Das ist kein Betäubungsmittel-Rezept

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen stark wirksame schmerzstillende oder auch beruhigende oder anregende Medikamente mit Abhängigkeitspotential. Aus diesem Grund werden diese Medikamente streng kontrolliert. Unter anderem dürfen sie nur mit speziellen Rezeptformularen verschrieben werden. Jegliche „Bewegung“ (Lieferung, Abgabe) wird genauestens dokumentiert.

Diese Medikamente – vor allem die starken Schmerzmittel – werden vor allem dann verschrieben, wenn nichts anderes mehr (genug) nützt. Zum Beispiel zur Schmerzdämpfung bei Krebspatienten.

Aber … wie oben beschrieben: damit ich das abgeben kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Ich brauche dafür ein korrektes Rezept.

Das hier ist keines:

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Ja, ich weiss was der Arzt will, Patient ist klar, Medikament ist klar, Dosierung ist klar. Rezept ist grundfalsch, da das falsche Formular. Sowas ist echt Scheisse (entschuldigt den Ausdruck), wenn das ein Rezept ist, dass man für einen bekannten Krebspatienten bekommt. Und der Arzt dann nicht (mehr) erreichbar ist um ein neues Betäubungsmittel-Rezept auszustellen und die anderen Ärzte (im Spital) das nicht machen wollen, da es sich nicht um „ihren“ Patienten handelt.

Das hier ist nicht viel besser:

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Richtiges Formular diesmal (auch mit dem rosa Durchschlag zum Abrechnen), Arzt drauf, auch mit Stempel – das sehen wir auch gelegentlich: dass der Arzt die Formulare nicht gestempelt hat. Gerade bei den BG Rezepten ist das aber dringend nötig. Dosierung ist drauf … aber für was für ein Medikament ist das eigentlich? Es sieht tatsächlich so aus, als hätte der Arzt da ein Blankorezept ausgestellt …. auch das (aktuelle) Datum hat eine andere Farbe als seine Unterschrift und die Dosierungsangabe. Gut war der Arzt per Telefon erreichbar um ein neues Rezept zu verlangen – und nachzufragen, was das hier sein sollte.

Dagegen habe ich mit dem hier kaum ein Problem:

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Da ist soweit alles korrekt … obwohl ich statt der Angabe „Dauerrezept 3 Monate“ lieber ein korrektes „Dauerrezept gültig bis am (Datum)“ hätte. 3 Monate sind auch das Maximum, was für ein Betäubungsmittelrezept möglich ist.

Dass da noch der blaue Durchschlag dranhängt … das ist der, der zur Dokumentation beim Arzt bleiben muss … ist nicht ein Problem für den Patienten oder für mich in der Apotheke. Höchstens für den verschreibenden Arzt.

In Deutschland wäre der Patient in einem Fall wie 1 und 2 aufgeschmissen – ihm bliebe nichts übrig, als selber noch einmal zum Arzt zu gehen und ein neues und korrekt ausgestelltes Rezept zu besorgen. Die Apotheke hat keine Wahl.

Das steht hier auch als Aufforderung an die Ärzte: stellt die Rezepte gleich korrekt aus!

In der Schweiz dagegen … da gibt es für den schlimmsten Fall eine Möglichkeit. Das sagt das aktuelle Gesetz darüber:

In Notfällen und wenn es unmöglich ist, eine ärztliche Verschreibung zu erlangen, darf die verantwortliche Apothekerin oder der verantwortliche Apotheker ausnahmsweise ohne Verschreibung die kleinste im Handel erhältliche Packung eines Betäubungsmittels abgeben.

Das mache ich aber auch nur, wenn der Patient mir persönlich bekannt ist, das Medikament wirklich benötigt wird und es in absehbarer Zeit absolut nicht möglich ist an ein Rezept zu kommen. Ein wirklicher Notfall also. So eine Abgabe muss ich dann auch innert 5 Tagen an die zuständige Behörde und den behandelnden Arzt melden. Praktischer-weise besorge ich dafür aber besser ein Rezept vom Arzt, der das erst falsch verschrieben hat.

30 Kommentare zu „Das ist kein Betäubungsmittel-Rezept

  1. in D kann auch BtM im Notfall auf normalem Rezept verordnet werden! Kommt allerdings sehr selten vor (wenn der Notdienstarzt gerade kein Btm Formular zur Hand hat…) Oder wenn der Typ, der alte Frauen gut und gerne….. mal wieder an seinen RP bastelt…. ;-)

    Hallo Knick – wie oft kommt das in der Praxis eigentlich vor…?

