Die untergeschobene Abtreibungspille

Aus der Sparte: interessante Gerichtsfälle um die Apotheke hier einer aus den USA letztes Jahr:

In Florida wurde eine Apotheke verklagt, weil sie einem Mann geholfen haben soll, seiner Freundin eine Abtreibungspille unterzuschieben.

Remee Lee (26) hatte seit etwa 7 Jahren eine on/off Beziehung mit John Andrew Welden (28), einem Medizin-Studenten, als sie von ihm schwanger wurde. Sie war damit glücklich – er … nicht.

Also ersann er einen ziemlich fiesen Plan, um dem gegenzuwirken.

Weil Remee keine Krankenversicherung hatte, brachte er sie dazu, zu seinem Vater, der Gynäkologe ist, in Behandlung zu gehen. Dann überzeugte er sie, dass sie eine bakterielle Infektion habe und dafür ein Rezept ausgestellt bekommen hat.

Tatsächlich hat er das Rezept selber mittels einem gestohlenem Rezeptblatt vom Vater gefälscht. Aber nicht für ein Antibiotikum, sondern für Cytotec (Misoprostol). Ein Mittel, das gegen Magen- und Darmgeschwüre verwendet wird … aber auch in der Gynäkologie: zur Weheneinleitung, bei Blutungskomplikationen nach der Geburt und (sein Ziel) für Schwangerschaftsabbrüche.

Von den Tabletten entfernte er sorgfältig jede identifizierende Markierung, bevor er sie wieder in die Tablettendose füllte … die sind in Amerika ja lose drin.

Jetzt brauchte er nur noch eine Etikette für die Tablettendose, auf der nicht draufstand, was es wirklich ist.

Anfangs hiess es noch, er habe jemanden innerhalb der Apotheke gehabt, der ihn darin wissentlich unterstützt habe. Tatsächlich aber ist er wohl hingegangen und hat einem Apothekenmitarbeiter erklärt, er komme von der Praxis seines Vaters (für den er auch arbeitete), dessen Etikettendrucker sei defekt und er brauche deshalbe eine Etikette für … Amoxicillin, auf den Patientennamen Remee Lee.

Seine Freundin nahm die Tabletten und erlitt zwei Tage darauf eine Fehlgeburt – in der 6. Schwangerschaftswoche.

Weil Lee misstrauisch war, kam das mit dem Tablettentausch dann heraus. Aber sie verklagte neben ihrem Freund (der sich schuldig bekannte) auch gleich noch die Apotheke. Die hätte ihre Sorgfaltspflicht verletzt und die Rezept-Fälschung nicht erkannt. Und dann hätte jemand internes Andrew Welden geholfen und dabei gewusst, was er/sie tat.

Welden hat sich schuldig bekannt und verschwindet jetzt wohl für einige Jahre hinter Gittern – und ich hoffe, dass er auch danach nicht mehr im medizinischen Bereich tätig sein wird. Was mit der Anklage gegen die Apotheke passiert ist, habe ich nicht gefunden. Ich hoffe, das wurde fallengelassen.

Quellen: http://usnews.nbcnews.com/_news/2013/10/01/20776662-woman-tricked-into-abortion-sues-florida-pharmacy?lite,  http://www.tampabay.com/search/?q=welden und mehr.

26 Kommentare zu „Die untergeschobene Abtreibungspille

  1. Ich weiß jetzt nicht, wie in Ami-Land Rezepte aussehen, aber hier in Dtl. könnte und kann man Privatrezepte sehr leicht fälschen (ich sag aber bessere nicht wie, gell). Und ich würde nun bei einem derartigen Rezept nicht wirklich extra genau hinsehen, so wie ich das i.d.R. bei den einschlägigen Medis tue (Tilidin Trpf., Codein et.al.). Und schon gar nicht, wenn es ein mir bekannter Mitarbeiter einer Praxis um die Ecke ist.
    Ich denke wirklich, daß die Apotheke da keine Schuld trifft. Aber wie wir Apotheker schon öfter erfahren durften, ist man auf See und vor Gericht in Gottes Hand, und der schaut wohl häufiger nicht so genau hin……

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    1. Rezepte sehen ähnlich aus wie bei uns und bei Euch die Privatrezepte. Und dass man Antibiotika Rezepte oder das für das „Magenmittel“ fälscht – das wäre schon wegen den Produkten eher unauffällig.

