Warum haben sie mich nicht benachrichtigt?

Kunde in der Apotheke: „Waaaas? Mein Dauerrezept ist abgelaufen? Warum haben sie mich nicht benachrichtigt?“

Pharmama: „Benachrichtigt?“

Kunde: „Ja, sie könnten ja allen Kunden deren Dauerrezepte nächstens ablaufen telefonieren, um sie darauf hinzuweisen.“

Äh, nein, das kann ich nicht. Erstens bräuchte ich dann eine zusätzliche Angestellte, die den ganzen Tag nur am Telefon sitzt und versucht die Leute zu erreichen, – von denen Zweitens eine Menge nicht gestört werden wollen.

Andererseits … das wäre doch eine Dienstleistung. Sie geben mir ihre email-Adresse und ich schicke ihnen ein mail, dass das Rezept nächstens abläuft. Da gibt es sicher ein Programm, wo man das eingeben kann.

Wer kann das lesen?

Das ist ein Originalrezept, das wir letzthin in der Apotheke bekommen haben.

Die Qualität des Fotos ist nicht überwältigend, aber das Rezept selbst war auch im Original nicht besser zu lesen.

Wer entziffert, was da drauf steht?

Tip 1: Es ist für ein Kind, Tip 2: Es hat eine ziemliche Erkältung.

Die Medikamente gibt es glaube ich mit dem gleichen Namen auch in Deutschland und Österreich.

Auflösung morgen abend.

Yoga und betrunkene Leute

Yoga und Betrunkene scheinen etwas gemeinsam zu haben … jedenfalls scheinen sie oft in dieselben Posen zu fallen :-)

Das Bild rechts erinnert mich an den letzten Samariterkurs, bei dem der leitende Sanitäter erklärte (und mit Foto zeigte) in was für einer Stellung sie einen Mann aufgefunden haben, nachdem ein Notruf der einging, dass da ein Toter liege. Der Kopf war dabei unter dem Körper, er selber aber auf den Knien … eben so wie im Bild oben. Es stellte sich dann heraus, dass er nicht tot war, nur stockbesoffen. Er ist auf dem Bänkchen eingeschlafen und langsam nach vorne gekippt, bis er in der Endposition liegen blieb.

Viel mehr Bilder von Yogamachenden Betrunkenen finden sich hier.

Apropos betrunken: auch ich geniesse wie die meisten gelegentlich ein Glas Wein oder anderes alkoholisches, aber man sollte sich dabei bewusst sein, dass Alkohol ein Nerven- und Zellgift ist. Was man spürt, wenn „einem der Alkohol in den Kopf steigt“ ist eigentlich nichts anderes als die ersten Vergiftungserscheinungen.

Chemikalienetiketten

Nicht mehr ganz so aktuell: das „neue“ Chemikalienrecht und die Vorschriften, was alles auf der Etikette zu stehen hat.

Die Kennzeichnung von Chemikalien muss nach Chemikalienverordnung folgende Angaben aufweisen:

1. Der offizielle Name des Stoffes oder der Zubereitung

2. Die EG-Nr. (für Stoffe)

3. Die gefährlichen Inhaltsstoffe (bei Zubereitungen)

4. Die entsprechenden Gefahrensymbole und die Gefahrenbezeichnungen.

5. Die entsprechenden R- und die S-Sätze.

6. Die Füllmenge.

7. Den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Herstellerin (d.h. in der Regel der Abfüllerin und der ursprünglichen Herstellerin).

Die Kennzeichnung muss in mindestens zwei Amtssprachen formuliert sein (- das wurde inzwischen vereinfacht: bei Spezialabfüllungen für einzelne Kunden in Apotheken und Drogerien genügt eine Amtssprache).

So steht z.B. auf dem Leichtbenzin:

(EG) Nr. 1907/2006

Kleber F (Brennbar), N (Umweltgefährdend) Xn (Gesundheitsschädlich)

R: Leichtentzündlich/Reizt die Haut/ Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen / Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

S: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren / von Zündquellen fernhalten- nicht rauchen / Berührung mit der Haut vermeiden / Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen / Zum Löschen Sand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum verwenden

plus: es braucht einen tastbaren Hinweis (ein Dreieck) und einen Kindersicheren Verschluss.