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    1. Nie.

      Das Notfall-BtM-Rezept ist zwar ein „normales“ Rezept, welches sonst alle Anforderungen an ein BtM-Rezept betreffend der Ausstellung erfüllen muss, plus ein zusätzliches „N“ für „Notfallverordnung“. Allerdings mit der Auflage, dass der vrschreibende Arzt (und nicht etwa ein anderer Arzt) am nächsten Werktag ein korrektes BtM-Rezept nachreicht.

      Die Regelung ist dafür gedacht, dass ein Arzt beim Hausbesuch keinen passenden Zettel dabei hat, den Patienten trotzdem versorgen kann. Das kommt abr faktisch nie vor, da der Arzt ja seine Pappenheimer kennt – und ein Palliativ-Doc dürfte wohl immer nen paar gelbe Durchschlagscheine mit sich rumtragen…

      Das einzige Mal, dass ich so etwas Ähnliches in der Hand hatte, hat der verschreibende Arzt, der mir das (in diesem Fall falsch benutzte) Normalrezept mit BtM drauf samt Patient direkt aus der normalen Sprechstunde aus seiner Praxis schickte, auf Rückfrage angegeben, am BtM-Verkehr gar nicht teilnehmen zu wollen, und deshalb auch keine BtM-Formulare zu haben oder anfordern zu wollen. Ich musste daraufhin die Belieferung dankend ablehnen und habe den Patienten zu einem anderen Arzt geschickt. Ging nicht anders.

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      1. Danke für die ausführliche Antwort! Irgendwie verstehe ich den von Dir genannten Arzt – was nicht da ist, kann nicht geklaut werden… Und ob z.B. ein Augenarzt oder ein Psychiater sooo oft BtM braucht, glaube ich auch nicht wirklich….

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        1. Die Problemstellung ist, dass bei so einem Fehler wieder der Letzte in der Kette bestraft wird. Das ist so, als wenn man im guten Glauben vom Bürgermeister eine Bescheinigung bekommen hat, dass man auch in der Spielstraße 50km/h fahren darf. Prima wenn man die hat, aber wenn etwas passiert ist man a) nicht versichert und b) hat eklatant gegen die StVO verstoßen und c) hätte man das ja wissen müssen, wenn man einen Führerschein besitzt…

          Was mich an diesem Fall so eklatant gestört hat ist, dass der ausstellende Arzt entweder gar nicht wußte, WAS er da austellt (was sehr unschön wäre) ODER bewußt gegen die BtMVV verstoßen hat (was ziemlich ignorant wäre). Dass aber im Zweifelsfall (nur!) der Apotheker bestraft wird, dürfte dem Arzt durchaus bewußt gewesen sein bei der Verordnung, und genau DAS ärgert mich so. ICH darf dann (für ganz ohne Geld weil „Allgemeinwohlpflicht“) die Probleme ausbaden und den Erklärbär spielen für Dinge, die auf dem Mist einer Instanz vor mir gewachsen sind. Und ICH bekomme als Hiob immer die Unbill der Patienten ab, denen ICH zu erklären habe, dass diese Verordnung so einfach nicht geht, was der ausstellende Arzt durchaus gewusst haben MÜSSTE. Und so etwas versaut einem dann meist den ganzen Tag.

          Die Lösung wäre da GANZ EINFACH gewesen – der fragliche Arzt hätte einfach sagen können: Das DARF ich nicht verschreiben, weil ich nicht an diesem System teilnehmen WILL. Bitte suchen Sie sich einen anderen Arzt! Aber dann hätte der Arzt natürlich doof dagestanden. Und das wird dann doch lieber kostengünstig auf den Apotheker outgesourced… seufz

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  2. Bin nicht Knick, aber ich habe das in gut zwanzig Jahren Apotheke jetzt einmal erlebt. Da waren unserem Arzt im Haus die BTM-Rezepte ausgegangen, und die Bundesdruckereien hatten die neuen noch nicht geschickt.

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    1. Sorry, Deine Antwort ist mir genauso lieb – aber Knick ist hier halt der langjährige Deutschland-Beauftragte… ;-)

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    2. Du bist nicht ich, hast es aber trotzdem gut erklärt.