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  2. Ich denke nicht, dass die Apotheke Schuld hat, der Typ hat ja sichtlich böswillig gehandelt. Aber ist es echt okay, wenn die dem irgendwelche Etiketten ausdrucken?

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    1. Also ich kenne die Gesetze in den USA nicht so genau, aber rein technisch gesehen ist die Abgabe eines Ediketts vermutlich weit weniger relevant als die Abgabe des fraglichen Arzneimittels ohne Rezept. Des weiteren kann man unterstellen, die Apotheke habe in diesem Fall „im guten Glauben“ gehandelt, insbesondere dann, wenn sie schon öfter Praxisbedarf an die fragliche Arztpraxis geliefert hat, und diese also kannte. Genauso gut könnte man mir vorhalten, ich würde ohne Rezept Beipackzettel rausgeben (also Kopie, das Original brauche ich selber. noch.) Schließlich könnte auch dieser Beipackzettel mißbräuchlich verwendet werden, um jemanden 3. zu täuschen. Aber auch Farbkopierer und Drucker gehören verboten, denn auch damit könnte ich Urkunden fäschen, oder?

      Davon abgesehen hätte in Deutschland dsicher die Apotheke schuld, denn in Deutschland haben IMMER die Apothekenschuld. Das steht vermutlich ganz klein in der ApoBetrO…

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      1. Wenn du es nicht weißt, ist das okay. Wenn du die Situation in Deutschland beschreibst, ist das auch okay. Aber warum musst du gleich wieder die „Apotheker sind immer schuld und keiner hat uns lieb“-Karte ziehen? Das ist so schade. Man kann keine sachliche Frage stellen ohne, dass du dich in irgendeiner Weise angegriffen fühlst und irgendwelche abstrusen Sachen erzählst, dass man am Besten gleich Kopierer verbieten soll. Das war doch überhaupt nicht mejne Frage! Ich wollte lediglich wissen, ob es in Ordnung ist irgendwelche Etiketten auszudrucken, egal wer da vor einem steht. Und extra dazu geschrieben, dass Ich nicht an eine Schuld der Apotheke glaube, habe ich auch :(

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        1. Letzhin bastel ich Dir so ein Edikett – ein oder zwei Vorlagen mal vorausgesetzt – innerhalb 60min. Gehe ich jede Wette. Entweder mit einem Laserdrucker auf selbstklebgendes Papier Marke Zweckform, oder mit einem Dymo-Label-Writer auf Selbstklebeediketten. Wenn die Ariginalapotheke eine spezielle Schriftart verwenden wird es vielleicht ein wenig länger dauern, dann muss ich noch einen Scanner und GIMP anschmeißen… ;-)

          Wenn aber eine Arztpraxis Medi-Döschen hat (wie in den USA üblich), und der Arzt da heraus Medis an den Patienten verteilt (ob das rein juristisch korrekt ist weiß ich nicht), und deswegen ein paar neue Aufkleber braucht, scheint das in den USA kein besonderer Vorgang zu sein. Zumal sowohl die ausführende Person als Angestellter fraglicher Arztpraxis als auch fragliche Arztpraxis selber bei der Apotheke bekannt gewesen zu sein scheint. Dass ich deshalb die involvierte Apotheke für herzlich unschuldig halte, hatte ich gemeint, ausreichend zwischen meinen Zeilen untergebracht zu haben…

          Dass aber in D die Apotheken immer Schuld sind, ist bei mir eine Art „Beißreflex“ geworden, ausgelöst durch deutsche Gerichte, Krankenkassen mit Selbstjustiz-Anspruch und verschiedene „Verschraucherschutzeinrichtungen“. Das darf mir gerne vorgeworfen werden, denn leider bin ich nun einmal so – durch äußere Einflüsse geformt – worden. Wer sich einerseits mit dem „Verbraucherschutz“ konfrontiert sieht, weil „es nicht genug Preiswettbewerb gibt und OTC viel zu teuer ist in der (Vor-Ort-)Apotheke“, andererseits im selben Atemzug von „Stifung Warentest“ vorgeworfen bekommt, dass „Werbung im Schaufenster für Schmerzmittel insbesondere in Bezug auf eine Preisaktion den nicht gewollten Mehrverbrauch fördert und daher ethisch abzulehnen sei“; wenn 20.000 Einzellädel seitens der Monopolkommission vorgeworfen wird, Preisabsprachen zu machen, aber die 4 Tankstellenketten dieses wohl nicht tun; wer Null-Retaxationen bekommt, weil der Arzt auf dem Rezept „gem. schriftl. Anw.“ und nicht „gemäß schriftlicher Anweisung“ aufgedruckt hat oder „1×1 Tbl.“ statt „ein mal eine Tablette“, der weiß, was es heißt, „immer schuld“ zu sein. Und ich habe bisher noch nicht juristisch sicher klären können, ob ich ein Beipackzettel ohne Medikament abgeben darf im Zuge meiner Beratung (auf Nachfrage mache ich es aber), umgekehrt darf ich es zumindest nicht.

