhöhe technisch bedingt …

  1. Beim freiverkäuflichen „Livocab direkt Nasenspray“ (gegen Allergie) ist das extra mit einem Bild außen auf der Umverpackung aufgezeichnet. Ich denke, dass hat in D auch juristische Hintergründe, da „Mogelpackungen“ via Verbraucherschutzgesetze eigentlich verboten sind.

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    1. Das stimmt, das ist bei uns bei denen auch so – was wohl daran liegt, dass da in der Flasche wirklich nur die Hälfte eingefüllt ist, die Flasche aber die gleiche Grösse hat, wie andere Nasensprays. Aber bei den Augentropfen ist mir das (noch nicht) untergekommen.

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      1. Ich habe grade noch mal nachgeschaut. Auf der „Vividrin Akut Kombipackung“ mit AT und NS ist definitiv die Unterfüllung der Augentropfen als Bild außen aufgemalt. Mit Pfeil! Aber nur s/w, nicht in bunt… schnüff

        Aber die ganzen 2,5ml-Latanoprost-AT sind auch alle chronisch unterfüllt… weil die Flaschen entweder 5ml fassen könnten oder aber so geformt sind, dass sie 5ml fassen würden, wenn sie denn rotationssymetrisch geformt wären.

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        1. bei den latanoprost-flaschen z.b. ist es einfach so, dass die 2,5 ml für mehr als 6 wochen reichen, die augentropfen aber nur 4 wochen nach dem öffnen des sicherheitsverschlusses verwendet werden dürfen.

          durch die luft in der flasche wird die genaue dosierung erst ermöglicht: wäre die flasche bis zum rand gefüllt, wäre das nicht wirklich möglich. dabei ist es übrigens egal, ob es sich um eine der kleinen kunststoff-flaschen handelt oder um eine flasche mit den guten alten tropfern: man muss die flasche oder den tropfer zusammendrücken, damit der inhalt aus der flasche kommt. wäre die flasche bis zum rand gefüllt, würde eine menge inhalt verloren gehen, was nicht nur unsinnig wäre, sondern u.u. auch gefährlich für kinder oder haustiere, wenn so zeug in der gegend herumspritzt. ich hab’s versucht, ich tropf‘ latanoprost jetzt seit einigen jahren, und natürlich habe ich so ein kleines fläschchen mit wasser gefüllt bis zum rand, das mit dem einen tropfen funktioniert die ersten male keineswegs. man müsste dann also einen warnhinweis aufdrucken: bitte erst die hälfte des inhalts über den sondermüll entsorgen, dann vier wochen eintropfen, den rest wiederum über den sondermüll entsorgen … ähem. jo eh. liest sicher jeder und macht sicher jeder.

          eine 2,5 ml – flasche ist für menschen mit eingeschränkter feinmotorik übrigens sehr schwer zu halten und zu bedienen. auch die eindosen-augentropfen-behältnisse sind aus den o.a. gründen relativ gross für den geringen inhalt. viele patienten lehnen sie trotzdem ab, weil sie einfach nicht damit zurande kommen. auch das kann ich aus eigener erfahrung sehr gut beurteilen.

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  2. Offenbar müssen die Pharmafirmen da nächstens auch eine Warnung draufschreiben, wie sie schon auf Lebensmitteln wie zum Beispiel Müesli draufsteht: Füllhöhe technisch bedingt …

    Da diese Clique sowieso schon sehr geübt und erfahren ist im Schreiben von sehr vielen eventuell möglichen schrecklichen Nebenwirkungen bei Medikamenten, damit man dieser Clique, wenn etwas passiert, juristisch ganz sicher nicht an den Karren fahren kann, müssen die sich gar nicht besonders Mühe geben, einen solch einfachen Satz auf ein Tropfenfläschli zu schreiben. Das geht ganz locker. :-)

    Damit wäre meinerseits auch schon alles gesagt und ich gehe über zur Tagesordnung.