      Nur das Notfallrezept ist eben genau NICHT für den Fall, dass die BtM-Formulare AUSGEGANGEN sind, weil das korrekte Formular AM NÄCHSTEN WERKTAG nachgereicht werden MUSS. Und innerhalb eines Werktags liefert die Bundesdruckerei nicht – gehe ich jede Wette… ;-)

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  3. Ich hab mal eine vielleicht doofe Frage, die mich bei diesen Rezepten immer beschäftigt. Offenbar ist ja der Drang diese zu fälschen mitunter ziemlich hoch, daher frag ich mich, ob ihr eigentlich kontrolliert/wisst, ob der verschreibende Arzt tatsächlich existiert. Einen Stempel machen lassen kann jeder, einen Krakel drübersetzten auch. Ich gehe davon aus, dass du die meisten Ärzte in deiner Umgebung zumindest dem Namen nach kennst, aber angenommen, das Rezept wurde in der Nachbarstadt ausgestellt, guckst du dann ins Telefonbuch, ob es den Arzt auch wirklich gibt?
    Die zweite „Hürde“ dürfte sein, an das Formular zu kommen. Ich nehme an, dass sich der Arzt irgendwie ausweisen muss um die zu beziehen? Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, woher Behörden etc ihre Formularvordrucke bekommen, aber irgendwo müssen die ja auch hergestellt werden, und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da jedesmal der Arzt persönlich zur Druckerei fahren muss um sich einen Stapel abzuholen. Aber wenn er das übers Internet bestellt, wird es schon wieder schwierig zu überprüfen, ob er wirklich Arzt ist, oder gibt es da irgendwo eine interne Datenbank?

    Ich hoffe, ich bringe hier niemand auf kriminelle Ideen, aber nachdem, was du so erzählst, wie scharf manche Leute auf diese Rezepte sind, wundere ich mich immer wie viele Versuche gar nicht erst entdeckt werden.

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    1. Folgende Antworten gelten für die Schweiz:
      1. Jeder Arzt, der zum Ausstellen von Rezepten (nicht nur BtM) berechtigt ist, erhält eine öffentlich einsehbare Identifikationsnummer. Auch jedes Krankenhaus hat eine solche Nummer. Die meisten sind im IT-System der Apotheke bereits eingepflegt, ansonsten wird vor der Abgabe die Datenbank konsultiert. Damit wird also sicher gestellt, dass der Arzt tatsächlich existiert – ob dieser Arzt auch das fragliche Rezept ausgestellt hat, kann jedoch damit nicht festgestellt werden.
      2. BtM-Formulare sind einzeln nummeriert und nur zur Verschreibung berechtigte Ärzte können die Blöcke bei der Swissmedic (Arzneimittelbehörde der Schweiz) bzw. bei den Gesundheitsämtern der Kantone bestellen. Für alle anderen nicht-BtM-Rezepte genügt im Zweifelsfall ein Papiertaschentuch; da sind wir in der Apotheke auf unser Urteilsvermögen angewiesen. Allerdings kommt es vor, dass wir via Gesundheitsamt darüber informiert werden, wenn einem Arzt Rezeptblöcke gestohlen werden oder wenn gefälschte Rezepte für bestimmte Patienten im Umlauf sind.

      Es kommt sicherlich vor, dass Rezeptfälschungen nicht sofort entdeckt werden. Bei wiederholten Fällen und „einschlägigen“ Medikamenten fliegt es aber garantiert früher oder später auf.

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        1. Das sollten sie zum mindestens. Wir hatten neulich den Fall, dass in eine Arztpraxis eingebrochen wurde und der Rezeptblock! geklaut wurde. Der lag in einer Schublade relativ frei zugänglich. Es wurde sofort gemeldet und die Rezepte sind sicher nur schwer einlösbar, aber möglich wäre es.

          Aber spannend, dass es in der Schweiz sogar BtM’s auf Dauerrezept gibt.

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      1. Danke @Masswear für’s antworten.
        Ergänzend noch; Man kann die Nummern der gestohlenen BG Rezepte übrigens auch im Internet nachschauen (googel swissmedic gestohlene Betäubungsmittelrezept Formulare)
        Ausserdem gibt es Seiten, wo man nachschauen kann, ob der Arzt überhaupt eine Berechtigen hat, Betäubungsmittel zu verschreiben oder abzugeben.

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    2. Die in Deutschland gültigen BTM-Rezepte sind mittlerweile ziemlich fälschungssicher. Mikroschrift, feinste randscharfe Linienmuster, Veränderung des Rezepts unter UV-Licht und eine Beschichtung, die sich nicht mehr mit Lösungsmitteln anlösen lässt. Das sind hier von der Fälschungssicherheit mittlerweile schon halbe Geldscheine.
      In Deutschland lassen sich solche Rezepte nicht mehr über einen Laserdrucker herstellen.