          Als in Deutschland arbeitender Apotheker glaube ich an einiges nicht mehr. Ganz voran Dinge wie „Rechtssicherheit“ und „Gleichheit vor Gericht“. Auch das mag man mir vorwerfen. Die Gründe dafür habe ich teilweise oben dargelegt…

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  3. Oh wie traurig. :-( Ich hoffe auch, daß er niemals praktizieren darf bzw. seinen Abschluß auch nicht bekommt nach so einer Straftat. Das mit dem Etikett verstehe ich nicht… sie hätten darauf verweisen sollen, daß er es eben per Hand beschriften muß. Wenn es allerdings die Stammapotheke der väterlichen Praxis war, könnte ich es evtl. nachvollziehen, wenn er schon öfter mit ähnlichen validen Anliegen seines Vaters dort aufgekreuzt ist. In diesem Fall wäre das aber erst Recht ein fieser Schlag gegen das Vertrauensverhältnis von Praxis und Apotheke. Was für ein böser Mensch.

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    1. Umso trauriger, daß die Dame anscheinend vorher nie (oder – in diesem Fall – zu selten) Amoxi hatte… das sind doch immer solche Riesenklopper, während Cytotec rein von der Masse her eher klein (und zumindest oft rundlich) sind. So eine widerliche Geschichte.

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      1. Das unterschiedliche Aussehen hätte mich jetzt gar nicht gestört, ich merk mir das Aussehen von Pillen nicht, außerdem hatte ich das glaube ich eh noch nie… Selbst wenn, weiß ich noch von welcher Firma das war?

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      2. Wieso ist es traurig, wenn jemand bisher noch keine Antibiotika gebraucht hat? Mich macht der Aspekt eher froh

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        1. Na, „traurig“ natürlich nur unter dem Aspekt, daß sie dann u.U. mißtrauisch geworden wäre. Selbstverständlich ist es an sich überhaupt nicht schlecht, keine Abx zu benötigen, sondern gut, da stimme ich Dir zu! Es wirkt nur so tragisch, weil Amoxi/Penicillin als eines der simpleren und altbewährten generell so geläufig ist, daß die meisten Erwachsenen es schon einmal gesehen haben werden… und v.a. wer z.B. Geschwister hat, die Probleme mit großen Tabletten haben, merkt sich u.U. dann, daß die Antibiotika immer eher schwer runterzubekommen sind. (Wer etwas älter ist, weiß auch, wie ekelhaft der Penicillinsaft der Kindheit schmeckt… würg.) Ich mußte bislang auch selten Medikamente nehmen, aber vielleicht gerade deshalb ist mir aufgefallen, daß gerade die zwei- bis dreimal täglich einzunehmenden oft unhandlich sind. Namen merke ich mir auch nicht unbedingt, aber ich habe noch nie eine kleine, handliche Antibiotikumtablette gesehen… wie gesagt, das ist ja auch nur meine limitierte Erfahrung.

          In jedem Fall tut mir die Frau sehr leid… nicht nur das Kind verloren, sondern auch vom Freund verraten… unvorstellbar.

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    2. Also .. ich etikettiere teils auch abgegebene freiverkäufliche Medikamente. Wenn ich sicher gehen will, dass die Dosierung klar ist. Von daher fände ich hier eine Frage nach einem neuen Etikett nicht so ungewöhnlich – es könnte ja sein, dass das alte unleserlich geworden ist. Das als Straftat hinzustellen … :-(

