Mitarbeiterrabatt

„Geben sie auch Mitarbeiterrabatt für ehemalige Mitarbeiter?“

Ich schaue mir die fragende Dame gut an – aber ich kenne sie nicht. Und ich bin jetzt über 15 Jahre hier.

Pharmama: „Wo haben sie denn gearbeitet?“

Frau; „In einer Drogerie in (gaaaanz woanders) aber ich habe vorletztes Jahr aufgehört.“

Das ist eine ziemlich weit gefasste Ansicht, was ehemalige Mitarbeiter betrifft … vielleicht sollte sie es mal dort versuchen?

16 Kommentare zu „Mitarbeiterrabatt

  1. Mein erster Gedanke: „Buhuuu, ich bin so arm, ich muss um einen Rabatt fragen…“

    Hinterlässt ja einen gewissen Eindruck beim Verkäufer, nicht?

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    1. Irgendwie eine typisch schweizerische Reaktion … in anderen Ländern wo es üblich ist um Preise zu feilschen wäre das vielleicht nicht so …

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  2. Dazu fällt einem ja nun gar nichts mehr ein….wie kommt sie nur darauf, daß sie eine ehemalige Mitarbeiterin war??? Die Logik dahinter verschließt sich mir.

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  3. also ich hab vor der Elternzeit in einer Arztpraxis gearbeitet….und da hatten wir eine Apotheke gegenüber, aus der wir unser Zeug bezogen….bekomm ich bei dir jetzt auch Mitarbeiterrabatt? rofl

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      1. nein, aber die Zeitschriften im Wartezimmer darf man gratis lesen :P

        Manche Leute sind echt Realsatire kicher

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  4. Ich hab da eine echte Frage. Wie handhabt ihr das mit Medikamentenabgabe an Medizinstudenten? Rund um die Uni (die Apotheken sind unter Studenten bekannt) werden bei Vorweisen des Spital-Ausweises auch mal rezeptpflichtige Medikamente an Studis abgegeben, und 10% Rabatt gibt’s obendrauf auch noch. Ich habe das noch nie gemacht, weil es mir total peinlich ist, mit dem Ausweis rumzufuchteln und Extrawürste einzufordern. Oder ist das eine gängige Praxis und ich bin doof, dass ich immer 10% mehr bezahle und für meine Medikamente erst zum Arzt gehe?

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    1. Ich finde es absolut bedenklich, wenn Apotheken an Medizinstudenten verschreibungspflichtige Medikamente abgeben. Ein Medizinstudent weiß zwar mehr als die allgemeine Bevölkerung, aber er lernt noch und hat keine Approbation. Hier muss ein Student vor sich selbst/vor seiner Inkompetenz geschützt werden.

      Eine Frage aus Interesse: Handelt es sich bei dieser Abgabe „nur“ um Dinge wie Antibiotika, Pille, Salbutamol und Co. oder wechseln hier auch Benzodiazepine, Zolpidem und Zopiclon munter den Besitzer?
      Illegal wäre alles, aber letzteres wäre richtig gefährlich.

      Ich würde mich hinstellen und behaupten, dass eine seriöse Apotheke an Medizinstudenten keine verschreibungspflichtige Medikamente abgibt, weil das einfach verdammt illegal und mit Freiheitsstrafe bedroht ist. Anders sieht es aus, wenn die Approbation da ist: dann ist das legal. Was die Rabattvergabe angeht: Das ist in D bei rezeptpflichtigen Sachen auch illegal, wird aber insbesondere Ärzten gegenüber gerne mal durchgeführt.

      Ich finde es auch aus Sicht der Apotheken ungeschickt. Die pauschale Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten an Unbefugte macht eine Apotheke / den Apotheker erpressbar – insbesondere wenn es sich wie in Deinem Fall herumgesprochen hat.

      Dir als Student kann man den Rat geben: Lass Dir ein Rezept durch einen approbierten Kollegen ausstellen und fordere die 10% trotzdem ein. Versuche sie auf 20% Rabatt hoch zu handeln. Wo 10% Rabatt möglich sind, sind auch 20% möglich.

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      1. Hier in der Schweiz ist das so: Ein Medizin-Student ist halt noch kein Arzt. Jegliche Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente fällt damit also unter die Verantwortung des Apothekers (Wie schon geschrieben, wir dürfen in begründeten Ausnahmefällen auch rezeptpflichtiges abgeben). Also hat der Medizinstudent kein Anrecht darauf, aber er kann danach fragen – und wenn es Sinn macht, bekommt er es. Ansonsten nicht.
        Für Benzos etc. gilt bei mir: nicht. Dafür hätte ich gerne ein richtiges Rezept.
        Das mit dem 10% … das ist hier üblich und das war wir den Ärzten als Rabatt geben – das oder bei rezeptpflichtigen Medikamenten erlassen wir die Checks. Reiner Goodwill übrigens, da wir ja kaum etwas vom Arzt zurück-bekommen, nicht mal wenn ich zum selben in Behandlung gehe. Aber 20% mache ich dann auch nicht. Punkt.