      Wer es sich ansehen möchte (es öffnet sich ein PDF): http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/btm-rezept/Sicherheitsmerkmale.pdf;jsessionid=C581975DEDDB8CF9DBCC976FB36C4A06.1_cid332?__blob=publicationFile&v=2

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      1. @sakasiru, ergänzend: Und was das Internet angeht. BTMs dürfen in Deutschland aus genau diesem Grund nicht über den Versandhandel verkauft werden.

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      2. Das ist wirklich heftig. Und wie kontrolliert der Apotheker das? Habt ihr an der Kasse dann so UV- Lampen, und/oder wird die Seriennummer irgendwo eingegeben? Ich nehme mal nicht an, dass ihr mit einer Lupe nach diesen Mikrobuchstaben guckt?!

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        1. Wenn man ein deutsches BtM-Rezept in der Hand hält, merkt man sofort, dass es echt ist. Schon alleine das Muster im Anschriftsbereich ist eindeutig. Wir hatten in der letzten Apotheke in der ich gearbeitet hab eine UV Lampe im Rezeptscanner eingebaut – die war zwar für Geldscheine gedacht, hab aber öfter mal auf Kassieren gedrückt und das BtM Rezept druntergehalten.
          LG Danny

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  4. Beim zweiten Rezept: Ich hätte gerne eine Probierpackung bunte Pillen…

    Spricht beim ersten Rezept etwas dagegen, wenn man von diesem zwei Fotokopien erstellen würde, und dann die eine Kopie der Krankenkasse, und das andere dem ausstellenden Arzt zukommen lässt? Oder wird die Krankenkasse das Medikament nicht bezahlen?

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    1. Ja – ich brauche dafür ein Betäubungsmittelrezept, da die wirklich nur auf den vorgeschriebenen Formularen verordnet werden dürfen. Ansonsten ist das faktisch eine „Abgabe ohne Rezept“ … das muss ich dann melden und die KK muss das nicht bezahlen …

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  5. In den beiden onkologischen Praxen in denen ich in den letzten 14 Jahren gearbeitet habe sind die BtM-Rezepte sogar unter Verschluß (müssen sie soweit ich weiß auch, dürfen nicht wie Kassen- oder Privatrezepte „frei“ rumliegen) und werden vom Arzt direkt zum bedrucken rausgegeben. Der Verbleib jedes einzelnen BtM-Rzp. muss machweisbar sein, selbst wenn es wg. fehldruck vernichtet wird. Wenn doch mal ein falsch ausgestelltes in der Apotheke gelandet ist, gibt es das neu ausgestellte nur wenn das falsche vorher wieder in der Praxis abgegeben wird.
    Zu den Fragen von sakasiru:
    Auch in Deutschland bekommt jeder Arzt mit der Zulassung eine eindeutige Identifikationsnummer, welche auch auf alllen Rezepten/ in jedem Stempel drin sein muß.
    Was die Beschaffung neuer Rezepte angeht, so kann der Arzt unter Angabe der erforderlichen Daten die benötigten Rezepte, bei den ausgebenden Stellen, per Bestellformular ordern. BtM-Rezepte habe ich selber nie ordern müssen, aber da sind die Bestimmungen auch entsprechend und der Empfang muss schriftlich bestätigt werden.

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    1. Fehldrucke sollte man (also Arzt) nicht vernichten…. sondern „unbrauchbar“ machen (z.B. mit grosser Aufschrift „ungültig“ einmal qur rüber) und dann ALLE DREI TEILE abheften. Nur so kann Arzt später nachweisen, dass kein Rezeptteil missbraucht wurde. Ist auch gar nicht SO viel Aufwand… ;-)

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      1. Laut BfArM nicht – aber laut GKV-Lieferverträgen (in D) schon. Es gab zumindest schon Null-Retaxationen, weil die an den unterschiedlichen Stellen (bis zu 3-fach auf einem Rezept) aufzutragende „Betriebsstättennummer“ an einer Stelle abwich – als UNTRÜGLICHES Anzeichen für eine Rezeptfälschung. Nun ist es aber so, dass es einzelne Betriebsstätten mit MEHREREN Betriebsstättennummern gibt – vom SGB übrigens auch so vorgesehen – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. Hier laufen Apotheken regelmäßig Gefahr, grundlos um die Gesamtkosten der Verordnung gebracht zu werden – wegen „Fälschung(sverdachts) des Rezepts“! UND andere ärztliche Betriebe haben keine Betriebsstättennummer (z.B. Zahnärzte), wo auf den personell und individuell zugewiesenen Rezepten eben doch eine Betriebsstättennummer aufgedruckt ist. (Maschienenlesbar mit Magnettinte). Auch hier gibt es Fälle von unberechtigten Null-Retaxationen seitens der GKV wegen Widersprüchlichkeit der „Regeln“ mit dem Alltag.