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  4. By the way: Das ist genau der Grund, warum ich die Scheizer Apotheker so um Ihre Kompetenz bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel beneide. Wenn die Verschreibungspflicht der PiDaNa in D fällt, ist ein ähnlicher Fall in D sehr einfach konstruiert. Denn „Beratungsbogen“ und „schlucken unter Aufsicht“ ist alles in D nicht. Es gibt eben verschreibungspflichtig (Rezept!) oder apothekenpflichtig (ohne Rezept). In zweiterem Fall kann ich die Abgabe zwar verweigern, wenn mir etwas „spanisch“ vorkommt… Aber eine wirkliche „Kontrolle“ habe ich nicht… Und eine „Verschreibungspflichtig, aber unter Umständen XYZ vom Apotheker ohne Rezept abzugeben“-Kategorie wollenÄrzte UND Politik nin D nicht… *seufz*Was mich an jemanden erinnert, dem ich mal erklärt habe, dass ein Verabreichen von starken Abführmitteln an eine dritte Person ohne deren Wissen nicht nur nicht witzig ist sondern auch eine shwere Körperverletzung darstellt…. *seufz*

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      1. Grämt euch nicht, denn der FC Basel stellte vor etwa zehn Jahren mal Schals her…

        …SCWEIZER MEISTER…

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        1. Nun ja. Mir als Nicht-Schweizer könnte man ja Antihelvetinismus vorwerfen. Dem FC Basel wohl eher nicht… Aber davon abgesehen liegt Fußball eher ausserhalb meiner Interessen.

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    1. @knick: Du schreibst, dass mit der Freigabe der PiDaNa ein ähnlicher Fall in D passieren könnte. Das ist sachlich nicht korrekt: Wie Du weißt, hat Levonorgestrel keine Auswirkungen auf eine bereits bestehende Schwangerschaft, was durch Studien nachgewiesen wurde. Der oben geschriebene Fall bezieht sich auf die sechste Schwangerschaftswoche.

      Ein „ähnlicher“ Fall wäre, dass bei Freigabe der PiDaNa ein Mann seiner Freundin am folgenden Tag nach dem Verkehr eine Pille unterjubeln könnte. Das ist zwar auch nicht unbedingt schön, aber weit von dem oben beschriebenen Sachverhalt entfernt.

      Ich bin auch gegen die Freigabe der PiDaNa, wenngleich aus anderen Gründen. Nichtsdestotrotz wird die Freigabe kommen. Warten wir mal ab, ob der Gesetzgeber eine Beratungspflicht und ein Schlucken unter Aufsicht festschreibt, was ich beides für richtig halten würde (Beratung unter entsprechender Vergütung; nicht kostenlos). Weiterhin wäre interessant, ob der Gesetzgeber ein Verbot des Versands festschreibt, was ich aus Gründen der Beratungspflicht für dringend geboten halte.

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      1. Ich bin nicht prinzipiell gegen die Freigabe der PiDaNa, nur gegen die Erklärung zum OTC. Ich sehe aber leider nicht, dass sich an den deutschen Verschreibungsregeln etwas ändern soll oder wird. Da habe ich Kritikpunkte. Das man die PiDaNa nicht dem obigen Beispiel gemäß einsetzen kann, ist klar. Was ich mir dazu vorstellen kann erkläre ich aber besser nicht…

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  5. Meine persönliche Meinung: Wer keine Kinder will, soll den Pimmel gefälligst eingepackt lassen!
    Mir tut vor allem die junge Frau jetzt leid. Das gehört zu dem schlimmsten, was man einem Menschen antun kann.

    Ich überlegte, was den Täter in Deutschland strafrechtlich erwarten würde.

    Zu den Taten nach §§ 218 (2), 224 und 267 StGB kommen noch Straftaten nach dem AMG oder dem BTMG. Ich denke, daß eine Tateinheit im Sinne von § 52 StGB vorliegt, daher ist der Strafrahmen im Bereich von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Als Nebenfolge käme ein Berufsverbot in Betracht.

    Für die Apotheke hätte das beschriebene Procedere mMn keine strafrechtlichen Folgen. Nicht einmal leichteste Fahrlässigkeit würde ich hier in Betracht ziehen. Leider würden aber die Medien dafür sorgen, daß Kundschaft ausbleibt.

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  6. Über diesen Fall bin ich schockiert.

    Äusserst hinterhältig.

    Und genau der Fall, dass der Arzt neue Etiketten für (bereits bezogene) Medikamente kriegen möchte, kommt wohl vor. Darum hat wohl niemand einen Verdacht geschöpft. Zum Beispiel hat er eine betagte Patientin, bei der er die Dosierung anpassen muss. Ein Satz neue Etiketten, und sie kann die bestehende Packung nach dem neuen Dosierschema aufbrauchen.

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