davon ausgehen, dass die „normalen“ rezeptdinger aus waren und der Arzt deswegen das Dauerrezept ausgefüllt hat, aber eigentlich sollte es keines sein?
Kann es sein, dass Aspegic zu niedrig dosiert ist? Also, wenn es als Analgetikum für einen offensichtlich Erwachsenen eingesetzt werden soll. Sprich: Es fehlt eine 0.
ASS und Magnesium sind doch frei verkäuflich (jedenfalls in Deutschland)? Warum also überhaupt ein Rezept? Das Alter der Patientin/des Patienten macht mich auch stutzig.
Auf jeden Fall Rückfrage in der Praxis.
Wenn das eine Schwangere ist könnte es sein das es Probleme mit der Gerinnung gibt. Ich glaube (!!!) das da dann so niedrig dosiert Aspirin gegeben wird.
Abhängig davon, wie gut man den Patienten und/oder den verschreibenden Arzt kennt bzw. wie man sie einschätzt, entweder beim Patienten direkt oder via Telefon beim Arzt:
1. Nachfragen, wie lange die Päparate eingenommen werden sollen, bzw. für wie lange die Beschwerden voraussichtlich bestehen werden. Dann das entsprechende Kreuz für die Rezeptdauer setzen und visieren.
2. Nachfragen, wofür das ASS eingenommen werden soll. Die 100 mg-Dosierung macht in einer 2x täglichen Anwendung keinen Sinn. Deshalb wird hier entweder die Dosierung mit 500 oder 1000 mg gemeint sein. Entsprechend ergänzen und visieren.
3. Rezeptvalidierung wie üblich fortsetzen (andere Medikamente? Allergien? Andere Sörgeli?)
4. Präparate vorbereiten, anschreiben, instruieren.
5. Zusammen mit einigen Müsterli verpacken und abgeben.
6. Kaffeepause
Danke vielmals für Eure Kommentare bisher!
Ich werde Morgen meine Gedanken dazu geben – und was da wirklich das Problem war (soweit noch nicht erkannt) erklären.
ASS in 100mg wirken nur blutverdünnend. 300mg Magnesium entsprechen ca. dem Tagesbedarf. Ich könnte mir vorstellen, dass Mg krampflösend wirken soll und der Arzt (oder die Patienten) das vermeintliche Schmerzmittel nur in der niedrigsten Dosierung haben will …
Wenn das dann eine Kombination ist, die bei Regelbeschwerden genommen werden soll, dann wünsch ich viel Spaß beim Wäsche waschen.
Genau. Die dürfen handgeschrieben sein, mit Computer, mit Schreibmaschine, mit schwarzem, blauem oder sonst einem Stift (ich habe auch schon violette Tinte gesehen), auf A5 oder A6 oder gar einem Abrisszettel (wenn es dann einen Stempel drauf hat okay).
Vielleicht noch erst ein wenig Kontext: das Rezept wurde an einem Freitag ausgestellt, aber (natürlich) kommt die Kundin – ja, es ist tatsächlich eine Frau, wie viele von Euch vermutet haben – erst am Samstag damit in die Apotheke.
Die Rezeptvorlage im Computer des Arztes gibt ihm hier offenbar die Möglichkeit leicht und für den Apotheker deutlich sichtbar ein Dauerrezept aus dem Rezept zu machen … wenn der Arzt dann das noch machen würde, wäre das nett. Ist gar nichts angekreuzt, nehme ich das hier allerdings automatisch als „Kein Dauerrezept“.
Ein grösseres Problem stellt sich mir aber unten: Aspegic 100 ist eigentlich zugelassen für leichte bis mittlere Schmerzen bei Kindern. Nur braucht man das heute kaum mehr dafür, da es für Kinder sicherere Mittel gegen Schmerzen gibt. Andererseits könnte man es natürlich auch als Blutverdünner verwenden … dafür ist es aber nicht zugelassen … und bei einmal täglich Anwendung wäre es auch ziemlich teuer auf Dauer.
Auf dem Rezept steht: Maximal 2 x (täglich) … das deutet auch nicht auf die Anwendung als Blutverdünnung hin, sondern als Schmerzmittel.