        Die „lebenslange Arztnummer“, die in D erst vor ein paar Jahren eingeführt wurde, ist einerseits für den Apotheker nicht nachzukontrollieren (ich kenne zumindest keine offizielle Liste darüber), andererseits gibt es da für Betriebsstätten mit „vielen“ Ärzten“ Platzhalter-Nummern, so dass der verschreibende Arzt über diese Platzhalter-Nummer auch nicht identifiziert werden kann…

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  6. Sehr interessant, danke ^-^
    Ich habe noch nie etwas mit BtM und den ganzen Regelungen usw. darum zu tun gehabt (zum Glück und auf das es nicht nötig wird!), da sind so kleine Einblicke besonders interessant.

    Wie sieht es eigentlich beim Abholen aus? Zumindest in Deutschland reicht normalerweise einfach das Rezept vorlegen ohne irgendwelche Krankenkassenkarte oder Ausweise oder ähnliches, ist das bei BtM anders? Und was wenn jemand anders es für einen abholen kommt? Geht das überhaupt?

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    1. Naja, ich brauche ja die Krankenkassenkarte, wenn ich das der Krankenkasse verrechnen soll. Zwingend einen Ausweis brauche ich nicht, aber ich muss wie bei normalen Rezepten auch den Patienten identifizieren. Das geht am einfachsten grad mit Karte (oder halt Ausweis). Kommt jemand anders mit dem Rezept, sollte ich auch wissen, dass das nicht der Patient ist – und am besten noch weshalb. Es kommt aber noch oft vor, dass der Partner das Medikament abholt (und vielleicht grad das Rezept bringt) oder ein Elternteil für ein Kind. Das ist natürlich erlaubt.
      Bei BG Rezepten schauen wir (wohl alle) etwas genauer hin – und Ungereimtheiten wird nachgegangen.

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      1. Da sieht man mal wieder die nationalen Abweichungen… bei uns stehen die Daten, die zur Abrechnung nötig sind (als Nummern) mit auf dem Rezept (zumindest bei den gesetzlichen Versicherungen, wie es bei Privatrezepten ist weiß ich nicht) und das relativiert die Frage direkt…

        Ich finde es gut das es auch von anderen abgeholt werden darf …wer so starke Medikamente braucht ist sicher oft auch von Schmerzen abgesehen ziemlich mitgenommen, geschwächt und froh wenn ein Weg und Wartezeit wegfallen :/

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    2. Also ich kann nur für Deutschland sprechen, aber das reicht aus. Ich frage meistens noch nach dem Geburtsdatum des Versicherten. Vor Allem BtM’s werden nicht immer vom Patienten abgeholt (Pflegeeinrichtungen, ans Bett gebundene Patienten etc), da wäre es schlimm wenn die sich selbst in die Apotheke quälen müssten.

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  7. Hierzulande muss der Arzt beim Ausstellen eines Rezeptes für eine „kontrollierte Substanz“ bei der Gesundheitsbehörde anrufen (ist so eine Art „Hotline“ für Aerzte, wo die Wartezeiten nicht annähernd so lang sind wie für uns Normalos ;)), und muss denen seine Registrationsnummer und die Diagnose durchgeben sowie ein Statement machen, dass beim Patienten die diagnostischen Kriterien erfüllt sind… und natürlich die Dosis die verschrieben wird… das wird dann am anderen Ende abgecheckt und festgehalten und dann bekommt er eine Authorisations-Nummer, die aufs Rezept geschrieben wird (also noch zusätzlich zum ebenfalls numerierten Rezeptformular). So wird wohl auch vermieden, dass jemand bei mehreren Aerzten dasselbe/dieselbe Art von Medikament verlangt. Das Rezept muss dann in der Apotheke bleiben und ich nehme an, die checken auch ihrerseits diese Nummern. Somit scheint das Ganze ziemlich wasserdicht, obwohl es sicher trotzdem Fälschungen bzw. Fälschungsversuche gibt. Wie das alles dann allerdings im Notfall funktioniert, weiss ich nicht. Vielleicht hilft es da, dass eine andere Stelle bzw. die Behörde von dem Rezept weiss.

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