    Gruss
    Thomas

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    1. Da diese Clique sowieso schon sehr geübt und erfahren ist im Schreiben von sehr vielen eventuell möglichen schrecklichen Nebenwirkungen bei Medikamenten, damit man dieser Clique, wenn etwas passiert, juristisch ganz sicher nicht an den Karren fahren kann,

      Zu blöd, dass alles, was in so einen Beipackzettel rein kommen muss, gesetzlich ganz genau geregelt ist. In D ist es de Fakto so, dass die Firma einen „Beipackzettelvorschlag“ an das BMG einreicht, und den fertigen Beipackzettel druckreif (mit allen Fehlern) vom BMG vorgeschrieben bekommt. Es geht sogar so weit, dass einige Firmen bereits einen leichter verständlichen zusätzlichen Beipackzettel beilegen wollten, was ihnen BISHER (trotz gegenteiliger GesetzesINITIATIVEN) dann vom BMG untersagt wurde.

      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal … informieren. Gell? ;-)

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  3. @gedankenknick: ach, sie wissen doch – die pharma-verbrecher sind an allem schuld, denken sie nur an die chem-trails und die letalen impfungen, und all die erfundenen krankheiten wie krebs, dabei könnte man doch mit glaubulis und durch absingen obszöner lieder das alles vermeiden. vegane ernährung nicht vergessen, das rettet auch noch die welt.

    im übrigen zur diskussion „angabe des mengeninhalts“:

    auf so einer augentropfenflasche steht zum beispiel: inhalt 2,5 ml. die menge von 2,5 ml reicht für mindestens 6 wochen, eher länger, die augentropfen dürfen aber nur vier wochen lang verwendet, der rest muss verworfen werden: für augentropfen gilt generell eine ablaufdatum von vier wochen nach öffnen des fläschchens.

    in so ein fläschchen passt immer mehr hinein als drinnen ist. weil: man braucht auch noch luft, damit man durch das zusammendrücken des fläschchens oder des tropfers die tropfen dosiert aus dem behälter in augen, nase oder ohren tropfen kann, das ist physik, btw., anders ginge es nicht. kann man selber zuhause probieren.

    und der text ist wort- und zeichengetreu lt. genehmigung der jeweils zuständigen behörde auf die jeweiligen verpackungselemente zu drucken, auch weitere – freiwillige – beilagen wie informationen zur betreffenden krankheiten, selbsthilfegruppen etc. sind genehmigungspflichtig. die korrektur eines rechtschreibfehlers ist den zuständigen behörden in einem entsprechenden offiziellen gebührenpflichtigen meldeverfahren mitzuteilen – bei eu-zulassungen nicht nur dem eigenen land, sondern auch allen anderen, in denen das arzneimittel zugelassen ist. ggfls. ist die korrektur sogar genehmigungspflichtig: ich kenne einen fall von empysem, das hätte nun empyem oder emphysem sein können, daher: genehmigungspflichtig. die ware mit diesem beipackzettel bekam ein verkaufsverbot, gott sei dank hab‘ ich das noch vor der auslieferung bemerkt, die freigabe zum druck war während meines urlaubs durch den product manager (promovierter mediziner) UND den medical director erfolgt.

    anträge für zusätzliche angaben etc. auf verpackungen und in beipackzetteln bitte an: http://www.ema.europa.eu/ema/ . da wird geholfen. die haben sonst nix zu tun.

    waschmittelhersteller z.b. hinwiederum können auf ihre verpackungen draufdrucken was sie wollen, solange es nicht den guten sitten widerspricht oder es sich um wissentliche falschangaben handelt. oder solange ihnen der jeweilige vki nicht heftig auf die finger klopft.

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        1. Hiermit biete ich allen mir halbwegs freundlich gesinnten Mitdiskutanten (und stillen Mitlesern) das „Blog-Du“ an.