Aber für das Alter der Patientin ist das krass unterdosiert: Sie ist (siehe Geburtsdatum) schon bald 30.
Natürlich könnte es sein, dass der Arzt das praktisch als „Placebo“ aufgeschrieben hat – aber das denke ich nicht.
Was tu ich also als erstes (an einem Samstag)? Ich frage die Patientin, für was sie das nehmen muss.
Die Antwort ist: „Migräne“. Dazu passt auch das Magnesium, das in dem Fall zur Migräneprophylaxe genommen wird.
Ich gehe vorläufig von einem Fehler des Arztes aus (wahrscheinlich hat er im Programm daneben geklickt) und erkläre ihr, dass sie von mir die Aspegic 1000 mg bekommt, dafür passt auch die Dosierung.
Ausserdem weise ich sie darauf hin, dass ich am Montag den Arzt anrufe um das noch einmal nachzukontrollieren – und dass sie von mir hört, wenn das doch nicht die 1000mg sein sollten.
Ich setze die Rezeptvalidierung fort (schwanger ist sie nicht, keine Allergien bekannt, keine anderen Medikamente ausser der Pille).
–
Nachtrag: Das Telefon nach dem Wochenende bestätigt die Vermutung des „Arztfehlers“. Er bestätigt, dass das 1000mg sein sollten.
Beim Arzt anrufen wie lange das Rezept gilt?
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Na, da stehts doch klar drauf! Aspegic regulär abgeben (also einmal repetitierbar) und beim Magnesium nicht repetitierbar eintragen?
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davon ausgehen, dass die „normalen“ rezeptdinger aus waren und der Arzt deswegen das Dauerrezept ausgefüllt hat, aber eigentlich sollte es keines sein?
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Kann es sein, dass Aspegic zu niedrig dosiert ist? Also, wenn es als Analgetikum für einen offensichtlich Erwachsenen eingesetzt werden soll. Sprich: Es fehlt eine 0.
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ASS und Magnesium sind doch frei verkäuflich (jedenfalls in Deutschland)? Warum also überhaupt ein Rezept? Das Alter der Patientin/des Patienten macht mich auch stutzig.
Auf jeden Fall Rückfrage in der Praxis.
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Wenn das eine Schwangere ist könnte es sein das es Probleme mit der Gerinnung gibt. Ich glaube (!!!) das da dann so niedrig dosiert Aspirin gegeben wird.
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Zur Schwangerschaft gratulieren!
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Das kam mir auch in den Sinn ;)
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Fiel mir auch als erstes ein. ;)
Muss wohl dran liegen, dass ich mit einem ähnlichen Rezept vor knapp 35 Wochen in die Apotheke gestolpert bin. ^^
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Abhängig davon, wie gut man den Patienten und/oder den verschreibenden Arzt kennt bzw. wie man sie einschätzt, entweder beim Patienten direkt oder via Telefon beim Arzt:
1. Nachfragen, wie lange die Päparate eingenommen werden sollen, bzw. für wie lange die Beschwerden voraussichtlich bestehen werden. Dann das entsprechende Kreuz für die Rezeptdauer setzen und visieren.
2. Nachfragen, wofür das ASS eingenommen werden soll. Die 100 mg-Dosierung macht in einer 2x täglichen Anwendung keinen Sinn. Deshalb wird hier entweder die Dosierung mit 500 oder 1000 mg gemeint sein. Entsprechend ergänzen und visieren.
3. Rezeptvalidierung wie üblich fortsetzen (andere Medikamente? Allergien? Andere Sörgeli?)
4. Präparate vorbereiten, anschreiben, instruieren.
5. Zusammen mit einigen Müsterli verpacken und abgeben.
6. Kaffeepause
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Perfekt. – kann man dich einstellen?
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Danke :) In ca. 3 Jahren vielleicht… Momentan bin ich noch am doktorieren und höchstens als kurzfristige Notlösung zu gebrauchen.
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Danke vielmals für Eure Kommentare bisher!
Ich werde Morgen meine Gedanken dazu geben – und was da wirklich das Problem war (soweit noch nicht erkannt) erklären.
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Lass mich raten … das Problem ist, dass da gar nix angekreuzt ist?
