Die zahlen das einfach nicht!

Ehrlich, das ist mir ein Rätsel, warum die Krankenkasse Groupe Mutuel da so einen Aufstand macht.

Der Fall:

Die Frau bekommt in der Schwangerschaft Magnesiocard Pulver 5 verschrieben. Das kommt noch häufig vor: das Magnesium dient dazu frühen Wehen vorzubeugen, wirkt es doch Muskelentspannend und Krampflösend.

Die Krankenkasse weigert sich, das zu übernehmen.

Ihre Begründung: Magnesiocard Pulver 5 Beutel ist ein Medikament, das in der Schwangerschaft zu Schwangerschaftskomplikationen gehört und in dem Fall muss sie selber zahlen (da sie die Franchise noch nicht erreicht hat).

Ihre Begründung findet sich hier bei Comparis erklärt

Mutterschaft – umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die Zeit nach der Geburt (Wochenbett und Stillzeit). Auf Leistungen bei Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, Betreuung durch eine Hebamme und Stillberatungen.
Hingegen fallen Therapien und Medikamente im Zusammenhang mit Komplikationen unter Franchise und Selbstbehalt. Dies ist im September 2001 vom Bundesgericht so festgehalten worden. Das betrifft z.B. die Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt ….

Magnesiocard ein Mittel gegen Schwangerschaftskomplikationen?

Fangen wir doch von vorne an. Mal abgesehen von der Schwangerschaft: Welche Arzneimittel werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt? (Quelle: BAG)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt sämtliche Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage verwendet werden und in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten (Spezialitätenliste SL) aufgeführt sind. Die Kostenübernahme von Arzneimitteln der SL kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder mengenmässig eingeschränkt werden (sogenannte Limitationen, in der SL als Limitatio L gekennzeichnet).

  • Verordnung vom Arzt: Rezept  ✔*Check!*
  • Magnesiocard 5, 10 und 7.5 findet sich auf der Spezialitätenliste  ✔*Check!*
  • Limitationen hat es keine  -✔*Check!*
  • Indikation laut Kompendium:
Therapie des Magnesium-Mangels, verursacht durch z.B. Fehlernährung, Diuretikatherapie, Diarrhoe, Alkoholabusus; Tachykarde Herzrhythmusstörungen, vor allem bei Resistenz gegenüber anderen Antiarrhythmika;
Adjuvans zu Beta-2-Tokolytika bei Prodromi frühzeitiger Geburt resp. drohendem Spätabort;
zur Deckung eines erhöhten Bedarfs im Hochleistungssport und während der Schwangerschaft; ✔
Therapie der Eklampsie, Präeklampsie und des tetanischen Syndroms.
Wadenkrämpfe, Muskelzuckungen, restless legs
*Check!*
Ein erhöhter Bedarf ist doch keine Komplikation! 
Ich kann auch aus Erfahrung sagen, dass die meisten Krankenkassen das anstandslos übernehmen – und ich sehe hier in dem Fall nicht, wieso die „groupe mutuel“ das nicht macht. Mal abgesehen davon, dass ich die Erklärung fadenscheinig finde, halte ich das für sehr unkulant gegenüber der werdenden Mutter. Ich merke mir das jedenfalls als „schlechte“ Krankenkasse – wenn jemand schwanger werden möchte.
Haben andere damit schon Erfahrungen gemacht?

21 Kommentare zu „Die zahlen das einfach nicht!

  1. Moin!

    Also in Deutschland bekommt man überhaupt kein Magenisum in der Schwangerschaft auf Rezept. Da muss man sich das immer selbst kaufen. (Ausgenommen ganz ganz enge Ausnahmen.) Von daher versteh ich die Aufregung nicht. Sie wollte ein Kind, also kann sie sich das Mittel auch selbst kaufen.

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    1. Nun, das hier ist aber nicht Deutschland und wir haben andere Vorschriften – an die sich auch die Krankenkasse zu halten hat.
      Soll sie das jetzt aus dem Grund nicht zahlen „weil das in Deutschland auch nicht bezahlt wird“?

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    2. Das stimmt nicht, in der Schwangerschaft übernehmen die Kassen in D Magnesium. Viele Ärzte wissen das nur nicht und verschreiben es nur auf Privatrezept.

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    3. Sie wollte ein Kind, also kann sie sich das Mittel auch selbst kaufen.
      Sie wollte skifahren, also kann sie die Operation ihres gebrochenen Beins jetzt auch selbst bezahlen.
      Er wollte im Zug fahren, also kann er den Sirup gegen den Husten, den der sich dort von seinen Mitpassagieren geholt hat jetzt auch selbst kaufen.
      Er wollte Manager sein, also kann er die Behandlung seines Herzinfarktes jetzt auch selbst bezahlen.
      Was noch?

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  2. Wenn ich den Comparis-Beitrag lese und die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtige, halte ich es auch für unkulant von der Krankenkasse – mehr aber nicht. Auch wenn Magnesium vielleicht nicht als Therapie einer Komplikation angesehen werden kann, gehört es auch nicht zu Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, Betreuung durch eine Hebamme oder Stillberatungen. Laut Comparis fallen ja NUR diese Leistungen NICHT unter Franchise und Selbstbehalt.

