Grummel.

Ja, Grummel.

Gerade entdeckt, dass auf meinem Februar Kontoauszug die Prämie der Krankenkasse via Lastschriftverfahren abgebucht wurde. Ja, von der Krankenkasse, von der ich weggewechselt habe!

Entsetzt auf den Januarauszug geschaut, den ich (wegen Ferien) nicht so genau angeschaut habe – und ja, auch dort wurde der Betrag automatisch abgebucht.

Ich würde mich ja nicht so ärgern, wenn ich nicht Anfang Januar bei der Bank angefragt hätte, ob ich das LSV für die Kasse sperren lassen muss – „Nein, das passiert automatisch, das macht die Krankenkasse.“

Ja, Pustekuchen!

Also rasch auf die Bank, reklamieren – worauf die Bank den Betrag im Februar selbst zurückholt, dann an die Krankenkasse angerufen … die murmelte etwas von „Sie müssten das Einspruchsverfahren der Bank abwarten“ … die Januarprämie darf ich also in 1-2 Monaten zurückerwarten.

Na hoffentlich.

Und jetzt alle, die die Kasse gewechselt haben und das noch nicht gemacht haben: Schaut eure Kontoauszüge gut an, wenn ihr die Prämien via Lastschrift bezahlt habt.

10 Kommentare zu „Grummel.

  1. Der Versicherung mit Betrugsanzeige drohen – das kann selbst solche Konzerne ein wenig beschleunigen. Und: den Betrag dürfen sie verzinst zurückbezahlen!

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  2. Kann man in der Schweiz bei ner Einzugsermächtigung nicht auch wie in D eine unberechtigte Abbuchung innerhalb von 6 Wochen widerrufen? Die 6 Wochen zählen ab Rechnungsabschluss (und der wird bei quartalsweiser Kontoabrechung normalerweise erst Anfang April 2011 erstellt werden).

    Ich würde da der Abbuchung bei der Bank einfach widersprechen und schon dürfte das Geld wieder auf Deinem Konto sein, einen Grund musst Du der Bank dabei nicht angeben.

    Ist der einfachste Weg…

    Kann aber sein, dass das in der Schweiz anders gehandhabt wird.

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    1. Innert 30 Tagen nach Erhalt des Kontoauszugs kann man widerrufen. Wir bekommen auch alle Monate einen Auszug.
      Die Februar Abbuchung konnte ich so rückgängig machen. Die vom Januar nicht.

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      1. Die Rücklastschrift dürfte die Krankenkasse auch nochmal nett Gebühren kosten (zumindest ist es in Deutschland so). Strafe muss sein… ;)

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  3. Das ist ja sowas von ärgerlich, ich verstehe dein Grummeln vollkommen!!! Zum Glück hast du das überhaupt entdeckt, ich will ja gar nicht wissen, wieviele Menschen da etwas bezahlen, von dem sie gar nichts wissen…
    Liebe Grüße, Martina

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  4. Schliesse mich Irene an.

    Das Verfahren des LSV ist „technisch“ schon sicher, da stimme ich den Banken zu.

    Aber wie so oft mit der Technik, ist nicht die Technik sondern das menschliche Versagen das Problem.

    Zudem: Bei der LSV passiert einfach was ohne meine Zutun und ich muss dem nachrennen, wenn was nicht so war wie ich mir das vorgestellt habe.
    Bei der „normalen“ Rechnung passiert erst was, nach dem ich aktiv geworden bin, d.h. ich muss auch nichts nachrennen und auch nicht immer „ein Auge offen haben“.
    Darum ist mir der Einzahlungsschein viel lieber!

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