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        1. @Medstud, vielleicht ergänzend: Die deutsche Situation ist da anders gelagert. Die Rechte, die ein Apotheker in der Schweiz hat, stehen den deutschen Kollegen nicht zu.

          @Pharmama: Ich habe hier ums Eck eine Apotheke, die auf ca. 50 ausgewählte OTC-Artikel bis zu 50% Preisnachlass gibt. Bei jedem Einkauf bekommt man einen Gutschein mit, der auf einen OTC-Artikel, der nicht rabattiert ist, einen pauschalen Preisnachlass von 20% garantiert. Ich bin ehrlich, dass ich in einer solchen Apotheke auch um den Preis feilsche.

          Das hätte ich mir direkt nach meinem Pharmaziestudium auch nicht träumen lassen, dass ich mal in einer Apotheke wie auf einem Basar handeln werde.
          Ich habe da im Berufsleben etwas Idealismus verloren und meine Vorstellung an die Realität angepasst. Daher mein Tipp an den Medizinstudenten, in einer derartigen Apotheke zu handeln. Vielleicht bekommt er sie auf 15% hoch. Worst-Case ist, dass es bei den 10% bleibt.
          Interessanterweise würde ich bei meinem Zahnarzt nie auf die Idee kommen, um den Preis zu feilschen.

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          1. Bezüglich Zolpi und co: keine Ahnung, ich kenne niemanden, der einfach so mal danach gefragt hätte. Meine Kollegen sind (jedenfalls so viel ich weiss) nicht so drauf.

            Ich weiss von Antibiotika, Schmerzmitteln und den „stärkeren“ Varianten zu den freiverkäuflichen Medikamenten (Hustensaft und so was). Das scheint sinnvoll, mit diesen „Alltagsmedikamenten“ haben wir ja auch ständig Kontakt in den Praktika, und damit können wir hoffentlich schon ein wenig umgehen.

            Ich wohne jetzt aber nicht in einer Universitätsstadt, sondern im Kaff daneben. Wir haben nur eine einzige Apotheke im Ort, und ich würde mich schon furchtbar schämen, wenn ich nach etwas fragen würde und es dann nicht bekäme… Handeln würde ich höchstens irgendwo, wo mich keiner kennt… Und vermutlich nicht mal dort ;)

            In einer der Apotheken wird (so sagt man – ich hab’s nie ausprobiert) allerdings auch Ritalin an Studenten abgegeben. Das finde ich dann schon sehr fragwürdig, immerhin ist da allen klar, dass das nicht aus echter medizinischer Indikation eingenommen wird…

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  5. Also ich habe mir mal den Spaß gemacht, die 10% „Medizinerrabatt“ für die deutsche AmPV durchzurechnen, unter Berücksichtigung der MwSt. (19% sowohl auf dem Gesamtpreis als auch anteilig am den 10%-Rabatt); und des Nacht-&-Notdienstfonds-Aufschlags (0,16€ vor MwSt.) als „nicht zum Aufschlag gehörig“. Berücksichtigt habe ich also die 3% auf EK sowie die 8,35€ Fix als Aufschlag. Den Kassenrabatt habe ich beiseite gelassen, da es ja in diesem Fall „privat“ bezahlt würde… (EK = Apothekeneinkaufspreis, gemäß AmPV, ohne MwSt.) [Alles mit inbegriffenen Rundungsfehlern der Rechenzwischenschritte…]

    Bei einem EK von 1,00€ würde ein Aufschlag (bzw. Rohgewinn) von 7,42€ verbleiben; nachdem ich dem 10%-Rabatt MwSt-bereinigt abgezogen habe. Der Rohgewinn sinkt mit steigendem EK immer weiter, da der Aufschlag nur zu 3% dynamisch ist, der Rabatt aber zu 10%. Bei EK 10,00€ -> Rohgewinn 6,77€. Bei EK 50,00€ -> Rohgewinn 3,85€.
    Bei einem EK zwischen 102,62€ und 102,73€ würde ich exakt 0,00€ Rohgewinn erwirtschaften. Ab 102,74 ginge der Rohgewinn ins negative.

    Natürlich nicht berücksichtigt habe ich den Zinsverlust durch gegebenenfalls Vorrätighaltung der Packung.

    An einer „Packung Humira 40mg 6St.“ (EK 4.259,80€) würde ich also 303,47€ drauflegen, eine Packung „Glivec 400mg 90St.“ (EK 8.239,45€) schläge mit -593,98€ zubuche und eine Packung „Harvoni 90/400mg 28St.“ (EK 18.153,50€) würden mit -1.317,71€ zu verbuchen sein.

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