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  3. Ich glaube, ich habe das schon mal geschrieben, oder? Ich hatte in beiden Schwangerschaften Probleme mit frühzeitigen Wehen und habe beide Male Magnesiocard Tabletten verschrieben gekriegt. Das erste Mal (2005) hat die Krankenkasse (Swica) das noch anstandslos übernommen, beim zweiten Mal (2008/2009) waren die Tabletten auf einmal auf irgendeiner Liste drauf oder nicht mehr drauf und ich musste sie selber zahlen. Das entsprechende Pulver hätte ich erstattet bekommen, aber bei den Mengen, die ich nehmen musste, habe ich den künstlichen Orangengeschmack nicht ertragen. Wobei: ich habe das erst erfahren, als ich die Rechnung von der Krankenkasse für das bereits verzehrte Magnesium in Tablettenform bekommen habe. Und für die 400 CHF hätte ich vermutlich auch das gruslige Pulver genommen.
    Ich habe noch eine interessante Sache in Sachen Schwangerschaftsbeschwerden/Krankheit/Franchise: in meiner zweiten Schwangerschaft hatteich extrem unter Dauerübelkeit mit allen Nebenwirkungen zu leiden. Da letztendlich auch nicht genug Flüssigkeit in mir drin blieb, bekam ich dann auf einmal Nierensteine. Der erste Spitalaufenthalt deswegen wurde auf „Schwangerschaft“ abgerechnet und deswegen voll erstattet, der zweite, eine gute Woche später nicht, weil das wäre ja „krank“ und hätte mit der Schwangerschaft nichts zu tun…..
    Wie auch immer, ich bin froh, dass ich mit diesem Thema durch bin….

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    1. Ja richtig, die Tabletten sind ja auf der NLP Liste und nur noch von der Zusatzversicherung rückerstattet. Das Pulver ist immer noch SL.
      Aber seit wann kann ich jetzt nicht sagen.

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  4. Zählt die Groupe Mutuel denn zu den billigeren Krankenkassen?
    Das würde das Verhalten erklären. Überall in der Wirtschaft versuchen Firmen, die günstigen Grundbeiträge anderweitig wieder hereinzuholen. Meist durch Einschränkungen im Service (z.B. teuere Rufnummern), der Anerkennung von Reklamationen oder oder oder…. Das geht bis zur Grenze der Legalität, siehe z.B. die Rücksendepolitik bei GetMobile, bei der viele Betroffene schon von Betrug sprachen.

    Viel seltsamer als das Nichtbezahlen von Magnesium finde ich, dass Schwangerschaftskomplikationen nicht gezahlt werden. Im schlimmsten Fall lande ich im Krankenhaus, verliere mein Kind, und muß dann noch extra Geld zahlen? Das ist aber durch einen Höchstbetrag gedeckelt, oder?

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    1. Naja, man ist ja nicht „nicht versichert“, es läuft (glaube ich), so wie mti den privaten Kassen in D: je nach gewählter Selbstbeteiligung (=Franchise) zahlt man einen höheren oder niedrigeren Monatsbeitrag. Bis zum Erreichen der Franchise zahlt man alles selbst, danach wird es grösstenteils übernommen.

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    2. Schwangerschaftskomplikationen werden schon auch bezahlt – aber sie fallen halt nicht unter die Mutterschaftsregelung, wo keine Franchise und Selbstbehalt bezahlt werden muss.
      Franchise: Der selbst wählbare Betrag, bis zu dem man selbst die Krankenkassenkosten übernimmt (von 300 bis 3000 Franken im Jahr) – je höher die Franchise, desto niedriger die monatlichen Prämien.
      Selbstbehalt: von dem was die Krankenkasse bezahlt, werden 10% wieder selbst übernommen.

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      1. Ach so, dann ist die Schwangerschaft quasi der Ausnahmefall, bei der kein Eigenanteil gilt, und die Komplikation dann wieder „normal“ mit Zahlung von Eigenanteil.

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    3. So wie ich das verstanden habe: Man muss nicht alles selbst bezahlen, sondern Franchise und Selbstbehalt. Die Höhe der Franchise legt man selbst fest, je höher man sie wählt, desto tiefer die Krankenkassenprämie (das lohnt sich natürlich für Leute, die nur selten zum Arzt müssen und nicht regelmässig (oder nur günstige) Medikamente nehmen). Der Selbstbehalt beträgt 10% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 700 Fr.

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    1. *Das* ist jetzt auch noch die Frage. Weiss die Krankenkasse überhaupt für was die Frau das jetzt genau braucht? (Und ist das wichtig, dass die Kasse das weiss?)

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  5. In Deutschland ist das Zeugs noch nicht mal verschreibungspflichtig, kann sich also jeder aus der Apotheke holen, ohne Rezept! Wie’s in der Schweiz ist, weiß ich nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass die da auch Bananen haben. Da ist auch Magnesium drin! ;)

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  6. In Deutschland kann man sich mittlerweile glücklich schätzen, wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dann muss man sich mit solch unsozialen Ansichten wie der Dithmarscherin nicht herumplagen.

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  7. 2007 musste ich auch hochdosiert magnesiocard einnehmen wegen frühzeitigen wehen. swica wollte es zuerst nicht übernehmen. nachdem ich aber einen saftigen brief geschrieben habe, haben sie sich dann doch umentschieden. das habe ich ja am liebsten….nur wer reklamiert kommt ans ziel…

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    1. Dieses Vorgehen hat leider Methode und ist offenbar erfolgreich. Besonders in der Pflege lehnt der Medizinische Dienst der Krankenkassen viel ab oder stuft die Pflegebedürftigen in eine niedrige Pflegestufe ein. Erst mit Einsprüchen kommt man zu einer realistischen Einstufung.

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