Es ist für die Ziege!

Frau in der Apotheke: „Was muss ich machen, damit ich meine Medikamente in die Ferien mitnehmen kann, ohne dass ich Probleme bekomme?“

Pharmama: „Wo gehen Sie denn hin?“

Frau: „In die Türkei.“

Pharmama: „Und wie lange?“

Frau: „Drei Monate.“

Ups.

Versteht mich nicht falsch. Ich reise auch gerne. Und wir befinden uns zwar in modernen Zeiten, wo das Reisen relativ einfach ist (Sehr einfach, wenn wir es mit den Zuständen noch vor ein paar Jahrzehnten vergleichen) und Grenzübertritte sind eigentlich kein Problem (auch hier mit Ausnahmen), aber … den Zoll gibt es immer noch. Und es gibt Einschränkungen, was man mitnehmen darf. Und das kann von Land zu Land unterschiedlich sein.

Die Frau hat eine Menge Medikamente. Darunter solches, wo ich schon ziemlich vorsichtig wäre das mitzuführen. Benzodiazepine wie Xanax. Stilnox. Valium. Die bei uns (und nicht nur bei uns) unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Nach ziemlich Suchen habe ich im Internet gefunden, dass man „für persönlichen Bedarf Medikamente mitführen darf“ – interessanterweise wird nicht spezifiziert für welchen Zeitraum oder welche Menge- im Gegensatz zu Schengen, wo das auf 30 Tage beschränkt ist. Aber es wird beschränkt, wie teuer sie sein dürfen – etwa 300 Euro insgesamt.

Zur Sicherheit würde ich mir vom Arzt unbedingt noch eine Bescheinigung ausfüllen lassen, dass die Medikamente für den persönlichen Gebrauch notwendig sind – am besten gleich noch mit Türkischer Übersetzung. Und wer ganz sicher gehen will, dass er keine Probleme bekommt, fragt am besten noch beim Konsulat des betreffenden Landes an.

(Mehr darüber: hier nachzulesen bei der Swissmedic)

 

… ich glaube nämlich nicht, dass sich ein Zöllner mit der Begründung „Es ist für die Ziege!“ zufrieden geben wird – auch wenn das im Film The Terminal mit Tom Hanks erstaunlich gut geklappt hat :-)

10 Kommentare zu „Es ist für die Ziege!

  1. Für BtM braucht man auf jeden Fall eine Bescheinigung vom Arzt. In Deutschland gibt das dazu vorgefertigte Formulare.

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    1. Die Bescheinigung, die da (wahrscheinich) gemeint ist – die gemäß des Schengener Abkommens -, hat zwei Knackpunkte:

      1) Sie gilt nur für den Schengen-Raum. Will meinen, wenn ich z.B. nach Myanmar reise, hilft mir dieser Zettel nichts. Und wenn ich meine Fentanyl-Pflaster in die Arabischen Emirate mitnehme, wird es wohl auch nicht reichen. Ausserhalb des Schengen-Raums immer in der Botschaft des Ziellandes anfragen, wie die das haben wollen!

      2) Es ist ein zeitlicher Aufwand, weil der verschreibende Arzt alleine da nicht reicht. Diese Bescheinigung braucht eine Gegenzeichung des Gesundheitsministeriums des jeweiligen Bundeslandes. Sowas kann dauern. Daher mindestens 1 Monat vor Reiseantritt damit loslegen, eher früher.

      Mit BtM ist man tatsächlich sehr eingeschränkt reisefähig, wenn man alles legal machen will. Natürlich gilt: Wenn man nicht kontrolliet wird, passiert einem auch nichts. Aber wenn man kontrolliert wird, und hat BtM dabei, und kann das nicht ausreichend belegen, hat man einen Haufen Ärger am Hacken. Das sollte man sich ersparen.

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      1. Die Schengen-Bescheinigungen kann man aber bei der lokalen Behörde (in der Regel Gesundheitsamt) bestätigen lassen. Das geht normalerweise recht unkompliziert. Allerdings sind auch damit keine 3-Monats-Reisen möglich, sondern nur 30 Tage.

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        1. Also das Formular gibt es hier: http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Bundesopiumstelle/BtM/reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile
          Die allgemeine Erklärung gibt es hier: http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/reisen/reisen-inhalt.html?nn=1010386

          Vielleicht wurde das in den letzten Jahren etwas gelockert, und ich habe es nicht mitbekommen. Ich habe noch eine PDF auf Arbeits-Rechner rumliegen, wo die genauen Adressanschriften der Landesgesundheitsämter drauf sind, mit Ansprechstelle. Vielleicht wurde das denen ja zu viel Arbeit da…

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  2. Im Schngengebiet ist es ziemlich gut geregelt:
    Je eine Bescheinigung vom Arzt für jedes Medikament mit Betäubungsmittel. Die Bescheinigung muss zusätzlich von der zuständigen Behörde beglaubigt werden (Schweiz: Dispensierende Apoteheke, Deutschland: Gesundheitsamt von Stadt, Kreis oder Land ) Hmm, ziemlicher ‚Kantönligeist‘ drüben im Norden.

    Quellen: http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/reisen/reisen-node.html;jsessionid=28A728F8EC084968938A3BD9D6AD1ACD.1_cid322
    http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Bundesopiumstelle/BtM/reisen/LaenderlisteBtM.pdf?__blob=publicationFile
    http://www.swissmedic.ch/produktbereiche/00447/00462/index.html?lang=de
    http://www.swissmedic.ch/produktbereiche/00447/00463/index.html?lang=de

    Internationl gibt es die Guidelines der UNO / International Narcotics Control Board

    http://www.incb.org/incb/en/psychotropic-substances/travellers_guidelines.html
    http://www.incb.org/incb/en/psychotropic-substances/travellers_introduction.html

    Das INCB hat auch eine Übersicht der einzelnen länderspezifischen Regelungen.
    http://www.incb.org/incb/en/psychotropic-substances/travellers_country_regulations.html
    Wobei man im Detail immer noch bei Konsulat/Botschaft nachfragen sollte.

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  3. Wär es nicht einfacher, genug Medikamente für zwei Wochen (oder so) einzupacken, und dann in der Türkei zum Arzt zu gehen? Mit einem (ins türkische übersetzten) Arztbrief sollte das keine zu großen Probleme geben.

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    1. Das ginge schon, aber die eigenen Medikamente sind halt doch vertrauter. Und selbst zu Hause wissen Patienten teilweise nicht, was sie da eigentlich wogegen schlucken.
      Und dann im Ausland: Andere Firma, andere Schachtel, anderer Name, andere Form und Farbe. Dazu in manchen Ländern die erhöhte Gefahr von Fälschungen. Das hat ein hohes Potential, dass etwas Ungutes passiert. Und bei Medis für bestimmte Krankheiten (Blutdruck, Epilepsie, Herzinsuffizienz,…) sind Falschdosierungen dann sehr unangenehm bis extrem gefährlich.
      Da kann ich absolut verstehen, wenn man seine eigenen Sachen mitnehmen möchte.

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