Das Ganze bitte auf einer 50ml Flasche … man sieht, wo das Problem liegt.

Und dann wundert man sich, warum immer weniger Drogerien und Apotheken einen Auffüllservice anbieten. – Mal abgesehen vom Problem des Wiederauffüllens.

P.S. für Wundbenzin genügt eine Etikette gemäss Arzneimittellrecht, weil das als Medizinalprodukt gilt – dabei ist praktisch dasselbe drin. Dann steht nur die drauf:

Wundbenzin, X ml, Chargennummer, Verfalldatum, NICHT EINNEHMEN!

Bedarfsweckung – Bedarfsdeckung

Eine Bemerkung im letzten Post hat mich daran erinnert: Bedarfsweckung und Bedarfsdeckung….

In Amerika ist es ja so, dass auch für rezeptpflichtige Sachen öffentlich Werbung gemacht werden darf. Bei uns in der Schweiz darf Werbung für rezeptpflichtige Medikamente höchstens in Fachzeitschriften gemacht werden, was ich sinnvoll finde. Klar ist es für die Pharmaindustrie lohnend, wenn sie direkt ans Publikum kann: „Sie fühlen sich niedergeschlagen, müde? Wahrscheinlich haben Sie eine Depression. Fragen Sie ihren Arzt nach (füge neustes Medikament ein) …“

Hier ist ein Beispiel für solche Werbung, ein Fernsehspot von 2008 – man beachte auch die Liste Nebenwirkungen und Warnungen – unterlegt mit beruhigender Musik ….

Meiner Meinung nach hat das nichts mit dem „informierten Patienten“ zu tun, der heute so gerne propagiert wird. Was es allerdings ist, ist eine Bedarfsweckung. Der Patient geht dann zum Arzt mit seiner Selbstdiagose und sagt: „Schreiben Sie mir (füge neustes Medikament ein) auf! Wenn Sie es nicht tun, gehe ich zum nächsten Arzt!“

Ganz offensichtlich ist die Vorgehensweise in Amerika bei der Veröffentlichung der Werbung auch eine ganz andere als bei uns in der Schweiz. Bevor bei uns eine Werbung für ein Medikament (auch nicht rezeptpflichtige) ins Fernsehen oder die Printmedien kommt, schaut die swissmedic sich das an und erlaubt oder verbietet die Veröffentlichung.

In Amerika ist es so, dass erst mal die Werbung gemacht wird, dann wird die FDA informiert, die sich das dann anschaut und gegebenfalls die Firmen aufruft sie nicht mehr zu bringen oder zu ändern.
Aus dem Artikel  Pharmawerbung öfter abgemahnt:

„Nach Angaben der Zulassungsbehörde FDA haben im vergangenen Jahr 41 Unternehmen entsprechende Briefe erhalten. Im Vorjahr waren es 21.“

„Die Werbung für Arzneimittel beeinflusst die öffentliche Gesundheit … Daher soll die Industrie dazu gebracht werden, sich an die bestehenden Gesetze zu halten. Irreführende Angaben, die sich an Verbraucher oder Ärzte richten, können nicht toleriert werden.“

Und das schaut ihr euch erst an, nachdem der Schaden schon gemacht wurde?

Schwangerschaftstest (5)

Aha! Das erklärt, warum es Schwangerschaftstest in 2er-Packungen gibt :-) (Quelle)

Übersetzung:

Jennifer: Du bist verrückt. Ich bin glücklich für Dich!!!

Bekommst Du Zwillinge??????

….

logo, oder? 2 positive Tests = Zwillinge

Neeeee!

Das ist übrigens der digitale Schwangerschaftstest von Clearblue – die neusten zeigen ausser dem Wort „schwanger“ auch noch an, in der wievielten Woche man etwa ist. – Ich persönlich finde es etwas eine Verschwendung: das Ding hat eine Batterie drin und ist für einen Einmalgebrauch.