Wenn einer eine Reise tut … die gesundheitliche Seite

Das wichtigste ist natürlich, dass man Tickets, Pass, Geld und ev. Visa hat – den Rest kann man sich im Notfall unterwegs besorgen.

Aber: Wer wirklich vorbereitet sein will, muss auch die gesundheitliche Seite betrachten.

Impfungen zum Beispiel – die sollte aktuell sein für die Reise – und manchmal braucht es zusätzlich welche. Für manche Länder ist zum Beispiel die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
– eine gute Seite mit Infos über Länder, Krankheiten, Impfungen, Malaria und mehr um sich vorzubereiten ist z.B. Safetravel.ch

Praktisch jede Apotheke hier kann – wenn man sich nicht selbst informieren will, im Internet auch kompetent Auskunft geben über benötigte Impfungen und Malariaprophylaxe.

Dann die Medikamente:
Man sollte unbedingt die Medikamente mitnehmen, die man auch regelmässig nehmen muss.
Zu beachten ist aber: Nicht alles, was bei uns erlaubt ist, darf man auch in andere Länder mitnehmen. Leider gibt es dafür keine Listen online, da hilft im Zweifel nur selbst anfragen bei der Botschaft des Landes. Siehe auch hier: Medikamente auf Reisen.
– es hilft sicher, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen für die Medikamente, die man regelmässig nehmen muss. Speziell gilt das auch für Spritzen, die man ins Flugzeug mitnimmt (Insulin, Epi-pen).

Für Reisen in abgelegenen Gebieten empfiehlt es sich auch ein Antibiotikum als Notfallmedikation mitzunehmen – das braucht allerdings, wie die Malariamedikamente ein rezept vom Arzt.

Für Betäubungsmittel gibt es Extrabestimmungen – sogar für Reisen innerhalb Europas im Schengenraum. Noch vorsichtiger muss man damit in Übersee sein.

Und was, wenn in den Ferien etwas passiert und man ins Spital muss?
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (oder die Unfallversicherung) zahlt bei Krankheit (oder Unfall) bis das Doppelte dessen, was der Arzt oder die allgemeine Abteilung im Spital im Wohnort gekostet hätte.
In Europa genügt das in der Regel, bei Reisen in Übersee, speziell Amerika, Japan und Australien riskiert man jedoch, dass man einen ziemlich grossen Teil der Behandlungskosten selbst zahlen muss (v.a. die USA sind da unglaublich teuer). Für dies lohnt sich eine Zusatzversicherung – wenn man die nicht schon hat – da gibt es auch solche, die man nur für die Dauer der Reise bekommt, die wirklich günstig sind (um die 30-40 Franken für eine Familie für 3 Wochen). Dafür sollte man vorher bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen – oft ist der Abschluss der Versicherung auch online möglich.

Zusammenfassend:

  1. Information über das Reiseland, benötigte Impfungen, Malariarisiko und Prophylaxe entweder im Internet oder in der Apotheke – oder man geht gleich ins nächstgelegene Tropeninstitut – wo auch Ärzte sind , die gleich Impfen und Rezepte ausstellen können.
  2. Gang zum Arzt: Verschreiben lassen (falls nötig): genug Medikamente für die Ferien von der Dauermedikation, ev. Malariaprophylaxe, ev. Impfungen, ev. Bescheinigungen für die Dauermedikation / Spritzen oder Betäubungsmittelformular
  3. In der Apotheke: Medikamente abholen, erklären lassen, ev. Betäubungsmittelformular verifizieren lassen (CH)
  4. Ev. bei der Krankenkasse Zusatzversicherung abschliessen für Dauer der Ferien
  5. Ev. nochmals zum Arzt Impfen was nötig ist/nachgeholt werden muss
Gute Reise!

Apotheken in aller Welt, 142: Mosbach, Deutschland

Von Delfinstern:

endlich habe ich es geschafft, die Apotheke in meinem Studienort zu fotografieren. Die Bilder sind vor ca. 2 Wochen entstanden, deshalb auch die Fußballdeko. Eine Geschichte gibt es zu dieser Apotheke wohl nicht. Die Apotheke liegt in der Stadtmitte, direkt an der Fußgängerzone. Innendrin sieht sie aus, wie jede andere auch, deshalb hab ich davon keine Fotos.

Linda … das ist auch eine Gruppierung, richtig?

Neuer Differenzierter Selbstbehalt – was bedeutet das?

Aus dem Schreiben des BAG (Bundesamts für Gesundheit) an die Pharmafirmen:

Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Bis anhin galt für ein Originalpräparat ein Selbstbehalt von 20 Prozent, wenn in der Spezialitätenliste (SL) Generika aufgeführt waren, deren Höchstpreise mindestens 20 Prozent tiefer waren als der Höchstpreis des entsprechenden Originalpräparates (altArt. 38a Abs. 1 Bst. a1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31)).

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 2. Februar 2011 entschieden, Artikel 38a KLV dahingehend abzuändern, dass neu ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für ein Arzneimittel dann gilt, wenn es auf Basis Höchstpreis den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL um mindestens 20 Prozent übersteigt (Art. 38a Abs. 1 KLV). Demnach sind vom differenzierten Selbstbehalt sowohl Originalpräparate, Co-Marketing- Präparate als auch Generika betroffen. Die abgeänderte Bestimmung ist am 1. März 2011 in Kraft getreten.

Liebt ihr nicht auch dieses Beamten-Deutsch?

Ich sollte mal versuchen, das zu übersetzen. Normalerweise zahlt man in der Schweiz (nach erreichen der Franchise) 10% des Preises eines Medikamentes selbst – den Selbstbehalt, den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Die Ausnahme waren bisher Originalpräparate, bei denen es Generika gibt und wo die Preisdifferenz Original zu teuerstem Generikum mehr als 20% beträgt – dann musste man 20% Selbstbehalt zahlen. – Siehe Bild links

   

Das war als Anreiz gedacht, damit mehr Leute auf Generika umsteigen.  Das hat auch gut funktioniert, jetzt wird die Regel einfach verschärft.

Neu wird nicht nur das teuerste Generikum angeschaut, sondern das günstigste Drittel der Generika – respektive deren Durchschnittspreis. Beträgt die Preisdifferenz zum Durchschnittspreis mehr als 20%, ist wieder der Selbstbehalt 20%. Aber: Diese Preisdifferenz – da kann jetzt ausser dem Originalmedikament auch plötzlich ein anderes, teureres Generikum oder Co-Marketingprodukt einen 20% Selbstbehalt bekommen … siehe Bild rechts.

Ah – so Gesetzesänderungen sind nett, aber das den Leuten, die das betrifft zu erklären …. warum macht das nicht auch der Gesetzgeber??? Hände hoch: Wer von Euch hat schon von dieser neuen Regelung gehört?

Dazu kommen (erfreulicherweise) wieder eine ganze Menge Preisreduktionen per 1. Juli – die pharmazeutischen Unternehmen und Generikahersteller haben mit Preissenkungen reagiert, um zu vermeiden, dass ihre Produkte vom höheren Selbstbehalt betroffen sind.
Leider bedeutet das auch so viele Änderungen, dass unser Computersystem noch nicht alle Medikamente, wo die neue 20% Regel greift anzeigt.