Zubehör nicht inklusive

Gut kommt die Curanel-lösung inzwischen gleich mit den Kartonfeilen, Tupfer und Alkoholtüchlein. Keine Ahnung, warum sie das nicht gleich von Anfang an machen konnten.

Curanel ist ein Nagellack für Nagelpilz – entspricht dem rezeptpflichtigen Loceryl (gleiche Firma) in dem die Dinger schon enthalten waren.

In der Packungsbeilage steht bei beiden schön beschrieben, wie man den Nagel vorbereiten soll, den betroffenen Teil abfeilen, mit einem Tupfer den Lack auftragen, reinigen …

… alles mit dem Zubehör, das nicht in der Schachtel ist.

Das macht es eigentlich umso unverständlicher für mich.

Toll auch wenn man das am Anfang noch nicht weiss, dass man das separat von der Firma direkt (!) bestellen muss. Da kann es sein, dass ein, zwei Packungen ohne die „Zusätze“ rausgegangen sind.

Irgendwann kam dann wirklich eine Kundin, die den Lack zum zweiten Mal bezieht … und als sie das Zubehör dazu bekommt und erklärt bekommt, was das denn ist, da reklamiert sie:

„Das ist aber kein guter Service von Ihnen, dass ich das das erste Mal nicht bekommen habe! Ich möchte reklamieren! Schlampig ist das von Ihnen.“

Nun gut.

Es wird nicht wieder vorkommen.

Ganz sicher nicht.

7 Kommentare zu „Zubehör nicht inklusive

  1. Was ich mich immer gefragt habe: worin besteht jetzt eigentlich der Unterschied zwischen Curanel und Loceryl?

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    1. Loceryl ist 5ml, Curanel ist 2.5 ml
      bei uns in der CH jedenfalls.
      Inhaltsstoffe sonst ist dasselbe.
      Nur können sie dadurch jetzt für das Curanel Werbung machen – und Loceryl bleibt rezeptpflichtigen von der Kasse bezahlt.

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  2. Soweit ich das verstanden habe, wurde vergessen das Zubehör in die „Musterpackung“ für die Registrierung bei der swissmedic zu packen und so wurde Curanel ohne Zubehör bewilligt. Das bedeutet, sie mussten die neue Packung mit Zubehör erst nachregistrieren lassen und das dauert! :-(
    Was ich jedoch nicht verstehe, ist warum die swissmedic ein „unvollständiges“ Produkt registriert…

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  3. Mal ne Vermutung, keine Ahnung ob es wirklich so war: Ein Zulassungsprozess ist umso einfacher, je einfacher die „Formulierung“ ist. Vielleicht wollte man sicher gehen, dass das verschreibungsfreie Produkt so schnell wie möglich am Markt ist und den Prozess nicht dadurch gefährden, dass die Nagelfeile oder der Spatel keine explizit spezifizierte „Pharmaqualität“ haben (ein derartiges Spezifikat vom Medizinproduktehersteller dürfte bei einer Nagelfeile eh schon schwierig werden).
    So blöd es klingt: Die Anforderungen an eine beigelegte Nagelfeile sind halt bei nem Arzneimittel deutlich höher als bei nem Kosmetikum.

    Vieleicht brachte man die Nagelfeile beim verschreibungspflichtigen Produkt eh schon beim Sachbearbeiter am Amt nur mit Hängen und Würgen durch. Beim neuen Zulassungsprozess bearbeitet das dann vielleicht ein anderer Sachbearbeiter am Amt und man weiß dann nicht, wie der das so sehen wird. Daher lieber erst mal ohne Nagelfeile zulassen und dann nachzulassen.

    Nur ne Vermutung… :-)

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