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Oder, dass das Rezept schon einige Monate alt ist ;)
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ASS in 100mg wirken nur blutverdünnend. 300mg Magnesium entsprechen ca. dem Tagesbedarf. Ich könnte mir vorstellen, dass Mg krampflösend wirken soll und der Arzt (oder die Patienten) das vermeintliche Schmerzmittel nur in der niedrigsten Dosierung haben will …
Wenn das dann eine Kombination ist, die bei Regelbeschwerden genommen werden soll, dann wünsch ich viel Spaß beim Wäsche waschen.
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…den Patienten fragen, wie lange er (bzw. sie) gerne Magnesium und Aspirin hätte. Und dann entsprechend ankreuzen, wie lang das Rezept gültig ist.
Der Kunde ist ja König. :)
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Umm, das wäre Urkundenfälschung … jedenfalls, wenn ich das mache ohne das dem Arzt (vorher) zu sagen.
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Wieso sieht das Rezept denn nicht so nach Rezept aus? Also hier in Deutschland sehen die Rezepte nicht aus, als wäre sie mit Word geschrieben. :)
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Bei uns gibts da feste Formulare, bei den Eidgenossen nicht.
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Genau. Die dürfen handgeschrieben sein, mit Computer, mit Schreibmaschine, mit schwarzem, blauem oder sonst einem Stift (ich habe auch schon violette Tinte gesehen), auf A5 oder A6 oder gar einem Abrisszettel (wenn es dann einen Stempel drauf hat okay).
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Oh, okay. Danke für die Aufklärung. :)
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Vielleicht noch erst ein wenig Kontext: das Rezept wurde an einem Freitag ausgestellt, aber (natürlich) kommt die Kundin – ja, es ist tatsächlich eine Frau, wie viele von Euch vermutet haben – erst am Samstag damit in die Apotheke.
Die Rezeptvorlage im Computer des Arztes gibt ihm hier offenbar die Möglichkeit leicht und für den Apotheker deutlich sichtbar ein Dauerrezept aus dem Rezept zu machen … wenn der Arzt dann das noch machen würde, wäre das nett. Ist gar nichts angekreuzt, nehme ich das hier allerdings automatisch als „Kein Dauerrezept“.
Ein grösseres Problem stellt sich mir aber unten: Aspegic 100 ist eigentlich zugelassen für leichte bis mittlere Schmerzen bei Kindern. Nur braucht man das heute kaum mehr dafür, da es für Kinder sicherere Mittel gegen Schmerzen gibt. Andererseits könnte man es natürlich auch als Blutverdünner verwenden … dafür ist es aber nicht zugelassen … und bei einmal täglich Anwendung wäre es auch ziemlich teuer auf Dauer.
Auf dem Rezept steht: Maximal 2 x (täglich) … das deutet auch nicht auf die Anwendung als Blutverdünnung hin, sondern als Schmerzmittel.
Aber für das Alter der Patientin ist das krass unterdosiert: Sie ist (siehe Geburtsdatum) schon bald 30.
Natürlich könnte es sein, dass der Arzt das praktisch als „Placebo“ aufgeschrieben hat – aber das denke ich nicht.
Was tu ich also als erstes (an einem Samstag)? Ich frage die Patientin, für was sie das nehmen muss.
Die Antwort ist: „Migräne“. Dazu passt auch das Magnesium, das in dem Fall zur Migräneprophylaxe genommen wird.
Ich gehe vorläufig von einem Fehler des Arztes aus (wahrscheinlich hat er im Programm daneben geklickt) und erkläre ihr, dass sie von mir die Aspegic 1000 mg bekommt, dafür passt auch die Dosierung.
Ausserdem weise ich sie darauf hin, dass ich am Montag den Arzt anrufe um das noch einmal nachzukontrollieren – und dass sie von mir hört, wenn das doch nicht die 1000mg sein sollten.
Ich setze die Rezeptvalidierung fort (schwanger ist sie nicht, keine Allergien bekannt, keine anderen Medikamente ausser der Pille).
–
Nachtrag: Das Telefon nach dem Wochenende bestätigt die Vermutung des „Arztfehlers“. Er bestätigt, dass das 1000mg sein sollten.
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Aaaah, yes! :) Da habe ich ja richtig gelegen.
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