          Ich selber Sieze in Kommentaren immer dann, wenn ich
          a) darauf hingewiesen wurde, via extremer Unhöflichkeit jemanden grob verletzt zu haben; oder
          b) den Verdacht habe, dass ich (egal wie) den Gegenüber sowieso mit meiner Antwort verletzen könnte/werde, auch wenn es gar nicht so von mir gemeint ist, da dies in meine Aussage hineininterpretiert werden wird. Gabs schon. Wird es wohl auch wieder mal geben, obwohl ich auf manche im Kopf schon formulierten Kommentare in der Zwischenzeit einfach verzichte…

          Ansonsten umgehe ich das Problem, in dem ich unspezifische „man“-Konstruktionen bilde… Kann man ja machen. ;-)

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          1. ganz lieb – aber ich z.b. sieze im internetz aus prinzip: sogar meine eigene, mir sehr ans herz gewachsene tochter. sie siezt mich ebenso. das hat sich vor weit über zehn jahren so eingebürgert, und wird sich wohl nicht mehr ändern. genauso wie die sache mit der kleinschreibung: jeder hat halt seinen sepperl im hirn. im elektropostalischen austausch hinwiederum kenne ich durchaus ein du und die grossschreibung, sogar ein ß soll mir schon aus der tastatur gefallen sein.

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        1. Wenn man den schwarzen Zwerg sowohl im Farbspektrum als auch im dreidimensionalen Raum invertiert (was mathematisch recht komplex, in der Phantasie aber ziemlich simpel zu bewerkstelligen ist), erhält man einen bekannten deutschen Waschmittelmarkennamen…

          (Und es gab mal eine Werbeparodie mit eben jenem schwarzen Zwerg, die ich aber nicht mehr im Netz finde, weil die gemacht wurde, als die allerwenigsten von uns das Internet gekannt haben. Der Werbeslogan war der obige – und die Wäsche war so weiß und strahlte so extrem, dass man sie frisch gewaschen nur mit tiefschwarzen Sonnenbrillen betrachten dürfte…)

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  4. Hatte gerade ein Kind mit bakterieller Bindehautentzündung. Im Beipackzettel folgende Sätze (die Firma sitzt in D, Produkt wird in D verkauft):

    „XYZ sind klare, farblose Augentropfen, die in 10 ml Kunststoffflaschen mit Schraubverschluss abgefüllt sind. Aus produkttechnischen Gründen ist die Flasche nur mit 5ml Lösung gefüllt.“

    Dann nochmal kursiv gesetzt:
    „Die Abfüllung erfolgt unter ständiger Kontrolle, so dass eine Minderfüllung der Flaschen ausgeschlossen ist.“

    Ist zwar umständlicher, aber vermutlich rechtlich sicherer als ein simples „ja, wir wissen, dass die Flasche nicht ganz voll ist.“ :-)

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    1. bei zulassungspflichtigen, genehmigungspflichtigen oder meldepflichtigen arzneimitteln sind solche sätze entweder extra zu beantragen und von der zulassungsbehörde zu genehmigen, oder sie werden für eine produktgruppe über das „class labelling“ vorgeschrieben, in beiden fällen darf der wortlaut nicht von der firma geändert werden.

      ob eine formulierung rechtlich sicherer ist als die andere bleibe dahingestellt. mein lieblingsbeispiel sind die „wassertabletten“, die man nur in teilen deutschlands kennt. überall anders heissen die nämlich „entwässerungstabletten“, was wesentlich verständlicher ist, und daher auch rechtlich sicherer. sitzt aber bei der ema in london oder im bfarm in berlin eine person beim übersetzungscheck, die aus der entsprechenden gegen deutschlands kommt, dann steht da eben wassertabletten, und zwar in jedem verd… deutschen text in deutschland, österreich und der schweiz. da sich die leut‘ aber lieber im internetz die finger wund klopfen in ihrem gerechten zorn anstatt sich nach der entsprechenden stelle für die anbringung berechtigter kritiken zu erkundigen, wird das wohl lange so bleiben.

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      1. Und ich in meinem nicht mehr jugendlichen Leichtsinn dachte immer, so eine Aufsichtsbehörde sei extra dafür da, um solche potentiellen Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Seufz.

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