A fonds perdu

Ich habe glaub schon einmal erwähnt, dass die Zahlungsmoral ziemlich schlecht ist – und gegen Ende Jahr wird das oft schlimmer.

Immer wieder bekommen wir von der Abrechnungsstelle Belastungen, weil der Patient seine bezogenen Medikamente trotz Mahnungen nicht bezahlt hat.

Es gibt dann die Möglichkeit das mittels Inkassobüro weiterzuverfolgen (Betreibung etc.) … und als kleine Warnung: Apothekenrechnungen stehen bei so Sachen ziemlich weit oben in der Priorität – also, wenn jemand Schulden hat bei uns und beim Mechaniker, werden unsere Schulden – so denn Geld vorhanden – vorher eingetrieben und bezahlt.

Aber wer will schon eine Betreibung?

Jedenfalls, diesen Fall kann ich jetzt schon ad acta legen: Unsere Abrechnungsstelle schickt uns mit der Belastungsanzeige gleich die Konkursmeldung des Patienten mit.

Autsch. – Nicht dass unsere Rechnung diesmal sehr hoch gewesen wäre – weniger als 20 Franken.

Na denn: noch ein à fonds perdu.

5 Kommentare zu „A fonds perdu

  1. Na toll!
    Nett von der Abrechnungsstelle, die Konkursmeldung gleich mitzuliefern; da weiss man wenigstens gleich, dass man keine Rechnung mehr schicken muss und eine Betreibung wohl sinnlos ist! :-(

    Ein nettes Adventsgeschenk an den Kunden… Und hat der sich wenigstens brav bei dir bedankt? :-)

    Kunden die Konkurs anmelden hatte ich in der Stadt auch öfters gesehen… Hier auf dem Land sehe ich das viel seltener, wenn ich mal so darüber nachdenke.

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  2. So ganz verstehe ich das nicht: Wenn ich was in der Apotheke hole, dann zahle ich entweder bar (oder per Postcard, kommt ja auf’s gleiche raus) oder zeige meine Krankenkassenkarte, die sogleich auf Deckung kontrolliert wird. Die Krankenkasse hat dann zwar das Problem, das Geld wieder bei mir einzutreiben (hohe Franchise…), aber damit sollte die Apotheke nichts zu tun haben. Woher kommen also eure Zahlungsausfälle? Kann man auch per Rechnung zahlen und kommt das häufig vor?

    Vermutlich mache ich mich gerade lächerlich, aber die Frage ist ernst gemeint, ich kapier’s wirklich nicht!

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    1. Gar keine lächerliche Frage.
      Es gibt Mittel, die laut Computer NLP sind – also über Zusatzversicherung gehen müssten, bei denen die Krankenkasse dann die Übernahme verweigert, weil sie das als „Ausnahmliste“ führen. Das sind häufiger befeuchtende Augentropfen, Salzwassersprays etc.
      Das merkt man leider oft erst bei der Abrechnung.
      Oder der Kunde hat eigentlich eine Zusatzversicherung aber seine Prämie nicht bezahlt …

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      1. Oder das Produkt ist in der MiGeL-Liste und da kann es sein, dass der von der Krankenkasse übernommene Betrag kleiner ist als was es tatsächlich kostet. Die Differenz muss dann auch der Kunde zahlen.

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